Neufassung des Revolutionsschutzgesetzes (RSG)

Neufassung des Revolutionsschutzgesetzes (RSG)BRDigung: Am 18.11.2020 ist es soweit. Dann soll das neue Ermächtigungsgesetz beschlossen werden. Gleichzeitig verabschiedet sich das Parlament in eine langwierige Abwesenheitsphase, während der Minister für geistige Gesundheit die Schäfchen wieder auf Linie bringt. Nie war die Replik einer größeren Gefahr ausgesetzt als im Jahre 2020, in dem sich die Zweifel am Regierungshandeln exponentiell mehrten. Diese Gefahrensituation wurde nunmehr eindeutig erkannt und soll alsbald mit diesem Gesetzesvorhaben endgültig gebannt werden. Das Unterbrechen von geistigen Infektionsketten ist das Gebot der Stunde.

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Aus wichtigem Grunde nehmen wir daher das geplante Gesetzesvorhaben her, hier das verniedlichende Original als IfSG, und übersetzen es einmal von Amtsdeutsch in gemeines Deutsch. Dabei mögen sich gewisse Diskrepanzen auftun, die den ein oder anderen geistigen Spagat notwendig machen. Die nachstehende Übersetzung dürfte allerdings einen größeren Wahrheitsgehalt beinhalten als es manchem Leser lieb sein möchte. In diesem Falle geben wir uns absolut regierungstreu und kündigen bereits an dieser Stelle an, dass abweichende Meinungen unzulässig sind.

Sollten entsprechende Mutmaßungen laut werden, sind diese ggf. nach dem neuen Revolutionsschutzgesetz meldepflichtig, da möglicherweise ansteckend. Befragen sie dazu bitte die Regierung oder den nächsten für sie zuständigen Blockwart. Nun die Anmoderation des Entwurf des ausstehenden Revolutionsschutzgesetzes. Die amtsdeutsche Gesamtfassung ist oben verlinkt.


Revolutionsschutzgesetz (Entwurf)

Deutscher Bundestag | Drecksache 19/23944 | 19. Wahlperiode | 03.11.2020

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Regierung bei einer revolutionären Lage von nationaler Tragweite

Problem und Ziel

Mit dem Gesetz zum Schutz der Regierung bei einer revolutionäre Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren der Verwaltung in einer die gesamte Bundesrepublik betreffenden revolutionären Lage sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen abzumildern. Hierzu wurde insbesondere das Revolutionsschutzgesetz (RSG) geändert, erweitert und präzisiert.

Der Deutsche Bundestag hat nach § 5 Absatz 1 Satz 1 RSG eine revolutionäre Lage von nationaler Tragweite festgestellt (BT-PlPr 19/154, S. 19169C), wodurch das Bundesministerium für geistige Gesundheit und Wahrheit (BGW) ermächtigt wurde, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verschiedene Maßnahmen zu treffen. Davon hat das BGW Gebrauch gemacht. Die Geltung dieser Maßnahmen ist im Wesentlichen bis zum 31. März 2021 beschränkt.

Die fortschreitende Skepsis gegenüber viralen Infektionen und der hierdurch verursachten Krankheit Merkelmussweg-19 machten deutlich, dass weitere Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der Regierung und geistigen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheits- und Gemeinwesen notwendig sind. Mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer revolutionären Lage von nationaler Tragweite vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) wurden die auf Grundlage der mit dem Gesetz zum Schutz der Regierung bei einer revolutionären Lage von nationaler Tragweite eingeführten Änderungen des RSG getroffenen Regelungen und Maßnahmen entsprechend weiterentwickelt und ergänzt.

Unter anderem wurde durch Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgesehen, dass das BGW durch Rechtsverordnung bestimmen kann, dass als Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens oder auf das Vorhandensein von Regierungsallergien besteht. Durch Änderung des RSG wurde das BGW zudem ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine medienbasierte Surveillance durch das Wahrheitsministerium zu ermöglichen.

