
Insolvenzverschleppungsverlängerungsgesetz jetzt
In knapp acht Wochen ist es soweit. Dann endet offiziell das COVinsAG (Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz). Dann wird es für die vielen, formal heute bereits insolventen Unternehmen ernst. Auch sie bekommen dann den Status, mit oder an Corona verstorben. Soweit das nicht gewollt ist, kann man ja ein weiteres Insolvenzverschleppungsgesetz erlassen. ❖ weiter ►