Besatzungskosten gemäß Grundgesetz Artikel 120 müssen neu geregelt werden

Besatzungskosten gemäß Grundgesetz Artikel 120 müssen neu geregelt werdenDeutsch-Absurdistan: Derweil ändert sich insbesondere die Geschäftspolitik der USA fast täglich. Da kann man sich nicht mehr so sehr darauf verlassen, dass das, was gestern noch als stabil und verbindlich galt, auch heute noch so steht. Das hängt stark von den jeweils neusten Erkenntnissen des US-Präsidenten ab. Donald Trump ist bekannt für schwankende Stimmungslagen, an die sich der Planet erst noch gewöhnen muss. Das ändert selbstverständlich nichts an der grundsoliden Freundschaft zwischen den USA und Deutschland. Ergänzend entwickelt er gerade eine neue Form des „staatlichen Business“. Die zugehörigen Anforderungen geben den Geschäftspartnern allerdings zu Zeit noch große Rätsel auf. An der Geschäftstüchtigkeit von Donald Trump hingegen bestehen keinerlei Zweifel.

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Aktuell geht es um die Kosten für die US-Militärpräsenz in anderen Ländern. Vermutlich ist ihm der warme Dank für die Anwesenheit des Weltpolizisten in vielen Ländern nicht mehr genug. Die US-Truppen erwirtschaften einfach nicht genug. Das ganze sieht derzeit nach einem nachhaltigen Verlustgeschäft aus. Besatzungskosten gemäß Grundgesetz Artikel 120 müssen neu geregelt werdenDaran will Donald Trump zurecht etwas ändern. Wer wollte das nicht verstehen. In der freien Wirtschaft reagieren Konzerne meist mit der Schließung unrentabler Betriebsteile. Das wäre in diesem Fall eine begrüßenswerte und beglückende Maßnahme zum Erhalt des Weltfriedens, nur eben nicht für die USA. Sie kollidierte dann mit dem Macht- und Vorherrschaftsanspruch der imperialen USA. Die wiederum sieht ihre militärische Präsenz in aller Herren Länder als unmittelbaren Ausdruck ihrer persönlichen Freiheit … andere Länder nach eigenem Gusto unterdrücken zu dürfen. Ergo, wird alternativ über Strategien zur Preisanpassung nachgedacht.

Costs plus 50 …

… unter diesem Motto möchte Trump seine Truppenteile jetzt auskömmlicher monetarisieren. Damit es nicht so auffällt, wird hier etwas vorsichtiger getitelt: Europäer sollen für Stationierung von US-Truppen zahlen[Abendblatt]. Für die Europäer, außer für die Deutschen, mag das ein echter Affront sein, wenn Trump die realen Kosten der Besatzung plus 50 Prozent Gewinnaufschlag realisieren möchte. Costs plus 50 …In Deutschland zuckt darob niemand mehr mit der Wimper. Wir haben die Rolle des Zahlmeisters bereits verinnerlicht, auch wenn wir im Zweifel damit die eigene Vernichtung bezahlen.

Selbiges ist schließlich seit Anbeginn der Bananenrepublik im Grundgesetz verankert und wird regelmäßig als harter Ausdruck unserer Souveränität von der Politik gefeiert. Das kann man parallel zu den Gedanken hier, wundervoll an unserer Funktion innerhalb der EU festmachen. Das Grundgesetz, ehemals Besatzungsstatut, erhielten wir mit freundlicher Genehmigung der Besatzer und verehren es deshalb auch gerne als „Verfassung“. Darauf weist rudimentär noch der Artikel 146 hin, den wir irgendwann nach der Wende einmal im Traum oder in einem Anfall geistiger Umnachtung umgesetzt haben müssen und hernach vergaßen diesen aus unserer „guten Verfassung“ zu streichen. Hier zunächst aber der Artikel 120(1) des Grundgesetzes, der die Monetarisierung der Besatzung regelt:

Grundgesetz Artikel 120(1)

Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

Endlich Klarheit schaffen

Damit sollten sich jetzt die gröbsten Fragen zu dem Themenkomplex bereits erledigt haben. Ein Feindsender macht jedoch auf interessante Details zu dieser Regelung aufmerksam. „Costs plus 50“ – USA wollen Deutschland und Japan für US-Truppen zahlen lassen [RT-Deustch]. Weil es so schön ist, machen wir gleich mal ein Vollzitat des Beitrags:

Die US-Regierung berät darüber, Staaten, in denen US-Truppen stationiert sind, die Kosten der Besatzung vollständig zahlen zu lassen und von ihnen darüber hinaus einen „Zuschlag“ von 50 Prozent zu verlangen. Das berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg. Das Projekt trägt demnach den Namen „Cost Plus 50“.

