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Deutschland12. September 2026

„ETHNISCHE SÄUBERUNG“: Warum ist Merz immer noch im Amt ?

ethnische

Friedrich Merz hat seit Beginn seiner Kanzlerschaft aus dem politischen Wortbruch eine Regierungsform gemacht. Wahlversprechen behandelte er wie Leergut: vor der Wahl werbewirksam herumtragen, nach der Wahl möglichst geräuschlos entsorgen. Der Mann, der Deutschland eine politische Wende versprach, bog nach dem Urnengang zuverlässig in dieselbe Straße ein, auf der Angela Merkel das Land zuvor jahrelang im Kreisverkehr gehalten hatte.

Nun hat Merz allerdings eine sprachliche Grenze überschritten. In der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages erklärte er gegenüber der AfD:

„Das Wort Remigration ist nichts anderes als ein Synonym für ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe.“

Dieser Satz ist mehr als die übliche parlamentarische Rauferei. Merz unterstellt einer demokratisch gewählten Partei damit ein Vorhaben, dessen Begriff aus Vertreibungen, Terror, Gewalt und Menschheitsverbrechen stammt. Wer „ethnische Säuberung“ sagt, redet nicht über einen verschärften Verwaltungsakt im Ausländerrecht. Er ruft Bilder aus Bosnien, dem Kosovo und anderen blutigen Vertreibungskriegen auf.

Der Bundeskanzler weiß das. Falls er es nicht weiß, wäre das kaum beruhigender.

Ausreisepflicht wird bei Merz zum Menschheitsverbrechen

Die Vereinten Nationen beschreiben ethnische Säuberung als die gewaltsame oder durch Einschüchterung betriebene Entfernung bestimmter Bevölkerungsgruppen, um ein Gebiet ethnisch homogen zu machen. Dazu gehören in den historischen Fällen Mord, Folter, Vertreibung, Terror und die Zerstörung von Eigentum. Die Einordnung der Vereinten Nationen lässt wenig Raum für die gemütliche Berliner Umdeutung dieses Begriffs.

Was steht dem im offiziellen Programm der AfD gegenüber?

Das Bundestagswahlprogramm der AfD bezeichnet als Remigration unter anderem die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, die Rückführung ausländischer Straftäter und Gefährder, das Ende eines Schutzstatus nach Wegfall des Fluchtgrundes sowie Anreize zur freiwilligen Rückkehr. Die Partei erklärt ausdrücklich, diese Maßnahmen sollten nach geltendem Recht erfolgen.

Wo findet sich im beschlossenen Wahlprogramm die Säuberung „nach Hautfarbe“?

Wo fordert die AfD die Vertreibung deutscher Staatsbürger aufgrund ihrer ethnischen Herkunft?

Wo stehen die von Merz behaupteten Gewaltmaßnahmen?

Falls der Bundeskanzler solche Belege besitzt, sollte er sie unverzüglich vorlegen. Falls er sie nicht besitzt, hat er einer Partei eines der schwersten politischen Verbrechen unterstellt, die sich sprachlich gerade noch vor dem Genozid einsortieren lassen.

Das wäre kein Versprecher. Das ist eine Diffamierung aus dem Kanzleramt.

Der Kanzler wirft mit historischer Säure

Politische Sprache darf hart sein. Gerade im Parlament müssen Regierung und Opposition einander scharf angreifen können. Doch der Begriff „ethnische Säuberung“ ist keine robuste Metapher für strengere Abschieberegeln.

Merz selbst versprach in seiner ersten Regierungserklärung „mehr Begrenzung, mehr Zurückweisungen, mehr Steuerung, mehr Rückführungen“. Die Bundesregierung dokumentiert diese Worte bis heute auf ihrer Internetseite.

Was unterscheidet eine von Merz angekündigte Rückführung von einer durch die AfD geforderten Rückführung? Die Hautfarbe des Parteibuches?

Offenbar wird eine Maßnahme nicht anhand ihres Inhalts bewertet, sondern danach, wer sie fordert. Kommt sie von der CDU, heißt sie verantwortungsvolle Steuerung. Kommt sie von der AfD, verwandelt sie sich durch politische Transsubstantiation in ethnische Säuberung.

