Hardcore: 70 Jahre Bundesillusion via Grundgesetz

Hardcore: 70 Jahre Bundesillusion via GrundgesetzDeutsch Absurdistan: Am heutigen Tage, dem 23. Mai 2019 überschlagen sich Politik, Parteien, Medien und Kapital bei ihren Lobpreisungen zum 70. Jubeltag des Grundgesetzes. Stets wenn die Politik den Menschen warme Semmeln im Überfluss servieren möchte, ist Vorsicht geboten. Da ist genauestens auf das Sauerbier zu achten, welches irgendwo in den Ecken herumsteht, um es doch noch an den Mann zu bringen. Meist gibt es das unerkannt als Zugabe. Ähnlich verhält es sich mit dem Grundgesetz. Auch Deutschlandradio hat aktuell eine lang anhaltende Jubelrunde zum Grundgesetz angesetzt, bei der formal auf Schwachstellen hingewiesen werden darf. Generell hat, gemäß der Planung, allerdings der Jubel zu überwiegen.

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Besonders in diesem Bereich wird gerne mit Überhöhungen und Wortverzerrungen gearbeitet. Wer das kritisiert, muss sich gefallen lassen, ggf. als Nazi oder im geringeren Maße als „reaktionär“ beschimpft zu werden. Das ist heute die standardisierte Antwort auf unerwünschte Kritik, die nach dem Grundgesetz zumindest formal immer noch zulässig ist. So wird allerorten von der Verfassung geredet und damit begründet, dass das Grundgesetz ja faktisch eine Verfassung sei, obschon da immer noch „Grundgesetz“ drüber steht. Wahrheit und Klarheit ist leider nicht so sehr Sache der Politik.

Selbst der historische Ablauf bezüglich der Grundgesetz-Entstehung (Carlo Schmid) erinnert nicht wirklich an „Souveränität“, die ja gerade in den Feierlichkeiten zum Grundgesetz seinen Ausdruck finden soll. Hier gilt es zu bedenken, dass das Grundgesetz seinerzeit von den Besatzungsmächten zu genehmigen war. Anfangs hieß es sogar noch Besatzungsstatut. Weil das aber sehr herablassend klang, hat man es später lieber Grundgesetz genannt. Der Inhalt blieb der gleiche. Egal wie vorausschauend und gut das Grundgesetz auch ist, allein seine Historie geht leider mit wahrer Souveränität nicht zusammen.

Was war da noch mit der Wende?

Wäre beispielsweise nach der Wende der Wunsch aufgekommen, auch faktisch eine Verfassung haben zu wollen, wäre das problemlos machbar gewesen. Dafür hätte man einfach einen Volksentscheid angesetzt, wie es im Grundgesetz bis heute vorgesehen ist. Im Artikel 146 ist exakt diese Situation beschrieben, nur eben nach der Wende so abgewandelt, dass der Passus irgendwie zahnlos bleibt. Vor der Wende hieß es dort:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

und nach der Wende, exakt ab 1990, wurde der Artikel wie folgt hingeferkelt:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Insoweit bestand und besteht offenbar immer noch der dringende Wille innerhalb der Politik, dass Volk maximal von seinem höchsten Rechtsgut fernzuhalten, von einer Verfassung. Warum sonst hat man diesen Artikel nicht innerhalb der 30 Jahre umgesetzt? Oder fehlen da etwa noch die alten deutschen Ostgebiete? Was hätte die Politik denn daran gehindert das Grundgesetz, wie es zur Wende aussah, dem Volk zur Abstimmung als Verfassung vorzulegen?

Warum haben Politiker Angst vor dem Pöbel?

Nichts, außer vielleicht die große Angst, dem Volk könnten einige „hypermoderne Passagen“ darin nicht gefallen und zu einer Ablehnung führen. Womöglich haben Politik und Pöbel ganz unterschiedliche Auffassungen von Souveränität? Reißen wir nur einige dieser visionären Grundgesetz-Positionen an. Dies in dem klaren Wissen, dass wir spätestens seit einem Verbalnotenaustausch (Telefonat) zwischen Angela Merkel und Barack Hussein Obama im Jahre 2013 endgültig souverän sind. Hmm, eigentlich wäre genau das die Feier wert, aber dazu schweigt sich die Bundesregierung en detail aus, so nebensächlich ist das.

