Deutsche Interessen und „Völkerrechtswidrigkeit“ sind keine Gegensätze

Deutsche Interessen und „Völkerrechtswidrigkeit“ sind keine GegensätzeHeiliger Zweck: Wer kennt sie nicht, diese Universalweisheit, dass der Zweck die Mittel heiligt. Hierbei macht selbst eine scheinheilige Bananenrepublik Deutschland keine Ausnahme. Sie ist damit „stimmig“ im internationalen Kakophonie-Orchester vertreten. Insoweit auch nicht sonderlich auffällig, weil es bei uns in den Medien kein Thema ist. Aus gutem Grund. Selbst mit Blick auf die laufenden Mördereien unserer zweitbesten Demokratie-Kumpels aus Saudi-Arabien, vermögen da keinerlei Zweifel aufzukommen. Alles ist im grünen Bereich.

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Wir liefern regelmäßig deutsches Super-Totmachgerät dorthin und niemand stört sich daran, dass es auch tatsächlich für diesen Zweck eingesetzt wird. Kurz um, wir reden in diesem Zusammenhang weniger über Recht und Völkerrecht als über „Interessen“. Für Interessen gibt es ein weiteres Synonym, welches aber im Zusammenhang und mit humanitärem Engagement (Waffenlieferungen) weniger gern in Zusammenhang gebracht wird: Profit! Und diese Interessen stehen, wenn auch nicht offiziell geschrieben, deutlich über dem Völkerrecht. Wenn die Geschäfte besonders schlecht laufen, begründet man sie sogar noch mit selbigem.

Alle zur Tarnung des zuvor erwähnten Umstandes notwendigen Maßnahmen bekommen dann so wohlklingende Begrifflichkeiten wie „humanitär“ oder „Hilfsmission“ mit an die Seite gestellt. Aus heutiger Sicht könnte man sogar die beiden Atombombenabwürfe auf Japan als „humanitäre Mission“ kennzeichnen, denn eine militärische Notwenigkeit gab es zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr. Das war jetzt natürlich ein übler Scherz! Die Amis, unsere besten Freunde, machen so etwas doch nicht grundlos. Schließlich gab es noch eine „wissenschaftliche Notwendigkeit„. Man musste mal in der Realität erforschen, wie man mit dem neuen Werkzeug größere Menschenmassen verdampfen kann. Die Tests waren erfolgreich.

Diese Erkenntnisse haben den US-Amerikanern bei weiteren Atombombentests enorm weitergeholfen. Auch dafür hat man sich bei den Japanern natürlich nicht bedankt. Ja schon gut, auch dieser Vortrag war jetzt etwas abseits des Völkerrechts. Das liegt wohl daran, dass es ja offiziell erst danach kam,  also 1948. Bis dahin gab es so etwas eigentlich gar nicht und deshalb konnten die USA auch nicht dagegen verstoßen. Logisch! Angeblich soll das Völkerrecht maßgeblich hiermit zusammenhängen: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte[Wikipedia]. Naja, anders als der harte Profit sind auch das nur wieder „weiche Werte“ für die man sich einfach nichts kaufen kann. Das sagt eigentlich schon alles.

Deutsche Interessen und „Völkerrechtswidrigkeit“ sind keine GegensätzeBleiben wir zunächst bei unserem Eingangsbeispiel: Warum keine Sanktionen gegen Saudi-Arabien?[kla.tv]. Unter menschlichen Gesichtspunkten ist diese Fragestellung zwar nicht richtig aber noch erlaubt. Letztlich ist die Frage politisch unkorrekt. Wir sagen auch warum. Hier muss man sorgsam abwägen, ob das Ableben von 100.000 Kaffern im Jemen jemals unsere freundschaftlichen Beziehungen zu Saudi-Arabien aufwiegen könnte. Nun, die Antwort kennt jeder, sonst wäre ja das Spektakel dort längst vorüber. Insoweit sind in diesem Fall unsere Interessen (Waffenlieferungen und Profit) gewahrt und das Völkerrecht nicht verletzt, weil wir es wegen der höheren Interessen hier ganz einfach ignorieren können.

Deutsche Interessen und „Völkerrechtswidrigkeit“ sind keine Gegensätze Gaddafi zeigt sich einsichtig und fordert Einschreiten des WestensNehmen wir ein weiteres, gelungenes Beispiel dafür. Libyen und Muammar al-Gaddafi. Er hat sich bereits vor 2011 gegen die Flüchtlingsströme gen Europa gesperrt und sein Land war deshalb nie Ausgangspunkt für irgendwelche Völkerwanderungen gen Norden. Das war für die USA nicht hinnehmbar, weil damit ihren besten Freunden, den Europäern, die Facharbeiter auszugehen drohten. Kurzerhand hat man den Gadaffi umgebracht von Rebellen umbringen lassen. Seither klappt das auch mit dem Facharbeiternachschub für Europa fast reibungslos. Natürlich hätte man hier völkerrechtliche Bedenken gegen die Intervention im Jahre 2011 anmelden können. Die höheren Interessen jedoch überwogen und bekamen schlussendlich den Vorrang und sind damit zwangsläufig vom Völkerrecht gedeckt.

