Parteibuch als Persilschein? – Ein Kommentar zur Gerechtigkeit in Thüringen (und anderswo)

Stellen Sie sich Folgendes vor: Nicht ein Abgeordneter der Linken, sondern ein Politiker der AfD wird mit 4.000 kinderpornografischen Bildern erwischt. Die Polizei findet die Festplatte, die Medien wittern eine Story, das Land hält den Atem an. Und dann – der Clou: Das Verfahren wird diskret gegen eine symbolische Geldauflage von 1.000 Euro eingestellt. Ein Vierteldollar pro geschändeter Kinderseele. Willkommen im Thüringen des Jahres 2026, wo Gerechtigkeit offenbar auf dem Flohmarkt feilgeboten wird – vorausgesetzt, man hat das passende Parteibuch.

Die Preisfrage: Was kostet Unanständigkeit?

Fangen wir mit dem Offensichtlichen an: 1.000 Euro für 4.000 Bilder – das klingt nach einem Ausverkauf moralischer Grundwerte. Es ist, als würde man im Supermarkt eine Tüte Bonbons kaufen, nur dass es hier um zerstörte Leben geht und nicht um Lakritzschnecken. Wer nach Gerechtigkeit ruft, bekommt einen Kassenbon.

Doch bevor wir uns weiter empören, lassen Sie uns ein wenig Gedankenakrobatik betreiben: Wäre der Täter AfD-Mitglied gewesen, hätte die Geschichte denselben diskreten Ausgang genommen? Oder wäre die Empörung in den sozialen Netzwerken explodiert wie ein Silvesterböller im Bundestag? Hätte man dann auch auf „Verhältnismäßigkeit“ gepocht oder hätte das Strafmaß plötzlich andere Dimensionen erreicht?

Das unsichtbare Schutzschild: Das richtige Parteibuch

Es gibt sie also doch, die magischen Schutzschilde der Politik: Das richtige Parteibuch, das im Zweifel als universeller Persilschein dient. Während bei bestimmten Parteien jede Ordnungswidrigkeit zum Skandal aufgeblasen wird, scheint andernorts sogar der Besitz von Kinderpornografie zum Kavaliersdelikt zu schrumpfen – solange es niemandem zu sehr auffällt.

Natürlich würde man nie zugeben, dass politische Zugehörigkeit Einfluss auf das Strafmaß hat. „Vor dem Gesetz sind alle gleich“, heißt es im Grundgesetz – außer eben, wenn sie es nicht sind. Dann wird aus Gleichheit schnell eine Frage der Auslegung und des politischen Klimas.

Die Rolle der Medien: Empörung nach Parteienlage

Auch die Medien spielen ihr Spielchen mit: Stellen Sie sich vor, wie die Schlagzeilen ausgesehen hätten, wäre ein AfD-Abgeordneter betroffen gewesen. „Rechtsradikaler Kinderschänder!“ „AfD versinkt im Sumpf der Perversion!“ Talkshows hätten Sondersendungen produziert, Kolumnisten hätten sich um die schärfste Feder gestritten und Twitter wäre für Wochen außer Betrieb gewesen – unter der Last moralischer Entrüstung.

Doch wenn es ein Linken-Abgeordneter ist? Dann spricht man von einem „Einzelfall“, von „menschlichem Versagen“, vielleicht noch von einer „tragischen Verstrickung“. Die Empörung ist leiser, die Berichterstattung diskreter – schließlich will man ja nicht den Eindruck erwecken, auch Linke könnten zu Monstern werden.

Die Justiz: Neutral wie ein Chamäleon

Und dann ist da noch die Justiz, die sich gerne als neutral und unbestechlich inszeniert. Doch Neutralität ist bekanntlich eine Frage der Perspektive – oder des Aktenzeichens. Wenn es um einen AfD-Abgeordneten gegangen wäre, hätte man dann auch so großzügig über eine symbolische Geldauflage nachgedacht? Oder hätte der öffentliche Druck nach härteren Maßnahmen verlangt?

Natürlich lässt sich das nie mit letzter Sicherheit sagen – aber dass solche Fragen überhaupt gestellt werden müssen, sagt alles über den Zustand unseres Rechtsverständnisses.

Zynismus als letzter Rettungsanker

Was bleibt also übrig außer Zynismus? Vielleicht die Erkenntnis, dass Gerechtigkeit in Thüringen (und anderswo) offenbar verhandelbar ist – und dass Moral nicht in Paragraphen gegossen werden kann. Ein Vierteldollar pro geschändeter Kinderseele – so billig kommt man davon, wenn man weiß, wie das Spiel läuft.

Vielleicht sollten wir uns künftig weniger über angebliche Doppelmoral aufregen und mehr über das System selbst nachdenken: Über Gerichte, die Symbolpolitik betreiben; über Medien, die nach Parteienlage empört sind; über Parteien, deren Mitglieder mit zweierlei Maß gemessen werden.

Oder wir zahlen einfach alle unsere Strafen bar beim nächsten Infostand einer Partei unserer Wahl – Quittung inklusive.

Ende der Gedankenakrobatik: Wer das richtige Parteibuch hat, braucht vor dem Gesetz offenbar weniger Angst zu haben als vor dem nächsten Wahlkampf.

