Ein Streit um des Bundespräsidenten (fehlenden) Bart • Die in q-press immer wiederkehrenden Beteuerungen, das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ sei keine Verfassung, und sei daher als „Besatzer-Statut“ zu desavouieren, sind nicht hilfreich, und könnten in eine ganz falsche Richtung „losgehen“. Jedenfalls sind sie historisch nicht haltbar. Das Grundgesetz wurde 1949 im Parlamentarischen Rat erarbeitet in einer Zeit, als es noch keine BRD gab, sondern nur die „Trizone“ neben der „SBZ“. Auch wenn es darin Passagen gibt, die die Rechtsbestimmungen der Alliierten aus der unmittelbaren Nachkriegszeit unangetastet lassen wie zum Beispiel der Art. 139, der das im Potsdamer Abkommen verhängte NS-Verbot (wie auch das Verbot des deutschen Militarismus, hört-hört!) von den übrigen Artikeln des GG als „nicht berührt“ festschreiben, lässt sich nicht zutreffend behaupten, das Grundgesetz sei von den Besatzungsmächten oktroyiert. Inspiriert sicher, akzeptiert gewiss auch. Aber realisiert bestimmt nicht.
Um seine Verabschiedung gab es heftige Debatten. Bayern lehnte es ab, die KPD übrigens auch, wenngleich aus völlig anderen Gründen. Ihr Fraktionsvorsitzender Max Reimann sagte damals in weiser Voraussicht: „Wir Kommunisten lehnen dieses Grundgesetz heute aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Aber wir werden die Ersten sein, die es dereinst gegen seine Urheber verteidigen werden.“ Der wesentliche Grund für die Ablehnung von links war die weitgehende Eigentumsgarantie (inclusive für Produktionsmittel), nicht etwa das Asylrecht, nicht das Angriffskriegsverbot, nicht sie „Sozialbindung des Eigentums“, die freilich bisher allenfalls eine billige Absichtserklärung blieb. Immerhin ist (im Gegensatz zur Europäischen Verfassung) kein Wirtschaftssystem verbindlich festgeschrieben. Das GG atmet in Teilen noch den Geist eines vagen „Aufbruchs“, der schon unter der Adenauer-Reaktion komplett unter die Räder kam und im „Wirtschaftswunder“-Rausch restlos verfrühstückt wurde.
Stattdessen griff, noch bevor das Saarland 1957 dazu kam, allenthalben Restauration um sich, und die Entnazifizierung wurde, soweit sie im Westen überhaupt ernsthaft stattgefunden hatte, komplett eingestellt und personell rückgängig gemacht. Langjährig verurteilte Kriegsverbrecher wurden vorzeitig entlassen und wieder in ihre alten Positionen gehievt. Zur Zeit seines Entstehens war das GG so eine Art Spiegelbild des damaligen Gesellschaftszustands: Die Kapitalisten waren geschwächt, aber im Westen (dank USA, GB und Frankreich) nicht entmachtet. Dennoch stehen immerhin einige Sachen drin, die den reaktionären Kräften Fesseln anlegen.
Die CDU hatte 1947 in ihrem Ahlener Programm sogar die Forderung nach Enteignung der Schwerindustriellen, der Kohle- und Stahlbarone (als wichtigste Wegbereiter Hitlers) stehen, was bald kassiert wurde. Die Stimmung in der Bevölkerung war weitgehend: Nie wieder! Die harten Auseinandersetzungen um die später folgende Remilitarisierung sind ein beredtes Zeugnis für die Schwierigkeiten der Reaktion, das Land auf ihren Kurs der Westintegration zu trimmen, vor allem militärisch.
Seitdem ist am Grundgesetz mehr als 50 mal herumgeschraubt, geändert und teilweise gestrichen worden (z.B. das Asylrecht zusammengestutzt bis zur De-facto-Abschaffung). Aber das ändert nichts daran, dass es von deutschen Parlamentariern geschrieben, beraten und verabschiedet wurde. Eine Abstimmung durch das Volk schien damals (angesichts der vielen Nazis) wohl nicht ratsam, wegen des Alliierten-Vorbehalts gar nicht nötig.
Auch die heute noch vor allem von Konservativen gepflegten generellen Vorbehalte gegen Volksbefragungen rühren daher, dass damals ziemlich wahrscheinlich eine Mehrheit eventuell dafür votiert hätte, die Todesstrafe wieder einzuführen. Die Union kennt ihr Klientel nur zu gut. Die Souveränität lag damals sowieso nicht beim Volk (das nicht willens und fähig war, sich die Nazis vom Hals zu schaffen), sondern bei den Besatzungsmächten, formell umfassend bis zur Gründung der BRD, danach noch auf verschiedenen Gebieten bis 1955 (Römische Verträge, Montanunion, danach EWG), in militärischer und geheimdienstlicher Hinsicht bis 1990 und teilweise bis heute. Dennoch wäre es Quatsch, von mangelnder Souveränität Deutschlands zu sprechen. Das glatte Gegenteil ist der Fall. Es agiert sehr eigenständig, wirtschaftlich zumal.
Die historische Erfahrung hat gezeigt, dass man als geschlagener Weltkriegs-Verlierer nur unter den Fittichen und im Windschatten der USA wieder so „souverän“ werden konnte, nun eigene Besatzungszonen (Afghanistan, Kosovo) zu beaufsichtigen. Die Cleverness ging soweit, dass sich das kriegführende Deutschland vom Ausland sogar (im Verhältnis zu den USA) als „friedlich“, besonnen, zurückhaltend feiern lassen konnte, und dennoch fast alle gesteckten Ziele (inclusive zeitweiser Weltsicherheitsrat-Mitgliedschaft) erreicht hat. „Souveräner“ ging’s ja wohl kaum, wenn man nicht vergisst, dass das Deutsche Reich 1945 bedingungslos winselnd am Boden lag.
