Ab 2014 ärztliche Behandlung nur noch nach Gesichtskontrolle

Ab 2014 ärztliche Behandlung nur noch nach Gesichtskontrolle die_gesundheitskarte_arschkarte_digitaler_mensch_Krankenkasse_Ausweis_Datenissbrauch_glaeserner_PatientBig Data: Jetzt ist es amtlich, die Gegenwehr bezüglich der neuen Krankenversicherungskarte mit Lichtbild scheint endgültig gescheitert zu sein. Die Gesundheitskarte, seit Jahren ohnehin schon Pflicht, wird ab Januar des kommenden Jahres endgültig (wie verordnet) mit einem Lichtbild verziert sein. Auch diese Maßnahme dient wie immer nur der „Sicherheit“. Wessen Sicherheit? Natürlich der Sicherheit der kranken Kassen. Damit soll den sogenannten „Gesundheitsbetrügern“ endgültig das Handwerk gelegt werden. Wie man allerdings genau mit dieser Maßnahme die vielfältigen Betrügereien der Ärzte in den Griff bekommen will, bleibt dabei völlig schleierhaft.

Hatte sich bis vor kurzem ein Berliner noch mit Händen und Füßen gegen sein Konterfei auf dieser neuen Plastikkarte gewehrt, wurde er jetzt durch ein Urteil des Berliner Sozialgerichtes eines Besseren belehrt: Elektronische Gesundheitskarte ist verfassungsgemäß! [Berlin.de], man hatte aber auch nicht wirklich mit einem anders lautenden Urteil gerechnet. Wer sich für das Urteil im Volltext interessiert, der kann es an dieser Stelle einsehen: Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 7. November 2013 (S 81 KR 2176/13 ER).

Identitätskontrolle in der „Praxis“

Was soll nun der Arzt oder die Arzthelferin tun, wenn sich anhand des Lichtbildes erhebliche Zweifel auftun, ob die zur Behandlung angetretene Person mit der auf der Gesundheitskarte abgebildeten Person identisch ist? Führt dies unweigerlich zu einem Behandlungsabbruch oder zu einer Meldung bei den Sicherheitsbehörden? Oder schickt man solche Patienten zur erkennungsdienstlichen Nachuntersuchung in die Röntgenröhre? Was passiert künftig in den Arztpraxen wenn die Identitätskontrolle misslingt? Darauf haben wir bis heute keine befriedigenden Antworten.

Bis Redaktionsschluss konnten wir nicht einmal in Erfahrung bringen, welche gesetzlichen (oder ungesetzlichen) Anforderungen an ein Lichtbild für die Gesundheitskarte zu stellen sind, um den neu verordneten Ansprüchen der Sozialversicherung gerecht zu werden. Das lässt Spielraum für vielfältige Interpretationen. Darüber hinaus ist uns aufgefallen, dass bei allen im Internet kursierenden Gesundheitskarten ausnahmslos dieselbe Kassennummer und auch dieselbe Versichertennummer unterwegs sind. Das riecht doch förmlich nach einem groß angelegten und mustergültigem Betrug.

Betrachten wir noch einige Sonderheiten. Nehmen wir den Fall des Spezialpatienten Prof. Dr. Friedlich Unwirsch (siehe Abbildung oben), der sich schon seit Beginn der gesetzlich verordneten Regelung aus Gewissensgründen diesen Zwängen zu entziehen sucht. Aber selbst er hat letztlich getreulich der ihm auferlegten Anweisung ein Lichtbild abgegeben, freilich ein etwas exotischeres. Ganz offensichtlich handelt es sich hier um „andersartige“ biometrische Daten, die aber durchaus einen Unverwechselbarkeitsfaktor haben. Für jeden gut ausgebildeten Arzt der Welt sollte er so ohne weiteres und eindeutig identifizierbar sein. Nur die Sicherheitsbehörden sind auf derlei Identitätsmerkmale nicht geschult. Ist deshalb das Lichtbild oder etwa der Patient ungültig?

