Macht das Urheberrecht das Gendern zunichte?

Macht das Urheberrecht das Gendern zunichte?GenderGagaland: Früher war alles sehr viel komplizierter. Da gratulierte man der Mutter zum Muttertag und dem Vater zum Vatertag. Meist passierte das spontan und relativ zielsicher gemäß des ersten Eindrucks von seinem Gegenüber. Trefferquote von 100 Prozent fast immer garantiert. Heute sollte man vorsorglich etwas universeller bleiben. Da kann man eigentlich nur noch zum „Erzeugertag“ gratulieren. Noch richtiger vermutlich zum „Tag der Erzeugenden“. Auch der Versuch mit „Elter 1“ oder „Elter 2“ muss scheitern. Wer in dem Fach kundig ist, der weiß sehr genau, dass 1 und 2 schon wegen einer unzulässigen Reihenfolge wertend oder gar diskriminierend sind.

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Heutzutage muss man sich jedes Wort sehr genau überlegen, um niemanden falsch anzusprechen. Woher soll man (warum eigentlich nicht auch Frau) wissen, was für ein Geschlecht da gerade vor einem steht oder liegt. Ein wohl geformter Busen, als auch ein schön gewachsener Bart, sind keine verlässlichen Indikatoren mehr für irgendetwas. Spätesten seit sich jede/r Mensch|in|x nach Tagesbefindlichkeit sein Geschlecht aussuchen darf, im krasskonkreten Gegensatz zu den zeitlich weniger schnelllebigen biologischen Merkmalen, stellt dies eine echte Herausforderung für die am Leben „Teilnehmenden“ dar.

Inzwischen erreicht das Gendern die nächste Dimension. Eine Autorin, die sich tatsächlich öffentlich dazu bekennt „eine“ zu sein und keine „schreibende Person“, geht gegen einen Verlag vor, der unerlaubt ihren Text gendergerecht modifizierte. Das sah die Autorin als Verletzung ihres Urheberrechts. Das führt nun dazu, dass die ganze Geschichte vor Gericht landet. Juristisch soll dann darüber befunden werden, ob der Verlag, aufgrund der bis heute legalisierten Gendervorstellungen, eigenmächtig diese Änderungen vornehmen durfte. Näheres zum Fall gibt es an dieser Stelle: Autorin klagt gegen Gendern ihres Textes … [Welt]. Der Vorgang ist in der laufenden Genderdebatte ein Novum und kann weitreichendere Folgen haben als geahnt.

Was darf ein Verlag angesichts des Urheberrechts

So machte in diesem Fall der beklagte Verlag aus dem Begriff „Zeichner“ eigenmächtig und entgegen dem Willen der Autorin ein gendergerechtes „zeichnende Person“ daraus. Nach der Einlassung der Autorin ist es für sie eminent Menschen in ihrer eigenen Art und Weise anzusprechen. Offenbar legt sie dabei einen gewissen Wert auf eine klare Differenzierung zwischen Mann und Frau und möglicherweise sogar divers. Was berechtigte in diesem Fall also den Verlag hier eigenmächtige Korrekturen vorzunehmen?

Mithin werden wir in dieser Sache einen sehr interessanten Streit erleben, ob eine klare Ausdrucksweise durch das Urheberrecht gedeckelt ist oder ob die neuen gesellschaftlichen Normen das Urheberrecht auszuhebeln vermögen. Das wäre dann eine gewisse Begrenzung der freien Rede und des persönlichen Ausdrucks. Erschwerend kommt in diesem Fall hinzu, dass die Autorin den Verlag bereits zuvor mehrfach darauf hinwies, dass sie die Genderung ihrer Werke schlicht ablehne. Da hätte also der Verlag den Text durchaus zurückweisen können, was er nicht tat und stattdessen eigenmächtig änderte.

Erste Negativindikationen zur freien Verwendung der Sprache

In diesem Zusammenhang muss man sich vergegenwärtigen, dass andere Institutionen bereits hingehen und nicht genderkonforme Sprache sanktionieren. Dem Hörensagen nach sind einige Universitäten dabei ihren Studenten und Studentinnen (genau genommen natürlich den Studierenden) hier bereits die Hölle heiß zu machen … [Welt]. Da kann es schnell schon mal zu entsprechenden Punktabzügen kommen, soweit sich die Youngster nicht dem neuen Genderssprech beugen. Viele Behörden sehen das ähnlich vor und machen Druck auf ihre Lakaien.