Insofern war die Bundesrepublik (West) eine echte Erfolgs-Story für die Besitzenden, die ohne den demokratischen Mantel des Grundgesetzes gar nicht möglich gewesen wäre. Die anfänglich vielleicht nur zur Tarnung gewendeter Nazis genutzte Hülle wurde recht schnell zur inneren Verfasstheit der BRD. Auf ihrem Boden konnten so manch deutsche Sekundärtugenden aufs prächtigste gedeihen: Antikommunismus, Aufrüstung, Ausländerfeindlichkeit, Sozialpartnerschaft, Berufsverbote, Raketen-„Nachrüstung“, Standort-Nationalismus, Notstandsgesetze, Neoliberalismus, Neofaschismus, was halt das Kapital so braucht, um die Menschen bei Laune und im Griff zu halten, damit sie sich nur ja nicht gegen die Banken und Konzerne, gegen die Reichen und Mächtigen wenden, sondern gegen vermeintlich Schwächere – nach innen wie nach außen. Steht alles nicht drin, ist aber durchaus „drin“. Teile und Herrsche, altes römisches Macht-Rezept. Die selbst auferlegte Gewaltenteilung des Staates ficht das nicht an, im Gegenteil.
Unabhängig von allen formalen Einwänden zeichnet das Grundgesetz etwas Faktisches aus, nämlich dass es auch nach über 60 Jahren unangefochten gilt, völlig egal, ob es das Versprechen auf eine Verfassung nach der Vereinigung einlöste oder nicht. Es wurde letzlich nicht einmal die verheißene Vereinigung, sondern ein schlichter Anschluss, völkerrechtlich gesprochen eine Annexion. Dennoch ist das Grundgesetz, dessen Geltungsbereich da beigetreten wurde, weitgehend anerkannt, und es wird vor allem in Ost wie West juristisch, legislativ und exekutiv praktiziert. Da nützt alles Stänkern nichts. Solches Genörgle nützt nur den Feinden der verfassungsmäßig garantierten demokratischen Rechte, welche ohnehin permanent ausgehöhlt und untergraben, durch Gesetze „konkretisiert“, also eingeschränkt und ausgehebelt werden.
Nicht dass ich Legalist wäre, aber ich bin mir relativ sicher, dass eine „Gesamtdeutsche Verfassung“ nach 1990 nicht „besser“ geworden wäre im Sinne gesellschaftlichen Fortschritts, sondern eher schlechter für den Großteil der Bevölkerung (neoliberal, asozial, offen kapitalfreundlich). Die Debatten mit der Forderung nach Festschreibung der „Christlichen Werte“ als Grundlage des Abendlands gellen mir noch schrill im Ohr. Oder gar die Versuche, einen besonderen „Ehrenschutz“ für Soldaten in die Gesetzgebung hineinzumogeln.
Nehmen wir das Grundgesetz doch pragmatisch als gegebenen Fakt, anstatt rechten Verfassungsfeinden trübes Wasser auf ihre Mühlen zu leiten mit der andauernden Betonung, es gelte quasi gar nicht wirklich, weil es nicht vom (doitschen?!) Volk als Verfassung verabschiedet wurde! Da wäre nach damaliger Stimmungslage 1989/90 gewiss ein Recht auf D-Mark und Bananen hineingeschrieben worden, und vielleicht sogar noch ein Passus, dass in Deutschland nur Deutsche im Sinne der Blutsabstammung wohnen dürfen. Auch der politische Umgang mit der Pogromstimmung inmitten brennender Asylbewerberheime Anfang der 90-er Jahre, das plötzliche Hochkochen des Nationalismus in ganz Europa hätten eine „Deutsche Verfassung“ nicht demokratiefreundlicher gemacht als das Grundgesetz. Geben wir also den vergeblichen Windmühlenkampf der ewig Gestrigen auf, und sorgen uns um die Inhalte, nicht um die Form!
Man muss nicht breitbeinig auf dem Boden der „Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung“ stehen und staatstreu drauf herumtrampeln, um unser aller Rechte zu verteidigen gegen unsere ärgsten Feinde: Das Monopolkapital und seine willigen Hilfstruppen, die jegliches demokratische Recht mit Füßen treten, sobald sie nur losgelassen würden. Ob Sicherheitsstaat oder Faschismus, es liefe auf dasselbe hinaus: Ruhe und Ordnung für noch mehr Profit des Kapitals, das in Friedens- wie in Kriegszeiten über Leichen zu gehen bereit ist. Nicht „Ameropa“ oder „EUdSSR“ sind eine reale Gefahr, sondern der Deutsche Imperialismus. Er hat die Jahre der Teilung überlebt, ist stärker denn je, führt wieder Krieg und kostet seine Vormachtstellung in Europa schamlos aus. Zuhause triezt er Langzeit-Erwerbslose zur Zwangsarbeit in 1-Euro-Jobs und treibt den Bundeswehr-Einsatz im Inneren (zur Aufstands-Bekämpfung) systematisch voran, konzentriert seine Geheimdienste, päppelt die Monopole und enteignet die Mehrheits-Bevölkerung durch Umverteilung von Unten nach Oben.
Er würde es genauso treiben, hätte er sich und uns eine nominelle Verfassung verpasst. Machen wir uns darüber keine Illusionen. Der ausgelutschte Hinweis auf einen Legitimitäts-Mangel, welcher de jure und de facto (außer für unverbesserliche Rechthabenwollende) keiner ist, lässt die „Verfassungs-Bemängeler“ nur in einem seltsam anmutenden Zwielicht erscheinen. Ich wünsche q-press keinen Applaus aus der rechten Ecke. Dafür sind die dort erscheinenden Artikel ja wohl auch nicht gedacht und gemacht (und viel zu witzig).
Wolfgang Blaschka
Anmerkung zum Artikel:
Die Bebilderung ist redaktionell (von WiKa) ergänzt und nicht Teil der Meinungsäußerung von Wolfgang Blaschka.
