BRDigung: Volkes kompletter Wille, samt all seiner geballten Ausdruckskraft ist jetzt endlich in der Urne und kann damit „traditionell“ wieder für weitere 4 Jahre BRDigt werden, bis die Illusion einer Beteiligung abermals neu belebt werden muss. Dass die „sogenannte“ Wahl womöglich ungültig ist, muss uns nicht sonderlich mit Sorge erfüllen, denn dabei geht es nur um die generelle Frage, welcher Clan das Volk für die kommenden vier Jahre über den Löffel ziehen darf. Letzteres wird als Markenzeichen einer indirekten Demokratie gefeiert.
Aber befassen wir uns einmal kurz mit den Hauptgründen, die zu einer Ungültigkeit dieser Wahl führen könnten. Vorweg sei schon klar herausgestellt, dass auch bei einer ungültigen Wahl bestimmt niemand das Regieren einstellen wird. Solange sich alle an die Illusion einer intakten Demokratie klammern, wird diese auch aufrecht erhalten. Dabei stört es auch niemanden, dass das vorherige Wahlgesetz vom BVerfG im Jahre 2012 kassiert wurde, was an sich ja die Illegitimität der Regierung hätte zur Folge haben müssen. Nein, stattdessen hat dann diese illegale Regierung Anfang 2013 ein neues Wahlgesetz auf den Weg gebracht.
Dann ist es schon sehr verwunderlich, dass eine nicht rechtmäßige Regierung in der Lage sein soll ein gültiges Wahlgesetz auf die Reihe zu bekommen. Aber dessen nicht genug. Das neue Wahlgesetz wurde im Mai 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht – (hier als PDF: Gesetzestext Bundestag). Nun mögen sich die Juristen in mehrfacher Hinsicht streiten, ob dabei alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Wo kein Kläger, da kein Richter
Eine der gröberen Auffälligkeiten für den Laien jedoch ist, dass dieses Gesetz unter seinem Paragraphen 55 (Inkrafttreten) eine gähnende Leere aufzuweisen hat. Da wo man als Bürger ein Datum erwarten würde oder aber die Legende etwaiger Änderungen mit ihrem jeweiligen Gültigkeitsdatum, da klafft einfach nur eine Lücke, weitere Quellen in diesem Kommentar. Da es sich um ein geändertes Gesetz handelt, könnte man noch vermuten, dass es sich um die Ursprungsversion aus dem Jahre 1993 handelt. Genau das ist aber die aktuelle Fassung eben nicht. Oder wollte damit die letzte (illegale) Regierung nur den Eindruck erwecken, dass dieses modifizierte Gesetz schon seither in dieser Form Bestand hatte?
Darüber hinaus wurde bislang noch nicht vom BVerfG geprüft, ob letzteres Gesetz überhaupt den Anforderungen genügt. Hier gilt zunächst der Leitsatz: „Wo kein Kläger, da kein Richter”. Da die FDP jetzt tatsächlich auf Bundesebene den Komplettabflug machte, wird sie sich bestimmt gerne an diesen Fehler erinnern und alsbald laut „Wiederholung” schreien. Scham ist ja auch dieser Partei ein Fremdwort.
Aber vermutlich ist eher damit zu rechnen, dass niemand das Maul aufmacht, wie üblich. Dann geht die indirekte Demokratievorstellung in der bisherigen Form weiter. Natürlich ohne die Möglichkeit des Souveräns tatsächlich etwas zu bewirken oder gar zu verändern. Genau das kann man ja durch die bestehende Gesetzeslage wohl ausschließen, auch wenn es niemand so direkt sagt. Wollte man echte und direkte Demokratie, dann wäre bestimmt schon mal jemand darauf gekommen entsprechende Veränderungen herbeizuführen.
Und nun der Echtheitstest
Dann haben wir heute mal einen weiteren Demokratie-Echtheitstest gemacht, der auch nicht sehr viel lustiger ist. Vorweg sei noch erwähnt, dass der Bürger alle Nase lang dazu verdonnert wird Verträge und rechtsgültige Unterschriften mit einem dokumentenechten Schreibgerät zu vollführen. Jetzt ist die Wahl angeblich eine der herausragendsten Aufgaben des Bürgers in einer Demokratie und soll auch besonders sicher und zuverlässig funktionieren.