Das ist weniger Rechtsstaat als Wortzauberei mit Bundesadler.

Strafanzeige gegen den Bundeskanzler

Die AfD-Bundestagsfraktion hat inzwischen Strafanzeige gegen Friedrich Merz wegen des Verdachts einer verleumderischen Beleidigung gestellt.

Der Umgang der Justiz mit diesem Vorgang wird höchst interessant.

Artikel 46 des Grundgesetzes schützt Abgeordnete grundsätzlich davor, wegen ihrer Äußerungen im Bundestag außerhalb des Parlaments verfolgt zu werden. Der Verfassungstext enthält allerdings ausdrücklich eine Ausnahme für verleumderische Beleidigungen. Diese Ausnahme steht keineswegs versehentlich dort. Sie soll verhindern, dass das Parlament zum rechtsfreien Schutzraum für gezielte Rufvernichtung wird. Der Wortlaut von Artikel 46 Grundgesetz ist erstaunlich eindeutig.

Ob Merz’ Aussage diese Schwelle erreicht, müssen Staatsanwaltschaft und Gerichte bewerten. Eine unabhängige Justiz müsste dabei dieselben Maßstäbe anwenden, die auch für einen Oppositionspolitiker gelten würden.

Wie sähe die öffentliche Reaktion aus, wenn Alice Weidel der CDU im Bundestag die Planung ethnischer Säuberungen unterstellen würde? Würden die Nachrichtensendungen von einer bloßen Zuspitzung sprechen? Würde der Verfassungsschutz entspannt auf die Kaffeepause warten? Oder stünden noch vor Ende der Rede drei Staatsanwälte, fünf Faktenprüfer und ein Sondereinsatzkommando für betreutes Formulieren vor der Fraktionstür?

Die Antwort dürfte selbst Menschen einfallen, die ansonsten Regierungserklärungen zum Einschlafen benötigen.

Merz und die Lizenz zum Wortbruch

Ausgerechnet Friedrich Merz erhebt sich zum obersten Tugendwächter der Republik. Derselbe Merz, der im Wahlkampf finanzpolitische Solidität versprach und anschließend mit Schulden hantierte, als hätte er beim Monopoly aus Versehen die Bank geerbt. Derselbe Merz, der eine Migrationswende ankündigte und nun eine Oppositionspartei kriminalisierend beschimpft, weil sie jene Rückführungen konsequenter fordert, die er selbst versprochen hatte.

Kernkraft, Heizungsgesetz, Verbrenner, Steuern, Schuldenbremse, Migration: Die Liste der geschrumpften, vertagten oder ins Gegenteil verkehrten Ankündigungen füllt längst einen politischen Sperrmüllkalender. Schon die frühere Bilanz über das Märchen von Merz’ Glaubwürdigkeit zeigte, wie weit Wahlkampf und Regierungshandeln auseinanderliegen.

Merz wurde als konservativer Gegenentwurf zu Merkel verkauft. Geliefert wurde Merkel mit schlechterer Frisur.

Wo Merkel Entscheidungen gern alternativlos verdunsten ließ, schlägt Merz zusätzlich mit der Moralkeule auf jeden ein, der den Kurswechsel tatsächlich vollziehen möchte. So bleibt der alte Betrieb erhalten, während das Publikum glauben soll, der Hausmeister habe gewechselt.

Wenn der politische Gegner zum Verbrecher erklärt wird

Die gefährlichste Seite von Merz’ Aussage betrifft das demokratische Klima. Wer einer Partei ethnische Säuberungen zuschreibt, beschreibt sie faktisch als Vereinigung potenzieller Schwerverbrecher. Mit einem solchen Gegner wird nicht mehr diskutiert. Er wird bekämpft, ausgeschlossen, überwacht und möglichst verboten.

Genau darin liegt vermutlich der Zweck dieser Wortwahl.