Grundgesetz Artikel 79 (1) | […] Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben […].

Der Artikel befasst sich mit der Zulässigkeit von Änderungen des Grundgesetzes. Für einen souveränen Staat ist sowas äußerst ungewöhnlich. Es gibt keinen anderen Staat auf diesem Planeten, der sich bereits in seiner „Verfassung“ mit Regelungen befasst, die den Verlust eines noch nicht geführten Krieges und seiner Folgen berücksichtigt. Sowas schaffen tatsächlich nur die Deutschen in unendlich weiser Vorausschau. Vermutlich wegen ihres Monopols, auch was den Dritten Weltkrieg anbelangt, damit den niemand anders abgreift.

Wer träumt heute noch von Besatzung?

Bei einer Volksabstimmung wäre der zuvor erwähnte Punkt vermutlich gnadenlos durchgefallen, wie die nachfolgende Regelung aller Voraussicht nach auch. Jetzt geht es um die Besatzungskosten, mit denen wir als souveräner Staat eigentlich nichts zu tun haben.

Hardcore: 70 Jahre Bundesillusion via GrundgesetzGrundgesetz 120 (1) | Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

Ok, das scheint jetzt „Retro“ zu sein. Da geht es also nicht um die zukünftigen, sondern um die bisherigen Besatzungskosten?! Da wir aber doch mit dem „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ einen Friedensvertrag haben, ist das alles doch völlig obsolet, oder? Warum um Himmels Willen geistern denn noch so olle Kamellen durch die angebliche Verfassung? Oder ist die Politik nur zu blöd das höchste Rechtsgut der Nation binnen 30 Jahren mal korrekt zu bereinigen und den realen Lebensumständen anzupassen? So sieht das Grundgesetz doch mehr nach Grimms Märchen oder einer anderweitigen Räuberpistole aus, denn nach einer modernen Verfassung.

Sicher, wer sich nun an solchen Kleinigkeiten aufreibt, der kann gewiss kein echter Demokrat sein. Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit, Direktheit und Klarheit ist nichts mehr für eine modern(d)e Demokratie. Wichtiger ist beispielsweise der Fraktionszwang im Bundestag. Den kann man vielleicht mal aufheben, wenn es um die Erhöhung der Hundesteuer geht, aber bei weniger wichtigen Sachen, wie Kriegseinsätze der Bundeswehr und so, sollte man schon beim Fraktionszwang bleiben. Sowas zeichnet nach Meinung der Kanzlerin Merkel eine funktionierende und „marktkonforme Demokratie“ aus.

Weitere Fragwürdigkeiten aus dem Bereich des Grundgesetzes

Natürlich ist das alles reine Auslegungssache und wir müssen lediglich gutwillig bis blauäugig an die Sache herangehen. Juristen wissen sicherlich besser warum die graue Theorie in der Praxis ganz anders ausschaut. Dazu sehen wir auf zwei Regelungen des Grundgesetzes und wie die im praktischen Leben umgesetzt werden.

70 Jahre feinste Illusion via GrundgesetzGrundgesetz Artikel 5 (1) | Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das scheint eine Verständnisfrage zu sein. Ob der „Grundgesetzgeber“ nur die kommerziellen Konzern-Medien meinte mit dem ungehinderten Zugang zu den Quellen? Jene Medien, die sich vornehmlich über Werbung finanzieren und ansonsten ganz kapitalen Interessen unterstehen? Für das sogenannte öffentlich rechtliche Angebot, den Staatsfunk, gibt es bedauerlicherweise in Deutschland keinen ungehinderten Zugang, der ist 8 Mrd. Euro schwer. Er ist nicht gewährleistet, denn davor steht die „Demokratieabgabe“, als Zwangsentgelt für Leute, die eine Wohnung haben. Dieses Zwangsentgelt wird zur Untermauerung des „ungehindert“ auch entsprechend hemmungslos bis ungehindert beigetrieben, mit aller Staatsgewalt. Kurz um, das Recht auf ungehinderten Zugang zu Information scheint durch die gewalttätige Beitreibung der Propagandasteuer nicht eingeschränkt zu sein. Wie immer, bleibt auch das eine Sache des oder mit G’schmäckle.

