Demokratie-Abgabe … ich GEZahle gern!

Demokratie-Abgabe … ich GEZahle gern!Liebe Mit-Pürgerinnen und Mit-Pürger, ich wende mich nur ungern, sozusagen widerporstig an Sie, aber die Angelegenheit drängt und liegt mir wirklich sehr am Herzen! Es geht, wie die Überschrift schon ein wenig suggeriert, um unsere allseits beliebte Demokratie-Abgabe. Bitte nicht zu verwechseln mit der parallel dazu stattfindenden allgemeinen Auf- und Abgabe der Demokratie! Ich weiß, dass viele von Ihnen denken, die GEZ (heute Beitragsservice) wäre eine Zwangsgebühr, die alle zahlen müssen, egal ob sie sich der Propaganda und der staatlich verordneten Information aussetzen wollen oder nicht. Ganz ehrlich: Ich habe früher auch so gedacht.

Es ist natürlich ebenso unbestritten wie wahr – der bundesdeutsche Staatsfunk ist der mit Abstand teuerste Sender der Welt. Hey, wir liegen tatsächlich vor den Amis und Chinesen! Wir sind schon wieder Weltmeister! Und ja, da haben Sie Recht, das Angebot der Sendeanstalten ist mehr als dürftig. D’accord! Und zudem: Die Zwangsgebühr wird jedem abgeknöpft, ganz egal ob und wie viel man überhaupt verdient, sofern man nur eine Höhle mit amtsbekannter Anschrift bewohnt. Egal ob elektrifiziert oder nicht, die Abzocke ist stets völlig legal und allgegenwärtig. Und selbstverständlich werden Sie staatlicherseits permanent mit dem aktuellsten Zeitgeist indoktriniert. Das mag Sie beunruhigen …

ABER: Seien Sie sicher, dass dient alles nur einem guten Zweck!

Ich habe jetzt gelernt, dass das meiste Geld gar nicht für das desolate Programm verschleudert, sondern höchst sinnvoll für exorbitante Pensionen verwendet wird. Damit werden z. B. senil-debile Intendanten unterstützt, die ihr ganzes Leben lang ihr eigenes Volk hinters Licht geführt haben. Möglicherweise sogar gegen ihren ureigenen Willen. Wer derlei herausragende Leistungen fürs Gemeinwohl erbringt und dafür psychische Schäden riskiert, der muss anständig kompensiert werden. Das gilt logischerweise nur für die Macher und nicht für die Rezipienten.

Demokratie-Abgabe … ich GEZahle gern!Das, meine lieben Mit-Pürgerinnen und Mit-Pürger, ist gar nicht so einfach, wie sie vielleicht denken. Na klar, jeder von uns hat schon mal gelogen – und ich muss ehrlich zugeben, dass ich danach immer ein schlechtes Gewissen hatte. Aber diese wunderbaren Menschen haben es wirklich gelernt, Sie tagtäglich für die höheren Werte und Pensionen anzulügen, ohne dabei mit der Wimper zu zucken.

Dafür gebührt diesen Subjekten unser aller Respekt, aber auch eine ordentliche Pension! Deshalb GEZzahle ich nun gern und freue mich über jede anstehende Gebührenerhöhung! Machen Sie mit und … latzen Sie … lieber zu viel als zu wenig. Ganz egal, ob Sie mittellos sind und inzwischen schon den Kitt aus den Fenstern fressen. Der Zweck heiligt die Mittel, dass wussten schon die ollen Jesuiten. Ich selbst weiß auch nicht, wie ich über die Runden kommen soll, aber diese wunderbare Demokratie-Abgabe an abgehalfterte Nachrichtensprecher-Zecken zahle ich natürlich gern.

P.S. Grüßen Sie das Ancien Regime!

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10 Kommentare

  1. Die Rundfunkgebühr muss über die Steuern finanziert werden (so wie dies in einigen europäischen Staaten bereits der Fall ist). Dann werden die Geringverdiener weniger belastet. Wir brauchen eine Politik, die zugleich öko-sozial und konservativ ist. Mehr dazu auf meiner Internetseite (bitte auf meinen Nick-Namen klicken).