Die AfD gewinnt Wahlen, während die Regierungsparteien Vertrauen, Mitglieder und Wähler verlieren. Ihre politischen Gegner könnten nun die eigene Politik verbessern, Fehler eingestehen und überzeugendere Angebote machen. Dieser Weg wäre allerdings mühsam. Er verlangte Leistung, Selbstkritik und gelegentlich sogar den Vollzug eigener Wahlversprechen.

Deutlich bequemer ist die moralische Vernichtung des Konkurrenten.

Wer die AfD wählt, unterstützt dann angeblich keine andere Migrationspolitik mehr, sondern „ethnische Säuberungen“. Aus Millionen Wählern werden moralisch verdächtige Hilfstruppen eines historischen Verbrechens. Der demokratische Wettbewerb wird durch eine staatlich inszenierte Kontaktschuld ersetzt.

Kann ein Kanzler, der fast ein Drittel der Wähler auf diese Weise politisch beschmutzt, anschließend noch glaubwürdig von gesellschaftlichem Zusammenhalt sprechen?

Rückführung nach Hautfarbe – woher kennt Merz diesen Plan?

Die Formulierung „nach Herkunft und Hautfarbe“ ist besonders perfide. Remigration beschreibt schon sprachlich eine Bewegung in ein früheres Herkunftsland. Hautfarbe ist dafür kein rechtliches Kriterium.

Ein weißer ausreisepflichtiger Straftäter kann abgeschoben werden. Ein schwarzer deutscher Staatsbürger kann nicht wegen seiner Hautfarbe abgeschoben werden. Ein syrischer Flüchtling kann nach Wegfall seines Schutzgrundes zur Rückkehr verpflichtet werden.

Diese Unterschiede sind für einen Rechtsstaat elementar.

Warum löscht der Bundeskanzler sie mit einem einzigen Satz aus?

Warum behauptet er ein Hautfarbenkonzept, obwohl die veröffentlichten Parteidokumente ein solches Kriterium ausdrücklich nicht enthalten?

Stützt Merz sich auf Aussagen einzelner AfD-Mitglieder? Dann müsste er diese Aussagen benennen und den jeweiligen Personen zurechnen. Warum unterstellt er stattdessen der gesamten Partei und ihrem Programm pauschal ein historisches Gewaltverbrechen?

Ein Kanzler darf zuspitzen. Er darf jedoch nicht beliebig erfinden, was sein Gegner angeblich plant. Gerade die Macht seines Amtes verpflichtet ihn zu besonderer Genauigkeit. Seine Worte laufen nicht als privates Stammtischgemurmel durch den Äther. Sie werden von Ministerien, Behörden, öffentlich-rechtlichen Sendern und internationalen Medien aufgegriffen.

Wenn ein Bundeskanzler eine demokratisch gewählte Partei mit ethnischer Säuberung verbindet, liefert er die politische Munition für ihre institutionelle Bekämpfung gleich mit.

Wann nimmt Merz endlich seinen Hut ?

Ein Regierungschef mit politischem Anstand hätte nun mehrere Möglichkeiten. Er könnte seine Behauptung mit belastbaren Belegen untermauern. Er könnte die Formulierung zurücknehmen. Er könnte sich entschuldigen. Oder er könnte einsehen, dass jemand, der mit derart schwerwiegenden historischen Begriffen gegen die Opposition schießt, seinem Amt nicht mehr gewachsen ist.

Merz wird vermutlich eine fünfte Möglichkeit wählen: nichts davon.

Das Kanzleramt dürfte erklären, die Aussage sei „angemessen“ gewesen. Regierungssprecher werden den Begriff in ein Wattebett aus Kontext, Menschenwürde und politischer Breite legen. Talkshows werden darüber beraten, ob die AfD durch ihre Empörung erneut ihre Demokratiefeindlichkeit bewiesen habe. Am Ende soll nicht Merz’ Unterstellung das Problem sein, sondern die Partei, die sich dagegen wehrt.

So funktioniert die moderne Verantwortungspolitik: Der Kanzler wirft den Brandsatz, die Getroffenen werden wegen unzulässiger Rauchentwicklung ermahnt.