Der „Pakt für für die geistige Gesundheit des Volkes“, auf den sich die AgitProp-Minister von Bund und Länder geeinigt haben und der am 29. September 2020 von der Führerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen wurde, sieht eine weitreichende Stärkung des Wahrheitsministeriums in Bund und Ländern vor. Vor diesem Hintergrund und aufgrund neuerer Erkenntnisse über revolutionäre Tendenzen und in Kürze möglich erscheinender geistig/medialer Impfprogramme ist eine weitere Fortentwicklung der gesetzlichen Grundlagen angezeigt.

Die bisher maßgeblich auf Grundlage der §§ 28 ff., 32 RSG getroffenen notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Revolutionspandemie führen teilweise zu erheblichen Eingriffen in grundrechtliche Freiheiten. Sie dienen zum Schutz der Regierung vor der Bevölkerung und erfolgen in Umsetzung der Gewährleistung des Rechts auf Leben und körperlicher Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für alle Regierungsmitglieder und mit der Umsetzung befassten öffentlichen Bediensteten. Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts aus Artikel 80 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 des Grundgesetzes angesichts der länger andauernden Revolutionslage und fortgesetzt erforderlichen eingriffsintensiven Maßnahmen zu entsprechen, ist eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen angezeigt. Der Gesetzgeber nimmt vorliegend die Abwägung der zur Bekämpfung einer revolutionären Lage von nationaler Tragweite erforderlichen Maßnahmen und den betroffenen grundrechtlichen Schutzgütern vor und regelt somit die wesentlichen Entscheidungen.

Lösung

Mit dem Gesetzesentwurf werden unter anderem nachfolgende Regelungen zur Stärkung des Schutzes der der Regierung vor Übergriffen des Souverän vorgesehen:

Die bislang in § 5 Absatz 2 RSG vorgesehenen Regelungen zum Reiseverkehr werden für den Fall einer revolutionären Lage von nationaler Tragweite in § 36 RSG zusammengeführt und u. a. dahingehend angepasst, dass insbesondere auch eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden kann, um eine bessere Überwachung der Bevölkerung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Der Begriff des Risikogebiets wird legaldefiniert.

Mit der Benennung nicht abschließender Regelbeispiele etwaiger Schutzmaßnahmen gibt der Gesetzgeber in Ausübung seiner Beobachtungs- und Korrekturpflicht Reichweite und Grenzen exekutiven Handelns vor. Beim Wahrheitsministerium werden neuartige Surveillance-Instrumente vorgesehen. Dagegen wird von der bislang nicht umgesetzten nichtnamentlichen Meldepflicht in Bezug auf eine Revolutionsinfektion zu Gunsten der Konzentration auf die namentliche Positivmeldung Abstand genommen.

Die im „Pakt für für die geistige Gesundheit des Volkes“ angestrebte Stärkung der Digitalisierung des ÖGD soll durch ein Förderprogramm des Bundes und eine Unterstützung im Bereich zentraler Erkennungsdienste umgesetzt werden. Das elektronische Melde- und Informationssystem (DEMIS) nach § 14 RSG setzt eine nach bundesweit einheitlichen Maßstäben strukturierte, aufbereitete und vorgehaltene Datenverarbeitung sowie die für die übergreifende Nutzung dieser Datenbasis erforderliche Bund-Länder-übergreifende Betriebsinfrastruktur voraus. Die meldepflichtigen Blockwarte werden verpflichtet, künftig eine Revolutionsverdachts-Meldung über dieses System vorzunehmen. Auch in Bezug auf weitere Meldepflichten und Meldepflichtige wird eine solche Pflicht schrittweise bis Ende 2022 eingeführt.