Völkerrecht richtig angewandt

Deutsche Interessen und „Völkerrechtswidrigkeit“ sind keine GegensätzeDiese spezielle völkerrechtliche Betrachtung lässt sich nahezu gleichlautend auf Afghanistan, den Irak und wohl auch auf Syrien übertragen. Selbst den Balkankrieg der 90er Jahre hat Altkanzler Schröder, der Gerhammel, unumwunden als völkerrechtswidrig bezeichnet … dieser elende Verräter und Kameltreiber! Wir müssen daher die Prioritäten nicht zum x-ten Male wiederholen. Syrien bereitet derzeit noch Kopfschmerzen. Die Brutalität mit der dort durch den Westen organisierte, inspirierte und hoch bezahlte Terroristen versuchen dem Völkerrecht zum Durchbruch zu verhelfen ist schon atemberaubend bis herzerweichend. Hier sind es einmal mehr die bösen Russen, die aktuell dem Völkerrecht dort den Durchbruch verwehren, indem sie verhindern, das die guten Terroristen das Land übernehmen können. Schließlich ist es westlicher Konsens, dass Assad dort weg muss und exakt das ist hier der Maßstab fürs Völkerrecht. Um allerdings nicht unfair zu sein wollen wir jetzt noch ein vollständiges Beispiel für die absolut korrekte Anwendung des Völkerrechts kurz anreißen.

Sehen wir dazu mal auf die Krim. Dort sind die mehrheitlich wohnenden Russen hingegangen und haben eine Volksabstimmung gemacht, die ergab, dass sie keinen Bock mehr auf die Ukraine haben und stattdessen gerne Bestandteil Russlands werden wollten. Das ist eine so eklatante Verletzung des Völkerrechts, dass man sich gar nicht mehr getraut diesen Vorgang noch Sezession zu nennen. Woher hätten die blöden Russen auch wissen sollen, dass sie als Volk das Völkerrecht gar nicht für sich in Anspruch nehmen dürfen? Das können nach neuster Lesart angeblich nur Staaten!

Vor lauter Bäumen kein Wald mehr zu sehen

Deutsche Interessen und „Völkerrechtswidrigkeit“ sind keine GegensätzeNein, das ist somit eine klassische, bösartige Annexion durch die Russen. Wie kommt das? Die Russen von der Krim haben somit anlasslos die „Interessen“ der USA und Europas gröblich missachtet (derzeit vertreten durch die Ukraine). Das ist völkerrechtswidrig! Kurzum, die Krim gehört uns und der rechtliche Hebel dazu ist die frisch zugekaufte Ukraine, die wir aber noch gar nicht vollständig bezahlt haben. Den Russen von der Krim wäre es ja unbenommen geblieben, ohne ihre Heimat ins russische Reich einzugehen. Genauso wie damals die Indianer in die ewigen Jagdgründe eingingen, auf ihrem völkerrechtskonformen Rückzug vor den US-Amerikanern unter korrekter Hinterlassung ihrer Habseligkeiten, zuvorderst ihrer Ländereien.

Zur Krim bleibt anzumerken, dass es völkerrechtsbedingt auch eine Annexion bleiben muss, weil sonst für die Ukraine und ihre neuen Verbündeten ein valider Kriegsgrund gegen Russland verloren ginge. Ohne die Annexion der Krim wäre jeder Angriff auf Russland ein Angriffskrieg … mit Annexion der Krim jedoch ist ein jeder Überfall auf Russland, zu jeder Zeit legitim und auch gerechtfertigt, weil nachweislich völkerrechtskonform.

Nein, mit Doppelmoral hat das alles gar nichts zu tun. Entscheidend ist nur, dass man im richtigen Lager steht und selber die Deutungshoheit über das Völkerrecht hat und nicht der ideologische Feind. Und was Deutschland anbelangt, steht es solange im richtigen Lager und rechtlich auf der sicheren Seite, wie es der Weltmacht Nummer eins hörig ist. Sollte die USA mal fallen oder von alleine in sich zusammensacken, könnten die nächsten „Nürnberger Prozesse“ über die hier beheimateten Idioten und Mitläufer, also die, „die schon länger hier leben“,  hereinbrechen. Aber jetzt schon soweit denken zu wollen, verträgt sich überhaupt nicht mit dem aktuellen Völkerrecht, ähm … den deutschen, aus Übersee gelenkten Interessen.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

4 Kommentare

  1. Das “Recht“ wurde erfunden, damit es immer der bekommt, der die Macht hat.
    Und es ist anzunehmen, dass sich daran in den nächsten 1000 Jahren auch nichts ändern wird.
    Staaten sind eine Modalität des Organisierten Verbrechens.