Ebenso die Überschrift um diesen Halbsatz ergänzt: „, das deutsche Schisma“ … mit Blick auf den „Glaubensstreit”.
Zur besseren historischen Beleuchtung und Einordnung noch ein Tondokument Carlo Schmid, SPD, Grundsatzrede vom 08.09.1948.
Herr Blaschka sie haben unrecht. Deutschland ist kein souveräner Staat. Noch nicht mal annähernd. Deutschland ist allenfalls eine Marionette der Siegermächte. Es gibt noch nicht einmal einen Friedensvertrag mit den Siegermächten sondern nur einen Waffenstillstand. O-Ton Schäuble: „Deutschland war seit 1945 nie mehr souverän.“ http://www.youtube.com/watch?v=lmeNU7eYghc
Das merkte man auch sehr deutlich an den Reaktionen und den nicht erfolgten Taten unserer so genannten Regierung auf die Enthüllungen von Edward Snowden.
Und so wie sie die Befürworter einer Verfassung in ihrem Artikel verunglimpfen und unterschwellig in die rechte Ecke stellen (Zitat:“Ich wünsche q-press keinen Applaus aus der rechten Ecke.“) wirft das kein gutes Licht auf sie selbst.
Ok, vielleicht müsste sich Wolfgang dazu selber noch einmal äußern. Ich sehe ihn nicht als einen Ablehner einer möglichen Verfassung für Deutschland, eher als einen Konservator des jetzigen Zustandes, begründet in der Angst, dass eine Verfassung einmal mehr von den Leuten geschrieben würde, die auch jetzt die großen Machwerke für Volk aus der Fabrikation lassen (siehe Bankenrettung, Lissabon-vertrag und Lobby-Klüngelwirtschaft). Und in einem solchen Fall läge er richtig, es könnte uns mit einer Verfassung nach einem solchen Strickmuster in der jetzigen Zeit noch härter und schlimmer treffen. So meine Interpretation seines Aufsatzes und der Kernaussage: „Don’t touch a running System”. Und nein, Applaus aus der rechten Ecke brauche ich nicht … man wird gerne in die Richtung abgeschoben wenn man am Grundgesetz, dessen Ursprung und immer noch präsenten Folgen in der Art herumnörgelt, wie ich es immer wieder gerne tue.
Lieber Wolfgang,
nein, ich hatte mir nichts für Deinen Beitrag als Antwort zurechtgelegt. Das werde ich jetzt noch nachholen, denn wie Du richtig erwartest, habe ich dazu noch einige ketzerische Anmerkungen zu machen, nur soviel vorweg. Dein Statement zum Thema halte ich für einen so wichtigen Beitrag, dass es eben nicht in einer privaten Runde bleiben sollte.
Deine zutreffende Sichtweise
Deshalb vorweg ein großes Lob zu Deiner pragmatische Herangehensweise. In deiner zentralen Aussage muss ich Dir zustimmen: „es hätte uns schlimmer treffen können“. Das Grundgesetz ist inhaltlich nicht schlecht und eine sehr brauchbare Grundlage für das tägliche Miteinander. Es könnte sogar eine sehr gute Verfassung abgeben.
Den einzigen Unterschied den ich grundlegend zwischen dem Grundgesetz und einer Verfassung mache, ist der, dass bei einer Verfassung der Souverän adäquat eingebunden ist. Letzteres wird beim Grundgesetz über die Teilnahme der Volksvertreter von damals suggeriert, faktisch hat es aber nie eine echte Volksbeteiligung dazu gegeben, die war auch nicht beabsichtigt. Dieses Manko ließe sich nach meiner Einschätzung nur dadurch heilen, dass der Art. 146 Grundgesetz tatsächlich einmal umgesetzt würde. Niemand hätte uns daran gehindert das Grundgesetz in seiner derzeitigen Fassung (um einige notwendige Bereinigungen), zur Grundlage zu machen. Warum hat man dies so sorgsam vermieden?
Der Argwohn
Diese Passage halte ich für mich persönlich für sehr wichtig. Wir wissen natürlich alle um die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes. Insbesondere wissen wir allerdings auch um die so genannten „Genehmigungsvorbehalte der Alliierten“. Was wir nicht wissen und uns offensichtlich auch niemand erzählen will, sind die ganzen begleiten Notizen, Geheimverträge, Protokolle und was sonst noch alles nebenher während der Besatzungszeit fernab des öffentlichen Blickes vereinbart wurde. Diese scheinen alle auch an das Grundgesetz geknüpft zu sein. Wieviel davon haben heute noch Gültigkeit, ohne dass man uns dies sagt? Das schürt Misstrauen und immer noch kommen derartige Korken hoch, dann ist man eiligst mit Beschwichtigung beschäftigt. Ein echter Bruch mit diesem alten Mist könnte vermutlich nur durch eine neue Verfassung erreicht werden. Der Argwohn wird nur geschürt, wenn ein solcher Neustart verhindert wird.
Eine weitere Kleinigkeit, die Du vermutlich in die rechte Ecke schieben könntest, ist die so genannte Feindstaatenklausel. Sicher man hat sich darauf geeinigt diese nicht mehr anzuwenden. Dennoch steht sie immer noch in den grundlegenden Werken der UN. Auch hier war man nicht in der Lage über 23 Jahre diesen Müll auf internationaler Ebene zu beräumen. Ein schlechter Witz nicht wahr. Und würden wir dazu heute einen Juristen fragen, der würde uns sagen: mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Im Fall der Fälle zieht man dann den alten Vertrag aus der Tasche und sagt: „Dies ist was geschrieben steht”. Müssen wir uns an dieser Stelle auch mit der Gutgläubigkeit begnügen. Wenn solche Baustellen schon nicht aufgeräumt werden, keine Klarheit geschaffen wird, was soll man da noch glauben.
