
Kein Recht auf Barzahlung für Kontoinhaber
Dem Bargeld geht es weiter an den Kragen. Den Vorreiter macht das „öffentliche Interesse“. Dazu ein interessantes Urteil des BVerwG Leipzig. Jetzt ist es amtlich. Nur Menschen, die aus bestimmten Gründen kein Konto haben oder eröffnen können, bekommen die Gelegenheit die Propaganda-Abgabe der Staatsfunker in bar zahlen zu dürfen. Mit dem Urteil ist recht leise ein weiterer Nagel in den Sarg des Bargeldes geschlagen worden. Und so geht es Stück um Stück. ❖ weiter ►