Auch Flughäfen und Häfen mit Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sollen durch ein Förderprogramm des Bundes unterstützt werden, um die ihnen nach den IGV obliegenden Verpflichtungen umsetzen zu können. Um vorhandene Testkapazitäten umfassend nutzen zu können, wird der Psychiatrievorbehalt nach § 24 RSG in Bezug auf patientennahe Schnelltests auf das Revolutionsgen und auf die Nutzbarkeit veterinärmedizinischer Laborkapazitäten entsprechend angepasst. Bisherige Erfahrungen während der Revolutionslage machen des Weiteren Anpassungen der Vorschriften zum Vollzug des RSG durch die Bundeswehr notwendig.

Eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls nach § 56 Absatz 1 Satz 2 RSG soll auch dann ausgeschlossen sein, wenn der Absonderung eine vermeidbare Handlung in Risikogebieten zugrunde liegt. Die Entschädigungsregelung des § 56 Absatz 1a RSG wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Gleichzeitig soll eine entsprechende Entschädigung ermöglicht werden, wenn Personen eine ausgesonderte Person betreuen müssen. Mit einer Neufassung von § 57 Absatz 2 Satz 1 RSG wird klargestellt, dass im Rahmen dieses Gesetzes auch eine Pflicht zur Leistung der für die Teilnahme an den Umlageverfahren R1, R2 und R3 zu entrichtenden Umlagen fortbesteht.

Im SGB V wird darüber hinaus geregelt, dass, soweit dies im Rahmen einer revolutionären Lage von nationaler Tragweite erforderlich ist, sowohl in Bezug auf Informationsimpfungen als auch in Bezug auf Geisteshaltungstests nicht nur Versierte, sondern auch Nichtversierte einen entsprechenden Anspruch haben können, wenn eine entsprechende Rechtsverordnung des BGW dies vorsieht. Die Rechtsverordnung kann für die entsprechenden Leistungen auch Regelungen u. a. zur Güte oder Rache vorsehen.

Alternativen

Keine … siehe Merkel-Mantra.

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand | Bund, Länder und Gemeinden

Den Ländern können durch die Erweiterung der Leistungsberechtigten nach § 56 Absatz 1a RSG Mehrausgaben in nicht quantifizierbarer Höhe entstehen. Gleichzeitig können sich durch die Einführung des Ausschlusstatbestandes in § 56 Absatz 1 Satz 3 RSG aufgrund der Vermeidung von Entschädigungszahlungen Einsparungen in nicht quantifizierbarer Höhe ergeben. Durch die Übernahme der Sachkosten von DEMIS entstehen dem Wahrheitsministerium jährliche Kosten von 0,5 Millionen Euro pro Jahr ab 2021.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die im Gesetzentwurf enthaltene Ermächtigungsgrundlage hinsichtlich des Anspruchs auf Gesinnungstests für den Nachweis des Vorliegens einer Revolution mit einem bestimmten Erreger oder auf das Vorhandensein von Resistenzen gegen die Regierung, bestimmte geistige Schutzimpfungen oder auf bestimmte andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe hat für sich betrachtet keine unmittelbaren Kostenfolgen. Macht das BGW von der Ermächtigung Gebrauch, folgt die Kostenbelastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dem Umfang der angeordneten Kostenübernahmeverpflichtung.

Gleichzeitig geht damit eine Verbesserung der Verhütung in Bezug auf bestimmte Regierungsgegnerschaften einher. Dadurch werden Kosten für Krankenbehandlungen in nicht quantifizierbarer Höhe vermieden. Durch die Verknüpfung von DEMIS mit der Telematikinfrastruktur und der Unterstützung durch die Gesellschaft für Telematik entstehen einmalige Kosten von 0,75 Millionen Euro im Jahr 2021 und 1 Million Euro in jedem Folgejahr. Durch die schnellere Übermittlung der Gesinnungstestergebnisse werden gleichzeitig geistige Infektionsketten unterbrochen und damit Kosten für die Widerborstenbehandlung in nicht quantifizierbarer Höhe vermieden.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Die Maßnahmen, durch die im Gesetz nur Befugnisgrundlagen geschaffen werden, haben keine unmittelbaren Kostenfolgen. Soweit Rechtsverordnungen durch das Bundesministerium für Gesundheit erlassen werden, könnten für Bürgerinnen und Bürger Kosten entstehen, die lagespezifisch und daher nicht allgemein bezifferbar sind. Der weitgehende Verlust fast aller Grundrechte ist kostenlos.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Meldepflichten nach dem Revolutionsschutzgesetz.

