Die rasante Mutation des BVerfG zur „Systemhure“

Die rasante Mutation des BVerfG zur „Systemhure“BRDigung: Einstmals galt das BVerfG als ernstzunehmendes Gegengewicht zu einer überbordenden Legislative und Exekutive. Die Zeiten scheinen unwiederbringlich vorbei zu sein. Inzwischen, so möchte man meinen, ist die klassische Gewaltenteilung ein Relikt aus irgendeinem billigen Demokratiemärchenbuch. Heute pflegen wir den Gewalten-Einheitsbrei. Die aktuelle Besetzung des BVerfG führt auf beeindruckende Weise vor, wie dehnbar das Recht doch sein kann, wenn nur die richtigen Schergen daran zerren. Zur Illustration dieses Sachverhalts haben wir heute eine interessante Betrachtung ausgegraben.

Ja sicher, das BVerfG, bzw. seine Richter, sind völlig unabhängig und frei. Sie können dem Grunde nach entscheiden wie sie wollen. Der Form halber liefern sie natürlich auch Begründungen für ihre folgenschweren Einsichten. Das ist der übliche Hokuspokus, den sie machen müssen, um nicht sofort als Scharlatane dazustehen. Nur leider mangelt es diesen Begründungen in speziellen Fällen arg an Qualität. Hernach kann man entweder am Verstand der Richter zweifeln oder aber zu dem Schluss elangen, dass sie einer anderen Sache dienen.

Das Urteil zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Während der Bundestag (vorerst noch) eine allgemeine Impfpflicht ablehnt, wurde zuvor die einrichtungsbezogene Impfpflicht dort beschlossen. Diese verpflichtet bestimmte Personengruppen dazu sich einer Gentherapie zu unterziehen, soweit sie ihren Job weiter ausüben wollten. Schon klar, eine Impfpflicht für das Individuum ergab sich daraus nicht. Faktisch aber ein „Berufsverbot“, wollte man weiter ungespritzt in diesen Bereichen tätig sein. Bei Lichte betrachtet sind inzwischen fast alle Grundrechte in Deutschland, pandemiebedingt, stark beschädigt oder gleich ganz ausgesetzt. Hier hat das BVerfG seinen Einsatz gehabt und es nach Meinung vieler Juristen, ziemlich versemmelt.

Die verbliebene „Würde des Menschen“ ist so schwammig, dass man sie ganz locker umgehen kann. Und das wird reichlich praktiziert. Das BVerfG hat sich bei seiner Bestätigung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wiederum alleinig auf die Märchenstunden der Regierung und ihrer abhängig beschäftigten Fachleute verlassen. Das spricht nicht für Qualitätsarbeit in der Einrichtung. An der Eignung mancher Richter können schnell schon mal Zweifel aufkommen, wenn man weiß über welche Filzwege sie dem Sumpfgebiet des Bundestages entsteigen. Natürlich wittern nur „Verschwörungstheoretiker“ hier so etwas wie Interessenkonflikte.

Stümperei ist nicht strafbar

Nur weil die vorgelegten Ergebnisse des Höchstgerichts einen „Interessenkonflikt“ nicht ausschließen, muss das ja noch lange nicht heißen, dass es die vorliegend existent sind. Selbst für die Richter gilt: „im Zweifel für den Angeklagten“. Liegt kein Konflikt dieser Art vorliegt, bleibt festzuhalten, dass die handwerklichen Leistungen aus Karlsruhe eher dürftig als meisterhaft ausfallen. Jetzt ist Stümpertum selbstverständlich nicht strafbar. Das belegen uns ergänzend die abgehobenen politischen Entscheider des Bundestages. Wozu diese Narrenfreiheit der Gewalten allerdings führen kann, werden wir zum Teil heute schon gewahr. Aller Voraussicht nach wird noch schlimmer kommen. Die vorgelegte Betrachtung mag ein subjektive Färbung aufweisen. Also lassen wir jemand zu Worte kommen, dem man nachsagt, viel von dieser Materie zu verstehen.

Hier der Anriss zum folgenden Video mit dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek. Er leuchtet den Hintergrund zur kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus. Prof. Murswiek hat an einem sehr renommierten Lehrstuhl der Universität Freiburg Staatsrecht gelehrt und kommentierte Art. 2 und 20a GG in unterschiedlichen Grundgesetz-Kommentaren. Eine überaus interessante und gut verständliche Betrachtung, die die aufgezeigten Schatten über dem BVerfG ein wenig ausleuchtet.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

11 Kommentare

  1. @sind völlig unabhängig und frei.
    Sarrazin hat in dem seiner Bücher, das ich gelesen habe, von einem Gespräch mit einem ehemaligen V-Richter erzählt zu der Frage, wie das V-Gericht denn seine Urteile fällt !
    Antwort : sie schauen mal in den Bundesrat und mal in den Bundestag, was da so gemeint wird – und das begründen sie dann mit juristischen Floskeln – sinngemäß !
    Dieses verfahren läßt sich jedenfalls durch Beobachtung als wahr verifizieren – wobei dann als „gemeint“ die Meinung aus den USA zu verstehen ist – wie es sich für eine Besatzerverwaltung gehört, die einen „Rechtsstaat“ simuliert !
    Und es geht da nicht um eine Einzelperson, sondern um das ganze System !