    • Das ist der völlig falsche Weg ! Richtig ist ,der ganze ÖRR muß abgeschafft werden.Wir brauchen diese Propaganda nicht.

      • Wäre auch keine Lösung. Ein ÖRR auf freiwilliger Basis oder Steuerfinanziert der unabhängigen Journalismus bietet und die Lücken füllt die kommerzielle Sender nicht abdecken. Ansonsten hat Deutschland doch wieder nur Medien die Konzerninteressen vertreten und Spielwiese für Soros und Konsorten sind.

  2. „Wenn du merkst, dass du zur Mehrheit gehörst, wird es Zeit, deine Einstellung zu revidieren.“

    Mark Twain

    War ungefähr bis 2012 das Fernsehen in Deutschland noch für alle einigermaßen erträglich, kam es danach immer deutlicher zu einer Spaltung der Gesellschaft in Systemtrottel (Regierung handelt „absichtlich gut“) und Dummköpfe (Regierung handelt „absichtlich böse“), zwischen denen es bis heute keine Verständigung gibt. Die ehemals öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten revidierten daraufhin ihre Einstellung und mutierten zu öffentlich-Unrechtlichen, indem sie jetzt ausschließlich Systemtrottel-TV machen, das schon für Dummköpfe nicht mehr zu ertragen ist und für denkende Menschen erst recht nicht. Parallel dazu kam es zu einer Änderung der politischen Seifenoper:

    http://opium-des-volkes.blogspot.com/2021/08/das-offentlich-unrechtliche-fernsehen.html

  3. Der politisch-medial-pharmaindustrielle Hirnverschmutzungskomplex findet in den mehrheitlich regierungsfrommen und eingebetteten, teilweise zwangsfinanzierten Systemmedien willfährige Steigbügelhalter, die sich gerade in Coronazeiten als die eigentlich gefährlichen Superspreader erweisen.

    Da reichen auch sauerstoffreduzierende Gesichtswickel (Seuchenlappen), zwei Meter Mindesabstand, hautschädigende, ungeprüfte Desinfektionsmittel und Hochrisiko-behaftete Mehrfachimpfungen nicht.

    Die sogenannten Öffentlich-Rechtlichen gehörten radikal (im Sinne von grundlegend) zerschlagen und die Politdarsteller gleich mit.

    • Wer nicht länger Untertan einer Religion sein will, darf sie nicht ignorieren oder sich mit naiven „Erklärungen“ begnügen, sondern es müssen die wahre Intention und der Initiator der jeweiligen Religion erkannt werden, damit man sich bewusst über die Religion stellen kann und nicht länger auf unbewusster Ebene davon beeinflusst wird.

      Fangen wir an mit der Klimareligion, deren Intention die „Begründung“ der „Energiewende“ ist. Die steht in Anführungsstriche, weil es sich nachweislich um eine Energiewende ins Nichts handelt, die mit nichts zu begründen wäre – es sei denn, es handelt sich um eine keynesianische Maßnahme, die idealerweise nur zwei Bedingungen zu erfüllen hat: extrem teuer und vollkommen nutzlos! Man sollte annehmen, dass Prof. Sinn weiß, was eine ideale keynesianische Maßnahme ist, aber hätte er das in seinem Vortrag gesagt, wäre es vorerst sein letzter Vortrag gewesen.

      Die Intention der Corona-Religion ist offensichtlich der wirtschaftliche Lockdown, der anders nicht zu „begründen“ wäre. Weniger offensichtlich ist die relevante Wirkung des Lockdowns, der in der Wirtschaftsgeschichte einmalig ist. Da es „krankmachende Viren“ gar nicht gibt, bzw. diese nur als Geschäftsmodelle der Schulmedizin fungieren, fällt die Wirkung als „Corona-Notbremse“ aus, doch für die Wirkung einer Deflations-Notbremse können wir die Anführungsstriche weglassen! Auch das sollten studierte Ökonomen wissen, aber weil die ganze halbwegs zivilisierte Menschheit noch der Zinsgeld-Religion untertänig ist, aus der unsere „moderne Zivilisation“ entstand, lernt man in einem VWL-Studium nur, wie die Volkswirtschaft NICHT funktioniert.