Damit sind wir allerdings auch schon beim internationalen Recht und sind Zuschauer dessen wie wenig auch dies interessiert. Nach meiner Kenntnis hat das Völkerrechts eine sehr klare Vorstellung davon wie die Nationen nach Kriegen miteinander umzugehen haben. Ob jetzt richtig oder falsch, das kann ich nicht sagen, nur gefühlt ist ein Zwei plus Vier Vertrag kein Friedensvertrag, jedenfalls nicht im völkerrechtlichen Sinne. Oder ist das Völkerrecht auch schon obsolet? Welche anderen Erwägungen dann noch im Spiel sind, die wir nicht einmal kennen, die so etwas verhindert haben, schafft natürlich auch kein Vertrauen. Auch nicht in internationales Recht. Es bleibt das dumme Bauchgefühl, dass niemand ein Interesse an echter Klarheit und Verbindlichkeit in diesen Dingen zu haben scheint.
Die nicht zeitgemäßen Überbleibsel im Grundgesetz
In 23 Jahren hat es keiner unserer Regierungen geschafft das Grundgesetz dahingehend zu bereinigen, dass so ein Kokoloris wie beispielsweise in Art. 79, zu den besatzungsrechtlichen Regelungen aus dem Grundgesetz verschwindet, wenn doch nichts von alledem mehr gegeben ist. Ist das reine handwerkliche Schlamperei oder doch der Plan? Wegen jedem Furz wird heute das Grundgesetz geändert, aber dieser Mist ist einfach nicht herauszubringen? Und so gibt es viele weitere Stellen die in die Verfassung eines souveränen Staates einfach nicht hinein gehören. Es bleibt Misstrauen. Warum also sind wir nicht in der Lage hier für klare Verhältnisse zu sorgen. Wo ist das Problem? Ich vergaß, wir haben für solche Nebensächlichkeiten keine Zeit. Wichtiger ist, dass wir alle unsere Knöllchen bezahlen und auch die Verordnung zu den Schokoladen-Weihnachtsmänner und -Osterhasen der EU korrekt umsetzen, weil die unmittelbar den Verbraucher berühren.
Die mangelnde Beteiligung der Menschen
Was hätte denn tatsächlich einer entsprechenden Beteiligung des Souveräns entgegengestanden? Nur die Tatsache dass Volksabstimmungen in Deutschland nicht zulässig sind? Auch diese Frage ist nie restlos beantwortet worden. Stattdessen lavieren wir uns mit tagespolitischen Ereignissen fortwährend über diesen Punkt hinweg. Mangelnde Ernsthaftigkeit in der Politik kann es doch auch nicht sein, oder? Bleibt wiederum das Misstrauen, warum man diesen Schritt nicht gegangen ist. Dies völlig unabhängig von etwaigen juristischen Konsequenzen, die dieses unaufgeräumte Werk hinterlässt.
Diese Geschichte setzt sich übrigens fort. Bisher wurden wir nicht beteiligt als es um den Vertrag von Lissabon ging. Die Einführung des Euro und alles was sich rund um diese Geschichte rankte. Wollten wir den Menschen in Deutschland die Fähigkeit absprechen hierüber befinden zu können? In einigen anderen Ländern war das möglich. Wo ist hier doch gleich die Gleichheit der Menschen in Europa? Dann werfen wir noch fix einen Blick auf die Vertragstreue. Haben wir inzwischen nicht alle feststellen müssen dass auch der Vertrag von Lissabon nur noch Klopapier ist? Auch an diese Verträge bzw. gesetzlichen Grundlagen hält sich niemand mehr. Es wird fröhlich daran vorbei regiert. Ein schlechtes Argument den Menschen die Beteiligung zu verwehren, indem man ihnen zu verstehen gibt, dass sie doch alle keinen Plan hätten und viel zu blöde seien ihr Heil überhaupt zu erkennen … offenbar vermögen das die Lobbyisten viel besser.
Meine Schlußfolgerung
Genau aus diesen Gründen mag ich das Grundgesetz nur als das bezeichnen was es ist. „Das Grundgesetz“ (wahrlich nicht schlecht) aber auch nicht mehr. Sollte man doch bitte aufhören mit der ewigen Überhöhung dieses Werkes zur Verfassung und einfach dazu zu stehen und nicht versuchen ihm ein edleres Kleid anzuziehen. Dein Einwand, dass wir es erheblich schlechter hätten treffen können, ist korrekt. Derzeit sieht es aber so aus als würden wir es noch schlechter bekommen, ganz über die Köpfe der Menschen hinweg. Das ist für mich kein Grund zum Feiern. In einem gebe ich Dir recht, es ist keine Frage von links oder rechts und jedem Betrachter dieser Geschichte sollte es fern liegen einer so genannten „rechten Gesinnung“ Futter zu liefern. Uns kann ein Groß-Deutschland egal sein, wir sind da wo wir heute sind. Wir sollten nicht auf die alten Gebiete schielen die weg sind. Aber wir sollten für uns hier in Deutschland klare Verhältnisse schaffen. Das betrifft auch oder gerade unser höchstes Rechtsgut welches wir derzeit haben, solange wir es noch haben und es nicht alsbald durch noch höhere Rechtsgüter kassiert wird, an denen wir nicht im geringsten mehr mitwirken dürfen. Siehe hierzu das Konstrukt der EU, der Kommissionen und Kommissare und der verbleibenden Machtlosigkeit der Menschen in Gesamteuropa, die dann von irgend einem anonymen Moloch regiert werden.
