„Gender-Gaga“ per Gesetz nur einmal pro Jahr

„Gender-Gaga“ per Gesetz einmal jährlich möglich BRDigung: Deutschland hat gerade mal wieder ein existenzielles Problem gelöst, es in Gesetzesform gegossen und Nonkonformisten sogleich mit empfindlichen Bußgeldern gedroht. Neben Dauerpandemie und Ukrainekrieg war dies eines der zentralen Anliegen der Bundesregierung, um den Fortbestand des bundesrepublikanischen Irrenhauses zu gewährleisten. Die Rede ist von der Abschaffung des Transsexuellengesetzes und der Implementierung des sogenannten Selbstbestimmungsgesetztes (SelbstBestG).

988ebed8892c474c8ef9aba41b390016

Dabei ist das Selbstbestimmungsrecht in weiten Teilen bereits anderweitig durch die Pandemie arg unter die Räder gekommen. Insoweit mag man mit dieser kosmetischen Korrektur zumindest dem Namen nach wieder an Boden gewinnen. Theoretisch betrifft dieses Gesetz 83 Mio. Deutsche, wobei gefühlt deutlich weniger als ein Prozent der Menschen davon jemals Gebrauch machen werden. Formal also ein „nice to have“. Dazu vielleicht einige Wagemutige, die den dahinterliegenden Verwaltungsprozess, rund um das Geschlechter-Roulette, einmal „hardcore“ durchleben wollen, solange andere Drogen in Deutschland noch auf ihre gesetzliche Freigabe warten.

Am 30. Juni stellte die Ampel-Koalition das Eckpunktepapier zu diesen Gesetzesentwurf vor. Eckpunkte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz zum Selbstbestimmungsgesetz – Juni 2022 … [BMJ]. Für einen schnellen Überblick zu den staatstragenden Innovationen hier zunächst die anvisierten Ziele direkt aus dem zuvor erwähnten Papier im Überblick:

Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes

  • Das Transsexuellengesetz wird abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt. Statt in einem mitunter langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren können der Geschlechtseintrag und die Vornamen künftig in einem einfachen Verfahren vor dem Standesamt geändert werden.
  • Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen wird für transgeschlechtliche sowie nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen einheitlich geregelt, also nicht mehr wie bisher in zwei verschiedenen Gesetzen mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
  • Nach der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sind in amtlichen Dokumenten (z.B. Reisepass) der geänderte Geschlechtseintrag und die geänderten Vornamen aufzunehmen.
  • Der Regelungsbereich des neuen Selbstbestimmungsgesetzes umfasst keine Vorfestlegung hinsichtlich etwaiger körperlicher (somatischer) geschlechtsangleichender Maßnahmen.
  • Volljährige Personen können im Sinne einer echten Selbstbestimmung die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen durch Erklärung mit Eigenversicherung veranlassen.

Zum Thema Minderjährige

  • transgender mann frau weib flintenweib zielgenau umbau der gesellschaft symbol geschlechtsmerkamal gleichmacherei qpressFür Minderjährige bis 14 Jahre oder bei Geschäftsunfähigkeit des Minderjährigen geben die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt ab.
  • Ab 14 Jahren geben die Minderjährigen die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ab. Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl – wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht – die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen.
  • Von zentraler Bedeutung ist eine sachkundige, ergebnisoffene und kostenlose Beratung. Minderjährige und ihre Eltern haben daher die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Diese Beratung werden wir stärken und sicherstellen, dass Eltern und Minderjährige vor der Entscheidung auf sie aktiv hingewiesen werden. Die Beratung umfasst u.a. die Familiensituation oder die persönliche Situation des jungen Menschen, Bedarfe, vorhandene Ressourcen sowie mögliche Hilfen, die Verwaltungsabläufe, mögliche Auswirkungen des Vornamens- und Personenstandswechsels, geschlechtliche Entwicklung, Geschlechtsidentität, Umgang mit Varianten der körperlichen Geschlechtsmerkmale, Schutz vor Ausgrenzung und Diskriminierungen sowie Hinweise auf andere Beratungsangebote im Sozialraum. Dabei soll auch auf Beratungsangebote einschlägiger Vereine und Verbände hingewiesen werden.