      Wer oder was ist nun der Initiator der Klimareligion und der Corona-Religion? Die „hohe Politik“ ist es mit Sicherheit nicht, denn die versteht gar nichts von Ökonomie. Ganz im Gegenteil sind die regierenden Politiker die untertänigsten Untertanen sowohl der Zinsgeld-Religion als auch der Klimareligion und der Corona-Religion, die ganz offensichtlich wie ferngesteuerte Marionetten agieren, ohne zu wissen was sie tun und warum sie es tun. Der Initiator ist „wir alle“, bzw. das kollektiv Unbewusste der ganzen halbwegs zivilisierten Menschheit, das mit letzten Mitteln versucht, das Überleben der Spezies Mensch zu sichern! Alle Untertanen der Zinsgeld-Religion sind sich der immensen Gefahr nicht bewusst, in der alle Menschen schweben, seit die atomare Abschreckung den dritten Weltkrieg verhindert. Das klingt paradox, solange man noch nicht weiß, dass eine Zinsgeld-Ökonomie nicht sprichwörtlich sondern existenziell auf den Krieg als Vater aller (weiteren) Dinge angewiesen ist, um den Geldkreislauf aufrecht zu erhalten:

      http://opium-des-volkes.blogspot.com/2021/07/die-hilflosigkeit-der-untertanen.html

  4. Die GEZ ist eine Wohnungssteuer.
    So wie beim Benzin, wo neben der Mineralölsteuer auch noch die CO2-Abgabe und Märchensteuer draufkommen, wird nun auch die Wohnung mehrfach besteuert.

  5. Das Oberkommando der Öffendlich Rechtlichen, gibt
    bekannt, das Unser Oberster Meinungsführer Klaus
    Kleber, heute Nacht in seinen Befehlsstand des
    Heute Journals, bis zum letzten Atemzuge gegen die
    Wahrheit kämpfend, für Deutschland gefallen ist.

    Salve Augustus Vagina
    (Netzfund)

  6. Es handelt sich mittlerweile um einen nichtöffentlichen-unrechtlichen Propaganda-Zentralfunk!

    Wer sich die Mühe macht, die selbstdarstellenden Informationen aus dem Internet zu holen und durchzuarbeiten, kann folgendes feststellen:

    1. Der sogenannte öffentlich-rechtliche Rundfunk (örR) weiß selbst nicht, was er ist (Typenzwang: Fehlanzeige):
    a) Auf der Webseite prangt in großen Lettern die Bezeichnung „Unternehmen“. Das rückt den Rundfunk in die Rechtsstellung einer privaten Medien-„Firma“, wie GmbH, OHG oder AG. Eine Umsatzsteuer-ID ist angegeben.
    b) Im Impressum wird aber das „Unternehmen“ als „Anstalt des öffentlichen Rechts“ betitelt. Damit soll dem möglichen Benutzer suggeriert werden, er habe es hier mit einer „Behörde“ zu tun. Es wird vermutlich damit manifestiert, daß bei der Zwangsabgabe – „Beitrag“ genannt – keine Mehrwertsteuer (MwSt) ausgewiesen ist, die müßte das „Unternehmen“ dann ja an das Finanzamt abführen. Relevant ist dieser Punkt für alle MwSt-pflichtigen Unternehmen zwecks Vorsteuerabzug.
    c) Die Rechtsgebilde ARD und der gleichnamige „Beitragsservice“ sind beide nicht-rechtsfähig. Sie sind also zu keinerlei Rechtsgeschäften befugt. Interessiert aber offenbar keinen Richter in Deutschland, bis auf einen in Tübingen. Die jeweiligen Chefs dieser Einrichtungen müssen für alle Rechtskonsequenzen persönlich haftbar gemacht werden.