Insoweit mag die Debatte um Grundgesetz vs. Verfassung nur eine Stellvertreterdiskussion sein, der Faden ist viel länger und die Konsequenzen am Ende viel schlimmer. Ich denke an dieser Stelle bekommen wir wieder den gemeinsamen Nenner, wenn es darum geht die Menschen auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europa mitzunehmen … sie aber auch dementsprechend zu beteiligen. Die Geschichte eben nicht nur irgendwelchen Lobbyisten, Konzernen und Polit-Mafiosi zu überlassen. Genau hierauf zielen auch meine Aktionen, stets den Finger in die offene Wunde zu legen. Es liegt mir fern irgendwelchen Idioten Stoff für noch abstrusere Theorien zu liefern, wohl aber aus den besagten Gründen den Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung immer wieder zu betonen. Bis wir eines Tages eine Verfassung haben zu der wir uns alle bekennen können und nicht verdonnert wurden. Da sehe ich den kleinen feinen Unterschied.
In dem Fall möchte ich Anmerken, dass unser kompetentester Verfassungskenner Karl Theodor, von und zu Guttenberg war. Ruhe in Frieden
Eine Abstimmung durch das Volk schien damals (angesichts der vielen Nazis) wohl nicht ratsam, wegen des Alliierten-Vorbehalts gar nicht nötig.
Die ursprünglich vorgesehenen Volksabstimmungen auf Bundesebene wurden durch gezieltes Betreiben des Superdemokraten Adenauer/CDU nicht in das GG aufgenommen. Dessen demokratische Tradition -nämlich die Macht mit niemanden zu teilen, am allerwenigsten mit dem Volk- wird nun von einer Frau Merkel/CDU fortgeführt. Im Stil einer DDR-Fachkraft für Agitation und Propaganda.
Es ist extrem traurig: Ich habe viel zu lange nicht erkannt, daß die CDU sich das Volk als Untertanen hält und GG-widrig alles unternimmt, damit das Volk seinen Willen nicht entfalten kann. Das GG sollte in Rollenform auf Popo-freundlichen Papier gedruckt werden. Zu mehr taugt es nicht. Zumindest nicht unter einer GroKo die es sowieso beliebig verbiegen kann.
Wie ich sehe, hat die Umerziehung gut funktioniert, und die politisch korrekte Einstellung zur Vergangenheit Deutschland’s wird hier entsprechend gezeigt.
„Die Souveränität lag damals sowieso nicht beim Volk (das nicht willens und fähig war, sich die Nazis vom Hals zu schaffen), sondern bei den Besatzungsmächten“
Damals im Deutschen Reich gab es keinen Grund für die meisten Menschen, sich irgendwas vom Hals zu schaffen, haben sie ihre Landesführung doch zutiefst verehrt. Das konnte seitdem kein einziger Deutscher Politiker mehr von sich behaupten, daher wird dieser Umstand nie erwähnt.
Was haben wir heute? Das muss ich hier ja keinem erzählen, gibt es Kritik und Spott zuhauf seitens Qpress an der Regierung. Die BRD-Regierung, so könnte man sagen, verbockt schon seit Jahren unser aller Zukunft.
Trotzdem wird Merkel erneut gewählt, und wir sind nicht willens und fähig, sie uns vom Hals zu schaffen. Nein, wir wählen sie uns an den Hals! Wie dumm muss man denn sein?
Ich mache mir viele Gedanken, was ich später einmal meinen Kindern erzählen soll. Haben wir von allem nichts gewusst? Die historische Erfahrung hat gezeigt, dass man als geschlagener Weltkriegs-Verlierer NICHT die Geschichte schreibt. Wussten wir nicht, dass diese von den Siegern geschrieben wird?
Hatten wir nicht genügend Verstand, über den SINN dieser Worte nachzudenken, und was das für die Geschichte des eigenen Landes bedeuten könnte?
Wie können wir diejenigen, die das „National“ noch im Parteinamen trugen und ihre Politik entsprechend ausgerichtet hatten, verdammen, uns dafür aber wundern, dass unser Land von den Leuten ausgenommen wird bis zum letzten Pfennig, die sich „Global“ auf die Fahne geschrieben haben?
Die weitere Entwicklung ist selbst gewählt, und niemand soll sagen, er hätte nichts gewusst. Wenn das Land schon verfallen soll, dann aber bitte politisch korrekt.
Alle Kommunisten sollten das teuflische Grundgesetz verdammen und sich für die Wiedereinführung ihrer geliebten DDR-Verfassung einsetzen.
http://www.documentarchiv.de/ddr/verfddr.html
Nur so entsteht das Paradies auf Erden, wenn schon nicht für alle, so doch für alle Kommunisten.
Es ist schade auch hier den Hauptmagel unserer Zeit wieder zu finden: sich nicht ausreichend zu informieren, bevor man kommentiert oder schreibt.
– auch in der DDR wurden von Anfang an Alt-Nazis wieder in Positionen gehieft, sofern sich sich zu dem neuen System bekannten.
So etwas sieht man nach JEDEM Systemwechsel, teilweise geschuldet dem vorhandenen Insiderwissen, das zum Aufbau eines neuen System einfach zwingend ist.
– Volksentscheide: erst lesen, dann sich äußern. Art. 20 Abs2. GG (Auszug): „…Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen…“.
Tipp: mit Abstimmungen sind nicht die bei BigBrother gemeint.
Ein Wahlgesetz wurde erlassen, weil dadurch Parteien GG-widrig finanziert und mit illegaler Macht ausgestattet werden konnten (Abgeordnete werden DIREKT gewählt, Parteilisten ergo nach GG illegal).
Ein Gesetz für Volksabstimmungen hätte dagegen diese Macht ja gleich wieder beschnitten – und wurde deswegen erst garnicht erlassen (keine Umsetzunge des GG-Auftrages).
– Souveränität,: es würde den Rahmen hier sprengen alle OFFIZIELLEN (!) Nachweise aufzulisten.
Nur mal so zum Einstieg: Bundesgesetzblatt ( http://www.bgbl.de ), Bürgerzugang, 1. Teil, 1990, Nr. 27 vom 20.06.1990, Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 08.06.1990.
