Gnade Deutschland … Rechtsweg ausgeschlossen

Gnade Deutschland … Rechtsweg ausgeschlossenBRDigung: Falls es noch irgendwer nicht verstanden hat. Deutschland ist seit dem neuen Infektionsgesetz (Bundesgesetz gültig ab dem 23.4.2021) kein funktionierender Rechtsstaat mehr. Da mögen sich die Betrachter gern verwundert die Augen reiben, nur an dem faktisch vollzogenen Wandel ist vorerst nicht zu rütteln. Die Länderparlamente sind ganz außen vor … der Föderalismus ist so gut wie tot. Und der Bundestag entmächtigt sich in immer größeren zeitlichen Intervallen, vermutlich um einen ungestörten Dornröschenschlaf dösen zu können. Die aktuelle Schlafphase soll gemäß Beschluss bis zum 30. Juni 2021 andauern. Diese Ruhephase kann fast nahtlos in den parlamentarischen Sommerschlaf überführt werden, in dem die Corona-Maßnahmen, bar jeder parlamentarischen Kontrolle, weiter wüten dürfen.

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Soweit hier wer totalitäre Züge vermutet, muss man zugestehen, dass der Ablauf sehr gut durchdacht ist, was aber ja nichts heißt. Da sämtliche unteren juristischen Instanzen mit dem neuen Bundesgesetz erfolgreich ausgehebelt wurden, liegt bei Beschwerden dagegen die einzige Zuständigkeit beim BVerfG. Die weitsichtige Besetzung dieses Gerichtes im Jahre 2018, mit einem CDU-Politiker (Stephan Harbarth) an der Spitze, bürgt nunmehr für die notwendige Schläfrigkeit an dieser Stelle, um dem Gesetz keinen Schaden zuzufügen. Die Menschen in Deutschland sind dabei eher ein lästiges Beiwerk. Schließlich geht es um angestrengte Pandemiebekämpfung, bei der die Überlebenswahrscheinlichkeit inzwischen auf 99,9018718 Prozent (per 24.4.2021) gesunken ist.

Rechtsweg ausgeschlossen …

Wer noch immer in der irrigen Annahme lebt, die Anrufung dieses Gerichtes gehöre zum Rechtsweg, der wird sich dieser Tage eines besseren belehren lassen dürfen. Ein kurzer Blick auf die Erfolgsstatistik dieses Gerichtes macht sofort klar, dass der Hauptteil der eingehenden Klagen/Beschwerden stumpf abgelehnt werden und sogleich in der Mülltonne verschwinden. Etwas blumiger stellt es ein Anwalt dar. Wir zitieren mal von dieser Seite[Anwalt.de]:

4. Ein bisschen Verfassungswidrigkeit darf sein

Das Bundesverfassungsgericht kann Verfassungsbeschwerden nicht nur ablehnen, sondern sie auch gar nicht erst zur Entscheidung annehmen. Eine derartige Ablehnung ist mittlerweile sogar die Regel.

Grund dafür kann zum einen sein, dass die Verfassungsbeschwerde aus Sicht der drei dafür zuständigen Richter („Kammer“) keine Erfolgsaussichten hat. Aber auch dann, wenn die Verfassungsbeschwerde zur Durchsetzung von Grundrechten nicht angezeigt ist, kann sie abgelehnt werden. Das ist dann der Fall, wenn es sich um eine Bagatellverletzung handelt. Mit einem bisschen Verfassungswidrigkeit muss sich der Bürger also abfinden – das ist nicht gerade selbstverständlich.

Vielleicht darf es jetzt angesichts der großen Not sogar mal etwas mehr Verfassungswidrigkeit sein? Schließlich muss die Ordnung gewahrt bleiben. Was stramme Parteisoldaten im Richteramt zu leisten vermögen, hat bereits Roland Freisler im „vergangenen Reich“ hart unter Beweis gestellt. Da formal selbst Richter mit Parteibuch völlig neutral sind, zumindest auf dem Papier, kann jetzt sicher nichts mehr schiefgehen. Letztelich werden sie wissen wo die (bezahlten) Interessen liegen und wie man das ihnen in die Hände gelegte Recht kreativ anwendet.