Die nicht stattfindende Zensur

Im Gegenzug zur zuvor erwähnten Unannehmlichkeit, wird sogleich die „nicht stattfindende Zensur“ einfach mal ausgelagert und privatisiert und verschwindet so aus dem Blickfeld des höchsten Rechtsgutes … vom Gesetzgeber, also dem Souverän höchst selbst veranlasst?! Die Betreiber der sozialen Netzwerke werden per NetzDG zur Zensur verpflichtet. Kommen sie dieser „Rechtspflege“ nicht angemessen nach, drohen fette Bußgelder. So erkennen neben den Gerichten jetzt die Betreiber der Sozialen Netzwerke, was Recht und Gesetz im Bereich der freien Meinungsäußerung zu sein hat.

Bei den Zeitungen und Online-Medien sorgen schon deren Eigentümer regelmäßig für die allfällige „Meinungshygiene“, indem viele Kommentare und Verweise auf anderslautende Quellen sogleich sorgsam gelöscht oder gar nicht erst zugelassen werden. Das hält den Aktionärssegen gerade. Wir schließen diesbezüglich massiv zu China auf, die uns hier nur noch wenige Schritte voraus sind. Umso erstaunlicher, dass das Grundgesetz das alles hergibt. Hier kann man das hohe Maß an Flexibilität dieser Gesetzlichkeit gar nicht oft genug erwähnen.

Die Schein-Demokratie lässt grüßen

Die Schein-Demokratie lässt grüßenBesonders die Politiker sind sich zumeist fraktionsübergreifend einig, dass der Bürger strunzdumm ist und allermeist zu blöd alle vier Jahre an der richtigen Stelle ein Kreuz zu malen. Bekanntlich ist der Bürger gehalten, seine gesamte Kompetenz und seinen Willen mittels dieses Kreuzes zu dokumentieren. Gerade am kommenden Sonntag (EU-Wahl) werden wir das unbändige Wehklagen der Profis abermals vernehmen. Sie werden Zeter und Mordio schreien, weil der Mann von der Straße wieder „die Falschen“ gewählt hat und somit die wohlmeinende Politik abstraft, die bislang die Mehrzahl der Bürger immer ärmer und eine kleine Minderheit immer reicher machte. Warum nur will sich der Bürger nicht mit seiner Blödheit und seinem unzeitgemäßen Sinn für asoziale Gerechtigkeit abfinden? Für seine weitere Niederhaltung hat er doch die Politiker.

Grundgesetz Artikel 38 (1) | Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Das Grundgesetz ist gut, aber nicht der Weisheit letzter SchlussDer Selbstbedienungsladen hat da offenbar etwas andere Vorstellungen von frei, geheim und unmittelbar. Immerhin kommen heute 50 Prozent der Volksvertreter über Klüngel in den Bundestag. Nichts anderes sind die Listen der Parteien, über die sie alle möglichen Gestalten, am Willen des Wählers vorbei, in den Bundestag schleusen. Volksvertreter, die den Parteien nicht gewogen sind, haben da gar keine Chance. Diese Vorauswahl hat nichts mit Demokratie zu tun, sondern nur mit Filz bei den Parteien und Gängelung. Irgendwie, mit einigen juristischen Kunstgriffen, haben aber die von den Parteien berufenen Höchstrichter auch diesen Zustand … oh Wunder … längst für rechtens befunden. Nur gut, dass das Recht im Grundgesetz ein rein hypothetisches ist. Sofern wir es wirklich jemals so lebten, würde die Politik vermutlich daran versterben.

Das Grundgesetz ist gut, aber nicht der Weisheit letzter Schluss

Um also der allgemeinen Jubelstimmung, das Grundgesetz betreffend, keinen Abbruch zu riskieren, sind die Kritiker gut beraten den Ball etwas flacher zu halten. Gerade zum 70. darf man ja mal ein wenig Anstand von den ewigen Großmäulern erwarten, gelle. Man muss ja nicht immer so genau hinsehen, bei den Räuberpistolen. Mit den vielen wirklich guten Regelungen, die das Grundgesetz zu bieten hat, muss man halt auch ein paar Kröten schlucken. Selbst wenn wir auf denen irgendwann ziemlich geplant ausrutschen. Solange wir Gestalten wie Merkel als Exekutoren des GG haben, die sich einen Dreck darum schert, droht auch der indirekten Demokratie, bzw. der von ihr favorisierten „marktkonformen Demokratie“ keinerlei Schaden.

