Ein bisschen Todesstrafe muss sein, auch in der EU

Ein bisschen Todesstrafe muss sein, auch in der EUUN-Welt: Es ist so schön einfach immer wieder mit dem Finger auf andere Nationen zu zeigen, die Todesstrafe anzuprangern und fleißig deren Abschaffung zu fordern. Diese Forderung und auch die Umsetzung macht durchaus Sinn und entspricht grundsätzlich einer humanistischen und aufgeklärten Grundhaltung, denn niemand sollte das Recht haben irgendwen legal zu töten. Aufgrund der sogenannten Vorbildfunktion des Staates muss es eher eine eiserne Pflicht sein vom Töten generell Abstand zu nehmen. Aber da wo Politik mitspielt, da ist natürlich auch sofort die Doppelmoral zur Stelle. Anlass für unsere neuerliche Betrachtung zu diesem Thema ist die alle zwei Jahre stattfindende Abstimmung bei der UNO in New York, die gerade am 20. November 2012 gegen 10:00 Uhr Ortszeit mal wieder über die Bühne ging und die Doppelmoral der EU.

110 Nationen votieren gegen die Todesstrafe

Wir haben die Kurznotiz dazu an dieser Stelle erspäht, beim Standard in Österreich. Das erfreuliche daran ist, dass sich nunmehr 110 Nationen für die weltweite Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe einsetzen (2010 waren es lediglich 107 Staaten). 36 UNO Vertreter hatten dabei scheinbar gar keine Meinung zum Thema und enthielten sich, aber es gibt natürlich auch harte Befürworter der Todesstrafe. Unter den 39 Gegnern zur weltweiten Ächtung der Todesstrafe finden sich so ehrenwerte Freunde wie beispielsweise die USA, Japan, China, der Iran, Indien, Nordkorea und Syrien. Interessant zu welchen Themen es doch in dieser Liga auf der Achse des Bösen aufrechte Einigkeit gibt. Seltsame Allianzen möchte man meinen.

Die Heuchler und Verkappten der Europäischen Union

Formal ist in der EU die Todesstrafe abgeschafft und es gilt offiziell sogar als Grund nicht in die EU aufgenommen oder möglicherweise ausgeschlossen zu werden, so die Grundrechte Charta der Europäischen Union. Nur mag man sich selbst in der EU nicht so wirklich von der Todesstrafe verabschieden. Man hat sie nur besser versteckt und gut getarnt, um im Bedarfsfall einer Wiedereinführung den Weg nicht gänzlich zu versperren. Wichtig ist nur, dass die Schafe sich in relativer Ruhe vor dem Metzger wähnen sollen, indem man offiziell postuliert: „Den Metzger gibt es nicht mehr“.

Dann gibt es aber einige Schafe die noch des Lesens mächtig sind, die ab und an mal in Veröffentlichungen und Amtsblättern der EU herumstöbern. Genau dort kann man zu diesem durchaus heiklen Thema in negativer Hinsicht auch tatsächlich fündig werden und die ausgemachte Heuchelei näher in Augenschein nehmen. Hier die Fundstelle zu den Anhängen des Lissabon Vertrages (als PDF), die dem Grunde nach die Grundrechte Charta der EU hinterrücks in diesem Punkt aushebelt. Es scheint gute Gründe zu geben dieses Unheil einige Etagen tiefer verstecken zu wollen. Hier nun kurz die Gründe die im Zweifelsfall für eine Wiedereinführung der Todesstrafe durch die Nationalstaaten ausgegraben werden dürfen, weil die Anhänge zum Lissabon Vertrag ebenso rechtswirksam sind wie der Vertrag selbst.

Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.

Und wie immer, das Recht wird wieder zu einem beliebig dehnbaren Kaugummi, aber man schafft sich schon die Lücken, um selber straffrei aus der Nummer herauszukommen wenn es kracht. Offiziell wird stets nur die Grundrechte Charta beschworen, die grausameren Details werden sehr geschickt im Kleingedruckten untergebracht. Wobei uns die aktuelle Politik schon im Finanzbereich mit „No Bail Out“ schon vorführt, dass sie im vermeintlichen Ernstfall selbst auf geschriebenes Recht „scheißt“, zumindest wenn es um Geld geht. Warum aber könnte jetzt auch das Kleingedruckte wieder Bedeutsamkeit erlangen?

Wenn Aufstand, dann auch die Todesstrafe in der EU

Sehen wir einfach mal nach Griechenland, Spanien und Portugal. Die Reihe der Staaten mit unzufriedenen Bürgern, die den neuen EU-Doktrin zum Opfer fallen, wird sich mit der Zeit noch deutlich verlängern. Die Not ist hausgemachter Plan und die Konsequenzen haben schlaue Leute scheinbar lang vorhergesehen. Wie viele Bilder von aufstandsähnlichen Szenen sehen wir bereits heute im Internet? Der Mainstream hält hier wohlweislich den Daumen drauf. Hier und da mal eine lasche Notiz zu irgendwelchen Unzufriedenheitsdemos, das war’s dann auch schon an Mitteilungsbedürfnis in den großen Medien.

