
Bayern, das lasche Katalonien der Bundesrepublik
Volksabstimmungen in der EU sind allzeit ein heißes Eisen. Man kann sie allenfalls dann zulassen, wenn der Abstimmungszweck definitiv zugunsten der EU geht. Tendenzen davon weg sollte man besser gleich im Keim ersticken. Der BREXIT war der letzte Schock dieser Art für die EU. Man wird vergleichbares nicht ein weiteres Mal zulassen, nirgendwo und auch nicht in Katalonien. ❖ weiter ►