Bundeswehr schießt sich auf Bürgerbekämpfung ein

Bundeswehr schießt sich auf Bürgerbekämpfung einSchnöggersburg: Ja, der Ortsname hört sich ein wenig „schnöselich“ bis „schnodderrich“ an, da kann auch die „Burg“ am Ende nicht sonderlich viel mehr retten. Für Sprachkenner bereits ein klarer Hinweis auf den norddeutschen Raum. Selbstverständlich gibt es eine schönere Wortwahl für das Örtchen, welches nur von gedungenen Aufständischen bewohnt wird. Bestens so wie es die Bundeswehrkritiker ganz liebevoll benennen: „Bürgerbekämpfungszentrum„! Es wurde jüngst in Betrieb genommen und ist auf halbem Wege zwischen Stendal und Magdeburg zu finden.

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Zwar reden die Betroffenen in diesem Zusammenhang lieber von „Bürgerkrieg„, aber das trifft es irgendwie nicht mehr so sehr. Macht man sich die Mühe, die künftigen Aufgaben der Bundeswehr etwas genauer zu analysieren, dann ist „Bürgerbekämpfung“ die korrektere Wortwahl für die ausgesprochen mordsteure Manöverlandschaft, besser Manöverstadt. Vielleicht muss man dazu noch wissen, dass sich der „gemeine Bürger“ immer weiter in Richtung Terrorist entwickelt. Nicht etwa weil das seinem wirklichen Wesen entspräche, nein, weil der Gesetzgeber ihn zwangsweise immer weiter in diese Ecke „manövriert“.

Kapitalistische Einheitspartei KED CDU CSU SPD Politbuero ZentralkommiteeNoch ein paar Jahrzehnte harter „Gutmensch-Politik„, dann ist jeder, der nicht vorbehaltlos den Kurs der Kapitalistischen Einheitspartei (KED) begrüßt, zumindest terrorverdächtig. In jedem Fall wird dieser Bürger eine permanente Bedrohungslage für die Regierung darstellen. Welche Regierung kann sich so etwas auf Dauer bieten lassen? Wenn sich besagter Bürger dann auch noch geringfügig entgegen dem System-Strom zu schwimmen getraut, ist er schneller Terrorist als er gucken kann.

Genau deshalb gibt es jetzt Schnöggersburg. Spätestens wenn es dem Militär erlaubt (oder befohlen) wird, in urbanen Gebieten auf die unartigen Elemente aus der bösartigen Gruppe derer „die schon länger hier leben„, mit großem Kaliber tödlich beruhigend einzuwirken, dann ist die Messe längst gesungen. Um allerdings keine Unruhe in der inzwischen reinrassigen Söldner-Truppe aufkommen zu lassen, sind die zu „beübenden bösen Subjekte“ vorerst noch völlig gebietsfremd und theoretisch. Das unterstreicht man dadurch, dass ein Rathaus auf dem Übungsgelände dann doch eher einer Moschee ähnelt … natürlich rein zufällig.

Was lassen andere Medien zur Bürgerbekämpfung verlauten

Interessant zu diesem Themenkomplex ist übrigens die Sicht eines Militärpfarrers, der an dieser Stelle zu Wort kommt: »Schnöggersburg für Einsätze im urbanen Bereich wichtig«[Junge Welt]. Vielleicht muss man dabei im Hinterkopf haben, dass Militärpfarrer auch in irgendeiner Weise Gewalt zu legitimieren haben. Aus der Überlieferung wissen wir, dass mit Weihwasser bespritztes Mordgerät seinen Dienst allzeit erfolgreicher verrichtet. Irgendwie darf die Religion beim legitimen Morden nicht fehlen. Da nehmen sich Christentum, Judentum und Islam übrigens nicht die Butter vom Brot.