Tipp für den Sinn dahinter: nach int. Kriegsregeln ist ein anderes Land dann volkerrechtlich als besetzt anzusehen, wenn dessen Hauptstadt besetzt ist.
und, und, und. Bitte vorher etwas genauer recherchieren, bevor man irgendwo postet. Sonst läuft man Gefahr nur Scheißhausparolen zu verbreiten.
Zum Thema: jeder sollte sich mal die Protokolle des Parlamentarischen Rates (Reden/Diskussionen zu den Artikel des GG) durchlesen. Es waren damals alles honorige Leute (auch wenn man andere Ansichten zu einzelnen Beiträgen haben kann), denen das zuküftige Wohl des Volkes am Herzen lag.
Ihr Fehler war nur ihr Unglaube, das schon ab dem 2. Bundestag die Aushöhlung des GG beginnen könnte – und damit der vorprogrammierte Niedergang unserer Gemeinschaft zugunsten von Einzel- oder Kleingruppeninteressen.
Sie hätten eine zwingende Verpflichtung zur Bestätigung JEDER GG-Änderung durch das Volk aufnehmen MÜSSEN.
(Obwohl: der Zwang des Art. 19 Abs1 S.2 interessiert unsere Politikdarsteller und deren willfähigen Gerichtshuren nun auch nicht, vielleicht eine Folge des schleichenden Weges zur Diktatur)
„Es ist schade auch hier den Hauptmagel unserer Zeit wieder zu finden: sich nicht ausreichend zu informieren, bevor man kommentiert oder schreibt. auch in der DDR wurden von Anfang an Alt-Nazis wieder in Positionen gehieft, sofern sich sich zu dem neuen System bekannten.
So etwas sieht man nach JEDEM Systemwechsel, teilweise geschuldet dem vorhandenen Insiderwissen, das zum Aufbau eines neuen System einfach zwingend ist.“
Da Sie so gut informiert sind: Wer wurde dann bei dem Wechsel ZU DER nationalsozialistischen Regierung aus den alten Systemen in die neuen Positionen gehieft? „Alt-Nazis“ Können es ja nicht gewesen sein…
Seltsamerweise scheint die Vergangenheit vor den Nationalsozialisten nicht zu existieren – Kritiker wissen immer nur, dass heute alles so schlecht ist, weil ja damals nach der NS-Zeit die gleichen Leute wieder an die Positionen kamen.
Ich denke aber die Zeit fing nicht erst vor 80 Jahren an zu laufen, also muss es Ihrer Argumentation nach ja auch schon etwas VOR der NS-Zeit gegeben haben.
Warum lässt man die Bürger nicht bei Volljährigkeit nicht selbst entscheiden, ob sie ein GG, oder auch nur Teile daraus für sich bis auf Wiederruf annehmen. Wie eine Kommunion, oder Konfirmation. „Mögen die besseren Gesetze gewinnen.“
An alle Verbraucher in der WPK -Wiedervereinigten Politzkolchose:
Im Rahmen unserer Schmiergeldaffäre und zur Einhaltung der Konzernumlaufgeschwindigkeitssicherungsvereinbarung weisen wir
nochmal darauf hin, dass jeder Rundzfunk-Abhängige mit Wohnsitz in WPK, die neue Verbraucherschutznummer VSN spätestens zum 31.12.2013, 23:99 Uhr beantragt haben muss.
Die Bußgelder bei Zuwiderhandlung wurden wegen geringer Nachfrage drastig bzw. ruinös erhöht. Selbstanzeigen sind erwüncht
und bewirken den in Fachkreisen beliebten Moralbonus von
bis zu 9,9 Promille.
Das Grundzrecht auf freie Gedankenwahl wurde diesbezüglich eingeschränkt.
Sagen Sie es Ihrem Nachbarn, und machen Sie das Licht im Hausflur aus.
Ihr Silvio S Atire vom AfVschm
Na?
Fingerzeig – ein Licht im Dunkeln oder was?
Wohnaufsichtsgesetz?
Was geht?
https://web.archive.org/web/20220528140236/https://www.derwesten.de/staedte/duisburg/duisburgs-stadtdirektor-spaniel-sieht-alarmzeichen-nach-roma-zuzug-id8828987.html
Ich verstehe nicht wie man diesem System-Nutznießer Blaschka hier von admin-seite unwidersprochen Raum läßt! Bisher war dies doch eine Satire-Seite, und hier wird plötzlich ernsthaft dem freilich nur im Internet völlig sichtbaren Rechtstäuschungssystem der BRiD das Wort geschrieben? Ist das zu fassen?
Nein, meine lieben Mitleser, an Souveränität, Rechtssicherheit, Rechtsstaat und einer üblichen Staatseigenschaft fehltz es hierzulande völlig, denn es besteht ja auch noch das Siegerrecht, also Besatzungsrecht, siehe auch Art. 120 GG, Besatzungskosten trägt der Bund, nur als Beispiel! Wer dies negiert, dem fehlt der Verstand oder ist ein persönlicher Nutznießer dieser ärgsten Täuschung im Rechtsverkehr, den es je erdenweit gegeben hat, ein wahrhaft singuläres verbrechen an den deutschen seit dem 8. Mai 1945! Mit den Worten v. Sigamr Gabriel:
Das ist es, was es ist! (Er meinte allerdings die Geschäftsführerin einer neuen NGO, Frau Merkel.
Wieso unwidersprochen? Der Grundgedanke von Wolfgang Blaschkas Überlegungen war doch ein ganz anderer. Er führt doch nur aus, dass die Diskussion darum eigentlich müßig ist und man sich einfach mal an die Fakten halten muss. So ist es ja auch in einer Diktatur. Da interessiert niemanden mehr was da geschrieben steht, egal wie gut oder schlecht es ist. Und solange die Mehrheit das alles so lebt und nicht rumzuckt, solange muss doch alles in bester Ordnung sein … war es ja „unter Adolf bis 1945“ auch. Die Anführungszeichen bitte beachten.
