Fu(c)k us Hima: Kurz nach dem Unfall im französischen Atomkraftwerk Marcoule sind in offiziellen Kreisen Japans Stimmen laut geworden die den Vorfall als Verstoß gegen das Urheberrecht bezeichnen. Wenn es diesbezüglich zu einer Klage kommen würde, könnte Japan darauf bestehen, dass der Unfall in Fukushima tatsächlich vor dem Unfall in Frankreich stattfand. Um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden haben die französischen Behörden den Unfall in Frankreich sofort abgebrochen, auf eine Ausweitung zum Gau verzichtet und den Vorgang auch sofort für amtlich beendet erklärt. Offensichtlich gibt sich Japan zunächst damit zufrieden, wolle aber weiterhin die Angelegenheit prüfen und behalte sich rechtliche Schritte vor. Fachgreise sehen darin aber schon ein Ende des Konflikts.
Sehr viel ältere Rechte an einem adäquaten Unfall in einem Atomkraftwerk hat die ukrainische Stadt Tschernobyl. Jedoch wurde in den Wirren des Zusammenbruchs der ehemaligen Sowjetunion versäumt, für derlei Vorgänge ein Patent anzumelden. Im Hintergrund tobt dazu zwar noch ein Streit, ob die Katastrophenrechte generell für alle Reaktortypen beansprucht werden können oder ob es dabei Untergliederungen geben müsse.
Dies ist bis heute unentschieden. Andere Nationen zeigten sich eingedenk der hier aufblitzenden Streitigkeiten sehr reserviert, kamen aber gleichzeitig überein, durch die nachhaltige Vermeidung solcher Ereignisse nach Möglichkeit den daraus resultierenden Urheberrechtsstreitigkeiten aus dem Weg gehen zu wollen. Verbindliche Zusagen auf entsprechende Unterlassung gab jedoch keine der infrage kommenden Atomnationen im Vorfeld ab, woraus zu schließen ist, dass man sich doch ein Hintertürchen für solche Events offen halten will. In der Branche gilt es bis heute als unumstritten, dass Atomkatastrophen eine große Zukunft haben. Mit jedem Jahr in dem ein Meiler altere und noch am Netz sei steige die Wahrscheinlichkeit sich an diesem Eventsegment recht kostengünstig beteiligen zu können.
Die bundesdeutschen Grünen zeigten sich völlig bestürzt mit Blick auf diese Vorgänge, räumten Japan sofort uneingeschränkt alle Rechte daran ein (allein schon mit Blick auf die strahlende Vergangenheit Japans), legten der Bundesregierung eine strafbewährte Unterlassungserklärung vor und sprachen sich erneut für die sofortige Stilllegung aller deutschen Atommeiler aus, damit unsere Stromkonzerne gar nicht erst in die Versuchung kämen sich an derlei Rechten vergreifen zu wollen. Auch drohten sie anderen Nachahmern europa- und weltweit mit harten Konsequenzen für den Fall die japanischen Rechte hintertreiben zu wollen. Die Grünen forderten parallel dazu die Merkel-Regierung auf sich uneingeschränkt hinter diese Position zu stellen, um die Freundschaft mit Japan zu untermauern.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf für die deutsche Regierung!
Es kann doch nicht sein, dass die Japaner das alleinige Recht auf einen Atomunfall oder gar einen Gau haben.
Diese Ungerechtigkeit ist nicht hinzunehmen.
Was, wenn in einem deutschen AKW tatsächlich mal ein Unfall passiert (was ja im Prinzip völlig ausgeschlossen ist) und Fernsehen + Presse nicht darüber berichten dürfen, nur weil Japan die älteren Rechte hat?
Vielen Dank für den Hinweis … die Sache mit dem Gau haben sie richtig bemerkt … der war schon in den 30er Jahren in Deutschland beheimatet. Ob darunter auch ein Super-Gau war, dass sollten wir noch klären. 🙂