Etwas bösartiger und weniger optimistisch geht es in diesem Bericht zu Werke: Übungsstadt Schnöggersburg: Bundeswehr bereitet sich auf Bürgerkrieg vor[Kritisches-Netzwerk.de]. In dem vorstehend verlinkten Beitrag gibt es drei Kurzfilme zu dem Übungsgelände (zusammen weniger als 10 Minuten), die sehr anschaulich und informativ sind. Wie eingangs bereits erwähnt, sind die zukünftigen „Bekämpfungsziele“ der Bundeswehr weniger militärische als vielmehr zivile Gegner. Und weil das so ist, lohnt es sich über das Thema etwas intensiver nachzudenken.

Bundeswehr schießt sich auf Bürgerbekämpfung einDas ganze Vorgehen als auch die signifikante Änderung des Feindbildes mag man unterschiedlich interpretieren. Entweder will die Bundeswehr zukünftig vermehrt an völkerrechtswidrigen „Befriedungsaktionen“ in aller Welt teilnehmen. Sowas wie beispielsweise Afghanistan oder Syrien. Oder sie nimmt, noch etwas schamhaft, die hiesige Bevölkerung ins Visier. Die entsprechenden Bemühungen für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren (Ausweitung) sind längst nicht gänzlich vom Tisch. Noch eine Weile gut inszenierter Terror und der Einsatz der Bundeswehr im Inneren wird sich zu einer Zwangsläufigkeit entwickeln. Gut, dass wir wissen, dass jeder der solche Themen denkt, unterstützt oder etwas lauter formuliert, nicht nur selbst ein potentieller Terrorist ist, sondern garantiert auch ein übler Verschwörungstheoretiker.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

10 Kommentare

  1. Wer die Gitter des Zoos entfernt, der muss irgendwann auch einen Dompteur vorbeischicken, wenn Sie verstehen was ich meine.

  2. Wohlweislich, oder besser vorausschauend, wurde der Schießbefehl niemals zurückgenommen, in Hessen gibt es noch die Todesstrafe. Man weiss ja nie, wann man das nochmal braucht. Und Mutti, in alter DDR-Tradition, wird das wohl in Anspruch nehmen. Klar geht es nur um Bürgerbekämpfung, vorzugsweise um hier Beheimatete. Und brave Soldaten führen jeden Befehl aus.

  3. Was haben die EU-Nationalstaaten noch zu melden!? Sie werden doch längst von der NATO und deren Lobbyisten regiert, damit ist die Merkel doch einverstanden.
    Sie bemüht sich keinen Deut, Rechte des Bürgers laut GG zu verteidigen, sie verteidigt entschlossen ihre Atlantik-Ergebenheit zur Zufriedenheit von Juncker & Co. und Washingtons.

  4. Miss Merkel ist wieder einmal als einflussreichste weibliche Handpuppe gekürt worden. Passt gut zu ihrem Puppendoktor. Ihre vermeintliche Nachfolgerin ist auch bereits von den Eliten unter die Lupe genommen worden, allerdings hat die leider nicht das Aggresionspopential, trotzdem sie verbal schon in Russland einmarschieren wollte. Genau das ist das Problem, Krieg in Deutschland darf nur von Montag bis Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr stattfinden und muss selbstverständlich die Frauenquote berücksichtigen. Das ist eine kleine Überlebenschance für das denkende entmündigte Volk, das nicht einsehen kann, genauso dem Finanzkapital zu dienen wie die Bundesmutti.