Ganz im Gegenteil, ich fand Wolfgang Blaschkas Sichtweise eine sinnreiche Ergänzung zu den Betrachtungen die ich hier selber anstelle. Warum sollte ich mich hier verkorkst geben und Leuten die gut schreiben können und sich auszudrücken wissen, den Mund verbieten. Ist das die „rechte Gesinnung” dem Problem beizukommen? Wäre schade wenn man solche Ansichten ausließe, denn sie bringen immerhin auch noch moderate Töne mit ins Rennen und die braucht es nach meiner Einschätzung auch sehr, sonst sind wir schneller wieder beim Stechschritt als es uns lieb sein kann.
P.S.: natürlich spricht auch der Art. 146 deutlich aus, daß das GG keine Verfassung ist, lesen müßte man halt können, gell?
Die Friedhofsordnung ist auch eine“ Verfassung“,…und?..was hat man davon?
Ich anerkenne ja die Faktizität der Willkür der Machtinhaber, die mittels der Wortmarke „Polizei“ ihr grundgesetz- bzw. völkerrechtswidriges Tun gegenüber den Bewohnern gnadenlos durchsetzen, trotz der Nennung des Artikel 146 das GG zur Verfassung umlügen, usw., usf. Es gehr aber nicht an, daß man deshalb die Flinte ins Korn wirft, sondern mit Appellen versucht, mehr Mitstreiter zu gewinnen, um doch diexses Lügengespinst zum Einsturz zu bringen! Wo bleibt die Moral, solche Verbrechen als „Fakten“ anzuerkennen und hinzunehmen, die Verbrecher werden in ihrem Tun noch bestärkt! Es ist ja auch ein Verbrechen, im Sept. 2012 neue Bank-GB zu verbreiten, in denen den Banken klammheimlich im Kleingedruckten das Recht auf Zwangsvollstreckung gnadenlos gegeben wird! Niemand ruft zum Widerstand dagegen auf, nur hier im Netz kann man überhaupt von dem Faktum lesen, denn wer liest schon das Kleingedruckte?
Aber auch Deine Befürchtung “Stechschritt wiederkehren” muß ich scharf zurückweisen, hast Du denn die Formerl im Kampf gegen rechts nicht mehr im Ohr “Wehret den Anfängen”? jetzt haben wir dank Internet bei einigen hunderttausend Erkenntnisse über diese gigantische Menschentäuschung und Verblödung verbreitet gesehen in den letzten Jahren, und jetzt soll man “mit moderaten Tönen” einfach zur (Fakten)-Tagesordnung übergehen? nein, so ganz gewiß nicht, wir machen hübsch weiter und weisen solche Lügenbestätigungen und fälschende Umdeutungen (GG gleich Verfassung) oder souveräner Staat oder dergleichen lächerlichen Euphemismen zurück! Der teufel soll diese Trickser u. Täuscher holen, mitsamt ihrem Teuro und der goldenen Kalb-Anbetung!
Ich denke, wir sind uns doch grundlegend einig. Nochmal, das Grundgesetz ist inhaltlich nicht schlecht, darum ging es, den Rest kannst Du im Artikel selbst und in meinem ausgedehnten Kommentar nachlesen, da gehe ich ja teilweise auch auf die Details ein, auch warum diese Nummer dem Grunde nach Makulatur ist. Wolfgang hat eben noch eine etwas andere Meinung und er warnt eher dafür dieses Teil anzufassen, weil wir in der jetzigen Konstellation der macht wohl ein noch größeres Übel bekommen würden. Die Schwachstellen des GG sind hinlänglich bekannt.
Ganz klar: das GG sollte man am besten auf Papier in Rollenform und in Popo-freundlicher Qualität schreiben.
Einmal weil es durch Gesetze übelst verbogen ist, denn fast jedes Bürgerrecht steht unter gesetzlichen Vorbehalten. Persönlichkeitsrechte wie auch das Wahlrecht usw.
Des weiteren wegen der Praxis der es unterliegt: wer versucht, ein sogenanntes Grundrecht in der Praxis durchzusetzen muss zuerst sehr viel Geld und sehr viel Zeit haben. Und enorm viel arbeiten um schließlich bein Bundesverfassungsgericht zu scheitern. Denn echte 99 Komma viel Prozent von Verfassungsbeschwerden werden ohne Kommentar (ein Sonderrecht der Richter ist das Beratungsgeheimnis!) von drei aus Steuergeldern gut bezahlten Richtern gleichzeitig abgelehnt.
Wenn Wika das nicht glaubt, kann er in der Wiki das genauer nachlesen. Das GG auf Klopapier gedruckt, würde wenigsten noch eine gute Funktion erfüllen.
Schwachstellen ist gut, es sind nicht die „Schwachstellen“, die probleme bereiten, sondern daß das GG täglich gebrochen wird von gerichten, besonders die verbrieften grundrechte, alles wird zur Makulatur!
Und das sollen wir uns gefallen lassen wegen angeblicher Schlechterstellung durch Friedensvertrag und neuer verfassung – nee, so nich!
SO wenig wie es Gewaltenteilung gibt, gibt es auch keine Beachtung der grundrechte (des grundgesetzes).
Warum sind wir asngeblich fast gleicher Meinung? Auch nich, denn ich schreibe jetzt zum letztenmal daß das GG keine verfassung ist, basta!
Fingerzeig, warum diese Staatsfarce „Inland“ (=Ersatzvokabel bei Gesetzesübernahmen: statt des Geltungsgebietes „Deutsches Reich“) weiterhin so lustig vor sich hinwest: Gäbe der Souverän sich eine Verfassung, müsste er dann auch den Friedensvertrag unterschreiben und – Repartionen zahlen. Diese Forderung kommt aber bei den Deutschen gar nicht gut an, die Griechen haben zu laut danach gefragt…
Somit besser lassen, so wie’s ist!
Nichts da, ein urteil dees ICC hat doch vor etwa 3 Jahren diese Ansprüche der griechen zurückgewiesen, vergessen?