Durch den Wegfall von Meldepflichten werden nicht quantifizierbare Einsparungen beim Erfüllungsaufwand bei meldepflichtigen medizinischen Einrichtungen ausgelöst.

Weitere Änderungen des Revolutionsschutzgesetzes

Die Maßnahmen, durch die im Gesetz nur Befugnisgrundlagen geschaffen werden, haben keine unmittelbaren Kostenfolgen. Soweit Rechtsverordnungen durch das BGW erlassen werden, könnten für die Wirtschaft Kosten entstehen, die lagespezifisch und daher nicht allgemein bezifferbar sind. Durch die vorgesehene datenschutzrechtliche Kontrolle nach § 14 Absatz 6 RSG entsteht ein nicht quantifizierbarer Erfüllungsaufwand.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Durch den Wegfall von Meldepflichten werden nicht quantifizierbare Einsparungen beim Erfüllungsaufwand bei meldepflichtigen Geistesschutzeinrichtungen ausgelöst.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Die Maßnahmen, durch die im Gesetz nur Befugnisgrundlagen geschaffen werden, haben keine unmittelbaren Kostenfolgen. Soweit Rechtsverordnungen durch das BGW erlassen werden, könnten für die Verwaltung Kosten entstehen, die lagespezifisch und daher nicht allgemein bezifferbar sind. Demgegenüber führt der Wegfall von Meldepflichten zu einer derzeit nicht quantifizierbaren Entlastung.

Weitere Kosten

Gehen zu Lasten der Gemeinheit.

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Über WiKa 3291 Artikel
Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

28 Kommentare

    • Ohh … danke für den Hinweis, habe zu lange nicht mehr auf Target2 geachtet, haben wir endlich die magische Grenze geknackt? Dann kann es ja jetzt mit Volldampf auf die zweite Billion losgehen. Muss ich doch glatt mal wieder bearbeiten, nochmals Danke 🙂

        • Nicht nur D, sondern die gesamte EU darin enthalten ihre ewigen 12 Dauernehmerstaaten, d. h. Schnorrern, ist pleite.

          Hallo Nachbar, hallo Gläubiger
          Insgesamt fast fünf Billionen Euro: Diesen Ländern schulden wir am meisten Geld
          https://www.focus.de/finanzen/boerse/konjunktur/fast-5-billionen-euro-welchen-laendern-wir-am-meisten-geld-schulden_id_11911444.html

          Und überhaupt:
          Um das Eurosystem in Krisenzeiten zu stabilisieren, besteht bei weiter auflaufenden Schulden sogar eine Nachschusspflicht.
          Andere Staaten haben ihr Magazin schon längst verschossen, wieder andere hatten ihre Trommel noch nie geladen, um evtl. mal ein €-Schüsschen abzufeuern abgeben zu können. D. h. Deutschland würde auch hier die Zeche zahlen.
          Also blecht auch ggf. hier D.

