Wer soll in Europa künftig über Hinrichtungen und Massenerschießungen entscheiden

Wer soll in Europa künftig über Hinrichtungen und Massenerschießungen entscheiden Flag_of_Europe Skull Freibeuter toedliches Europa Polit-Kmmissare-qpressEUR-OPA: Wir müssen uns in Europa inzwischen nicht mehr die Frage stellen ob, wann oder wie solche Ereignisse an der Tagesordnung sein werden, das fortschrittliche europäische Recht ist auf derlei Situationen bestens vorbereitet. Die ganzen juristischen Grundlagen dafür sind selbstverständlich in einem demokratischen Prozess entstanden und allein aus diesem Grunde nicht mehr verhandelbar. Alle Europäer bekennen sich zu diesen Grundwerten (wird freundlich mit Charta bezeichnet), in deren Anhängen solche Besonderheiten geregelt sind. Schwieriger hingegen ist es zu ergründen wer in solchen Fällen die notwendigen Entscheidungen trifft.

Das alles ist selbstverständlich für jedermann leicht auffindbar, dafür gibt es ja das Amtsblatt der EU … [PDF], welches jeder Bürger wenigstens genauso intensiv studieren sollte wie beispielsweise die BILD-Zeitung oder anderweitige Groschenromane. Für jene Menschen, die der Meinung sind tatsächlich etwas verpasst zu haben, bei den unzähligen Gesetzen, Regelungen und Verordnungen die jeder gute Demokrat in Europa zu beachten hat, hier zunächst auszugsweise und komprimiert der referenzierte Originaltext:

Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.

Diese vermeintlich theoretischen Grundlagen, die mancher Mensch für einen bösartigen Albtraum halten möchte, können in Europa schneller Realität werden als wir uns heute vorzustellen vermögen. Derlei Grundlagen werden nicht geschaffen um Bücher zu füllen, nein, dabei haben sich die Macher schon etwas gedacht. Vornehmlich geht es darum einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der die eigentliche oder spätere Handlung straffrei stellt. Wohl dem, der in der Lage ist sich „sein Recht“ selbst zu schaffen. Aber wir haben dies heute nicht mehr zu diskutieren, dazu ist es auch zu spät, es ist bereits in unser aller Namen geschaffenes und aktuell geltendes Recht.

Gute Tipps für Nachbarn

In diesem Zusammenhang lohnt ein Blick auf die Zustände in der Ukraine. Wäre das Land heute bereits in der EU, hätte man dort das aktuelle Problem längst im Griff. Ein kurzer Verweis auf c) der vorstehenden Auflistung und schon könnte es losgehen. Mit den guten europäischen Rechtsnormen und den bereits verbrieften Möglichkeiten, wäre auch dort schnell wieder Ruhe und Ordnung herzustellen. Dazu müsste nur irgendjemand feststellen, dass es sich um einen Aufstand handelt, schon wäre das Problem rechtlich sauber gelöst. Vielleicht ist an dieser Stelle der eiserne Wille der Ukrainer zu suchen, warum sie unbedingt in die EU wollen. Hätte der jetzt amtierende Präsident ein wenig mehr das europäische Recht studiert, wäre er womöglich schneller geneigt gewesen der EU beizutreten.

Somit ist jetzt auch schon das Kernproblem angesprochen. Wer trifft am Ende die Entscheidung? Wer befindet darüber welche Situation gegeben ist und veranlasst entsprechende Maßnahmen nach den bestehenden Regelungen? Wir haben uns nicht die Mühe gemacht die unendlichen juristischen Niederungen dieser kleingedruckten Texte zu durchwühlen, wir setzen in diesem Fall auf die Schwarmintelligenz, die sicherlich sofort wissen wird, wer für die beschriebenen Fälle die entsprechenden Positiv-Entscheidungen trifft und gemäß der Regelungen die Verantwortung nicht zu übernehmen hat.

Natürlich kommen jetzt sogleich wieder die Juristen um die Ecke und faseln etwas von Verhältnismäßigkeit, Randbedingungen und dass sich doch alles im Rahmen rechtlicher Normen vollziehen müsse. Hier sei der Hinweis erlaubt, dass sich auch im Dritten Reich fast alles nach Recht und Gesetz vollzog … sogar die Exekution der Widerstandskämpfer, denen wir heute Denkmäler setzen. Dieser durchaus ernst gemeinte Hinweis sollte dazu anregen, zu überprüfen, inwieweit das von der EU geschaffene Recht, der Mehrheit der Menschen in Europa wirklich dienlich ist, oder ob es nicht doch nur das verbogene Recht einer kleinen Elite ist.