Es gibt aus rationalen gründen gar kein en verzicht für Friedensvertrag und Verfassungsverabschiedung durch das Volk, ohne diese beiden Fixpunkte werden wir nie ein souveräner Staat sein! Das könnte Dir oder den MAchthabern so passen, alles so lassen wie es ist, also ewig weitermachen mit Schuldneuerose und arglisitger Täuschung im Rechtsverkehr, kein Rechtsstaat, sondern ein Bundesstaat, nee, mein Lieber, nicht mit mir!
Es kommt nicht so sehr auf den Gesetzestext des Grundgesetzes an, sondern um die von den Richtern vorgenommene Auslegung.
Wenn erst mal ein Grundsatzurteil gefällt wurde, ist dies für alle unteren Instanzen wegweisend.
Hier mal ein persönliches Beispiel.
Ich klage gegen eine Behörde, um nach dem Informations-Freiheits-Gesetz (IFG) Einsicht in deren Sitzungsprotokolle zu erhalten. Da ich in erster Instanz Recht bekam, es aber noch kein Grundsatzurteil zu diesem Sachverhalt existiert, ging die Behörde in Berufung.
Damit werde ich als Bürger von der Justiz und Bundesverwaltung dazu missbraucht, deren Gesetzesauslegungen zu konkretisieren. Ich trage das volle finanzielle Risiko, denn die Beamten einer Behörde haften niemals für ihr Fehlverhalten. Selbst bei einem gewonnenem Prozess wird mein persönlicher Zeitaufwand nicht bezahlt.
Und noch eine weitere Perversität. Obwohl der Behörde zahlreiche Justiziare beschäftigt, beauftragte sie eine international tätige Anwaltssozietät mit der Durchführung der Berufung.
Mit absoluter Sicherheit werden diese Luxus-Anwälte nicht nach der Honorar-Tabelle bezahlt.
Ein fairer juristischer Wettstreit zwischen der Behörde und dem Bürger ist auf Grund des ungleich verteilten Risikos nicht gegeben.
Kann man hier noch von einem Rechtsstaat sprechen, wenn die Behörde mit unendlichen finanziellen Mitteln ausgestattet ist, aber der Bürger sein Recht aus eigener Tasche bezahlen muss?
Wenn nur der Recht bekommt, der dies auch bezahlen kann, dann leben wir in einem Unrechtsstaat.
Und dann spielt es auch keine Rolle mehr, wie-viel Blah-Blah im Grundgesetz steht.
Dein Erlebnis mit den verbrechern ist beispielhaft und beweiskräftig dafür, daß wir es mit Rechtabrechern u. Täuschern zu tun haben, danke für deine Arbeit!
Ich weiß nicht, wie ich/man Dir da helfen kann. Ein mächtiges Mittel ist jedenfalls „personalisieren und publizieren“.
personalisieren – Nenne Roß und Reiter beim Klarnamen. Alle Klarnamen die Du kennst auch voll ausgeschrieben mit Funktion erwähnen. Zumindest Diejenigen welche Du kennst, weil sie ja Briefe an Dich unterschrieben haben. Wenn sich der Klarname nicht mehr hinter einer Institution verstecken kann, wird er sehr viel vorsichtiger!
publizieren – Schreibe über Deinen Fall möglichst viel in Foren, auf Facebook, auf Twitter und erarbeite Dir eine Liste mit allen Redaktionen, aller möglichen Zeitungen mit ihren Redakteuren dieses Sachgebietes. Natürlich nicht für die Schublade sondern um Gott und die Welt von Deinem Fall zu unterrichten. (Abgeordnete haben Portofreiheit und den Parteiapparat um Sachen zu publizieren. Wir kleinen Leute haben zumindest kein Porto auf Emails.)
Viel Glück
ps – schreib doch mal an das Gericht, den Bundesrechnungshof und alle möglichen Zewitungen, wie Du bitte ebenfalls die Unterstützung durch eine namhafte Anwaltskanzlei finanziell herbekommst wie sie der Verantwortliche bei der Behörde betreibt. Und Ob das so wichtig ist, weil diese sich ja nur vor der Herausgabe von Sitzungsprotokollen drücken will.
Es gibt natürlich schon ein paar unbedeutende Internet-Veröffentlichungen. Aber diese beschränken sich auf einen überschaubaren Leserkreis.
Wirklich begriffen hat kaum jemand, dass man als Bürger über sein Recht auf Akteneinsicht die Behörden zu einem gewissen Grad kontrollieren kann.
Klassisch gesehen, wäre dies die Aufgabe der Presse (Medien) als sogenannte 4 Gewalt im Staate. Leider machen diese davon kaum Gebrauch.
Und auch die sogenannten Nicht-Regierungs-Organisationen verlegen ihr Hauptaufgabe dahingehen, den Bürger zu vertrösten. Die NGO’s haben kein Geld, haben kein Personal, aber für Spendengelder sind sie immer zu haben. Und in dem Tenor wurden auch meine Bettelbriefe an die Open-Governments -Vereine abgewimmelt.
In meinem an das OVG-Berlin gerichtetem PKH-Antrag, der etwas ausführlicher als üblich ausfiel, philosophierte ich über das ungleiche Kräfteverhältnis zwischen Bürger und Behörde vor Gericht. Das Ganze ist natürlich nur ein moralischer Fingerzeig, denn an der Prozessordnung kann auch das Gericht nichts ändern.
Tja., so ist das, wenn das Grunzmonopol auch das Gewaltmonopol hat.
Die sogenannte Verfassung hat sich wahrscheinlich, vom Volke unbemerkt,
eingeschlichen…siehe hier: V-Mann des Verfassungsschutzes in Waffengeschäft verwickelt
**.zeit.de/news/2014-01/05/deutschland-mdr-v-mann-des-verfassungsschutzes-in-waffengeschaeft-verwickelt-05110009