NSU: Beate Tschäpe kassiert „Lebenslang“ für den Verfassungsschutz

NSU: Beate Tschäpe kassiert „Lebenslang“ für den VerfassungsschutzBad Ballerburg: Manchmal kann man sich nicht ganz so sicher sein, ob nicht der Staat mit seinen Organen der größste Verbrecher hier in der Gegend ist. Der ganze Komplex rund um den Nationalsozialistischen Untergrund (kurz NSU), soll nach dem Willen der eigentlichen Kreateure / Observierer und Mitveranstalter wohl auch weiterhin ein ewig dunkler Morast bleiben. Die seinerzeit von Angela Merkel zugesagte „Maximale Aufklärung“ ist in diesem konkreten Fall bereits zum maximalen Selbstschutz des BfV mutiert, nebst der damit verbundenen Geheimhaltung.

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Da leuchtet es jedermann schnell ein, das die Tschäpe lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung kassieren muss. Das Exempel, welches hier vermutlich am Verfassungsschutz zu statuieren wäre, darf die Mitläuferin des NSU nunmehr in voller Härte auf sich nehmen. Ein klares und gutes Ergebnis des Gerichtsprozesses, zum Schutz des BfV vor allem aber des „Rechts“-staates. Es besteht der ernsthafte Verdacht, dass der NSU ohne die aktive Unterstützung des Verfassungsschutzes womöglich schon viel früher in sich zusammengefallen wäre. Das erinnert ein wenig an die NPD, die über lange Strecken ohne den Verfassungsschutz auch schon viel früher das zeitliche gesegnet hätte.

Somit bleibt die Beate Tschäpe demnächst gut, gerecht und vor allem für den Verfassungsschutz sicher verwahrt. Wer sollte sich schon für die Wahrheit interessieren die keiner wissen darf. Immerhin musste man die Urteilsbegründung für dieses harte Urteil ein wenig winkulieren, zumal der Beate Tschäpe wohl keine direkten Tatbeteiligungen nachzuweisen waren. Aber sie bleibt nun mal das (noch) lebende Symbol dieser NSU-Verfassungsschutz-Posse. Jeder anständige Bürger versteht, dass der Verfassungsschutz darüber erst einmal überlebenslange Geheimhaltung verordnet. Hier mehr dazu: NSU-Bericht bleibt 120 Jahre geheim[TAZ]. Wie hätte doch Thomas die Misere sattsam dazu geplaudert: „Teile dieser Antworten würden die Bevölkerung verunsichern“. Und so wird sonnenklar, warum die Beate Tschäpe als auch der Untersuchungsbericht bis zum Sankt-Nimmerleinstag unter Verschluss bleiben müssen.

Warum muss die Tschäpe weggesperrt bleiben

Wer weiß welche staatsgefährdenden Märchen die Tschäpe sonst in Freiheit zu verlautbaren wüsste. Wenn man sie so recht bei Lichte betrachtet … dann wohl eher keine. Sie macht nicht den Eindruck, als ob sie begriffen hätte, welche Rolle der Verfassungsschutz besonders in ihrem Leben gespielt hat. Ist auch besser so. Denn so gibt sie die ehrlichere Sünderin / Büßerin für all die unter NSU-Etikett veranstalteten Sauereien ab. Immerhin gedenkt man die Akten des Untersuchungsausschusses bis 2134 geheim zu halten. Allein der „irre“ Zeitraum bürgt dafür, dass ganz veritable Straftaten darunter sein müssen, für die (was für Deutschland normal ist) die Enkel noch in Sippenhaft genommen werden.

Sollen doch die Hinterbliebenen der Opfer als auch die womöglich noch unerkannten Täter alle glücklich und zufrieden sein. Sattes und dauergrünes Gras wachsen zu lassen ist eine neue Passion der Bundeskanzlerin, was sich ausgezeichnet mit der Länge ihrer Amtszeit verträgt. Bewstimmt werden auch solch kritische Stimmen: Bedingungslose Aufklärung? „Merkel hat ihr Versprechen nicht erfüllt“[Stern] alsbald gnadenlos wie glyphostfrei vom Merkel-Gras überwuchert.

Staatsdrama zum Vergessen

NSU: Beate Tschäpe kassiert „Lebenslang“ für den VerfassungsschutzWer es sich zutraut bei diesem ehrenrührigen Staatsdrama mal unerlaubt durchs Schlüsselloch zu schielen, der fühlt sich schnell an bereits aufgedeckte Regierungskriminalität erinnert. Staatsterror vom Feinsten, à la Gladio-Grusel sei da nur mal so am Rande erwähnt. Der Oberhammer allerdings, warum man in dieser Angelegenheit stutzen darf, ist das staatsferne Eigenleben des Verfassungsschutzes, der mit 120 Jahren Geheimhaltung hier mal so richtig in die Vollen geht. Somit ist allerdings das Recht auf Vergessen garantiert. Das gönnen sich ja nicht mal die Amis für ihre Schandtaten.