Tödliche Gewalt in Fällen von Aufstand

Betrachten wir dabei nur zwei der oben erwähnten Fälle, den Aufstand und die explizit erwähnte Todesstrafe. Bei einem Aufstand beispielsweise kommt es nicht darauf an, wo die Ursachen dafür zu suchen sind. Wenn beispielsweise mit Fortschritt der Umverteilung von unten nach oben ganze Gruppen keine Nahrungsmittel mehr haben, ist es ihnen selbstredend erlaubt gesetzeskonform zu verhungern, aber nicht etwa dagegen einen Aufruhr zu veranstalten. Unschwer kann man bereits die Zweckmäßigkeit erkennen, schließlich ist Ruhe und Ordnung das oberste Gebot. Wer unter verschärften Wettbewerbsbedingungen nicht mehr in der Lage ist den Gürtel noch enger zu schnallen, um zu überleben, für den ist einfach kein Platz mehr auf diesem Planeten. Gutwillig wird man solchen Menschen das sogenannte „Sozialverträgliche Frühableben“ empfehlen, was den Wettbewerb und die allfällige Umverteilung nicht behindert. Gerne wird in diesem Zusammenhang auch von einer natürlichen Auslese gesprochen.

Todesstrafe im Krieg oder kriegsähnlichen Umständen

Wer soll in Europa künftig über Hinrichtungen und Massenerschießungen entscheiden voltaire_toeten_ist_verboten_krieg_ist_outAuch die Todesstrafe in Verbindung mit Kriegszeiten oder kriegsähnlichen Zuständen hat natürlich einen traditionellen Hintergrund. Guter Brauch ist es, wenn die Herrschaft zu den Waffen ruft, die Verweigerer standrechtlich zu erschießen. Dies dient der Erhaltung der Moral und soll der verhassten „Wehrzersetzung“ vorbeugen. Hier steht das Gehorchen im Vordergrund und weniger die Bedürfnisse der einzelnen Menschen. Manchmal, wie beispielsweise in Kriegszeiten, müssen zum Wohle der Herrschaft schon einmal die Menschen gegeneinander antreten, damit sie sich gegenseitig und auf Befehl die Schädel spalten können, sich dazu die Machthaber ihrer guten Planung und Organisation vergewissern können. Voltaire er hat es schon vor langer Zeit recht gut zusammengefasst, sie rechtes Bildnis. Ein gesunder Wettstreit der Systeme darf nicht an unwilligen Menschen scheitern. Schöner ist es natürlich, wenn die Menschen, gut und hoch motiviert, von sich selbst ausgehend auf ihre Nachbarn einschlagen können, vorausgesetzt es wurde angeordnet, ansonsten bleibt es verboten. Dies setzt übrigens ein gutes Funktionieren der Propaganda voraus, die allzeit motivationssteigernd bei solchen Staatsdramen zu wirken hat … heute nur etwas filigraner als beispielsweise zu Kaisers Zeiten oder im Dritten Reich.

Wer soll es jetzt entscheiden

Kommen wir also zur Volksbefragung, zum Wissenstest der Schwarmintelligenz. Wer sollte nach Ihrer Überzeugung den Einsatz tödlicher Gewalt, besonders in den letzten beiden geschilderten Fällen anordnen dürfen? Setzen Sie dabei mehr auf vertraute, Ihnen bekannte Persönlichkeiten oder präferieren Sie doch mehr eine anonyme Instanz für diese delikate Angelegenheit? Davon ausgehend, dass es in den genannten Fällen ohnehin eher politische als juristische Entscheidungen sein werden, stellen wir auch nur entsprechende vertrauenswürdiges Personal zur Wahl, es macht den Massentod etwas familiärer. Wiederholend zur Klarstellung: eine Ablehnung steht hier nicht zur Debatte, der Keks ist bereits gegessen, also bitte entscheiden Sie sich. Mit etwas Glück können wir darauf hinwirken, dass derlei Volksvotum noch Berücksichtigung findet. Möglicherweise könnte man daraus ja auch eine Petition stricken und um wohlwollende Berücksichtigung durch unsere Vertreter bitten. Nach-Denk-Satz: wenn dieser Aufsatz zynisch ist, dann ist die Realität in Europa pervers!

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Nachwort: Wichtig ist, dass Sie Ihre Stimme abgeben! Es handelt sich um ein unbedingtes demokratisches MUSS. Wir können Ihnen bereits an dieser Stelle versichern, dass ihr Votum hier keine geringere Bedeutung hat als die Teilnahme an Bundestags- oder Europawahlen. Anders ausgedrückt: es ist ebenso bedeutungslos, trägt aber dazu bei, alles korrekt zu legitimieren was auch künftig in Ihrem Namen geschieht. Falls Sie sich zur Abgabe Ihrer Stimme in diesem speziellen Fall noch nicht durchringen konnten, müssen Sie sich den Hinweis gefallen lassen, dass auch ihre mögliche Enthaltung in jedem Fall einer Zustimmung gleichkommt. Andere Optionen, als die hier gegebenen, sind fürs Volk nicht verfügbar und auch nicht beabsichtigt. Freundlichst, Ihre Vertreter.

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Über WiKa 3285 Artikel
Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

8 Kommentare

  1. “ b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; “

    Äh das ist ein Witz.Warum ? Na, weil man hier nur Freiraum hat und keine Freiheit.Also Menschen im Gefängnis haben wenig Freiraum und Menschen außerhalb von einem Gefängnis haben mehr Freiraum.