  2. Wie sagte schon mein Opa:
    Bei uns sitzen die Kriminellen nicht auf der Anklagebank, sonder auf dem Richterstuhl!

  3. das VERFASSUNGGERICHT ist bei uns Teil Regierung -von Merkel eigesetzt.
    Und Fluschi greift nicht ein – schließendlich wurde sie durch eine Mauschelei von Merkel / Macron in diesen Job ghieft

    • @Udo
      Ich will immer noch den nächsten ESC gewinnen!
      Nicole – Papillon Songtext (neu)
      https://www.youtube.com/watch?v=F8Z2pYxZmns

      Er saß still auf einer Parkbank, der Macron Emmanuel,
      und sie nahm ihn ganz behutsam bei der Hand.
      Doch da spürte er ihr Zittern, und sie ließ ihn wieder frei,
      und Angela rief: Komm in ein schönes Land.
      Denn für dich gibt’s keine Grenzen, und dich hält auch niemand auf,
      und du bist so frech, du lügst im Windeshauch.
      Und sie war ein bißchen neidisch, denn er log nur so drauf los,
      und sie wünschte sich so sehr, sie könnt‘ das auch.

      Oh Macron, oh Macron, oh Macron, flieg mit all uns’ren Geldern davon,
      trag‘ den Funken der Hoffnung ins Frankenreich hinein,
      laß‘ die Menschen wieder froh und flüssig sein.
      Oh Macron, oh Macron, oh Macron, kommst mit all deinen Schulden davon,
      denn du lügst unverschämt, daß sich jeder Balken biegt,
      und du schaffst es, daß der Geldstrom nie versiegt.

      Und im Geist sah ich die Leute, Deutschlands Sparer munt’res Heer,
      und die Menschen sah’n ihm freundlich lächelnd zu.
      Und sie fingen an zu löhnen, und sie riefen: Für Macron –
      wir sind gerne für Emmanuel die Kuh.
      Plünderst Hollands Tulpenfelder, dafür Rosen in Versailles
      und in Deutschland blühte das Bezahlmichnicht.
      Englands blaue Blume Brexit, in Athen der rote Mohn,
      alle Euro-Blüten frisch im Sonnenlicht.

      Oh Macron, oh Macron, oh Macron …

      Plötzlich sah ich den Schatten über ihm, und ein schwarzer Schwan, der stieß herab,
      doch mein Freund schwebte unversehrt davon – Glück gehabt, mein Macron!

      Oh Macron, oh Macron, oh Macron …

      Manchmal wünsch‘ ich mir so sehr, ich könnt‘ für immer bei dir sein –
      flieg davon, mein Macron, mein Macron.