Ab 2014 ärztliche Behandlung nur noch nach Gesichtskontrolle Muster_elektronische_Gesundheitskarte_Frau_weiblich_maxima_mit_Bild_AOKEin weiterer bemerkenswerter Ausnahmefall ist Maksima Gütürkt, jüngste Neuerwerbung und mitversicherte Drittfrau des bei der Berliner Stadtreinigung angestellten Ötzgül Gütürkt. Bei einer ersten Inaugenscheinnahme fiel eine enorme Ähnlichkeit der Versicherten Person mit der Erst- und Zweitfrau des zutiefst gläubigen Mannes auf. Über nähere Untersuchungen musste sich der Arzt jedoch ausschweigen, wegen des Datenschutzes. Natürlich sollte man in solchen Konstellationen nicht argwöhnen, die kranken Kassen arbeiten schon hart an einer weitergehenden Diversifizierung solcher Fälle. Dem Hörensagen nach soll dazu eigens eine Arbeitsgruppe Taskforce der deutschen Versicherer eingerichtet worden sein, mit dem interkulturellen Arbeitstitel: „Diskriminierungsfreier Zugang zur Kasse“. Dennoch muss auch dieser Sonderfall eine hinreichende Erwähnung finden, da es sich mit Sicherheit nicht um einen Einzelfall handelt und die Absurdität von Lichtbildern in dieser Angelegenheit ansehnlich untermauert.

Protest und Ausnahmefälle

Bis zur endgültigen Klärung der Frage nach den gesetzlichen Merkmalen eines Lichtbildes für den besagten Zweck, rechnen wir mit ähnlichen Protesten wie ihn Professor Dr. Friedlich Unwirsch praktiziert. Eine Nachfrage bei ihm, warum er in dieser Pose kein Frontalfoto zur Verfügung stellte, beantwortete er nur kurz und knapp mit dem Hinweis, dass ihm an Auseinandersetzungen mit Arzthelferinnen nicht gelegen sei, jede Zweite in seiner Stadt könnte ihn sonst sofort wiedererkennen. Daher habe er sich auf die Lieferung eines vertretbaren Minimums an biometrischen Daten reduziert. Auch sei es ein starker Ausdruck dessen, wie er sich in dieser Angelegenheit fühle.

Für das Personal der Bundesrepublik Deutschland (das sind diejenigen mit den Personalausweisen) stellt sich die Frage nicht. Jeder gutgläubige Angestellte dieser Bananenrepublik wird selbstredend jeder noch so abstrusen Anweisung Folge leisten. Darauf sind sie seit Generationen geschult. Deshalb gehen wir davon aus, dass die beschriebenen Fälle seltene Ausnahmen bleiben, dass wir davon in Zukunft nichts mehr hören werden, wenngleich bei vielen Inhabern dieser neuen Plastikkarten mit Lichtbild ein übles Bauchgefühl übrig bleibt. Dieses krankhafte Bauchgefühl kann man sich aber postwendend mit der neuen Gesundheitskarte ärztlich behandeln lassen, sofern man die Identitätsprüfung in der Praxis problemlos übersteht.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

14 Kommentare

  1. habe bisher kein foto dafür hergegeben, werde es auch in zukunft nicht tun, weil ich nicht – niemals – zu einem arz gehe. umbringen kann ich mich selber, dafür brauche ich die nicht.

  2. Sollten muslimische Frauen mit Burkas sich tatsächlich mit Verschleierung fotografieren lassen dürfen, ist das doch DIE Gelegenheit für uns Gleiches zu tun. Wir verschleiern uns einfach auch und sagen, dass in unserer (bisher noch relativ unbekannten) Religion alle Menschen verschleiert sein müssen.

    • was soll ich als mann überwerfen beim Foto? was macht eine frau mit burka in der Praxis bei der anmeldund wenn andere daneben stehen?

  3. Dazu eine kleine Geschichte. Ein stadtbekannter Unterhaltungskünstler hatte sich einmal ein batteriebetriebenes Gerät im Allerwertesten abgebrochen. Dank der „Verschwiegenheit „ der Ärzte und Schwestern konnte dieser Mann seinen Beruf nicht mehr ausüben, ohne sich dem Spott auszusetzen. Er ist dann aus der Kleinstadt weggezogen, wohin weiß ich nicht. Zum Glück werden ja die Krankheiten nun auf der Chipkarte gespeichert und mit Lichtbild versehen. Sollte er also wieder einmal unvorsichtig sein, wird Ihm ein Umzug nicht viel bringen. In diesem Sinne alles immer schön speichern und katalogisieren für die Sicherheit. Eine schöne neue Welt.
    Gruß Jannex