Dann besehe man sich das ausgelegte Wahlgerät einmal etwas näher. Hier scheinen alle Wahlbezirke unterschiedliche Vorlieben zu haben. Vom Kugelschreiber über den Buntstift ist bis zum Bleistift alles im Angebot. Selbstverständlich wird da nie im Nachgang jemand einen Wahlzettel fälschen. Das wäre ja eine glatte Unterstellung, denn so etwas passiert nur in Bananenrepubliken. Nur wo findet sich eine gesetzliche Grundlage, die genau diese Eventualität schon im Keim erstickt, indem man Wahlgerät vorschreibt, welches die Dokumentenechtheit gewährleistet?
Praxistest Bundestagswahl
Zur Verdeutlichung der Angelegenheit heute in Bayern einen Praxistest gemacht. Dort waren, gemäß der traditionellen Landesfarben, blaue Buntstifte im Einsatz. Das angebundene Gerät war vorhanden, Radiergummi und Edding selbst mitgebracht, die gehörten nicht zur angebotenen Wahlausrüstung. Und siehe da, selbst die Buntstiftkreuze ließen sich recht komfortabel ausradieren. Mit etwas intensiverer Nacharbeit bestimmt auch zu 100 Prozent. Natürlich gibt es Wähler die mit Kugelschreiber antreten, für den Fall dass derlei Angebot in der Wahlkabine nicht vorrätig ist. Ein guter Edding bringt es auch auf eine respektable Dokumentenechtheit. Die Bleistiftwähler jedenfalls sind in höchstem Maße gefährdet.
Alles in allem Indiz dafür, dass es mit der Demokratie nicht wirklich so richtig ernst genommen wird in Deutschland. Die Liste der offenen Fragen zur derzeitigen Scheindemokratie ist natürlich noch um einiges länger. Aber solche Sonderheiten müssen im Zusammenhang mit dem Wahltag vom 22. September 2013 einfach mal protokolliert werden.
Der Deutsche ist halt der ideale Untertan. Siehe gleichnamigen Roman von Heinrich Mann. Wer den Deutschen verstehen will, der lese, oder wenn der deutsche Blogger wenig Zeit übrig hat, dann siehe er sich diesen Ausschnitt an um zu verstehen: http://www.youtube.com/watch?v=l7GpfCxvZdI ab Minute 2:00 wird’s deutlich.
Immer noch dieses Gerücht: die Bundestagswahl sei
illegal. Begründet wird dies hauptsächlich mit dem Urteil des BverfG vom 25. Juli 2012, doch finde ich hierin keinerlei Beleg für diese Behauptungen.
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Die Legalität der Bundestagswahlen hingegen sehe ich belegt:
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Bundestagswahl 2009
Ich zitiere aus dem BverfG-Urteil von 2008:
„Auch wenn der Wahlfehler hier Mandatsrelevanz hat, führt er nicht zur
Ungültigerklärung der Wahl und damit zur Auflösung des 16. Deutschen Bundestages.
(…)
sind die Folgen einer Entscheidung, die die bisherige Rechtslage für eine
angemessene Übergangszeit billigt, von Verfassungs wegen hinnehmbar.
(…)
so dass die Legitimation des Bundestages in seiner Gesamtheit nicht in einer
Art und Weise betroffen ist, die eine sofortige Auflösung rechtfertigen würde.
(…)
kann ausnahmsweise hingenommen werden, dass die Sitze im kommenden
Bundestag – wie in den vergangenen Jahrzehnten – noch nach § 7 Abs. 3 Satz 2
in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 BWG zugeteilt werden. Der Gesetzgeber hat
den verfassungswidrigen Zustand aber spätestens bis zum 30. Juni 2011 zu beheben.“
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Bundestagswahl 2013
Der Gesetzgeber hielt die Frist nicht ein, was bei vorgezogenen Neuwahlen tatsächlich zu einem Legitimitätsverlust geführt hätte. Dieser Fall trat jedoch nicht ein, so dass der 2009 für 4 Jahre legitimierte Gesetzgeber berechtigt war, das Wahlgesetz an die
Urteile des BverfG 2008 und 2012 anzupassen, was im Februar dieses Jahres geschah.