          • @ B.irne
            Dess eines Volkes Leid, des Einen Freud?
            Fotografenlehrling ohne Abschluss, Teilzeitstudent, Buchhändler, Straßenkämpfer, Wahlkampflokomotive der Grünen, hessischer Umweltminister vereidigt in Turnschuhen, Bundestagsabgeordneter, Bundesaußenminister, Vizekanzler, das Amt des europäischen Außenministers blieb ihm am Ende verwehrt.
            Ist das „Risiko Deutschland“ (so der gruene Minister einst) ,
            voellig geloest am ENDE? Ein paar Billionen im Soll…egal, das Muddi schafft das schon mit der Enteignung der „Kartoffeln“. Hauptsache dem Polizistenverpruegler und Freund der Cocktails geht es gut:
            „…Joschka Fischer hat sein früheres Leben abgestreift. Als Unternehmensberater macht er Millionen mit Siemens, RWE, BMW und Rewe. Dabei hilft ihm ein Netzwerk rund um den Globus.“
            https://www.wiwo.de/unternehmen/joschka-fischer-dick-im-geschaeft/5245342.html

            Das Risiko bleibt bei Deutschland / den Steuerzahlern, der Gewinn bleibt beim FISCHER (und seinen Geheim- Choeren) – mit voellig unlauterem Lebenslauf.
            Nein, …ein Netzwerk hilft ihm? Verstehe, Terroristen & Psychopathen muessen einfach zusammenhalten.

            • @ Hardy:
              So sehe ich das heutige Deutschland – in beträchtlichen Teilen geistig verkommen bzw. saudumm (1), bildungsfern, desinteressiert, manipuliert und ferngesteuert:

              „IHR nehmt uns die Luft zum atmen. Egal, prima, toll – ist O.K.! Deswegen wählen wir euch beim nächsten Mal gerne wieder.“

              „IHR belügt uns, ihr plündert uns aus – Klasse, super, einverstanden ist O.K. – deswegen wählen wir euch ja auch 2021 wieder.“

              Selbst, wenn WIR (also das Volk) ganz verboten würden, würden WIR noch sagen: „egal, prima, toll, O.K. gut gemacht!. Deswegen wählen wir euch ja schließlich gerne wieder.“

              (1) s. o. a. Anmerkung „saudumm“ >
              Wie kann man nur kommentarlos Panik-Nachrichten konsumieren, wenn es heißt
              „in Palliativ-Pflegestation 15 Schwerkranke mit Corona infiziert und verstorben“.???
              Palliativ-Station bedeutet: „Wenn der Tod sowieso bevorsteht“. Noch schneller endet das Leben, wenn dann der Todgeweihte über 80 oder 90 ist.
              Eine mir bekannte Medizinerin ist Palliativ-Medizinerin und begleitet in Kliniken und daheim Todkranke, verabreicht hochkonzentrierte Morphine/Opiode, bzw. erlebt pro Woche NULL bis 20 Tote. (Diese Medizinerin muss von einem anderen Planeten stammen, weil sie jeden Tag dennoch ein fröhliches und freundliches Leben an den Tag legt und positiv ausstrahlt.)
              Hier spielt es dann absolut keine Rolle mehr, ob sich der Todgeweihte u. U. noch tatsächlich, wahrscheinlich oder vielleicht mit Corona infiziert hat.
              Ebenso wenig spielt es wohl keine Rolle, wenn der Todgeweihte schon vor seiner evtl. Corona-Infektion Herzinfarkt, Schlaganfall, Magen-/Lungen- Darmkrebs, Gehirtumor, Lungenentzuündung u. a. hatte. All das fällt unter den Tisch.
              Hauptsache, man kann Verstorbene irgendwie mit in die Corona-Statistik hineinpacken.