    Man kann also den meisten nicht die Freiheit entziehen, weil ja nicht vorhanden.Aber es geht ja nicht in b) darum einem die Freiheit zu entziehen sondern ja nur ihn an der Flucht zu hindern.Ja wohin den? In den größeren Freiraum ?

    Noch was, da ich ja scheinbar zu unterscheiden weis zwischen Freiraum und Freiheit, dadurch mir bewusst ist, das ich und viele andere keine Freiheit habe, müsste dem zufolge das folgende zu unserem Gunsten in betracht gezogen werden können: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
    a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

    Gilt leider nicht für uns, die ohne Freiheit sind,da wir nur in die Unfreiheit genötigt wurden mittels Lohnabhängigkeit.

  2. Wie David Icke richtig schreibt, nehmen die Wahrheitsschwingungen zu. Bleibt zu hoffen, daß die Gehirne spirituell und ethisch mitziehen.
    (Dazu Buchtipp 108 Antwort von X)
    Tag X rückt näher, wie Andreas Popp beschreibt.
    Also liegt es an jedem selbst sich allmählich einmal mit Guerillakrieg und deren Taktiken und Strategien vertraut zu machen.
    (Dazu Buchtipp Der Löwe erwacht)
    Eine Lösung ist die Niederlegung der Arbeit. So wird das System in die Knie gezwungen, weil es ja selbst von Geld abhängig ist.
    Gefährlichen Psychopathen kann man nur durch reinigende Mittel entgegentreten. Wer weiß ob die Weltbevölkerung dem bald gegenübersteht…

  3. Ich finde es schon interessant das sich hier Leser dazu „nötigen“ lassen an dem Votum teilzunehmen.

    „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

    Ich werde kämpfen.
    „Molon labe“

    • Da sehe ich den Unterschied … gib nicht dem System die Kraft indem Du Dich verhältst wie es von Dir erwartet wird. An der Stelle kämpfen wir genau den aussichtslosen Kampf den niemand gewinnen kann.

      Wir proben es mit der Leichtigkeit des Seins und denken in der Folge über die Welt nach wie sie sein sollte. Meiner persönlichen Meinung nach ist die „geistige Kraft” dort sinnvoller investiert. Ich denke die [ge]nötig†e Abstimmung zeigt es sehr wohl wo die Menschen sind. Dicht an denen, denen sie zu vertrauen wünschen. Der Rest ist Machtmissbrauch und nirgends kommt es deutlicher zum Ausdruck als in dem Votum. Vielleicht habe ich jetzt auch nur eine Nummer zu weit gedacht … 😉

  4. Was heißt in unser aller Namen geschaffen. Gar nichts ist in unser aller Namen geschaffen worden.

    Die EU war ein ständiger Nötigungs-Vorgang. gar nicht abstimmen oder Abstimmen , bis es passt. Die nationalen Verfassungen wurden und werden ständig gebrochen-sonst wäre dieses undemokratische Konstrukt so nie zustande gekommen.

    Die EU Vereinbahrungen sogar- sind ständig verletzt worden.

    Wer noch zur Wahl ging ist NICHT verantwortlich für die Taten der korrupten Regierungen am Bändchen.

    Ich bezweifle, dass Gewalt gegen Personen eine Lösung ist. Streik schon eher.
    Alles jetzt über das Knie zu brechen, würde denen gut passen- aufgestellt sind die nämlich viel besser als wir.

    Lasst eure Seelen nicht korrumpieren- auch wenn wir zZt. im Hintertreffen sind.

    • … ich hoffe inständig, dass die Ironie der Formulierung „in unser aller Namen” auch richtig rübergekommen ist … 😉 in Deinen weiteren Ausführungen kann ich Dir „leider” nur zustimmen … und mit Deinem letzten Satz bist Du mir herzlichst willkommen.

  5. Komm ich jetzt im Fernseeehn !??? Ich weiß wie die Akte auch im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unter dem Commando der Alt-Neuvorsitzenden (achtung !!!) SED-PdS-LINKE Genössin Kersten Steinke einfach verschwinden.. zwei Konvoluten von jeweils 250 Seiten reinste Strafvereitelung im Amt seitens Joachim Gauck und Oberstaatsanwalt Lorke!? adamlauks.wordpress.com/2014/02/21/petitionsausschuss-unter-der-altenneuen-vorsitzenden-sedpds-linke-genossin-kersten-steinke-verschleieru-und-vereitelt-die-einberufung-eines-untersuchungsausschusses-wegen-strafvereitelung/ … Warum verschwanden die 2 Kopien der Ermittlungsakte 76 Js 1792/93 die auf Strafvereitelung im Amt gepr.werd.sollten!?

    • Hör mal Sportsfreund
      Ich war ja schon froh, dass der Sch(l)ussendlich seine Teilnahme an den olympischen Spielen abgesagt hat und ich den nicht in der Kamera sehen mußte. Die olympische Idee von Frieden durch Sport konnte ich so ungestört geniessen……
      Ich wünsche für morgen eine schöne Abschlussfeier

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