  5. Nicht reden …. handeln ! Der Einspruch ist zu 2Monaten nach der Wahl möglich !

    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1

    [11011] B e r l i n
    Fax Nr.: 030 227-36097
    17. Oktober 2017

    Betr.: Anfechtung / Einspruch der Bundestagswahl 2017 nach dem WahlPrüfG § 2

    Sehr geehrter Prof. Dr. Norbert Lammert,

    seit dem Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012 – 2 BvF 3/11 – – 2 BvR 2670/11 – – 2 BvE 9/11 sind die Bundestagswahlen nach Art. 14 des Grundgesetzes verfassungswidrig.
    Ich lege hiermit als deutscher Staatsangehöriger nach dem GG Art. 116 Abs. 1 und 2 Einspruch gegen die Bundestagswahl vom 24 September 2017 ein !
    Nach dem § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGE sind alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder, sowie alle Gerichte und Behörden an die Urteile des Bundesverfassungs- gerichtes gebunden. Die Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012 lauten wie folgt:

    Die Bildung der Ländersitzkontingente nach der Wählerzahl gemäߧ 6Abs. 1Satz 1BWG ermöglicht den Effekt des negativen Stimmgewichts und verletzt deshalb die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien.

    Die Bildung der Ländersitzkontingente nach der Wählerzahl gemäߧ 6Abs. 1Satz 1BWG ermöglicht den Effekt des negativen Stimmgewichts und verletzt deshalb die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien.
    a) In dem vom Gesetzgeber geschaffenen System der mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl sind Überhangmandate (§ 6 Abs. 5 BWG) nur in einem Umfang hinnehmbar, der den Grundcharakter der Wahl als einer Verhältniswahl nicht aufhebt.
    b) Die Grundsätze der Gleichheit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien sind bei einem Anfall von Überhangmandaten im Umfang von mehr als etwa einer halben Fraktionsstärke verletzt.

    Die Gründe für eine Wahlanfechtung liegen auf der Hand: 709 Abgeordnete sind in die Volksvertretung eingezogen. Es gibt dort regulär aber nur 598 Sitze. Das sind 111 Volksvertreter mehr, als das Hohe Haus bei normaler Besetzung Plätze zu bieten hat. Das ist aber nicht der springende Punkt. Mehr als 15 Überhänge sind unzulässig und verfassungswidrig. So hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe mit seiner Grundsatzentscheidung (BVerfGE 131, 316) vom 25.7.2012 geurteilt. „Überhangmandate“ sind zulässig, aber gedeckelt. Es dürfen also nicht zu viele werden. Gibt es mehr als 15 Überhänge, ist die Wahl ungültig. Es sind aber 46 – verfassungswidrige – Überhänge entstanden. Und damit ist es höchstrichterlich entschieden: Die Wahl vom 24.9.2017 ist ungültig.

    Laut Art. 41 des Grundgesetzes sind sie für die Prüfung der Bundestagswahl zuständig. Ich bitte um kurzfristige Benachrichtigung bis spätestens zum 01. November 2017.

    Mit freundlichen Grüßen

    Die Bestätigung des Einspruches gegen die Bundestagswahl 2017
    WP 95/17 ist bereits eingegangen !

  6. Ach ja, das gute alte nichtige Grundgesetz, auf das man sich immer so beziehen will…

    Die NGO Geschäftsführerin nimmt keine Beschwerden Ihres Personals entgegen, dass müsste man so langsam aber schon wissen, oder nicht?

    Habt ihr immer noch nicht gemerkt, dass ihr alle hier in der Matrix seid?

    Wer da raus will, sollte diesen Weg gehen und sich das mal durchlesen: https://web.archive.org/web/20201106075941/https://www.verfassunggebende-versammlung.com/verfassunggebende-versammlung/rechtslage/index.html und dann auch das hier: https://web.archive.org/web/20201109125003/https://www.verfassunggebende-versammlung.com/verfassunggebende-versammlung/was-ist-eine-vv/wer-oder-was-ist-der-bund/index.html

    Da ist der Ausgang und es ist der einzige den wir alle haben!

  7. In der Glotze gesehen. Besonders amüsant war das Statement des Militärs in Sachen Brücke, die man wegschieben konnte, sie also als zerstört markieren konnte. Auf die Frage hin, ob ein Schild mit der Bezeichnung ZERSTÖRT nicht auch genügt hätte – Stillschweigen. Alles Realsatire!

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