Kein Kontrahierungszwang des BVerfG … nur Gnade

justicia justitia justizia kniebeugen statt rechsbeugen un gerechtigkeit in deutschland rechtsstaat qpress portrait mit text 72dpi 01Insbesondere die Freiheit der Bundesrichter bürgt dafür, dass sich die Papierkörbe dort füllen. Besagte Freiheit des Gerichts und ein fehlender Kontrahierungs- oder Befassungszwang geben uns als Gesellschaft den Rest. Soweit sich sich das BVerfG tatsächlich einmal eines Falles annimmt, muss man bereits das als große Güte zu würdigen wissen. Ein Recht auf Recht gibt es an dieser Stelle nicht. Diese Sicht untermauert das BVerfG höchstselbst. Es liegen allerhand Verfassungsbeschwerden, die bisherigen Pandemie-Maßnahmen betreffend, dort vor. Man hat schlicht keine Eile, solange die Gepeinigten noch irgendwie die Gehälter für den öffentlichen Dienst abdrücken und ihr ureigener Elfenbeinturm nicht baufällig wird.

Nach den bisherigen Ausführungen sollte klar zu verstehen sein, dass es auf der Ebene einfach kein Recht mehr gibt, sondern tatsächlich nur noch Gnade. Und dies auch nur dann wenn sich die Höchstrichter dazu herablassen eine Sache in Augenschein zu nehmen. Noch unmissverständlicher: Der Gang nach Karlsruhe ist kein Rechtsweg, sondern ein höchst unsicherer Gnadenpfad. Dass den Richtern dabei die Parteibücher vielfach noch die Sicht versperren ist zunächst eine Unterstellung. Das zu beobachtende Verhalten des BVerfG, gerade in der jetzigen Situation, gibt einer solchen These wiederum weiteren Auftrieb. Mal sehen ob sich der jetzige Chef des BVerfG irgendwann mit dem Titel „Richter Gnadenlos“ wird schmücken können.

Die antiquierte Unschuldsvermutung

Jetzt kommt noch ein abschließendes Bonmot hinzu. Die Beweisumkehr ist längst Realität und niemand scheint sich daran zu stören. Der Delinquent muss seine Unschuld beweisen und solange er das nicht kann, ist er schuldig. Inzwischen muss man als gesunder Mensch nachweisen, dass man tatsächlich gesund ist und somit der Anwendung des IfSG entfliehen kann. Solange der Beweis nicht erbracht ist, ist der Mensch generell irgendetwas von dem, was ihm dieses Gesetz andichtet. Infizierter, Gefährder, Überträger, Infektionsverdächtigter oder was auch immer. Derweil denkt die Regierung sehr großzügig darüber nach, die von den (falsch)positiven Tests Genesenen und im Wege einer Gen-Therapie durchgeimpften Pharma-Studienteilnehmer als unschuldig durchgehen lassen zu wollen. Aber auch dazu schweigt sich ein BVerfG lieber vornehm aus. Da wo kein Kläger, da kein Richter! Und wo zu viele Kläger und eine letzte Instanz, da fallen einfach die Papiermülltonnen etwas größer aus. Gnade Deutschland …

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

15 Kommentare

  1. Das BVerfG kann jeden Antrag auch ohne Angabe irgendeines Grundes ablehnen und praktiziert es auch. Dabei wird ausdrücklich deren Rechtmässigkeit behauptet. Immer schon. Deshalb ist Deutschland ein Rechtsstaat: ein Staat der die rechtsprechende Kaste vom Steuerzahler gut ernähren lässt.

  2. Ja, man fühlt sich in Deutschland fast so frei wie in Nordkorea. Fehlen noch eine Schlankheitskur durch ökologische Landwirtschaft. Damit wären viele Dekadenz – Krankheiten geheilt. Noch ein winziger ökologisch sozialistischer Reformaufwand und es ist vollbracht. Und natürlich die Anbetung der größten Führerin aller Zeiten.