  4. Welch glückliche Gemeinde ! Keiner ist auf den Arzt angewiesen und braucht also keine „Bild-Karte“. Toll ! Anders sieht es da bei Menschen wie mir aus, welche auf Medikamente angewiesen sind ! Auch ich habe mich lange geweigert, ein Bild von mir herzugeben. Ja, bis meine Kasse mir die „alte“ Karte gesperrt hat und ich keine Medikamente mehr bekam ( außer gegen Unterschrift und Selbstzahlung!). Auf meine Beschwerde kam nur der Hinweis, das unsere Übermutti und ihre Schleicher es zum Gesetz gemacht hätten, das alle Ü 50 eine solche „Bilderkarte“ bis 2014 vorzulegen hätten. Und Gesetz ist nun mal Gesetz ( ausgenommen.: Grundgesetz und Datenschutzgesetz). Also habe ich mich selbst Konterfeit (grausliches Bild!) und den ganzen Murks per I-Net abgewickelt. Nach etwa 6 Wochen hatte ich das gute Stück und konnte eine Selbstzahlung gerade noch verhindern. Aber vielleicht hätte ich doch lieber in’s Hospitz gehen sollen. Ohne Medikamente hätte ich es so in Etwa in 3 – 4 Monaten dieses irdische Jammertal verlassen und würde irgend wo Sorgenfrei durch die ewigen Jagdgründe streifen ! 🙂

    • Nicht so gut Herr Vogel, das man auf solche Chemie angewiesen ist 😉
      Nach dem „angeblichen Gesetz“ muss man Beiträge bezahlen um versichert zu sein, wenn ich diese Schwachsinns-Karte nicht vorweise, werde ich nicht behandelt bzw. muss die Kosten selber zahlen?
      Dann zahle ich auch keine Zwangs-Versicherungsbeiträge mehr.
      Ich werde mir im Falle eines Falles eine Auslandsversicherung dann zulegen, oder besser ganz auf dieses Diktatur-System verzichten.

    • Brav gemacht Herr Vogel, ganz doll artig, voll herzzerreißende Geschichte… so ein bisschen Pseudowiderstand und schon ist man im Himmel der Gutmenschen…

  5. @rico: selten so einen dämlichen kommentar gelesen!!!

    kranken haus
    personal ausweis
    stimme abgeben
    etc pp

    merkste was, na ja, das wohl zuviel verlangt
    sagen wir es so, fällt dir was auf?

  6. Wie viel kranke Hirne lassen hier ihren Schrott ab. Ja die Card mit Lichtbild kostet die Kassen Geld, was die Beitragszahler tragen müssen. Aber wenn bei den Türken sich mit einer Card zig Familienmitglieder behandeln lassen, ist das teurer. Wem schadet das Lichtbild? Ich brauche deswegen keinen Ausweis beim Arzt. Da ich nichts zu verbegen habe ist mir das Lichtbild egal. Hauptsache es wird niemand behandelt der ich das Kasssengeld spart. War bei Türken groß in Mode.

  7. Wen koste die Card mit Lichtbild mehr, den Kassen und somit den Beitragszahlern. Dafür sparen die sich die Gebühren für Behandlungen von Türken die in keiner Kasse sind und mit der Card eines Familienmitglieds zum Arzt gehen. Ich habe kein Problem mit der Prüfung des Arztes. Es dient meiner Sicherheit und meinem Geldbeutel.

    • @Roand Glorius
      also hat man dich in die Abhängigkeit und Sklaverei getrieben 😀
      oder noch nie Frei gewesen?
      Der Spruch „Ich habe nichts zu verbergen“ meinst du das ernst?
      Wer nun wem bescheisst soll den Kassenmitgliedern doch egal sein, dazu sind die Kassen selbst verantwortlich.
      Übrigens, es gibt keine Sicherheit, da muss sich jeder selber Absichern.
      Ich lebe seit einigen Jahren im passiven Widerstand und bin froh darüber das mir Quarksalber, egal welcher Gattung vom Leibe bleiben, andernfalls werde ich ganz böse.
      Ich lasse mich zu nichts zwingen was ich nicht brauche, das ist Fakt -PUNKT-.

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