Gute Nacht Deutschland

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Über Torben Botterberg 3440 Artikel
Torben Botterberg verbindet Gegensätze mit einem Augenzwinkern: schwarzer Humor trifft auf Perfektionismus, ein erklärter Hang zur Prokrastination auf Texte, die erst dann das Licht der Welt sehen, wenn jedes Detail sitzt. Freiberuflich in Vermittlung und Verleih unterwegs, bewegt er sich beruflich zwischen Menschen, Projekten und Möglichkeiten, und privat am liebsten zwischen Chrom, Stern und Benz.Torben schreibt, um zu verbinden: Erfahrungen mit Einsichten, Gegenwart mit Erinnerung, Technik mit Temperament. Wenn er lacht, dann tiefschwarz, wenn er zweifelt, dann gründlich und wenn er veröffentlicht, dann mit dem Anspruch, dass jedes Wort hält was es verspricht.

7 Kommentare

  1. Meine Rede, seit Anfang der (Parteien)Zeit.
    Dazu ein Buch über Parteien Interna:
    https://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2020/04/Buch-Volksverraeter-SPD.pdf

    Auch ist interessant, wie der Michel sich verarschen lässt
    https://newstopaktuell.wordpress.com/category/die-deutsche-bevoelkerung-lebt-in-einer-illusion/

    Es ist halt in einer Staatssimulation ALLES möglich.
    Und nicht vergessen, GVG, §15 weggefallen (1950). Was stand dort wohl drin?
    Gerichtsverfassungsgesetz
    § 15.
    (1) Die Gerichte sind Staatsgerichte.
    (2)
    [1] Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde.
    [2] Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt.
    (3)
    [1] Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung.
    [2] Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbnißsachen.

    Kein Michel will den Elefanten im Raum sehen. Was soll man da noch sagen? Gruß Karl

    • Da sag ich nur Strafgesetzbuch (StGB) § 129 Bildung krimineller Vereinigungen

      Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

      Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat.

  2. Bevor das GG ungültig wurde, konnte man in der Verwaltungs-Zone in Hinsicht auf Rechtssprechung noch ein Auge zudrücken.
    Heute ist in die Verwaltungszone nur noch eine schwer kriminelle Vereinigung vom Kanzler bis zum Bürgermeister.
    Würden die Alliierten Ihre eigenen Gesetzen wie SHAEF,SMAD folgen, würden nicht wenige wegen Hochverrats verurteilt.

  3. ERBSCHAFT

    Nichts fürchten sie so sehr,
    die haben jetzt die Macht,
    wie Volkesherrschafts Wiederkehr,
    als dass das Volk aufwacht.

    Sie haben allen Grund zu zittern,
    wenn Recht und Gesetz wieder walten,
    landen sie sicher hinter Gittern,
    müssen deshalb die Macht behalten.

    Dass sie das Recht treten mit Füßen,
    ist ihnen wohlbekannt,
    werden für jeden Rechtsbruch büßen
    im freien deutschen Vaterland.

    Versäumt ihr, um Freiheit zu ringen,
    die vom deutschen Volk noch bleiben,
    dann wird Rotgrünen es gelingen,
    das Land in den Abgrund zu treiben.

    Steht auf, soweit ihr es noch könnt,
    die Zeit läuft euch von hinnen,
    habt ihr den Freiheitskampf verpennt,
    wird schwarzrotgrüner Wahn gewinnen.

    Seht die Optionen ihr beschränkt,
    habt ihr noch etwas zu vererben,
    reift die Zeit, dass ihr bedenkt,
    ob euer Nachlass heißt Verderben.

  4. „Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand.“ – Das galt bislang.
    Doch wie man in unserem sgn. Rechtsstaat sieht, wird nur noch von Hand zu Hand gewaschen, doch es darf nicht überraschen, der Erfolg ist ein Geringer. – Am Ende haben sie alle schmutzige Finger.
    Um recht zu tun, braucht man die Rechte nicht studiert haben, aber um unrecht zu tun, schon.

  5. Das funktioniert schon seit Jahrhunderten so. Wer zur Kaste der Herrschenden zählt/hält erhält mildernde Umstände oder gar Amnestie.
    Das hat sich bis heute nicht geändert. Nur eine neue Qualität erreicht.
    Und das geht los bei kleiner Steuerhinterziehung bis Kriegsverbrechen. Stehst oder kämpfst du auf der richtigen Seite, auf der Seite des vermeintlich Starken, hast du nix zu befürchten.
    Wir bezeichnen uns als fortgeschrittene Zivilisation und zeigen mit allen Fingern auf angebliche Diktatoren, primitive Gesellschaften. Wir dünken uns die Krone der Demokratie zu sein. Dabei haben wir es nur geschafft ein System aus dem tiefsten Mittelalter zeitgemäß umzugestalten.
    Der Spruch des Pfaffen zum Edelmann :
    “ Ich halt sie dumm, halt du sie arm !“ gilt heute mehr denn je. Der Staat nimmt dem Volk in vielen kleinen Portionen das Geld und die Staatsmediem vernebeln dem Volk das Hirn.
    Dazu zählt eben auch die Verharmlosung von Kinderpirnografie . Vorausgesetzt man steht auf der richtigen Seite. Sonst wird das zu vernichtenden Waffe….
    Begriffe wie : Demokratie, Gesetze, alle werden gleich behandelt sind Phrasen fürs Volk. Und gerade in Thüringen zeigt sich das ausgerechnet die Linke den Edelmann gibt den sie ja eigentlich bekämpft. Ist schon paradox

    • Religion macht wissend und klug, denn alle beklagten Mißstände finden sich im Prinzip schon in der Bibel angeprangert.

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