  3. Beweislastumkehr, das versteht sowieso keiner mehr. Noch weniger verstehen die meisten die Unterwanderung des Netzes und am wenigsten die Unterwanderung des Staates.

    Die Parteien haben sich 1991 mit Art. 23 selbstermächtigt. Das ist völlig hinten rüber gefallen. Und Diktaturen sind Spiralen ohne Ende. Was wir zu spüren kriegen, sind die Folgen des Art. 23.
    Dagegen vorzugehen, blieb 30 Jahre Zeit.

    Die haben Deutschland längst zum Parteienstaat verfilzt über die GEZ, die Rundfunkräte, den Fernsehrat, die Stiftungen, Gewerkschaften, NGOs und Institute, da kommen wir sowieso nicht mehr heraus.

    Zum Verfassungsrichter hieven die Parteien schon mal Politiker, die Dreck am Stecken haben. Peter Müller hat einen äußerst schweren Völkerrechtsbruch begangen, indem er sich plötzlich für den Irakkrieg aussprach. Kofi Annan nannte den Krieg „illegal“.
    Und solche Leute entscheiden über Recht und Unrecht?

    Wir sind der Souverän, das Volk, und haben uns die Verfassung gegeben, an die sich das BVerfG und die Parteien zu halten haben! Die sind „unsere“ Angestellten.

    Wenn man natürlich wie viele durch die Gegend postet, wir hätten keine Verfassung und damit regimefreundliche Politik betreibt, wenn man sich dagegen nicht wehrt, wen will man dann verantwortlich machen für die Diktatur als sich selber?

    Das Netz ist ein überwachter Leichnam. Macht Aufkleber und etikettiert die auf der Straße.
    Man kann auch von der Antifa was lernen.

    • Unter deutschen Beamten und Politikern waren seit der Gründung der beiden deutschen Staaten reihenweise Verbrecher. Besonders hervorzuheben sind auch Richter und Ärzte. Dagegen halfen weder Verfassung noch Grundgesetz. Fettaugen schwimmen immer auf der Suppe. Auch Murksel hat schon immer gesagt, dass sie von Demokratie nichts hält. Trotzdem wurde sie wieder und wieder „gewählt“. Das islamische Feudalsystem erscheint unter heutigen Bedingungen zunehmend erstrebenswert.

    • Anscheinend gehört es zur Qualifikation eines Verfassungsrichters: Je mehr er die Grundrechte mit Füßen tritt, umso mehr erhöht sich seine Chance, „ganz oben“ positioniert zu werden.
      Peter Müller, einst lautstark für die Gewaltenteilung, machte, als es ihn selbst betraf, Rolle rückwärts. So behielt er sein Landtagsabgeordnetenmandat als er Ministerpräsident vom Saarland wurde. Seine vorherige Erkenntnis: „Ich persönlich verhehle nicht, ich bin ein Vertreter der Minister-Inkompatibilität, weil das einfach dem Grundsatz der Gewaltenteilung eher entspricht. Aufgabe des Parlamentes ist es, die Regierung zu kontrollieren. Wenn ich beide Funktionen gleichzeitig habe, Parlamentarier und Regierungsmitglied, ergibt sich notwendigerweise daraus eine Einschränkung der gegenseitigen Kontrollfunktion, dann ergibt sich eine Gewaltenverschränkung. Und die sollten wir in unserem System auf ein Mindestmaß reduzieren.“ (Die Deutschlandakte, Hans Herbert von Arnim – Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Lande antun)

      An der Abstimmung am 21.04.2021 Infektionsschutzgesetz haben sich auch wieder Regierungsmitglieder – einschließlich Bundeskanzlerin – beteiligt. Gewaltenteilung scheint für diese ein Unwort zu sein.