  4. Dankenswert der Artikel und das Video mit einer ganz ausgezeichneten juristischen Stellungnahme!

  5. Wenn man sich das Bayerische Rundfunkgesetz (BayRG) von 1948 genau durchliest, gibt es zwei markante Stellen:
    – Art. 6 Kontrollrecht und Zusammensetzung des Rundfunkrats und
    – Art. 9 Zusammensetzung des Verwaltungsrats.
    Relevant im Art. 6 ist nicht so sehr die Anzahl (50) der Rundfunkräte, sondern deren Politikferne. Die Zahl der direkten Landtagsvertreter sind zwar reduziert worden, dafür kommen sie dann als „Vertreter“ diverser Vereine und Verbände wieder aus dem Sumpf.
    Der Hammer ist allerdings in Art. 9 zu lesen:
    „(1) _1_ Der Verwaltungsrat besteht aus
    1. dem Präsidenten des Landtags,
    2. dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs und
    3. fünf weiteren Mitgliedern, die vom Rundfunkrat gewählt werden.
    _2_
    Maßgeblich für die Auswahl der Mitglieder nach Satz 1 Nr. 3 soll die Sachkunde sein. 3 Von ihnen soll jeweils mindestens eines
    verfügen über
    1. ein Wirtschaftsprüferexamen,
    2. einen Abschluss oder über Kenntnisse und berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der Medienwirtschaft,
    3. die Befähigung zum Richteramt.“
    Wer sich einmal mit (Quelle: Wikipedia) „Giovanni Falcone (* 18. Mai 1939 in Palermo; † 23. Mai 1992 in Capaci bei Palermo) war ein italienischer Jurist und aktiv im Kampf gegen die Cosa Nostra. Er gilt als Symbolfigur des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität auf Sizilien.“ beschäftigt und vielleicht im Kino den Film „Der Pate“ gesehen hat, kennt den Begriff der „Ehrenwerten Gesellschaften“. Diese pflegen ja in ihrem Geschäftsmodell eine innige Beziehung zu den drei demokratischen „Grundpfeilern“ Legislative, Exekutive und Judikative. Da dies mit viel Aufwand verbunden ist, wurde die Besetzungsrichtung im oben erwähnten BayRG umgedreht. Nicht die „Ehrenwerte Gesellschaft“ versucht in den drei demokratischen „Grundpfeilern“ Fuß zu fassen, sondern sie bietet den Mitgliedern der „Grundpfeiler“ Pöstchen in ihren Ratsgremien an – ehrenamtlich mit 700 Euro pro Monat Aufwandsentschädigung vergütet.
    Somit ist sichergestellt, daß alle gesetzähnlichen Regelwerke (z.B. Staatsverträge) nach dem Gusto des Rundfunks durchgeboxt werden. Exekutiv geschützt durch den Rundfunk und alle Arten von Rechtsstreitigkeiten von weisungsgebundenen Gerichtsarbeitnehmern (Rechtspfleger, Richter etc.), unter Zuhilfenahme eines „Rundfunkrechtlichen Kommentars“ (Verfasser: Hauseigene Rundfunkjuristen) abgewimmelt werden. Die verwendeten Textbausteine gleichen sich so sehr, daß von einer zentralen Quelle ausgegqangen werden kann. Falls es einem Widersacher gelingt, bei Gericht etwas voranzubringen, werden die Verfahren ausgesetzt, die Möglichkeiten von Klagebegründungen werden obsolet, da es ja ad hoc nichts (mehr) zu klagen gibt.
    Das setzt sich in der beschriebenen Form der „Ehrenwerten Gesellschaften“ bis in die oberste Gerichtsebene fort. Offenbar ist durch wegoptimierten Geschichtsunterricht kaum mehr jemandem klar, daß der Vorläufer bis 1945 „Volksgerichtshof“ hieß. Hier wird im passenden Wikipedia-Artikel erwähnt, daß „Bis 1945 wurden rund 5200 Todesurteile vollstreckt. Für eine Verurteilung genügten Vergehen wie gegen die Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen, also die Verbreitung von Nachrichten abgehörter „Feindsender“, abwertende Bemerkungen über den Führer (Hitler) oder Zweifel am sogenannten „Endsieg“.“ Mit der Blockade des „feindlichen Putin-Senders“ RTDE sind wir ja schon fast wieder so weit, Österreich verbietet ja gehorsamst die Erwähnung von Inhalten aus RTDE und das Denunziantentum wird auf Geheiß der EU wieder hoffähig. Die Art und Weise, wie hier (BVerfGH) mit Beschlüssen einer unabhängigen Legislative umgegangen wird, läßt massive Zweifel aufkommen – Herr Freisler läßt grüßen.
    Unbehagen verursacht, daß sich die drei Buchstaben einer weiß-blau Partei in ziemlich allen Ebenen hervorsticht: die „Hilferufe“ der Tochter der ehemaligen U-Präsidentin, der Chef der EVP mit aufwärts strebenden Ambitionen in Bezug auf den Europa-Rat …
    Und – wie gesagt – die absonderlichen Ähnlichkeiten von „Ehrenwerten Gesellschaften“.

  6. Das interessiert doch keine S… Veränderungen in der Bunten Republik Dummschland können nur vom Volk ausgehen. Und da es kein deutsches Volk gibt, sondern nur noch fette, faule, voll verblödete Dumpfbacken, Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel, ist alles zu spät.
    In jedem anderen Staatengebilde dieser Welt hätte das Volk schon vor Jahren diese volksfeindlichen, korrupten, schmarotzenden „Regierenden“ entfernt. Ich hab´s mal vorsichtig diplomatisch ausgedrückt. Eine friedliche Lösung halte ich längst für völlig ausgeschlossen.

    Für mich schon seit Jahren nichts neues, aber lesenswert:
    https://www.rubikon.news/artikel/grun-ist-das-neue-braun

    • Den meisten Menschen ist das Denken abgenommen worden bis auf die drei
      Grundbedürfnisse, fressen; saufen; Sex oder Fußball, können keine
      Bedürfnisse für eine Veränderung der Situation aufkommen. Diese ist
      politisch gewollt und zusätzlich werden die Prolos durch die Medien mit
      Werbemüll zugeschüttet.

  7. Obwohl es diese Figuren überhaupt nicht geben dürfte,
    ist dieses „“BVerfG““ der Brandbeschleuniger für eine
    absolut herunter gekommene Republik!
    Ich gebe dieser Nachgeburt namens „Bundesrepublik“ noch
    10 Jahre, dann hat Sie fertig!!

  8. Da braucht man nicht klagen. Den Mitarbeitern eine Vitaminspritze verpassen, den bestenfalls wirkungslosen mRNA-Dreck in die Mülltonne hauen und den Stempel für Biontech in den Impfausweis drücken. Dass es „Recht“ i.e.S. nur allzuoft nicht gibt, sollte bekannt sein. Welche Qualität viele unserer politischen „Richter“ haben auch. Das sind abhängig beschäftigte Staatsdiener. Entsprechend urteilen sie selbstverständlich.

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