Selbstbestimmung zeitlich limitiert

  • Nach einer erfolgten Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen gilt für eine erneute Änderung grundsätzlich eine Sperrfrist von einem Jahr. Dies dient dem Übereilungsschutz und soll die Ernsthaftigkeit des Änderungswunsches sicherstellen.
  • Die Frage, mit welcher Bezeichnung Eltern nach einer Änderung des Geschlechtseintrags in der Geburtsurkunde ihrer Kinder eingetragen werden, wird mit der Abstammungsrechtsreform geregelt, die ebenfalls in dieser Legislaturperiode vorgesehen ist. Für die Zwischenzeit wird die Bundesregierung für betroffene Personenkreise eine Interimslösung vorlegen, damit verhindert werden kann, dass der die Geburtsurkunde vorlegende transgeschlechtliche Elternteil (z.B. bei Schuleintritt oder Grenzübertritt) zur Erklärung der Urkunde der Transgeschlechtlichkeit offenbaren muss und damit sich selbst, aber insbesondere auch das Kind der Gefahr von Diskriminierungen oder Anfeindungen aussetzt.
  • Die Änderung eines geschlechtsspezifischen Familiennamens wird mit der Namensrechtsreform geregelt, die nach dem Koalitionsvertrag ebenfalls in dieser Legislaturperiode erfolgen wird.

Bußgelder besorgen dann den Rest

  • Das Gesetz wird ein bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot enthalten.
  • Ergänzend zu den neuen Regelungen werden Anerkennungsleistungen für trans- und intergeschlechtliche Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind, geregelt.
  • Es wird weiterhin darauf geachtet werden, dass Schutzbereiche für vulnerable und von Gewalt betroffene Personen nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Gewalttätige Personen gleich welchen Geschlechts haben z.B. wie bisher keinen Zugang zu Frauenhäusern. Zugangsrechte zu Frauenhäusern richten sich weiterhin nach dem jeweiligen Satzungszweck der privatrechtlich organisierten Vereine.
  • Entscheidungen zur Frage der Teilnahme z.B. von transgeschlechtlichen Sportler:innen trifft der autonom organisierte Sport in eigener Zuständigkeit.

Die handwerklichen Fehler

Wer sich für das geni†ale Gesamt-Machwerk interessiert, es stammt aus der vorherigen (19.) Legislaturperiode, der mag sich den Entwurf etwas näher vergegenwärtigen. Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes … [Bundestag – PDF ]. Ab 2023 möchte man damit das bundesdeutsche Geschlechter-Karussel befeuern. Bei allem Verständnis für etwaige Betroffene ist bereits heute absehbar, dass man damit die komplette Wunschliste im Bereich Gender-Gaga damit nicht abdecken kann.

In dem Eckpunktepapier redet man verniedlichend von „Übereilungsschutz“, wenn es darum geht sein Geschlecht abermals ändern wollen. Gemeint ist die Sperrfrist von einem Jahr für einen erneuten Seitenwechsel. Dabei kann sehr schnell der Bedarf eines mehrfachen Wechsels entstehen der nunmehr gesetzlich reglementiert ist. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 83 Jahren, abzüglich 14 Jahren ohne Geschlechtswechselmöglichkeit, ergibt sich damit rechnerisch eine 69-malige Wandlungsmöglichkeit. Das ist für heutige Verhältnisse viel zu bescheiden. Insbesondere unter dem Blickwinkel, dass es vermutlich erheblich mehr Geschlechterdefinitionen gibt, die man vielleicht im Laufe seines Lebens ein- oder mehrmals ausprobieren möchte.

Mit dem Gesetzentwurf will man fernerhin Menschen zur Räson bringen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, mit der Anerkennung dieses modernen Rollenspiels schwertun. Dafür werden Bußgelder bis zur Höhe von 2.500 € aufgerufen. Ob die Bußgelder ausreichend sind die Staatskasse in so harten Zeiten auskömmlich zu befüllen, steht derweil in den Sternen. Die Praxis wird auch hier den Weg weisen.