    2. Der örR soll(te) politikfern sein – stimmt nicht:
    a) Am Beispiel des „Beitrags-Rundfunks“ (BR) sind die Hälfte des 50-köpfigen Gremiums „Rundfunkrat“ ausgewiesene Parteiangehörige (überwiegend des Landtags). Die anderen aus allen möglichen Bünden, Verbänden, Kirchen usw. – jedoch kein einziger zur Zwangsabgabe verpflichteter Bürger.
    b) Ebenso „politikfernes“ Mitglied im Rundfunkrat ist ein Vertreter der Staatsregierung.
    c) Im Aufsichtsrat des „Unternehmens“ (chimäre Bezeichnung „Verwaltungsrat“), der aus 7 Mitgliedern besteht, ist als „politikfernes“ Mitglied qua Amt (also ohne jedwede (un-)demo-kratische Wahl) der/die Präsident/in des Landtags als Vorsitzende/r etabliert. Der Aufsichts-/Verwaltungsrat hat die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern.

    3. Die Justiz soll unabhängig sein?
    a) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 97: (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. (Quelle: Faust I, Vers 765)
    b) In dem unter 2.c) erwähnten Aufsichts-/“Verwaltungs“-Rat gibt es einen zweiten Posten qua Amt (also ohne jedwede (un-)demo-kratische Wahl): Die (derzeitige) Präsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Auch sie hat die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern. Der Vorgänger war zudem noch der stellvertretende Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Wer hier noch an das Märchen einer unabhängigen Gerichtsbarkeit glaubt, der läuft auch ans Ende eines Regenbogens, in der Hoffnung dort einen Eimer voll Gold zu finden.
    c) Die für die Richter erstellten Rechtskommentare, die beschreiben, was eine Rundfunkgesetztesformulierung sinngemäß darstellen soll, sind allesamt von Hausjuristen des örR geschrieben. Man könnte das damit vergleichen, als würde ein Drogenkartell Juristen beauftragen, Rechtskommentare zu den Antidrogengesetzen zu verfassen, damit die Akteure in den Kartellen straffrei gestellt würden.
    d) Wer kann authentischer über eine unabhängige Justiz berichten, als ein ehemaliges Mitglied dieses Berufsstandes: Richterliche Unabhängigkeit und ihre Gefährdung durch (die Art und Weise von) Beförderungen von Bernd Brunn (Richter am Bundesverwaltungsgericht im Ruhestand seit 1. Juli 2010), https://web.archive.org/web/20221005143215/https://betrifftjustiz.de/wp-content/uploads/texte/Brunn_richterl_unabh.pdf
    bitte herunterladen und lesen! Sehr interessant!

    4. Es geht hier also nicht um die in Art. 5 GG angedachte Freiheit der Presse, Informationen/Nachrichten ungehindert verbreiten zu können/dürfen:
    a) Es ist nicht im GG festgeschrieben, daß es eine öffentlich-rechtliche Aufgabe sein muß/soll, Informationen/Nachrichten zu verbreiten. Es ist auch nicht im GG festgeschrieben, daß eine Wohnung für die Zwangsfinanzierung von ausgesuchten Medien herangezogen werden soll.
    b) Daß sich beim Nachkriegsgeschehen wirtschaftliche und administrative Verbesserungen ergeben haben, zeigt sich an der Tatsache, daß Post und Bahn bis ca. Mitte der 1990er Jahre „hoheitsrechtliche Aufgaben“ erfüllten und dann privatisiert worden sind. Die Pensionslasten der bis dahin aktiven Beamten und Beschäftigten übernahm der Bund als ehemaliger Dienstherr. Fernmeldewesen, Personen- und Gütertransport sind heute für jeden frei wählbar. Keine der bis dahin agierenden Staatsbetriebe ist insolvent geworden.
    c) Bei den örR ist überhaupt kein Ansatz zu finden, daß dort schon realisiert worden ist, daß wir nicht mehr in der Nachkriegszeit von 1950 ff. leben. Wenn von 10 Landesrundfunkanstalten jede 10 eigene Spartenprogramme für eine von wem auch immer gewollte Programmvielfalt geschaffen werden „muß“, das alles dann auch noch in einem 24-Stunden Programmschema, dann ist es nicht verwunderlich, daß die Kapitaldecke nicht reichen kann. Wenn für jeden Nachrichtensprecher mindestens 3 super-duper Kameras mit jeweils eigenem Kameramann/-frau vorgehalten wird, ist das pure Geldverschwendung. Hier könnte sehr vieles abgespeckt und Folgekosten vermieden werden.
    d) Es ist nicht Aufgabe des örR sich an allen möglichen Firmen und Gesellschaften zu beteiligen oder durch „Partnerschaften“ Abhängigkeiten zu bilden. Beispiele: die Kapitalverflechtung zur ehemaligen Bavaria-Filmgesellschaft, die Partnerschaften mit diversen Presse-/Zeitungsverlagen etc.
    e) Es ist nicht Aufgabe des örR, Events zu veranstalten, damit etwas zur Berichterstattung entsteht (Fasching, Sommerfest, Wahlveranstaltung etc.). Das kommt dem Feuerwehrmann gleich, der einen Brand legt, damit er allen beweisen kann, wie gut er im Feuerlöschen ist.