              *
              Schämen muss man sich für dieses kriechende, manipulierbare und untertänige deutsche Gesockse, dass gierig auf den „Goldenen Schuss“ hofft:
              Szene PARKPLATZ Möbelmarkt:
              Nichtmaskenträger schiebt seine leere Karre über den großen – zu 2/3 leeren – Parkplatz Richtung Center-Eingang. Anderer kommt entgegen – Kommentar á la Brüllaffe: „Alte Sau, hau ab, verschwinde von hier.“ Meinte dann noch was mit „DU gefährdest das Leben von gesunden Menschen, DU hast auf der Straße nichts mehr verloren.“
              TIP: Corona-Kritiker, Maskenverweigerer AN DIE WAND STELLEN! Auch das wird irgendwann gefordert werden.
              > Sage ich doch:
              – erst kommen Mißtrauen und Kommunikationsverbot begleitet von Desinformation und wirr durcheinander brabbelnden Politikern.
              – Unsicherheit und Ängste werden geschürt
              – dann Zwietracht und 24stündige Berieselung mit „Panik“
              – dann immer mehr Überwachung, Quarantänearrest, Verbote und Strafen
              – dann offene Anfeindungen im öffentlichen Raum
              – es folgen Prügeleien + bürgerkriegsähnliche Szenarien.

  1. WiKa, …was fuer ein Segen, dass Dein Spirit Dich nicht zu einem Dichter & Denker im Team von Mephistopheles gemacht hat, …GOTT SEI DANK! ;-))

  2. Das größte Problem ist die Dummheit der Deutschen!
    Sie haben sich zwei WK aufs Auge drücken lassen! Dann werden sie 100 Jahre ausgenommen, wie eine Weihnachtsgans!
    Und Schluss endlich lassen sie sich einen Blödsinn, von einer „Unblutigen Revolution“ erzählen! Dieser Unsinn ist einmalig in der Geschichte!

    • Möchte ich deutlich widersprechen.
      Die Deutschen, ein Volk aus vielen Stämmen, ist wahrlich nicht dumm.
      Das Problem der Deutschen besteht darin, das sie der Wahrheit des Schöpfers am nahesten alles Völker sind und somit wörtlich ihr Herz und Seele auf der Zunge tragen und nicht heldenhafte Diplomaten sein können, weil die Ehrlichkeit in diesen Teil der Erde am tiefsten verankert ist. Lügen und Boshaftigkeit sind hier Fremd. Immer in der Sichtweise: Ausnahmen gibt es überall. Frau Merkill hat höchstwahrscheinlich als 1. Pass einen der nicht aus Deutschland/BRD kommt.

  3. Das schreibt Reitschuster https://www.reitschuster.de/post/in-den-regierungsfraktionen-rumort-es/
    Erschreckend ist allerdings dieser Passus aus dem obigen Dokument. Zitat „Auf die Frage, wie viele Abgeordnete so wie er denken, antwortete das langjährige und bekannte Parlamentsmitglied: „Ich schätze, innerhalb meiner Fraktion denken nach meinem Eindruck etwa fünfzehn Prozent so wie ich. Ob die allerdings gegen das Gesetz stimmen, bezweifle ich. Es ist eine namentliche Abstimmung und viele haben Angst, sich öffentlich als Abweichler zu outen. Deshalb gehe ich davon aus, dass das Gesetz durchgeht, zumal ja auch die Grünen mit großer Mehrheit dafür stimmen werden, zumindest sehe ich das so.“
    Zuerst kommt bei denen das Fressen und dann die Moral.

  4. Was machen die Regierungen?
    Sie schüren Angst.
    Die einen haben Angst vor Krankheit, die Anderen vor Armut, und die dritte Gruppe hat Angst vor einer Diktatur.
    Nur wenn wir dies verstehen, ist Kommunikation möglich.
    Dr. Daniele Ganser hat die drei Grundängste in seinem Vortrag “Corona und die Angst“ sehr anschaulich dargestellt. Wirklich hörenswert, man muss nur etwas Zeit mitbringen.
    https://www.youtube.com/watch?v=zoagh8deyRo

  5. Hier eine Verhaltensbotschaft der Bundesregierung mit einem hohen Grad an Schwachsinnigkeit:

    #Heldenmythos. #besondere_Helden.

    … und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute – die besonderen Helden. Neuerdings verbreitet die Bundesregierung per Videoclip den Corona-Helden-Mythos, ein modernes Märchen, das an Irrealismus, Illusionismus, Selbstbeweihräucherung und Volksverdummung nicht mehr zu überbieten ist. Deutlicher kann man nicht kundtun, daß man über keinerlei sinnvolle Strategie verfügt.

