Bundesinstitutionen wg. Amtsanmaßung vor EUGH

Bundesinstitutionen wg. Amtsanmaßung vor EUGH BRDigung: Etikettenschwindel ist eines der häufigsten, ungesühnten Delikte. Zumindest in einer Region, die wir von unten aus betrachtet, als ziemlich abgehoben bezeichnen würden. Gerade wird uns die Seehofer’sche „Obergrenze“ als Richtwert verkauft. Diese neue Bezeichnung ist nicht wirklich zum Lachen, eher nur lächerlich. Es soll eine Obergrenze sein, aber am Ende nur wieder Richtwert heißen. Ein Richtwert wiederum muss nicht starr eingehalten werden und lässt weit mehr Spielraum als eine starre Obergrenze. In der Umgangssprache wird man hierzu simpel von „Vera®schung“ reden.

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Das ist nur ein kleines und aktuelles Beispiel, wie uns im Rahmen der Politik und des Staates ein „X“ für ein „U“ vorgemacht wird. Das bedauerliche an der Geschichte ist, dass die fortwährende Verwendung „falscher Bezeichnungen“ für staatstragende Dinge auch zu einem völlig falschen Verständnis dieser Dinge beitragen. Wenn sich jemand in Wort und Schrift als Herr Doktor bezeichnet, aber lediglich Herr Scharlatan ist, muss er damit rechnen wegen Hochstapelei vorgeführt zu werden. Und wenn jemand behauptet ein Amt zu bekleiden, welches er definitiv nicht innehat, ist er wegen Amtsanmaßung zur Rechenschaft zu ziehen.

Das erste, was jeder Kaufmannslehrling bereits in der Berufsschule lernt, ist das sogenannte Gebot: Firmenwahrheit und Firmenklarheit. Das scheint ab einer gewissen Größenklasse nicht mehr relevant zu sein. Da kann man also machen was man will. Picken wir uns dazu mal zwei hochkarätige bundesdeutsche Institutionen heraus. Den Verfassungsschutz und das Bundesverfassungsgericht. Beide gleichermaßen, sind ziemlich anmaßend. Bislang ist es so, dass das höchste Rechtsgut welches wir in Deutschland auf nationaler Ebene kennen, das Grundgesetz ist.

Bundesinstitutionen wg. Amtsanmaßung vor EUGHBeide Institutionen befassen sich mit dem Schutz desselben. Demzufolge müsste die erste Institution „Bundesamt für Grundgesetzschutz“ heißen, sie nennt sich aber Bundesamt für Verfassungsschutz. Und die zweite müsste formal „Bundesgrundgesetzgericht“ heißen. Auch sie kommt überhöht mit dem Titel Bundesverfassungsgericht um die Ecke. Wir alle wissen, dass sie sich überhöhend mit „Verfassung“ schmücken. Natürlich gilt man als Ewiggestriger, Königsmörder oder gar Reichsverdächtiger, wenn man sowas heute ernsthaft bemäkelt. Nur wie sollen wir unseren Kindern erklären, dass nicht das was geschrieben steht gilt, sondern das, was sich bestimmte Leute dazu einbilden. Schon gut, für den kleinen Mann gilt natürlich immer das Geschriebene, soweit er damit und danach zu sanktionieren ist. Bei der Ableitung von Ansprüchen oder Rechten kann er sich darauf eher weniger berufen.

Auch Tagträume bleiben Schäume

Zurück zu unseren beiden Amtsanmaßern. Im Grundgesetz Artikel 146 ist bereits seit Geltung des Grundgesetzes geregelt, wie man (die Deutschen) zu einer Verfassung kommt. Das wollte man den Deutschen offenbar ersparen und nennt seither das Grundgesetz, ungeachtet seines Ursprungs, frenetisch „Verfassung“. War das ehemalige Besatzungsstatut und spätere Grundgesetz jeweils dem Vorbehalt der Besatzer unterlegen, sollte dies doch mit der Wiedervereinigung 1989/90 angeblich Geschichte sein. Man hat es also in gut 27 Jahren nicht fertiggebracht, dieses höchste nationale Rechtsgut der Realität anzupassen und in „Verfassung“ umzubenennen? Was für ein Armutszeugnis! Nicht einmal den Art. 146 schaffte man erfolgreich wie ersatzlos zu streichen, da dieser den Deutschen gar nicht zugestanden werden soll.

Es ist sicherlich auch nicht zielführend die Bundesrepublik als GmbH bezeichnen zu wollen, was viele Leute immer wieder gerne tun, nur weil es eine „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ gibt, die sich um die Vermarktung der Staatsanleihen kümmert. Es bleibt dennoch beschämend die Begrifflichkeit „Verfassung“ in der Art zu verdrehen. Da ist es auch ein schlechtes Argument: „… das haben wir schon immer so gemacht„. Genau genommen gehören diese Institutionen vor den Europäischen Gerichtshof gezerrt, wegen Amtsanmaßung. Aber da wir hier über eine Liga schwadronieren, die sich bereits über das Recht erhoben zu haben scheint und vollends verselbstständigt hat, wird das ein hehrer Traum bleiben. Und abschließend gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter! Nur auf eines ist Verlass, auf den großen Schwindel.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

2 Kommentare

  1. Falsche Begriffe hatten schon immer Methode: Denken wir nur an die sogenannten „Reformen“ der vergangenen Jahrzehnte. Was dabei heraus kam, war nur dazu geeignet, die „1 %ler“ reicher zu machen. Oder denken wir speziell an den Begriff „Währungsreform“. Das war keine Währungsreform, sondern ein Währungsschnitt, wurde uns immer als „Reform“ verkauft.

    Wie sagte bereits Kung Fu-tse: Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so stimmen die Worte nicht, und stimmen die Worte nicht, so kommen auch die Werke nicht zustande.

  2. Warum hat die Bonzenrepublik keine Verfassung??? Sondern nur ein Grundgesetz???
    Dies ist die juristische Vorbereitung auf den nahtlosen Übergang zur EUdSSR.
    Dann erhalten alle EU-Teilrepubliken eine gemeinsame Verfassung.

    Ähnliches gilt für die Gleichsetzung von Nationalität und Staatsbürgerschaft: “deutsch“
    Dieser Schwachsinn macht erst Sinn, wenn man die Zukunft betrachtet.
    Dann hätten wir als Staatsbürgerschaft die “EUdSSR“ und als Nationalität “deutsch“
    Wäre also wieder richtig und logisch!!!!

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