Ein freiwilliger Rücktritt wäre angesichts der bisherigen Kanzlerschaft konsequent. Wer das Land mit gebrochenen Versprechen regiert und den stärksten politischen Gegner mit dem Begriff eines Menschheitsverbrechens belegt, hat die Würde seines Amtes selbst beschädigt.

Die Justiz steht mit auf dem Prüfstand

Die Strafanzeige garantiert keine Anklage und schon gar keine Verurteilung. Sie zwingt den Rechtsstaat jedoch zu einer Entscheidung: Gilt das Recht auch dann, wenn der mögliche Täter im Kanzleramt sitzt und das mutmaßliche Opfer AfD heißt?

Eine sorgfältige Prüfung wäre zwingend. Eine geräuschlose Einstellung mit politisch formulierter Begründung würde das ohnehin schwer beschädigte Vertrauen in die Gleichheit vor dem Gesetz weiter zerlegen.

Der Rechtsstaat darf weder zum Racheinstrument der AfD noch zum Personenschutzprogramm der Bundesregierung werden. Er muss prüfen, ob Merz eine zulässige politische Wertung äußerte oder einer Partei wider besseres Wissen eine unwahre und ehrenrührige Tatsache zuschrieb.

Bleibt diese Prüfung aus, verhärtet sich der Eindruck, dass in Deutschland inzwischen weniger der Wortlaut einer Aussage zählt als die politische Adresse ihres Urhebers.

Dann wäre Merz’ Satz mehr als eine Entgleisung. Er wäre ein weiteres Symptom jener Demokratie, die sich selbst ununterbrochen für wehrhaft erklärt, während sie bei der Gleichbehandlung politischer Gegner plötzlich weiche Knie bekommt.

Friedrich Merz wollte Deutschland wieder führen. Bislang führt er hauptsächlich vor, wie schnell Wahlversprechen verfallen und wie brutal politische Begriffe missbraucht werden können.

Vielleicht wäre Remigration tatsächlich eine gute Idee.

Für einen Kanzler, dessen Rückkehr ins politische Privatleben längst überfällig ist.


 

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14 Kommentare

  1. Wen wunderts?!
    Ist doch die CDU die Partei, die verhindert hat, das die Entnazifizierung, nach 1949, weiter geführt wurde. Es sind noch genügend Kinder der, damaligen Nazis mit Parteibuch, in der BRD tätig – und wie….! Sogar Richter, der Nazis, wurden nach 1949 wieder eingestellt.
    Somit sind diese Äusserungen von Parteien, welche nationalsozialistische Gesetze weiterführen (fasst 20- darunter das Finanzamt u.a.) in der BRD, weiterhin zu erwarten.
    Wenn ich ‚Parteien‘ höre, in ‚Deutschland‘, reg ich mich schon wieder auf. Es sind aber nicht nur die schwarzen Westen, auch die roten Socken sind nicht auszuschliessen – ich empfehle immer wieder :
    https://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2020/04/Buch-Volksverraeter-SPD.pdf Gruß Karl

    1. #Karl — Siehe Herrn Selenskyj. Vor seiner Inaugurierung als Regierungschef war er seinem Volke groß bekannt geworden als wahrheits- und gerechtigkeitsaposteliger Volksschullehrer in einer mit „Diener des Volkes“ betitelten und sehr beliebten Serie des ukrainischen Fernsehens.

      Auch einfache Wahrheiten sind Wahrheiten — herrenlos, sind Sklaven ganz unglücklich. Folglich ist Herrschaft Dienst am Volk. Alles in bester Ordnung.

        1. #Karl — Natziehs sind auch nur Paradiesvögel.

          Die alle wollen das selbe: NSdAP = Natural-Sklaven des Arbeiter-Paradieses. SPD = Sklaven-Paradies Dschörmanie. CDU = Charismatische Demente Urparadiesische. FDP = Für Das Paradies. Hinzu das Bündnis für 90 grüne Paradiese. Und dann noch der ganze bunte paradieselige Rest.

          Habe ich wen Wichtigen vergessen? Ach ja, AfD = Alles für Dasselbige.