Also noch mehr Grund zum ausgelassenen Feiern für die politische Kaste … dem Michel auf der Straße zum Spott. Erheben wir nun das Glas auf unsere Dummheit. Ferner auf den festen Willen, niemals mit mehr als mit einem „X“ an dieser Form der Demokratie beteiligt zu sein. Schade … zumindest die letzten 30 Jahre hätte man mit Leichtigkeit den gröbsten Unfug aus dem Werk namens Grundgesetz verbannen können, wäre da nicht die unsägliche (gespielte) Angst vor dem total harm- wie zahnlosen Bürge®.


Dieser Aufsatz (Karl Albrecht Schachtschneider) >>>:
https://www.kaschachtschneider.de/70-jahre-grundgesetz/
gehört mit Sicherheit zu den besten Ausarbeitungen das Thema betreffend.
Prädikat: Unbedingt lesenswert und weiter(ver)teilen ✅✅✅

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

10 Kommentare

  1. GG 129(1): Das ist nicht Retro, das ist eher vorausschauend! Der nächste Krieg kommt bestimmt. Dann ist das, was von Deutschland übrig ist, vielleicht nur ein kleines Lemma in der Enzyklopädie (nur knapp über die Relevanzhürde gekommen):
    Deutsch, ~land: kleines zänkisches Belgvolk im Westen Chinas;

  2. Der größte Teil der Deutschen, weiß doch nichts über eine eigene Verfassung. Sie schauen einen nur fassungslos an, wenn man darüber redet! Bei den Deutschen fehlt sogar der Zettel im Kopf, wo drauf steht „Hirn“!

    • Dabei wäre man klar im Vorteil, wenn man zum Beispiel das GG lesen würde.
      hmmm . . . naja, auch verstehen . . .

  3. @Willi gut ausgeführt, +

    Wäre nur ums abzurunden, vor 1990 musste der Bundeskanzler immer erst zur USA order abholen und Kanzlerakte unterschreiben, wodurch Grundgesetz wieder ratifiziert wurde für weitere 4 Jahre. Das passiert aber seit 1990 nicht mehr.

    Sollten wir mal anfangen uns die Notstandgesetze und normal Gesetze des Lissabon vertrages anzusehen, die uneingeschrängte Gültigkeit haben. Dann sieht man es schon recht deutlich was abläuft. Menschen werden enteignet zb. elektronische Grundbücher…… ein schritt dahin

    Desweiteren werden die Arbeiter selbst entsorgt, via Gifte, als Madonna es beim ESC bringen wollte , alle mit Gas maske etc, drehten sie an der Geschwindigkeit des Playbacks rum, sehr einfach zu machen. Arbeite zb mit Sequenzer Steinberg nuendo zum musik komponieren, Madonna wurde verarscht und versucht kalt zu stellen, weil sie auf ihre Art auf die Missstände und folgen hinweisen wollte.

    Wie kommt es dazu, was auf der welt los ist. Nun die Obereliten drücke es mal so aus, sehen mitlerweile die fast gesamte Arbeiterkaste als verdrecker „IHRES PLANETEN“ an. Ihr Planet, erster großer irrtum der Eliten, die machen die Rechnung ohne den Vermieter….., eines ist sicher, wir wurden angesiedelt sind nicht vom Affen gekommen oder durch Evolution die hier auf der Erde stattfand. Das ist mitlerweile 100% bewiesen.

    Da haben wir jetzt gutes zb für Fronten und ärger, wodrums auch mit der @lieben Heidi ging im anderen Faden. Die Menschen sind Medial(nennt es heute bewusstsein frams die immer wiederholt werden unterschwellig im Fernsehen zb) zugedröht, denken das ist wahrheit, wer eine andere sagt, hat nicht alle auf der Schleuder. Das müssen alle Volksslaven erstmal auf die Reihe bekommen, und alles gelernte vergessen, damit diese ganzen künstlichen Lügenfronten nicht mehr greifen können um als eines zu agieren !!!

    gebe mal anderes zb. Gravitation gibt es nicht. Es ist die Zentrifugalkraft die vom Kern der Rotation wegdrückt……, was beweist wo wir leben. Warum gehen den Astronauten Piloten zum Test in eine Zentrifuge um Gs zu testen. Sagt man das offen, ist man gleich der Balla Balla Typ, weil natürlich alle in der Schule was ganz anderes gelernt haben……., jeder der nicht mehr universal standart medial denkt eckt automatisch immer mehr an
    (deswegen ja die Schulverblödungspflicht),
    so ist es ja gewollt damit die Minderheit handlungsunfähig bleibt.