Ob die womöglich ein NAZI-Nachzuchtprgamm gestartet haben, bei dem die Embryonen gerade erst eingefroren wurden? Gehen dem Staatsschutz etwa die Nazis aus? Das wäre die völlige Sinnentleerung des Vereins. Welche Rolle spielt die Beate Tschäpe dabei, oder ist sie gar als die neue, gedungene Urmutter aller neuen Nazis immer noch so ahnungslos wie zuvor? Unsere Urenkel, wenn es die noch geben sollte, können es dann also in 116 Jahren schonungslos erfahren. Exakt so schützt sich eine funktionierende Demokratie erfolgreich gegen das eigene Volk. Auch ist mit 120 Jahren wohlkalkulierter Verschlusszeit eine staatliche stattliche Legendenbildung garantiert.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

7 Kommentare

  1. https://www.voltairenet.org/article201594.html
    hier ist nachzulesen, wie die US viele Nazis nach WK2 verschonte und für sich nutzte im 1. Kalten Krieg gegen die Sowjetunion, und mit Fortsetzung heute in der Hetze gegen die RF/Putin. So ist die Nazi-Ideologie an die Generationen weiter gegeben worden, und gedeiht weiter auch zum Nutzen des BfS, sie brauchen/benutzen die als Informanten aus der Rechten Scene. Das politische Establishment toleriert heute das Wieder-Erstarken der Nazi-Ideologie in Europa in den USA. Russland wehrt sich dagegen.
    Warum ächtet die Politik diese Ideologie nicht ? Weil sie schon sehr nahe an ihr dran ist, und nennt sich neoliberal, konservativ würde nicht passen zu einer Partei mit dem ‚C‘, das für christlich steht.

  2. Dieser sogenannte Rechtsstaat war nach dem Krieg nicht gewillt einen einzigen Nazirichter oder Nazistaatsanwalt anzuklagen. Es ist bekanntlich leichter sich ein Bauernopfer zu schaffen, als jemand aus dem Establishment anzuklagen.

  3. Wie in so vielen Prozessen bleiben auch in diesem wohl mit der größten Aufmerksamkeit bedachten Spektakel mehr Fragen offen als beantwortet werden. Wer aber das Schauspiel aufmerksam und unvoreingenommen verfolgt hat, kann sich viele Fragen beantworten. Das hier die einzigen greifbaren und vorführbaren verdonnert werden ist Folge richtig, da man die wirklichen Täter nicht nennen kann. Auch der tolle Auftritt der „Unterstützer und Opfer“ mit ihrer Bildergalerie gehört zur Nebelmaschine der Justiz, der Geheimdienste und des Merkel Regimes….
    Nun wenn in etwa 150 Jahren die Akten frei gegeben werden sollten können sich ja unsere Urenkel um Aufklärung bemühen. Wenn dann nach Wasser- und Brandschäden und all den Schwärzungen noch was lesbar ist,…….

    • Und um Frau Tschäpes Rehabilitation muß sich dann auch keiner mehr Gedanken machen. Wie ungeheuer praktisch.

  4. Nach dem Untergang der DDR gab es 100.000 Strafanzeigen. Die Staatsanwaltschaften ermittelten über 10 Jahre. Dabei stellten sie fest, dass fast alle Anzeigenerstatter verlogenes Pack sind, denn man konnte nach 40 Jahren Diktatur nur 20 Bösewichte zu kurzfristigen Gefängnisstrafen verurteilen. Natürlich musste die Strafe sofort zum offenen Vollzug ausgesetzt werden, denn an der Resozialisierung gab es keinerlei Zweifel.

  5. Nur um eines klarzustellen: Sicherheitsverwahrung bedarf es bei Beate Z. nicht. „Man“ hat doch tatsächlich eine viel bessere Lösung gefunden. Lebenslänglich (was normalerweise maximal 15 Lenze sind) aber unter besonderer Berücksichitigung der Schwere der Tat. Wie spruch Heiner Bosbach (der muß es ja wissen) in der Nacht danach bei Mario L.: dieser Zusatz lässt das Ende offen. Na dann, die in alle Richtungen offene Skala.

    Bei der Ungewißheit, wann Beate sich mal wieder einen Döner reinziehen darf draußen, sind die 120 Jahre doch völlig verständlich. Das Alternativverfahren – auf der Flucht erschossen – wurde ja schon bei den Uwes verbraten, das steht jetzt natürlich jetzt außen vor. Bedenkt man die Verschlussdauer der Akten bezüglich der Verklappungsvorgänge von den Kennedy-Brüdern oder gar den Zug/Flug um die Gemeinde von Mohammed Atta und den Seinen sind die 120 Jahre sicherlich angebracht.

  6. Für Staatsterror waren immer schon andere verantwortlich, sei es Amri, Reichtagsbrand, 9/11, Kennedy o.a.. Warum sollte es diesmal anders sein.

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