
Merkel zitiert Grundgesetz verkürzt und irreführend
Merkel ist Geschichte, wobei in der Rückschau der ein oder andere Aha-Effekt lauert. So auch bei einer ihren Reden vor Rekruten aus 2019. Wenn man einen Absatz eines Artikels aus dem Grundgesetz zitiert, sollte man erwarten das der vollständig wiedergegeben wird. Das hat Merkel aber nicht geschafft. Sie verkürzte den Artikel 20 (4) des Grundgesetzes in einer Weise, die aus heutiger Sicht fast schon als prophetisch anzusehen wäre, wenn nicht gar von Vorwissen geprägt. ❖ weiter ►