Nun, ich denke, bei der Anzahl der Parteibücher in der Besetzung des BVerfG, besteht auch nicht wirklich die Gefahr, dass da mal eine Regierung illegal werden sollte, deshalb auch der zweite Halbsatz im Titel … „macht aber nichts”.
Das Diskussionsfeld wäre ja noch um diverse Facetten zu bereichern. Es bleibt der dennoch dieses „Geschmäckle” hängen, dass wir keine Demokratie leben und haben, die dem realen Bildungsstand und den technischen Möglichkeiten unserer Gesellschaft entspricht. Besonders die letzte Legislatur hat die Kluft zwischen dem Willen der Menschen und den Entscheidungen seiner „gewählten” Vertreter ziemlich offenkund werden lassen.
Da bleibt die Frage, was noch passieren muss, bis eine Gesellschaft entsteht die ohne diese Spannungen leben kann. Und übrigens, ganz frei von Mutterwitz gibt es hier auch keine Artikel im Blog.
Zitat:
„Die Legalität der Bundestagswahlen hingegen sehe ich belegt“
Viele Andere s e h e n die Legalität nicht belegt!!!
***.lawblog.de/index.php/archives/2012/07/25/der-bund-steht-ohne-wahlrecht-da/
Ich darf mich ausnahmsweise mal vulgär ausdrücken:
Nun gehen wir mit dem gleichen Fleiße an die selbe S … sagen wir besser „“merde““.
Es ist so spannend in einem Irrenhaus zu leben.
Danke für den Kommentar, ich hab‘ es so befürchtet (den Wahlausgang). Ich lese eure Berichte schon eine lange Zeit, selbstverständlich auch die bereichernden Leserbriefe jener Menschen, welche sich noch über die Dinge des (nicht nur) politischen Lebens Gedanken und Sorgen machen. Ich bin Rentner, also nicht mehr im Arbeitsprozess stehend. Dieser Wahlausgang bedeutet für mich, daß ich meine (kleine) Rente nicht mehr in Deutschland verkonsumiere, sondern mir ein schöneres Umfeld aussuche – außerhalb Europas -. Ich bin tiefst enttäucht vom „Michel“, ich hab‘ die Fresse entgültig voll. Zu viel geballte Dummheit in dieser Bananenrepublik. Auf nimmerwiedersehen, Wolfgang Gentzen (das ist mein richtiger Name!).
Ich habe mich an der „Ab“wahl der BRD-GmbH, ihrer Marionetten und Puppenspieler beteiligt. Laut § 38 Grundgesetz kann die Wahl gar nicht rechtskräftig sein. Mehr dazu siehe wiederstand ist recht.de.
Die Rückseite des Personalausweises zeigt, welche Kräfte uns manipulieren. Verschwörungstheorie von gestern ist leider die Wahrheit von heute. Generalstreik für ´alle Macht dem Volk´!!!
23-09-2013
Die Wahlbeteiligung von 71% zeigt, dass wir in einer stabilen Diktatur leben.
http://www.wahlrecht.de/ergebnisse/bundestag.htm
Es gab am gestrigen Abend zwar ein paar Unsicherheiten, aber dank der vielen Spenden aus der Radiergummi-Industrie, können wir nun der Großen Kopulation ruhig entgegensehen.
Es ist schon interessant, das keine der kleinen Parteien die „5% Hürde“ genommen hat und die „Großen“ Parteien (deren Alt-Führer heute in hochdotieten Posten residieren) unter sich sind. Egal wer der kleine Hampelmann von Merkel wird: Opposition wird in Zukunft eine Farce! Übrigens hat das Gesicht unserer (alten) neuen Kaiserin nach Bekanntgabe der Ergebnisse Bände gesprochen !!! Und dei FDP Gangster werden sich wohl ganz schnell mit gut bezahlten Posten als Staatssekretäre oder bei der EU-Lobby-Behörde trösten. Wie jedes Mal .