    5. Leider ist das System bereits an einem Punkt angelangt, an dem eine Revision nur noch mit gravierenden Mitteln zu erreichen ist.
    a) Die Rundfunkanstalten gehören in eine privatrechtliche Ebene überführt, sie bezeichnen sich selbst ja bereits als „Unternehmen“. Die „Räterepublik“ der Unternemensverwaltung muß kundefreundlicher gestaltet werden: Politik, Justiz, Verbände raus – zur Zwangszahlung verdonnertes Publikum rein.
    b) Zwangsabgaben einstellen, dafür technische Möglichkeiten schaffen, die Leistungsentgelt ermöglicht und dann auch nutzt. Wenn es beispielsweise Netflix schafft, mit seinem Bezahlsystem zu überleben, warum sollen es dann die örR nicht schaffen. Wenn künftig dann alles mit 5G übers Internet läuft, ist das sicher kein Problem mehr. Dabei ist aber darauf zu achten, daß sich die örR mit dem Kapital aus der Zwangsabgabe der Bürger nicht in bestehenden Strukturen (z.B. YouTube) einnisten und sich diese dann „unter den Nagel reißen“ können. Alle Verfahren gegen Verweigerer der jetzigen Zwangsabgabe sind einzustellen. Laufende Foltermaßnahmen (Erzwingungshaft etc.) sind sofort zu beenden, die Betroffenen (auch vergangene Fälle) zu entschädigen. Künftige Supergehälter und -pensionen müssen sich nach privatwirtschaftlichen Regeln richten. Wenn sich „Formate“ nicht rentieren, müssen sie halt beendet werden.
    c) Für eine Klärung der juristischen, verfahrenen Unabhängigkeit sind EU- oder UN-Gremien heranzuziehen. Die deutsche Justiz hat bisher nicht beweisen können, daß sie mit der Angelegenheit unbefangen klarkommt. Da sich der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer vor kurzem schon mit der „Querdenker“-Situation in Berlin befassen mußte, sollte auf dieser Ebene einmal befunden werden, ob sich die Rechtssysteme in Polen, Ungarn und Deutschland gravierend unterscheiden.

    • ÖR muss sich selbst finanzieren. Mittels Werbung, Bestellung von Empfangszeiten durch den Zuschauer oder sonstwas.
      ÖR sollte zu „Buchungspaketen“ gewandelt werden. Aber anders als heute üblich, nämlich nach Anzahl der vom Zuschauer gewünschten Anzahl von TV-Empfangsstunden. 10, 20 oder 50 Stunden pro Monat. Oder so wie früher in den TV-Stuben und Kneipen „um die Ecke“: 10 Cent einwerfen = 1 Stunde gucken. (Zahlung heute natürlich mit zeitgemäßen Karten oder Codes)
      Und schon würden die Herrschaften bzw. Speckwampen im ÖR-Selbstbedienungsladen merken, wie schwer es doch ist, einen 400er Mercedes oder 7ner BMW tatsächlich selbst zu verdienen.
      Senden Sie weiter einseitige Propaganda, Meinungsmache und viel sinnlosen Müll, trennen sie sich nicht wenigstens von der Hälfte der sinnlosen III.Programme, so würden nur wenige Zuschauer „Empfangszeitstunden“ buchen und sie könnten ihren ÖR-Laden schließen oder endlich reformieren.

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