„Unwertes Leben“ zu entsorgen bleibt statthaft

Unwertes Leben zu entsorgen bleibt statthaftDeutsch-Absurdistan: Man muss das alles halt nicht so eng sehen. Schließlich bestätigt eines der deutschen Höchstgerichte heute: „Das Leben muss sich lohnen“, sonst kann man es auch getrost entsorgen. Diese Ansicht tritt ja nicht das erste mal in Deutschland offen in Erscheinung. Schon mal gehört, unwertes Leben. Dahinter muss zuweilen sogar der Mensch (im Rahmen einer profitorientierten Nutzmenschhaltung) einen Schritt zurückstehen. Aus diesem Grunde ist der Mensch gar nicht soweit von den männlichen Küken entfernt, deren Lebenswürdigkeit das BVerwG zu beurteilen hatte.

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Zwar hat Deutschland den Tierschutz im Jahre 2002 (parallel zur Einführung des EURO) ziemlich weit oben im Grundgesetz verankert, aber was ist schon das Grundgesetz gegen valide kommerzielle Interessen? Wir zitieren dazu den Artikel 20a des Grundgesetzes, der ähnlich bedeutungslos ist wie der ewige Artikel 20(4), der das Widerstandsrecht der Menschen regelt. Nachweislich bleibt auch diese Regelung nur graue Theorie, weil die dort erwähnte „andere Abhilfe“ einfach niemals genau zu spezifizieren ist. Und so bleibt der Tierschutz, zumindest für männliche Küken erst einmal ein Phantom, wie der 20 (4) für die Menschen.

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Unwertes Leben piepst …

Entsprechend übel ist der höchstrichterliche Bescheid heute für die jährlich 45 Millionen zu tötenden männlichen Piepser allein in Deutschland ausgegangen. Für sie kommt also jede Hoffnung zu spät, dass eventuelle Lösungen in der Zukunft ihr Leiden würden vermeiden können. Sie müssen auf unabsehbare Zeit schon noch den Weg durch Gas oder Schredder nehmen. Der Profit gebietet es so und das BVerwG mag zumindest „übergangsweise“ noch keine Rechte aus dem Grundgesetz für diese armen Küken ableiten. Das „Recht auf Profit“ muss solange über dem Leben stehen, bis wir günstigere Lösungen für die Behebung des Problems haben.

Wo gehen eigentlich die Lebenswert-Abstufungen los?

Offensichtlich haben ja die offenen ausgesprochenen Gedanken der Hühner-KZ Betreiber ihre Wirkung nicht verfehlt. Vor dem Urteil wurde offen damit gedroht, dass man das Küken schreddern sonst über die Landesgrenze verlagern muss. In den Nachbarstaaten hat man nach wie vor kein Problem damit. Aber ähnlich wie beim CO2, sind wir als Deutsche ausschließlich berufen die Welt zu retten. Und wenn wir das ganze Elend auf diesem Planeten nicht mehr ertragen können, wird uns auch niemand den Selbstgenozid verwehren.

Was ist eigentlich mit der Tatstache, das fast ein Viertel der „Schweineproduktion“, ein tolles Wort, nicht wahr, auch nur auf dem Müll landet. Ob das die Schweine glücklicher macht und sie ihre Rechte dadurch besser gewahrt sehen? Was ist mit den vielen Kälbern, die in der Regel auch kaum älter als 22 Wochen werden, bevor sie in der Wurst oder Fleischportionen auf dem Teller landen. Oh, da haben wir ja was vergessen. Die zuletzt angeführten Leben lohnen sich ja. Damit sind Schweine und Kälber „wertiges Leben“. Im Gegenteil, mit ihnen lässt sich ordentlich Profit machen. Na, dann ist ja alles in Ordnung und der Tierschutz kommt da garantiert nicht zu kurz, wenn der Bolzenschussapparat Schwein und Kalb begrüßt.

Will sagen, solange sich die Schutzwürdigkeit der Tiere nur an deren Marktwert orientiert, muss man davon ausgehen, dass der Mensch den Schuss nicht gehört hat. Das heutige Urteil unterstreicht eigentlich nur wie krank die Menschheit ist. Viel mehr kann man daran nicht ablesen. Jetzt muss man den armen Viechern nur noch erklären, dass die in Artikel 20a erwähnte „vollziehende Gewalt“ der Metzger ist. Dann erst dürfte das Bild in Sachen Tierschutz auch für die Kreatur „rund“ sein, so rund wie der Bolzen des Bolzenschussapparats.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

5 Kommentare

  1. Ob Kücken schreddern, oder Embryos bei der Absaugung zerfetzen, ich sehe da keinen wesentlichen Unterschied.

  2. Es wird Zeit, endlich Hahnenkämpfe zum deutschen Volkssport auszurufen! Jede Stadt braucht mindestens 100 Arenen, in denen der letzte Euro auf den Siegerhahn gewettet wird. Rettet die Hähne…oder so

  3. Das Gericht hat entschieden. Gut. Jetzt die Fabrikbesitzer und Richter schreddern – jedes Leben hat einen Wert!

  4. Ich könnte nur noch kotzen!Es ist das schlimmste Land auf dem Erdball und das Schlimmste ist, wir nehmen es alles anstandslos hin,was hier abgeht

  5. Naja, dann halt Bruder-Schwerster-Hahn*_innen. Ginge vermutlich, wenn man die Schwestern vollständig nutzte und nicht mehr 2/3 „Abfall“ exportierte.
    Ich für meinen Teil esse alles vom Huhn. Keine Kunst als 中国女婿.
    Magen, Herz, Leber … und, wenn gut frittiert, auch Füße.
    Oder „endliche“ einer von den „Guten“ werden, also Veganer.
    😉

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