Deshalb ist der hier erwähnte Prozess überaus interessant. Er wird einige Rückschlüsse erlauben, wie frei unsere Sprache und die freie, persönliche Verwendung derselben noch sein kann. Da schließt sich die Frage an, was dürfen „Weisungsbefugte“ ihren Schützlingen (Schule/Studium/Arbeit) in dieser Hinsicht alles abverlangen. Für die Autorin bedeutet es nichts geringeres als die Hoheit über ihre geistigen Werke auf Punkt und Komma behalten zu dürfen.

Oder anders gesagt, wir erleben bezüglich der Verwendung von Sprache eine interessante Auseinandersetzung. Einen Spannungsbogen, der sich zwischen biologischen Fakten, rechtlichen Konstrukten und dem freien Willen der Menschen in GenderGagaLand als Verwender derselben gerade seine Bahn sucht. Es geht um nichts geringeres als die eigene Wahrnehmung und die Freiheit diese nach eigenem Empfinden ausdrücken zu dürfen. Unterstützt wird die Autorin übrigens vom Verein Deutsche Sprache … [VDS-EV]. Da kann man sich auch noch engagieren.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

11 Kommentare

  1. Das ist die praktizierte Meinungsfreiheit die uns die Kompanien der Genderismen noch zugestehen, im übertragenen Sinn:

    Man darf so laut schreien wie man will, – aber nur in der Gummizelle

  2. Das ist eine weitere Vorstufe zur Formung des blind und taub gehorchenden Untertanen.
    Ich bin mal gespannt, was noch alles folgt.

  3. Sind die Gummizellen schon alle überbelegt ?? … oder warum laufen noch so zahlreiche GENDER-Spinner:innen frei herum ?? Haben die Herren Wirrologen des RKIs dazu noch keine aktuellen Zahlen veröffentlicht ?

  4. Wir werden der Übermacht des Zeitgeistes wahrscheinlich nicht entkommen. Modische Geschwätzigkeit, gepaart mit ideologischer Denkeinschränkung werden das fertig bringen. Genau so wie das lächerliche „Hallo“ allgegenwärtig ist.

  5. eines der Themen, was die pervertierung der Menschen mit am deutlichsten zeigt,
    Kultur Moral Ehre Ethik normales handeln einklang mit der Natur, was ist das. Es geht mit es(Mensch, Transi, Tier , Zwitter egal) ins Bettchen, Kinder nicht nötig die kommen aus dem Reagenzglas bald. Anderen Bereichen gibt es zwar noch viel schlimmere Auswirkungen, zb Harbgier, aber dennoch alles entgleitet……

  6. Hallo zusammen 🙂

    @WiKa, wieder herrlich erfrischend und treffend geschrieben. Allmächt, was muß ich lachen 😀 Super Artikel.

    Das ganze mit dem Gender Gschmarre geht mir eh auf den Senkel.
    Zudem möchte ich in meinem Ausweis nich „divers“ stehen haben.
    Ich bin ja kein Ding, sondern ein Mensch. Entweder Frau oder Mann, fertich.

    Liebe Grüße,
    Marie

  7. Binn gespannt wie das ausgeht. Wenn der Eigentümer eines Gebäudes in D die Fassade nicht so streichen darf wie er will, da der Architekt hier Urheberrecht hat, sollte hier auch die Autorin Recht bekommen. Aber da wir nicht in einem Rechtsstaat leben und die Urteile in D regierungskonform erfolgen, sehe ich hier schwarz für die Autorin. Da hilft nur eins, sich einen Vertrag suchen, der die Änderungen nicht vornimmt.

  8. Wenn die kleinen grauen Ausserirdischen keine Geschlechtsorgan haben, sind die dann Divers-XXL ?
    Darüber sollten die Genderfreaks mal diskutierten, mal sehn was dabei an Stumpfsinn heraus kommt !
    Dümmer geht immer.
    Hahaha…

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