Konkret genannt werden Deutschland und Japan, doch auch andere Länder sollen in der Folge zur Kasse gebeten werden. US-Präsident Donald Trump beklagt seit längerem, dass sich die „Verbündeten“ nicht ausreichend an den Kosten für ihren „Schutz“ beteiligten.

Bereits in der vergangenen Woche wurde Südkorea dazu gebracht, mehr für die Präsenz von 28.500 US-Soldaten auf der koreanischen Halbinsel zu bezahlen. Deutschland bezahlt nach Bloomberg-Informationen derzeit 28 Prozent der Stationierungskosten, jährlich etwa eine Milliarde Dollar. Diese Kosten könnten sich durch die Umsetzung des Plans vervielfachen.

Die „Verbündeten“ auf US-Kurs zu bringen …

Bloomberg berichtet weiter, dass die Pläne der US-Regierung schon weiter fortgeschritten seien, als bisher öffentlich bekannt war. „Cost Plus 50“ könnte demnach auch dazu dienen, die „Verbündeten“ auf US-Kurs zu bringen. Länder, die ihre Politik eng an die der USA anlehnen, könnten mit einem Rabatt rechnen. Auch als Druckmittel für die Erhöhung der eigenen Rüstungsausgaben der Verbündeten könnte das Projekt dienen.

Das State Department und das US-Verteidigungsministerium lehnten es Bloomberg zufolge ab, das Projekt zu kommentieren. Regierungsvertreter aus Japan, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten erklärten, an sie sei niemand mit derartigen Plänen herangetreten. Ein Vertreter der Deutschen Botschaft in Washington erklärte, eine derartige Debatte gebe es nicht.

In Ländern wie Deutschland und Japan könnte das US-Projekt für erhebliche innenpolitische Verwerfungen sorgen. Die Regierungen beider Länder gelten als deutlich US-freundlicher als große Teile der Bevölkerung, die die Stationierung von US-Truppen weithin kritisch sehen. Sollten die USA tatsächlich auf die beschriebene Weise in den besetzten Ländern die Besatzungskosten eintreiben, könnte das Berlin und Tokio in eine sehr unangenehme Lage versetzen. Die Linken-Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht kritisierte das Vorhaben der US-Regierung auf Facebook deutlich.

Bloomberg ist allzeit gut informiert

Darin wird Bloomberg zitiert, die bereits genauer wissen, dass insbesondere Deutschland bislang einen ziemlich satten Rabatt auf seine Besatzungskosten bekam. Diese Vorteile nebst einer ausgefeilten Vetternwirtschaft könnten nunmehr ein jähes Ende finden. Anders als bei anderen Ländern müssten die USA mit Deutschland gar nicht lange verhandeln. Rabatt streichen und 50 Prozent aufschlagen und schon ist der Keks gegessen. Wozu gibt es schließlich das Grundgesetz? Nur weil da eine Preisanpassungsklausel fehlt (soweit nicht geheim geregelt), ist die nicht gleichbedeutend damit, dass sicher dieser missliche Umstand nicht auch im Wege einer Kommando-Wirtschaft erledigen ließe.

Vielleicht doch besser russische Truppen?Wie sich das genau bei den anderen, gerade erst zwangsbefreundeten Ländern gestalten soll, in denen die USA auch ihre „Selbstschutzfunktion“ wahrnehmen, wie beispielsweise Afghanistan, Irak, Libyen oder zum Teil auch Syrien, das ist derzeit noch nicht ganz geklärt. Vielfach gestaltet sich allein die Berechnung der Besatzungskosten schon akademisch. Es ist ausgesprochen schwierig, da in diesen Ländern oftmals eine seltsame Gemengelage vorherrscht. Nicht nur die amerikanische Freiheit, nebst bombenlastiger Demokratie sind es, die es dort zu schützen gilt. Vielfach müssen auch sehr viele Rohstoffe vor dem Zugriff der lokaler Regierungen in diesen Ländern beschützt werden. Das alles kostet richtig extra und Trump, als guter „Deal-Maker“ weiß sehr genau darum.