Dann wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis die erste Regierung einen „Aufstand“ diagnostiziert und sogleich hat sie mit diesem Regelwerk gar eine legitime Handhabe unliebsame und wenig folgsame Schafe postwendend gänzlich zu entsorgen. Um keinen Deut besser oder anders als alle totalitären Regime in ihrem bisherigen Umgang mit „Menschenmaterial“. Da stellt sich die dringende Frage, welche Geister nur haben das Kleingedruckte in den Hinterzimmern ersonnen und wie konnte es angehen, dass diese Regelungen heute geltendes Recht sind. Da müssen diverse „Schafs-Vertreter“ wohl für einen gerechten Judaslohn ihre Artgenossen dem Metzger angedient haben.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

12 Kommentare

  1. Ich erwarte von schon seit Jahren von allen Politiker weltweit nur noch Lug und Trug, also das Schlimmste. Seitdem (ca.seit Anfang 2002 viel. auch etwas eher) wurde ich in meiner Erwartung aber auch noch nie enttäuscht. Und deshalb überrascht mich diese Hintertür in diesem Machwerk überhaupt nicht.

  2. Gedanken –
    -europäische Nachbarn sprechen mich schriftlich mit „ihr da drüben“ an.
    – Für die Freiheit kämpfen…
    -Die Armee gegen den Volksaufstand gibt es schon, wie unschwer auf Filmmaterial in Onlineportalen zu besichtigen ist…
    -Bald ist es wieder soweit…
    – wann wird internet abgeschaltet…
    – Bil – dung wird unbezahlbar, dann gibts nur noch Bill – Schulden
    gez.Dumm

  3. Dieses wie auch alle anderen Gesetze dienen der Machtsicherung unserer ENieten.
    Richter, Staats- und Rechtsanwälte sind willige Helfer.

  4. Wenn der Staat den Bürger fürchtet haben wir Demokratie,wenn der Bürger den Staat fürchtet herrscht Diktatur !

  5. @110 Nationen votieren gegen die Todesstrafe

    interessant ist doch, daß zwar die veröffentlichte Meinung gegen die Todesstrafe ist – nicht aber gegen die dazugehörigen Verbrechen – Entführung – Vergewaltigung und Mord !

    Mein Eindruck ist, daß die Vertreter der veröffentlichten Meinung sich selbst eher auf der Seite der zu Recht verurteilten Verbrecher als auf der Seite der unschuldigen Opfer sehen !
    mfg zdago

    • Nun polemische Ansätze sind ja an sich unser Metier, auf diese Form der Gleichsetzung mit Verbrechensbefürwortung bin ich bislang noch nicht gekommen. Hört sich irgendwie nach einem alttestamentarischen Ansatz an, so Auge um Auge und so. Wenn aber der gute Wille nicht vorangeht, dann kommt auch keine Besserung, dann bleibt es bei der gewöhnlichen Rache. Ich denke mal, genau diese Form des Stillstands gilt es zu beklagen … 🙂

      • alttestamentarischen Ansatz

        hihi – gut gebrüllt Löwe !

        Die Welt ist kein Schlaraffenland – nichts gibt es umsonst.
        Und ich bin eben der Meinung, das der Preis im Verhältnis zum Gegenwert stehen sollte.
        Und ein Mensch sollte nur über sich selbst urteilen dürfen – und wer über andere urteilt, sollte sich selbst mit verurteilen.

        Dummerweise geht das nicht auf natürlichem Weg, sondern irgend ein Dritter muß letztlich dafür einstehen – sonst wäre es natürlich viel bequemer!
        Allerdings – auch diese EInschränkung muss ich machen – mit der heutigen durchkorrumpierten Justiz ist das nicht zu machen. Als Voraussetzung wäre es notwendig, eine Justiz aufzubauen, die dem Begriff Ehre wieder Wert verleiht !
        mfg zdago

  6. Die Todesstrafe ist nicht gänzlich zu verwerfen, wenn sie zB ausschließlich Politiker und Banker sowie Superreiche bekämen. Vielleicht könnte man noch Journalisten dazu nehmen, sowie Richter, eben alle diejenigen, welche diese kranke Gesellschaft stützen. Also Todesstrafe für Merkel, Schäuble, Köhler, Ackermann, das würde solche Psychopathen vielleicht mal abschrecken.

    • Nun, so ganz generell wäre ja gegen diese Sicht der Dinge nichts einzuwenden … unter humanistischen Aspekten allerdings kämen wir damit auch nicht weiter in unserer zivilisatorischen Entwicklung.

      Ökonomisch sinnvoller wäre es, die Delinquenten bei Wasser und Brot den verursachten Schaden im Steinbruch abarbeiten zu lassen. Sobald ihnen das gelungen ist, könnten sie frei kommen. Ein einfaches Rechenexempel wird belegen, dass dies dann mehrere hundert Jahre, wenn nicht Jahrtausende dauern könnte. 😉

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