            1. #Karl — Gehören alle in die selbe Schublade, und da steht SHAEF drauf, oder auch John J. McCloy. Bei dem, obwohl unehelich gezeugt, kann man dann gleich Rockefeller sagen — ja, immer diese verdammten radikalen baptistischen Sekten, also Prädestination und so: Nur Reiche kommen in den Himmel.

              Eben diese Bagaluten haben ALLEN Parteien, die anno 1949 zu den Wahlen im kleindeutsch gewordenen Reich antreten durften, zuvor die Parteigründungslizenzen erteilt. Seither ist jede kleindeutsche Reichsregierung eine von baptistischen Gnaden.

              Paradiesische Verhältnisse. Und Gott der Herr sprach zu seinen Geschröpften Adam und Eva: „Nun wählt mal schön was Schönes!“ (Mehr dazu bei Heiko Schöning, der aber nix beschönigt.)

              BRD = Baptistische Reichsbude Dschörmanie

  2. »…und anderen blutigen Vertreibungskriegen.« – Welche da wohl gemeint sein mögen? Schade, daß das im Artikel nicht unverblümt geschrieben wird. Es hätte die Doppelmoral des „Drecksarbeiterfreundes“ mit der Stangennase einmal mehr unterstrichen. Einer AfD „ethnische Säuberung“(-sabsichten) zu unterstellen ist eine Sache, „ethnische Säuberungen“, die aktuell vor den Augen der Weltöffentlichkeit tatsächlich stattfinden, nicht nur verbal, sondern auch materiell zu unterstützen, zeugen von der abgrundtiefen Menschenverachtung dieses jämmerlichen Polithanswursten. Daß der immer noch den Bundeskanzelnden geben darf, lässt tief blicken — auch in die Gemüter der Mehrheit deutscher Wahlmichel, die sich wie so oft kurz empört, sodann vergisst, betreten schweigt und weiterwurschtelt wie bisher … oder genauer: bis zum nächsten Urnengang, der ihr dann erneut das Gefühl gibt, der demokratische Sufferän zu sein, der bestimmt, wo’s lang geht. Daß die Urnen demnächst beigesetzt werden könnten, dämmert den meisten indes nicht.

  3. +++Zur Aussetzung der Menschenrechte in der Ukraine+++

    https://hesikamiscellaneous.wordpress.com/2015/05/24/zur-aussetzung-der-menschenrechte-in-der-ukraine/

    Tragödie vom 2. Mai 2014 in Odessa

    Ukraine: Parlament legitimiert Menschenrechtsverletzungen durch Militär im Donbass

    Das ukrainische Parlament hat den Regierungstruppen erlaubt, bei ihrem Einsatz gegen die Regierungsgegner in der östlichen Industrieregion Donbass die Menschenrechtskonvention nicht zu beachten.

    Das Außenministerium soll die Uno offiziell darüber informieren.

    http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm

    In einer am Donnerstag angenommenen Erklärung bekräftigt das Kiewer Parlament das „Recht der Ukraine, von ihren Verpflichtungen aus Punkt drei Artikel zwei sowie aus den Artikeln 9, 12, 14 und 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und aus den Artikeln 5, 6, 8 und 13 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in einzelnen Regionen der Gebiete Donezk und Lugansk im Zusammenhang mit der Anti-Terror-Operation zurückzutreten.“

    (BifFidU: Die Resolution ist am 30.04.2015 eingereicht worden:

    http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=54997 hier das Abstimmungsergebnis:

    Dabei behalte sich die Ukraine das Recht vor, von anderen völkerrechtlichen Verträgen zurückzutreten, hieß es.

    Die Rada beauftragte das Außenministerium, UN-Generalsekretär Ban Ki-moon und den Generalsekretär des Europarats Thorbjørn Jagland darüber offiziell in Kenntnis zu setzen.[…]

    Was genau das heißt, wird in Jekaterina Gubarjowas Post auf Facebook deutlich:

    „Manchmal scheint es, daß der metaphorische «Boden» in der Ukraine jeden Tag immer tiefer und tiefer sinkt.