    Würden wir zb an einem Strang ziehen, alle Deutschen, würden die Vorfälle inzenieren um uns die Islamer auf den Hals zu jagen. Damit wir nur gegen die Islamer kämpfen müssen uns dabei verbrauchen und keine Ressorcen mehr für den eigentlichen Feind allen Lebens(Eliten) bleiben. So agieren die !!!.

    Der IWF zb. Alle haben zu zahlen, aber nicht mal Länderregierungen können etwas zurück fordern oder bestimmen wofür es wirklich benutzt wird. Demokratie oder Gleichheit hat das nichts zu tun. Imperialismus Diktatorisches Rassismus Zionismus (nur welche auf selber Ebene werden akzeptiert) versteckt sich hinter Scheindemokratie. Volksgesetze bzw Nationalgesetze gelten für die eliten sowieso nicht.

    Das ist damit gemeint. Mit Gesetzen die nur virtuelle Sicherheit sind, das der Sklave zufrieden ist, verhält es sich genauso. Wollte das nur nochmal im Zusammenhang aufzeigen, weils die Hauptprobleme sind warum ein Gemeinsames agieren ausgeschlossen ist, was sich viele wünschen würden……

  4. Das Hauptproblem scheint mir die Herrschaft der Meinungssteuerung zu sein,
    oder die Bürger, die sich diese Diktatur gefallen lassen.
    Was uns über die Massenmedien eingeredt wird, welche anderen Tatsachen gezielt verschwiegen werden . . . der Unrat dieser Manipulationswerkzeuge geht auf keine Kuhhaut. Beispiele hier und an vielen anderen Stellen.

    Da wird immer behaupet „wir begrüßen Lesermeinungen und Kommentare“ aber die entscheidenden werden grundgesetzwidsrig zensiert wegmoderiert.
    Was sich die Bürger gefallen lassen!
    Dabei gibt es in der jetzigen assymmetrischen Kriegsführung der Politiker und ihrer Hintermänner gegen die Bürger ein probates Gegenmittel:
    auf das Internet ausweichen, sich dort informieren und die Massenmedien ignorieren. Wenn deren Geldzufluß versiegt, gewinnt der Bürger. Das Internet ist trotz vieler Zensur Aktivisten in Teilen eine gute Informationsquelle.

    In Teilen,
    – denn die geistesgestörte Julia Schramm von der Amadeu-Antonio-Stifftung ist z.B, dort Hatespeech Referentin . . .
    – uns Heiko Maas – ein treuer Vasall Merkels – hat eine eigene (zur Tarnung: „private“) FB-Zensurbehörde geschaffen . . .
    – und es geht weiter . . .

  5. Interessant ist auch der Artikel 19.2 .

    Darin ist festgelegt: die Grundrechte dürfen nicht mal (wörtlich!) angetastet werden.

    Aber wie sieht es mit dem Kommunikationsgeheimniss wirklich aus? Wurde das Brief und Telefongheimnis nicht von CDU, CSU, SPD und sonstigen Organisationen kräftig verbogen?

    Wie soll ein „Verbiegen“ möglich sein, ohne etwas „anzutasten“?

    Unter die Grundrechte fallen alle vorlaufenden Artikel im GG. Also auch der Artikel der die Gebührenfreiheit für allgemein zugängliche Informationen umfasst. Dieser (Art 5) wird immer nur herangezogen wenn es um die Freiheit der Presse geht, uns anzulügen.

    Dabei wird unterschlagen, daß das Wort „ungehindert“ viel umfasender ist, als das Wort „kostenfrei“ und dieses damit absolut einschließt. Was bedeutet, daß niemand Rundfunkgebühren zahlen muß. Wieviel Semester Jura muß man studieren um darüber hinwegzusehen, um dafür blind zu werden?

    Die AfD wird von allen Seiten mit Dreck beworfen, insbesondere von allen Seiten die das GG nicht achten. Sie ist aber die einzige Partei die zumindest einige Punkte im GG beachtet.
    So die Gebührenfreihei des ÖR, was für jeden Haushalt 210 € jährlich bedeutet.
    So das allgemeine Wahlrecht inclusive bundesweite Volksabstimmungen.

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