Anne-Karre: Na, das wurde aber auch höchste Zeit. Wir können doch unsere türkischen Mitmenschen, insbesondere diejenigen, die hier unter uns leben, nicht einfach so in ihr Verderben rennen lassen. Die Fürsorgepflicht gebietet ein umfassendes Einschreiten. Wir müssen uns ernstlich fragen, wie bestusst unsere Regierung ist? Statt rumzujammern und den Deutsch-Türken noch den Spaß an der Einführung der Todesstrafe in der Türkei zu versauen, wäre „Action“ gefragt. Analog zur Einführung der Diktatur in der Türkei, sind jene Gestalten, die von hier aus dafür votieren wollen, sowieso niemals davon betroffen.
Von hier aus lässt es sich leicht für Diktatur und Todesstrafe in der Türkei schwärmen. So herrscht dann wenigstens in der Heimat Friedhofsruhe und Ordnung, während man in der fernen Bananenrepublik Deutschland nur recht spartanisch versorgt ist, wenigstens was diese Themen anbelangt. Unsere Spätzünder von der Bundesregierung haben gerade erst jetzt festgestellt, dass die Abstimmung über die Todesstrafe in der Türkei irgendwie nicht so ganz mit hiesigen Prinzipien überein geht, sofern sie hier abgehalten wird: Mögliche Volksabstimmung ♦️ Regierung würde Todesstrafen-Referendum in Deutschland verbieten … [SpeiGel auf Linie]. Da schließt sich eine andere bohrende Frage an. Warum war die Abstimmung über die Einführung einer Diktatur in der Türkei hier eigentlich zulässig?
Genau das ist der springende Punkt. Auch die Abstimmung wäre schon nicht zulässig gewesen. Wir gehen gerade mal nachsehen warum. Grundgesetz Art. 3 (1). Wenn also, wie es im Grundgesetz beschrieben steht, alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dann wäre es doch mal interessant zu wissen wo jetzt das Gesetz zu finden ist, welches den Deutschen die Teilnahme an der Volksabstimmung zur Einführung der Diktatur in der Türkei verbietet? Wenn die Deutschen daran nicht teilnehmen können ist es eine Ungleichbehandlung von Menschen vor dem deutschen Gesetz. Naja so ähnlich jedenfalls … und das geht gar nicht. Das würde ja bedeuten, dass die Türken mehr oder andere Rechte haben, als diejenigen, die schon länger hier leben. Gerade bei der aktuell laufenden Debatte ein glattes Debakel.
Wir können gleich im selben Artikel des Grundgesetzes verbleiben und uns noch den Satz (3) reinziehen, der besagt:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ja, wenn aber nur Türken abstimmen dürfen, dann werden wir aufgrund unserer Abstammung schon mal knallhart diskriminiert. Nun, von Rassismus wollen wir mal nicht sprechen, aber eth(n)isch ist das nicht sauber. Warum also sollen die Türken, die hier leben, besser gestellt sein als die Deutschen? Das ist gar nicht einzusehen. Abgesehen davon gelten die Deutschen grundsätzlich als behindert und jetzt werden wir auch noch benachteiligt. Genau das, was das Grundgesetz in dem Artikel ausschließt. Wenn wir sagten, nur unsere Regierung sei irgendwie behindert, dann machten wir es uns vermutlich erheblich zu einfach.
Das ist aber längst noch nicht alles. In Deutschland sind Volksabstimmungen generell verboten. Die Super-Korrekten sagen natürlich, sie sind lediglich nicht erlaubt und das wäre ein großer Unterschied. Und da das so ist, müssen wir auch hier wieder auf die Gleichheit der Menschen, wenigstens in Deutschland, auf deutschem Boden und vor dem deutschen Gesetz insistieren. Wenn die Deutschen schon keine Volksabstimmungen machen dürfen, gilt dies auch für alle anderen Menschen die hier auf diesem Boden herumtrampeln, völlig unabhängig vom Inhalt etwaiger Abstimmungen. O.k. hierüber kann man schon wieder diskutieren, denn seit der Wiedervereinigung findet sich im Grundgesetz kein Geltungsbereich mehr, wo diese Recht überhaupt gelten soll, was immer das auch zu bedeuten hat. Der Geltungsbereich ist in den Wirren der Wiedervereinigung offenbar irgendwie unter die Räder gekommen. Gilt es vielleicht auch in der Türkei? Dem Namen nach nicht abwegig und wird sicherlich auch nicht mit der tü®ckischen Verfassung kollidieren.
Annullieren ist die Botschaft der Stunde
Kurz um, wenn also Volksabstimmungen hier in Deutschland verboten sind, müssen wir uns auf die Gleichheit der Menschen beziehen. Dann wäre es den Deutsch-Türken bereits verboten gewesen hier über die Diktatur in der Türkei abzustimmen. Vielleicht ein wenig simpel gedacht aber ziemlich logisch. Wo doch jetzt etwas verspätet unsere Regierung tatsächlich darauf kommt, dass es mit der Todesstrafe in der Türkei und einer Volksabstimmung so nicht funktionieren kann. Da kann sie doch einfach mal hergehen und das Referendum in der Türkei annullieren. Für ungültig erklären … NULL … NADA, wen juckt es denn ob der Erdogan dabei abkotzt? Das würde wenigstens ein richtiges Signal in die richtige Richtung setzen! Aber unsere Flachzangen in Berlin kriegen auch das nicht auf die Kette. So bleibt es bei der hehren Theorie und den Türken können wir ebenfalls nicht mehr helfen, außer mit Geldüberweisungen
Nur gut dass der Erdogan noch nicht gepeilt hat, dass in Europa längst die Todesstrafe durch die Hintertür in den Startlöchern steht. Der hätte uns was erzählt. In den Anhängen zum Lissabon Vertrag ist das alles bereits genau geregelt. Aber er will die Todesstrafe tatsächlich medienwirksam durchdrücken, denn ein Sultan ist keiner, wenn er nicht auch Gebieter über Leben und Tod ist. Diese Weihe fehlt ihm halt noch und da ist er ziemlich geil drauf. Wie hätte Böhmermann … ähm … Böhmergan jetzt gesagt? Das sind Erdo-Gans neue Eier … weil der sonst keine mehr hat!
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