Vielleicht doch besser russische Truppen?

Angesichts der hier skizzierten Aussichten erscheint es sinnvoll, die Besatzung Deutschlands einmal neu auszuschreiben. Womöglich können die Russen oder auch die Chinesen selbiges sehr viel kostengünstiger leisten als die überteuerten Amis, die es jetzt offenbar auf Wucherpreise ankommen lassen. Die Russen haben sogar noch Ortskenntnis und könnten neben dem ohnehin günstigeren Angebot auch noch größere Rabatte gewähren. Alles in allem sind wir gefordert hier selbst ganz souverän etwas zu unternehmen und uns nicht ständig nur die Preise diktieren zu lassen.

Besatzungskosten gemäß Grundgesetz Artikel 120 müssen neu geregelt werdenZumindest ist der Artikel 120, des weiter oben zitierten Grundgesetzes, dringend zu überarbeiten und der neuen Marktlage anzupassen. Ähnlich wie die alle 4 Jahre stattfindenden Scheinwahlen, sollte man zumindest einen Turnus festlegen, in dem die Besatzung und die Deckelung der Kosten dafür generell neu auszuschreiben sind. Die bisherige Dauervergabe an die USA ist nicht zielführend. Was hindert uns eigentlich daran, hierfür mal einen privaten Anbieter zu verpflichten? Academi (ehemals Blackwater) wäre so eine Firma, der man das zutrauen darf. Einer echten Freundschaft zu den USA täte das keinen Abbruch.

Aber warum nicht auch selbst mitspielen? Hätte „Flintenuschi“ (die von den Laien) mal richtig gute Berater unter ihren Geldsaugern gehabt, wären wir vielleicht schon viel weiter. Denn nach einer Privatisierung der Bundeswehr und Überführung in eine AG oder GmbH, könnte sich also auch die Bundeswehr an einer internationalen Ausschreibung zur Besatzung der BRD gemäß Grundgesetz beteiligen. Warum sind die Deutschen eigentlich immer wieder viel zu blöd, so offenkundige Geschäftsmodelle gewinnträchtig umzusetzen. Es kann einfach nicht angehen, dass die Welt den Untergang des Planeten Erde ausschließlich den Amis zur kommerziellen Verwertung überlässt.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

9 Kommentare

  1. Bereits im alten Athen ließ man ganz demokratisch seine Freunde für den militärischen Beistand zahlen. Und wer nicht Bruder sein wollten, dem wurde urchristlich der Schädel eingeschlagen.
    Trumps Geschäftsmodell hat eine über 2000-jährige Tradition, also nix neues im Westen.

  2. Art. 146 GG
    „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. “

    Neue „Fassung“ 1992, Art. 146 GG:
    „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

    Dieses „Grundgesetz“ sollte nach der „Wiedervereinigung“ durch eine Verfassung ersetzt werden. Diese „Idee“ hat man vorsorglich und klamm heimlich 1992 auf Pflaumenpfingsten verschoben. Sonst wären solche Dienstleistungen wie §120 vom dummen „Pack“ noch gestrichen worden. Soweit will man die „Demokratie“ denn doch nicht treiben.

  3. Da haben sich Leute mal hingesetzt und einen Näherungswert für die Beseitigung der Hungernöte aufgestellt und dabei einen Betrag von ca. 30 Milliarden $ ermittelt.

    Das ist der Betrag, den die VSA in ca. 8 – in Worten: ACHT – Tagen für ihre „Verteidigung“ – Raubzüge würde es besser treffen – ausgeben! So viel zum „Demokratiebringer“…

  4. Wir sollten den Amis auch die Millionen Bomben ersetzen, die sie den Teutschen im 2.WK geschenkt haben. Was das alles gekostet hat?

    • An dem 1.WK, welchen uns die Engländer, Franzosen und die Amis, untergeschoben haben, haben wir 100 Jahre gezahlt. Das wird für den 2.WK ebenso lange werden! Bis dahin zahlen wir jetzt schon für den 3.WK, in Form von Schuldenübernahme der EU Diktatur!

    • DAS haben wir – und zwar nicht zu knapp und auch für den 2WK – die Deutschen haben für alle alliierten Kriegsverbrechen „tüchtig geblecht“ und „löhnen“ dafür immer noch!

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  1. Schurkenstaat Amerika… Special: Amerikas Geopolitik – amthor-art.de

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