    • @ Statist
      „Wir sind der Souverän, das Volk, und haben uns die Verfassung gegeben“

      Ist dem so? Oder ist das eine Annahme, dass dem so sei, durch allerlei Vorgaukelei? Wo & wann soll das Geschehen sein?
      Und wenn wir denn eine hätten, was ist sie denn wert, bei einer weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft und einer 1.Angestellt*in, die sich mit dem GG ihren fetten Arsch gewischt hat. Und wenn 1 Mio. Klagen gegen sie erhoben werden sollten, was macht das Innenministerium dann damit, oder.., oder der Verfassungsrichter?
      Welches Ziel verfolgt eine Rechtsprechung in einer Firma, wo Meinungsfreiheit unerwünscht ist, und sämtliche Oppositions-Stroemungen und viele „Helden“ gelenkt und kontrolliert werden?
      Fassungslosigkeit bleibt übrig. Und warum? Weil es eine Willkürherrschaft ist. Ansonsten wäre Corona überhaupt nicht denkbar.
      Schäuble sagte mal in einem Satz ungefähr so: Das GG ist so gestrickt, dass man alles gegeneinander auslegen kann. [Wer hat sich so etwas gegeben? / …geben lassen?]

  4. Auch bei den Rassegesetzen ging es nur um die Volksgesundheit:
    „Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.“

  5. Man reibt sich die Augen und fragt sich wo ist jetzt der Unterschied zwischen den ,von deutschen Politikern geschmähten „totalitären Staaten“ und einer Rechtsordnung in D die keine mehr ist?

  6. „DIE LASSEN UNS VERRECKEN!“

    https://deutschelobbyinfo.com/2021/04/26/nwo-system-globalisten-die-lassen-uns-verrecken-es-ist-so-demuetigend/

    Spanische Presse: Das Bundesverfassungsgericht erhält mehr als 25 Klagen und Beschwerden gegen das vom Bundestag genehmigte Infektionsgesetz

    Wo ist dieser Bericht in der deutschen Presse????

    die Schweiz kann es kaum glauben wie die deutsche Medien-Landschaft die Grünen und die Tierhasserin Baerlock

    vor den Wahlen nach oben lobt.

    Ohne positive Gründe anzugeben alle tierfeindlichen und deutschfeindlichen Aussagen zu verschweigen….

    Baerlock ist um ein vielfaches schlimmer als Merkel….Merkel hat den Boden bereitet auf den die Grünen ihren

    Wahnsinn verbreiten….

    Die Schweiz warnt die Deutschen vor der weiteren finanziellen Ausbeutung (Klimasteuer, Migranten-Steuer u.v.m.)

  7. Zusammenbruch bei Ankündigung

    Erst am Mittwoch hat die dänische Gesundheitsbehörde angekündigt, AstraZeneca wegen „Signalen für reale und ernsthafte Nebenwirkungen“ – sprich Blutgerinnseln – aus dem nationalen Impfprogramm zu streichen.

    Bizarr: Tanja Erichsen, Leiterin der dänischen Arzneimittelbehörde, gab das während einer Pressekonferenz bekannt und begründete die Entscheidung. Dabei brach sie bewusstlos zusammen.
    Sie wurde ins Krankenhaus gebracht und hat sich wieder erholt. Die Gründe für ihren Zusammenbruch sind nicht bekannt, auch nicht, ob sie bereits eine Covid-19-Impfung erhalten hat.

    https://web.archive.org/web/20211115235818/https://www.wochenblick.at/schwere-impf-nebenwirkungen-daenen-verlangen-entschaedigung/

  8. Hurra, die Diktatur ist da! Nationalsozialismus heißt jetzt New World Order oder auch Internationalsozialismus und der Judenstern ist jetzt der Impfausweis. Bald wird jeder gekennzeichnet, der nicht geimpft ist, frau darf den/die dann bespucken oder schupsen, je nach Belieben. Gnade ist gerade ausverkauft und Demokratie ebenso, Mutti diktiert alles solange bis der Baerbock in Stellung gebracht ist. Die Dämlichkeiten nehmen kein Ende und werden ins Uferlose gehen, so wie die Schlepperschiffe der Kirche für den Bevölkerungsersatz oder bis die Energie zu Ende gewendet ist.

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