„Unwertes Leben“ zu entsorgen bleibt statthaft
Man kann nicht einfach den Tierschutz, selbst wenn der im Grundgesetz verankert ist, über die Fleisch-Ess-Lust erheben. Das wäre ein klarer Verstoß gegen jede menschliche Grillkonvention. Hätte das BVerwG hier anderes geurteilt als es heute bei den männlichen Küken urteilte, hätten wir wohl ein ernsthaftes Problem. Weniger ernst ist es, solange der Tierschutz ganz geduldig, schwarz auf weiß im Grundgesetz steht. Davon muss sich das realen Leben ja nicht irritieren lassen.
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