Staats-Volks-Bildungsvertrag nach GEZ Vorbild

Staats-Volks-Bildungsvertrag nach GEZ Vorbild SteiffBRDigung: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht jüngst der GEZ bei der Gebührenerhebung auf RFID Chips, Mikrowellen, Handys, Computer und anderen technischen Geräten zum Empfang von Rundfunkwellen Recht gegeben hat, sind die Landesregierungen wegen des Unmuts in der Bevölkerung stark unter Druck geraten. Die hartgesottenen Gegner der aktuellen Rundfuck-Gebühren-Praxis haben immer wieder ins Feld geführt, selbst über geschlechtsspezifische Kindermach- und -empfangseinrichtungen zu verfügen, diese auch sach- und fachgerecht zu pflegen und zu warten, was einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand bedeutet. Trotz Vorhaltung dieser Gerätschaften vom Bezug des Kindergeldes ausgeschlossen zu sein, bedeute eine unannehmbare Härte, obgleich der Staat überwiegender Nutznießer der vorgehaltenen Einrichtungen sei. Hierin sei eindeutig eine Ungleichbehandlung zu erkennen, die gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoße. Inzwischen wurde der Fehler erkannt und wie die Länderkammer mitteilte, sei hier der Grund ausschließlich in dem noch nicht vorhandenem Staatsvolksbildungsvertrag zu sehen, den man aber jetzt eiligst auf Länderebene zur Erhaltung des Staatsvolkes auf den Weg bringen wolle. Insoweit sei alles nur eine Frage des Rechts und seiner Grundlagen. Abgesehen davon sei es schon immer ein Anliegen der Politik gewesen die Volksbildung zu fördern … und ja, man nehme diesen für den Staat existenziellen Bildungsauftrag ernst … wenigstens bis zur kommenden Wahl.

Nach Verabschiedung dieses Staatsvertrages sei dann jede volljährige natürliche und juristische Person mit potenzieller Volksbildungseinrichtung – gemäß nun zu schaffender rechtlicher Grundlagen – kindergeldbezugsberechtigt. Analog zur GEZ komme es auch hier weder auf die Funktionstüchtigkeit besagter Einrichtungen an, noch auf den Willen diese Einrichtungen zum Zwecke der Volksbildung einsetzen zu wollen, sondern lediglich auf die Vorhaltung derselben sei dabei abzustellen, sodass auch Rentner bis ins hohe Alter Kindergeld beziehen könnten. Letzteres dürfte nach Meinung einiger Sozialforscher sogar der Altersarmut massiv entgegenwirken und als willkommene Rentenaufbesserung die Wirtschaft durch erhöhten Konsum ankurbeln. Mithin solle hier das gleiche Maß an Gerechtigkeit realisiert werden, wie dies auch für die GEZ derzeit gelte.

Um allerdings dem Volksbildungsauftrag gerecht zu werden und eine tatsächliche Mehrung des Volkes zu bewirken, solle es hier einen abweichenden Tatbestand geben, der zum doppelten Bezug des Kindergeldes berechtige und auch innerhalb des Staatsvertrages geregelt werde. Hierfür würde eine Zertifizierung der Volksbildungseinrichtungen hinsichtlich der gegebenen Funktionalität ausreichen. Die TÜV-Plakette für produktionsfähige Einrichtungen dieser Art (siehe Bild) wäre alle 5 Jahre zu erneuern um einen Leistungsmissbrauch zu unterbinden und nicht nur theoretische Volksbildung zu fördern. Bei juristischen Personen hingegen sei die Zertifizierung ausgeschlossen, hier könne nur das normale Kindergeld bezogen werden (bezogen auf die im Betrieb vorhandenen kollektiven Volksbildungseinrichtungen der betriebszugehörigen Individuen) und sollte nach einer Empfehlung der Länderkammer vermehrt in Betriebskindergärten reinvestiert werden. Dies gelte auch für gewerbliche Seniorenwohnheime und andere Einrichtungen in denen Kinder natürlicherweise nicht vorkämen, aber auch hier ginge es prinzipiell um Vorhaltung und Gleichbehgandlung.

Staats-Volks-Bildungsvertrag nach GEZ Vorbild Steuervieh aus garantierter bundesdeutscher niederhaltung qpress steuerbuerger Nutzvieh Zahlmeister Lakai Nutzmensch steuerzahler ausbeutung staatsterror machtmissbrauchZahlungspflichtig sei im Fall der alsbaldigen Umsetzung das Volksbildungsministerium, welches sich zurecht als Nutznießer der hier in Rede stehenden Volksbildungsapparaturen versteht und bereits eine enge Kooperation mit der GEZ ankündigte. Möglicherweise könne dort sogar hausintern eine Verrechnung der Ansprüche erfolgen. Die Länder wollten ergänzend vermehrt bei den Öffentlich-Rechtlichen-Sendeanstalten darauf drängen, dass ausreichend Pornos ausgestrahlt werden, um den Stimulus für eine staatstragende Volksbildung zu gewährleisten. Dies mit sehr gestrengem Blick auf die Reproduktion des staatstragenden zweibeinigen Steuernutzviehs und der Konsum-Enten, Steuervieh eben, garantiert aus bundesdeutscher Niederhaltung.

Bildnachweis: Knopf am Rohr | Autor: ungott | Lizenz: CC-BY-SA 3.0

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

2 Kommentare

  1. Menschenskinder! ‚Nen paar Kräuselhaare hättet Ihr aber auch belassen können! Nun ja, Alles besitzt ja bekanntlich mindestens zwei Seiten und die Volksbildungseinrichtung? im Bild braucht ja nicht gegen Filzläuse (der GEZ) anzukämpfen.

  2. mir wird immer ganz schummrig, wenn ich das wörtchen Rechts(s)Staat lese oder höre.

    Also, wenn die Betonung auf RECHTS liegt, bin ich einverstanden. Mit Recht hat diese Willkür-Staatssimmulation auf jeden Fall nix zu tun

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