> Laut § 38 Grundgesetz kann die Wahl gar nicht rechtskräftig sein.
Wenn das BverfG so entscheidet, dann (!) stimmt deine Aussage.
P.S.:
Hätte es nicht die auf Halbwahrheiten beruhende Nichtwähler-Kampagne gegeben, wäre die AfD m.E. nun im Parlament. Wem also hat die Nichtwähler-Kampagne ganz offensichtlich genützt? …
Bundestagswahl: Deutschland schafft sich ab
[…]
Doch was erwartet uns nun nach diesem “klaren Signal an die CDU“?
Zum Einen eine große Koalition aus CDUCSUSPD, da eine Mehrheit mit gerade einmal 8 Sitzen selbst für Merkel zu gering sein dürfte, um die “Alleinherrschaft” anzustreben. Die SPD als Abziehbild (Bilderberg, Atlantiker usw.) der CDUCSU in allen wichtigen Themen ist in ihrer Position zur weiteren Abschaffung Deutschlands nicht allzu weit von der CDUCSU entfernt. Pluspunkt einer solchen Koalition ist die Tatsache, dass beide Gruppierungen zusammen 67,2% haben. Damit fehlen gerade einmal 7,8% zu den alles entscheidenden 75%, die benötigt werden, um das deutsche Grundgesetz in den meisten Artikeln zu ändern (außer Artikel, die unter die Ewigkeitsklausel fallen). Damit ist de facto einer Auflösung Deutschlands der Weg bereitet, den die fehlenden 7,8% werden gerne die Grünen, die Deutschland lieber heute als morgen aufgelöst sehen, einbringen. Ich gehe davon aus, dass wir bereits kurz nach den Koalitionsgesprächen zwischen CDUCSU und ggf. SPD erste Anträge auf Grundgesetzänderungen sehen werden. Vornehmlich
Echtes
Vorläufiges Endergebnis: Mandate gesamt 630
Nichtwähler: 28,5 Prozent (0) 0 Mandate
CDU/CSU: 29,7 Prozent (41,5) 311 Mandate
SPD: 18,4 Prozent (25,7) 192 Mandate
Linke: 6,1 Prozent (8,6) 64 Mandate
Grüne: 6 Prozent (8,4) 63 Mandate
FDP: 3,4 Prozent (4,8) 0 Mandate
AfD: 3,4 Prozent (4,7) 0 Mandate
Piraten: 1,6 Prozent (2,2) 0 Mandate
Sonstige: 2,9 Prozent (4,0) 0 Mandate
Die Wahlen fangen jetzt erst richtig an !
SATIRE !?
XXXXXXXXXXXXX
Liebe Nichtwähler,
wir sagen vielen Dank, dass Sie an der Bundestagswahl 2013 nicht teilgenommen und einige von Ihnen sich sogar öffentlich dazu bekannt haben. Damit haben Sie uns die Arbeit erleichtert auch aus Ihrer Stimme eine gültige Briefwahlstimme zu machen, ohne dass es irgendjemandem auffällt. Dank unserer hervorragend funktionierenden Software BRISM (Briefwahlsteuerungsmanagement) konnten wir auch dieses Mal wieder das Ergebnis optimieren.
Auch dem Bundesverfassungsgericht sei ein herzliches Dankeschön ausgesprochen, weil es in seinem Urteil 2 BvC 7/10 vom 09.07.2013 die vorgetragenen Sicherheitsmängel bei der Briefwahl nicht beanstandet hat.
Für die nächste Wahl haben wir uns bereits ein weiteres Bonbon ausgedacht, falls in der Zwischenzeit dieser Schwindel hier auffliegen sollte. Sie sehen, wir arbeiten hart und geben uns sehr viel Mühe, damit wir Sie auch das nächste Mal wieder nach Strich und Faden ver……..wöhnen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre (Schatten) Regierung