Klassisches Rollenverhalten weiter auflösen

„Gender-Gaga“ per Gesetz einmal jährlich möglichFür Menschen, die sich schwertun Kontakt zum anderen Geschlecht zu finden, oder sich nur einmal zur Wurst machen möchten, tun sich hiermit ungeahnte Möglichkeiten auf. Hat Mann (als Jugendlicher), sich früher schwer getan die Zugang zu den Mädchenduschen nach dem Sportunterricht zu finden, dürfte dies mit dem neuen gesetzlichen Rüstzeug erheblich besser gelingen. Es sind nur wenige Formalitäten auf dem Weg dorthin. Selbstverständlich gilt das auch für den umgekehrten Fall, um einmal als selbstdefinierter Mann (mit anderem Geschlechtsmerkmal) bei den biologischen Penisträgern nach dem Rechten zu schauen.

Da ist der Hinweis in dem Eckpunktepapier eher kontraproduktiv, dass man dies Vereinen, Frauen- oder Männerhäusern, privaten Einrichtungen und anderen Organisationen überlassen will, hier wieder entsprechende Diskriminierungen und Ausgrenzungen durch Ausschluss herbeizuführen. Selbst der Hinweis, dies ausschließlich an der Gewaltbereitschaft der jeweiligen Person festmachen zu wollen, muss absolut ins Leere gehen. Gewalt gibt es unabhängig von biologischen Merkmalen und hat mit dem Grundthema wenig zu tun. Entsprechende Bewertungen und Festlegungen dieser Art dürften nach dem ampelhaften Grundverständnis gar kein Thema sein.

Endlich die Welt aus der anderen Perspektive erleben

Nur damit biologische Männer endlich mal menstruieren können, hätte es dieses Gesetzes sicher nicht bedurft. An vielen Stellen werden bereits auf Männer-Toiletten Tampons und andere Utensilien für diesen Zweck vorgehalten. Weitere spannende Erlebnisse für biologisch geborene Männer bieten die Besuche beim Frauenarzt. Eine Gelegenheit, die sich zuvor allenthalben als Begleitperson ergab.

Ob seitens der aktuellen Regierung weitere ökonomische Interessen dabei im Blick waren, wird nicht kommuniziert. Rein bautechnisch sind demnächst Toiletten, die nach Geschlecht unterscheiden, vollends überflüssig. Das spart beim Bau neuer Toiletten Kosten. Und warum sollten sich die biologischen Mädels auch daran stören, wenn in irgendeiner Ecke noch Urinale die Wände zieren.

In vergleichbarer Weise Weise ließe sich jetzt das „Abenteuer Geschlechtswandel“ weiter ausschmücken. Dass jetzt womöglich 99 Prozent der Menschen mit dieser Thematik belastet werden, die zuvor mit den bestehenden und tradierten Regelungen zum Umgang mit den Geschlechtern recht zufrieden waren, muss ja den Gesetzgeber nicht stören. Die Geschlechter-Spielwiese ist eröffnet und lässt Raum für die irrsten Erfahrungen. Man muss annehmen, dass es dem Gesetzgeber exakt darauf ankam.

Man kann es allerdings auch etwas ernster auf den Punkt bringen. Wenn man, wie in diesem Text, die Meinung vertritt, dass der Gesetzgeber mit diesem Vorhaben eine Möglichkeit eröffnet, die der Gesellschaft in Gänze erheblich mehr psychische Probleme beschert, als sie vorgibt durch das Gesetz lösen zu wollen. Das wird allerdings erst die Praxis zeigen, wenn bereits alle „Ampel-Leuchten“ wieder erloschen  sind.

Ø Bewertung = / 5. Anzahl Bewertungen:

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Avatar für WiKa
Über WiKa 3293 Artikel
Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

12 Kommentare

  1. Um die regelmäßige Zeitumstellung im Frührjahr und Herbst zu beenden,
    dazu sind die Diäten für die Vertreter des Volkes aber noch etwas zu niedrig!

  2. Ach, warum gab es das nicht schon zu meinen Zeiten, dann hätt ich mir die Army erspart.

  3. Eine derartig perverse Gesellschaft hat auf Dauer
    keine Überlebenschance! Menschen von der anderen
    Fakultät hat es zu allen Zeiten gegeben. Nur wie Das
    in dieser Gesellschaft hochgespielt und als etwas
    völlig normales dargestellt wird,ja gerade zu
    als etwas ganz normales interpretiert wird, mit den
    gleichen Rechten
    Was soll aus den Kindern werden, die unter diesen
    Abnormalen Verhältnissen, frisch adoptiert,von
    Gleichgeschlechtlichen Groß gezogen werden!
    Mal sehen,vieleicht kann ich meinen Hund bald
    heiraten!Es könnte ja auch sein, das diese Entscheidungen
    noch zusätzlich zur Spaltung der Gesellschaft beitragen
    soll und festes Programm der sogenannten „Elite“ ist?

