Gesundheit
Maulkorbzwang nach §240 StGB eine Nötigung?
Juristerei ist weitenteils ebenso spekulativ wie Hellseherei. Nicht umsonst heißt es, dass man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist. Man kann das zwangsweise Tragen des Mund- und Nasenschutzes durchaus als Nötigung begreifen. Und wenn man diesem Ansatz folgt, ergibt sich an mancher Stelle womöglich noch eine versuchte Körperverletzung. Schließlich ist das Tragen dieser Masken bei weitem nicht so ungefährlich wie es gerne dargestellt wird.