
Die rasante Mutation des BVerfG zur „Systemhure“
Mit dem diesjährigen Urteil zur „einrichtungsbezogenen Impflicht“ lieferte das BVerfG ein besonderes Negativbeispiel seiner „Rechtszauberei“. Das Urteil sorgte für allerhand Unmut. Der Verfassungsrechtler, Prof. Dr. Dietrich Murswiek, erläutert die fachlichen Mängel dieses Urteils. Am Ende bleibt der Verdacht im Raume stehen, dass sich das BVerfG ganz anderen Zielen verschrieben hat, die mehr im Bereich der Politik und einer globalen Steuerung der Menschen anzusiedeln sind. ❖ weiter ►