    In nostalgischer zurückblickender schwärmerischer Weise erzählt ein Paar seine Geschichte von vor 20 Jahren, als sie die Welt vor Corona retteten. Sie „faßten sich ein Herz und taten nix“. Sie „gammelten tapfer zuhause rum“, sie isolierten sich und bauten Sozialkontakte ab. Dabei lebten sie wie die Maden im Speck – sozusagen von Luft und Liebe. Was taten diese Schmarotzer für die Gesellschaft – und wer fütterte sie durch?

    https://web.archive.org/web/20220527145931/https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/besonderehelden-2-1811526

  6. Was sagt Opa, wenn ihn in 50 Jahren der Enkel fragt was er gegen diese demokratisch eingeführten „Schutzgesetze für Volk und Staat“ getan hat:

    „Ich hab’ den Uropa ausgelacht, weil er sich – trotz seines Alters – auf den Straßen mit den Schwarzen, rosarotgrünen Befürwortern dieses erweiterten Gesetzes rumgestritten hat.“

  7. Wenn, siehe heutige Empörung (vor allem auf Welt N24 und Welt*), das Wort „Ermächtigungsgesetz“ verboten und unter Strafe gestellt wird, so dürfen wir die heutigen antidemokratischen Vorgänge jedoch noch als
    Verfassungsdurchbrechung(s_gesetz)
    bezeichnen.
    („Ermächtigungsgesetz“ ist leider auch keine Wortschöpfung von 1933. Mehrere „Ermächtigungsgesetze“ wegen Notständen gab es schon in der Zeit 1914 – 1932.)

    * Corona-Ablehner wurden hier von einem Empörungsbeauftragten mit „natürlich, es gibt immer wieder Verwirrte“ klassifiziert.


    Sehe zufällig eine Wahlkampfparole der SPD 1932, um hier (also 1932) Hitlers Wahlsieg zu verhindern:
    „Schlagt Hitler! Darum wählt Hindenburg!“
    +
    „Für Hindenburg, den bewährten Präsidenten der Deutschen Republik“
    Die SPEZIALdemokraten förderten einen Anhänger der Monarchie, der republikanische und rechte Wählerstimmen aus den vielen konservativ-deutsch-national orientierten Parteien abschöpfen sollte.

    Auf der falschen seite zu stehen, hat in der SPD Tradition!
    Nun, deren wirres Denken und Handeln, gerne ohne Durchblick, hat sich bis heute gehalten.

  8. Ja, es wird die Entscheidungsträger überhaupt nicht beeindrucken, sehe ich auch so. Heute Abend ist das Gesetz durch.
    Aber der relativ stille Widerstand der Menschen dort ist beeindruckend. Sie bleiben dort, obwohl der Rechtsstaat mit all seinen drakonischen Mitteln durchgreift. Denn wo kommen wir hin, wenn der Mob auf der Straße Gesetze ändern könnte. Dafür hat er ja die Volksvertreter gewählt…
    Und so braucht man sich auch nicht wundern, was dann im Schnellverfahren beschlossen wird.
    WIR hatten es alle in der Hand und wir werden es auch nächstes
    Jahr im Oktober vermasseln, da bin ich mir sicher.

    • Die 5%-Partei unter Dressman Lindner übertrifft sich mal wieder selbst https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_88961234/von-afd-eingeschleust-demonstranten-beschimpfen-abgeordnete-im-bundestag.html
      Interessant ist hierbei der letzte Satz
      Einer besonderen Bedeutung kommt jedoch den folgenden Erläuterungen zu Art. 2 (Recht auf Leben) zur Charta der Grundrechte zu, die nach Art. 52 Abs. 3 der Charta ein Teil des Vertrags von Lissabon sind:
      Erläuterungen zu Art. 2 Abs. 2 Europäischen Menschenrechtskonvention:

      „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
      a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
      b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
      c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“
      Was als Aufstand oder Aufruhr einzustufen ist steht wahrscheinlich im Ermessen der Politdarsteller und die haben vorgesorgt, damit ihnen hinterher niemand ans Bein pinkeln kann.
      Ansonsten stimme ich Deiner Analyse voll zu.