  4. Schön für die Trans/gender, wenn die Artikel demnächst wegfallen. Das wird den Vertretern für Menschenrechte sicher auch gefallen.
    Ich frage mich in diesem Zusammenhang nur, was wohl aus den Rechten der Frauen wird?
    Heißt es weiterhin: Die Prostituierte? Heißt es das Bordell, der Zuhälter und der Freier?
    Sicherlich warten schon Millionen misshandelte Frauen, die als Prostituierte, Hure oder Nutte beschimpft werden, ganz gespannt auf ihre Befreiung durch die LGBT‘s ?
    Allerdings habe ich bisher noch keine Demonstration der LGBT‘s vor den vielen tausend Bordellen entdeckt.
    Priorität haben momentan nun mal die Millionen Trans/gender. Da müssen die Prostituierten sich noch etwas gedulden.
    Doch ich bin sehr zuversichtlich, dass für weit über Hundert Millionen missbrauchte Frauen und Mädchen, die jeder nach wie vor als Prostituierte beschimpfen darf, auch noch ein Stück Freiheit durch die LGBT’s eingeplant ist.
    Zuvor muss die LBGT’s Bewegung noch dringend klären, ob ein Transgender seine Prostata Untersuchung demnächst in der Frauenarzt Praxis durchführen lassen darf ?
    Ich denke die LGBTQIA+ sollte sich ,,DbddhkP Bewegung“ nennen. Dieser feststehende Begriff muss nicht ständig erweitert werden. Außerdem beschreibt er präzise die universale Bedeutung und die Leitmotive der LGBTQIA+‚s Bewegung.
    Quelle: http://www.berndschwerdt.de/html/dbddhkp.html

    WHAT IS A WOMAN ?
    ASK YOUR MOTHER!

    • Früher gab es ja diese sprachlichen Feinheiten:
      – der Mensch = männlich
      – das Mensch = weiblich
      bis sich irgendwann jemand (bmw) darüber mokierte.

  5. „Wer regiert die Schweiz und die Welt“ youtube

    Ich habe mir unbedarft diesen Film angeguckt und nun bin ich verwirrt.
    Ich stand vor einer Schule, und plötzlich waren alle Freimaurersymbole an der Fassade, Dreieck, Sonnensymbol, von außen angebracht ein Schild: „antirassistische Schule“ und zwei Fahnen der Ukraine am Eingang.

    Um die Schule herum findet man FCK AFD- und Antifa-Aufkleber, Refugees Welcome usw.

    „Gruppenabsolutismus“ ist eine Bezeichnung für die Tendenz einer „Gruppe“, ihr eigenes Handeln und Denken als Maßstab für andere zu verwenden. Wer skeptisch ist, wird ausgegrenzt. Das ist der Führer pur.

    In der Nähe entdeckte ich noch weitere Zeugnisse, an einer Fassade die Maat, Weltkugel, Bänder des Bündnisses, Dreieck und Sonnensymbol, Pyramiden auf dem Friedhof, „G“s, Winkelmaß und Zirkel, und was nicht fehlen darf, der Obelisk. Die Masse der Symbole geht über den Zufall hinaus.

    Wahrscheinlich wird jeder in seinem Ort Freimaurersymbole finden und von politischen Geheimtreffen wissen. Aber wer gezielt danach sucht, wird überrascht sein.

    Schaut Norman investigativ „Georgia Guidestones“. Und schaut den Film oben.

  6. Was mir nicht gefällt, das sind die Aufkleber. Das ist ja genau das, was die wollen. Euch schwermütig und niedergeschlagen machen!

    IHR MÜSST DIE ANGREIFEN!

    Statt solchen demoralisierenden und untertänigen Mist zu publizieren!

    Wer so Krieg führt, sollte sich selber die Kugel geben!

Kommentare sind deaktiviert.