    Vor dem Hintergrund der Feierlichkeiten zum 1. Mai und zum 70sten Jahrestag des Großen Sieges verabschiedete die Werchowna Rada fast unbemerkt einen Gesetzentwurf, in dem die Ukraine einige Rechte der Menschenrechtskonvention aussetzt.

    Heute wurde er bestätigt.

    Das Kiewer Regime gesteht offen, daß es eine Reihe von Gesetzen billigte, die gegen internationale Normen aus dem Bereich der Menschenrechte verstoßen.

    FAZIT: DIE UKRAINE-FÜHRUNG DARF ALSO DIE RUSSISCHEN MENSCHEN IN DONEZK & LUGANSK ERMORDEN WEIL DIESE RUSSISCH SEIN WOLLEN !!!

  4. Merz an den Präsidenten Russlands: Beenden Sie diesen Krieg.

    Wir können Verhandlungen führen, aber erst, nachdem die Waffen schweigen. Und die Waffen müssen schweigen“, fügte Merz hinzu.

    DAZU MUSS MAN SAGEN: Welchen Krieg beenden, den den der Westen mit den illegalen Putsch begonnen hat?

    Dann beendet ihn doch einfach, zieht euch aus der Ukraine zurück.

    Verurteilt deren tägliche Menschenrechtsverbrechen gegen die Donbass-Bevölkerung und gegen die prorussische, ukrainische Bevölkerung, verurteilt deren Bandera und SS-Galizien-Kurs, hört auf die Ermordung russischer Zivilisten zu finanzieren, in einem Krieg, der euch nicht die Bohne angeht, weil Kiew weder ein NATO-Mitglied ist noch ein Verbündeter.

    Wollt ihr nicht? Dann finanziert euch weiter zu Tode mit der Ukraine!!

    Klaut das illegal „eingefrorene“ russische Geld endgültig und macht euch zu einer No-Go-Area für internationale Finanzen!!

    Und ansonsten: alle Menschenrechtsverbrechen der Ukraine gegen den Donbass seit 2014 haben euch nicht gejuckt, die Menschenrechtsverbrechen des Westens weltweit genauso wenig.

    Von Israel & Iran ganz zu schweigen, welches gleich mehrere Nachbarländer bombardiert und illegal besetzt, ihr ekelhaften Lügner und Heuchler!!

  5. Wir dürfen nicht vergessen: der einzige Grund warum Merz und seine korrupten Kollegen sich für die Ukraine interessieren ist der, dass sie die von Black Rock zuvor getätigten Investitionen in der Ukraine „mit allen Mitteln“ schützen müssen!

    Notfalls mit allen europäischen Steuergeldern oder auch einen Krieg mit der NATO! Der Besuch von Merz ist das Signal an Black Rock, „wir“ arbeiten für euch!

  6. Selenskyj, Von der Leyen und Merz sind die gefährlichsten Politiker in Europa und Selenskyj noch dazu der korrupteste!!

    Er hat schon viele Milliarden Euro von VDL und Merz, aber auch von fast allen EU-Staaten erhalten und schreit noch immer nach viel mehr Geld.

    Bisher hat er keinen einzigen Nachweis für die Verwendung der Gelder erbracht.

    Kein Wunder, wenn mittlerweile bekannt ist, dass davon jede Menge in dunklen Kanälen verschwand.

    Auch hat er bis jetzt jeden Vorschlag für einen Frieden abgelehnt.

    Und jetzt wird auch noch bekannt, dass Trump in Washington von Europa die von den USA gezahlten Milliarden für Waffenkäufe Selenskyjs zurückverlangt.

    Somit macht Selenskyj in Kooperation mit VDL, Merz und Trump Europa kaputt und das mit voller Absicht.

    Und auch unsere ach so tollen Regierungsmöchtegerne sind mit großem Elan mit von der Partie und zahlen munter weiter, obwohl das Geld im eigenen Land dringend gebraucht wird.

    Die Ukraine ist ein Fass ohne Boden und darf kein Geld mehr erhalten.

    Und die von uns Steuerzahler finanzierte größte, teuerste und schlechteste Regierung aller Zeiten muss endlich komplett zurücktreten!!

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