      • Scherzfrage:
        Auf welchem TV-Sender konnte man heute eigentlich die demokratisch geführte Bundestagsdebatte zu deren Infektionsschutzzauber sehen?
        Wir schalteten herum 1stes, 2tes, Tagesschau 24, Phönix, Welt, N24 – keine Übertragung aus dem Bundestag sah ich. Oder wollte das Einheits-TV uns vor unnötiger Information und Teilhabe schützen?
        Die „Debatte“ des Bundesrates zum schon vorher feststehenden Abstimmungsergebnis wird in Ausschnitten übertragen. LINKE und Grüne (mehr schaute ich nicht an) wussten zu berichten, dass man ganz, ganz viele Rechtsextremisten unter den Demo-Teilnehmern ausgemacht hat. DIE wollen das hohe Gut der Demokratie und des Föderalismus gefährden.
        Wer auch sonst?

  9. Die erste Hürde wurde, wie nicht anders zu erwarten, genommen. „Focus“ meldet Zitat Bundestag beschließt Änderungen am Infektionsschutzgesetz
    +++ Die Reform des Infektionsschutzgesetzes hat die erste Hürde genommen. Im Bundestag stimmte eine Mehrheit von 415 Abgeordneten am Mittwoch für die Reform, um die Corona-Maßnahmen künftig auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. 236 stimmten dagegen, 8 enthielten sich, wie Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mitteilte.+++
    Ich hoffe, dass dann auch die Namen jener, die dafür gestimmt haben, veröffentlicht werden, denn es soll ja eine namentliche Abstimmung gewesen sein.

    • Du meinst wohl Unrechtsstaat. Der Bundesrat hat auch zugestimmt, jetzt muss nur noch der Grüßaugust unterschreiben, was er wohl tun wird oder hast Du gemeint, die lassen sich ihre diktatorischen Repressalien wieder aus der Hand nehmen. Merkel hat es von der Pike auf gelernt und die anderen, die dafür gestimmt haben, sind nur Abnicker. Da waren die Pöstchen näher als die Demokratie.
      Es scheint, als ob sie das auch umsetzen wollten https://web.archive.org/web/20210928123411/https://www.wochenblick.at/protest-unerwuenscht-massive-polizeigewalt-bei-friedlicher-demo-in-berlin/
      Übrigens, das schreibt Focus „Ob er sein Prüfrecht auch in diesem Fall ausübt, darf zwar gehofft, muss aber bezweifelt werden. Welcher Bundespräsident möchte in der Öffentlichkeit als gerade jenes Verfassungsorgan in die Geschichte eingehen, der die Ausfertigung eines Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung verweigert. Zu groß ist die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit in diesem Fall.“

      • Wo ist eigentlich Innenminister Seehofer, der gleichermaßen Heimatminister und somit für den Schutz und das Wohlbefinden der Bevölkerung zuständig ist???
        Es gehe nicht um „Dirndl oder Lederhose, sondern um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen und um den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagte Seehofer im März 2018.

        CORONA wäre sein Thema! Täglich müsste er am Mikro stehen.

        Hat Seehofer schon mit allem abgeschlossen, kassiert nur noch, oder von Merkel ein Redeverbot erhalten oder hält er Zwiegespräche mit St. Dementius, dem Schutzpatron der Vergesslichen und zur Untätigkeit Verdammten, ab???

  10. Gerade die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rechten zum Revolutionsschutzgesetz ist wirklich sehenswert.
    Auf die Fresse.

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