  2. Passt jetzt nicht ganz zu dem Beitrag, aber der Anschlag gerade vor dem englischen Parlament – exakt ein Jahr nach den Anschlägen in Brüssel – wird von N-TV dazu missbraucht zu versuchen unser Denken dazu zu „formen“, dass wir uns an islamistische Terror-Anschläge gewöhnen müssen für einige Jahre und uns also damit abzufinden haben würden (es ist noch nicht klar ob das ein islamistischer Terroranschlag war; man stelle sich vor, der Attentäter würde sich als nicht-islamischer Engländer entpuppen…).

    Ich behaupte, dass in BRD keine islamistischen Terror-Anschläge stattfinden würden, wenn die Bundeswehr nur zur Verteidung des Territoriums der BRD eingesetzt würde statt imperialistisch kriminell gegen islamische Nationen.

  3. Die „freiheitlich-demokratische“ Grundordnung – sie existiert nicht

    10. Januar 2017 Markus Gärtner Gastbeitrag von Tom Schiller

    Sie sind erbost und geschockt von der Überschrift? Sie meinen, ich hätte
    nicht mehr alle Latten am Zaun, wie man so schön sagt, wenn jemand
    etwas von sich gibt, was dem „Offenkundigen“ derartig widerspricht,
    wie diese Überschrift ?

    Gut, dann will ich Ihnen erklären, warum ich der Meinung bin, dass es in
    Deutschland weder eine Grundordnung gibt, noch dass diese „freiheitlich“
    oder gar „demokratisch“ wäre. Der Urschleim des Ganzen beginnt mit dem
    Gesetz aller Gesetze eines Landes.

    Überall in den sogenannten demokratischen Staaten heisst dieses Gesetz
    „Verfassung“, nur in Deutschland nicht, da heisst es Grundgesetz. Jaja, ich
    weiss, für viele Systemgläubige ist das das Gleiche. Für mich nicht. Ich will
    mich hier gar nicht bei den Definitionen der Begriffe aufhalten, die kann man
    leicht selbst im Netz finden.

    Ich beschränke mich darauf, auf einen kleinen, aber feinen Unterschied
    hinzuweisen: Eine Verfassung kann nur durch Volksabstimmung, das
    Grundgesetz FÜR die (nicht DER) Bundesrepublik Deutschland kann durch
    entsprechende Mehrheiten im Bundestag geändert werden.

    Dieser Umstand allein sollte schon Warnung genug sein fürs Volk, um zu
    erkennen, in welchem Maße es sich der Willkür einer Kaste von Politikern
    ausliefert. Dass die Grundordnung im Lande erheblich gestört ist, sollte
    jeder normal denkende Mensch schon selbst erkannt haben. Die von
    mehreren Staatsrechtlern übereinstimmend kritisierte Ausschaltung verschiedener
    Gesetze und Verträge im Rahmen der Migrationspolitik ist nur EIN Beispiel.
    Dennoch möchte ich ein paar Beispiele dazu anführen, das gehört zum Thema
    und zum guten Ton.

    Tagtäglich erleben wir, dass z.B. bei der Rechtsprechung mit zweierlei Maß
    gemessen wird. Gerade wurde ein neuer Bußgeldkatalog für Hartz IV- Empfänger
    beschlossen, während tausende von Merkels Gästen mit Mehrfachidentitäten
    straffrei an der Brust des deutschen Steuerzahlers genährt werden. Wir erleben,
    dass selbst schwerste Sexualstraftaten mit Bewährung „sanktioniert“ werden,
    während man „Meinungsdelikte“ gnadenlos mit Knast bestraft, oder dieses androht.

    Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Funkabkürzungen der Polizei („Nafri“)
    Bestürzung hervorrufen, während die Bezeichnung deutscher Bürger als „Pack“ und
    die ganzer Bundesländer als „Schandfleck“ als legitim gelten, weil von „elitären“
    Politgrößen geäußert.

    Gesetze, die eine Grundordnung garantieren sollen, werden nicht oder nur mit
    zweierlei Maß angewendet, oder sollte man besser sagen, mit zweierlei „Maas“?
    Also: eine Grundordnung, welche es (nicht mehr) gibt, wird immer wieder als
    „freiheitlich-demokratisch“ bezeichnet, bei der Verwendung im Zusammenhang
    mit unliebsamer Opposition geradezu als solches beschworen. Nun, wie ist es
    um die Freiheit in dieser nicht existierenden Grundordnung denn bestellt?

    Jaja, sie haben Ihre Grundrechte, die sind ja im Grundgesetz festgeschrieben,
    und das garantiert jaschliesslich Ihre Freiheit, oder?
    Haben Sie die Freiheit, Ihre Meinung tatsächlich zu sagen? Oder wird die Ihnen
    im GG zugesicherte Meinungsfreiheit durch nachgeordnete Gesetze eingeschränkt? –
    Neulich auf Facebook habe ich meine Definition von Freiheit gepostet.
    Die lautete wie folgt: FREIHEIT IST-wenn Du Deine Meinung sagen darfst, ohne
    Gefahr zu laufen, dafür bestraft zu werden, deswegen Deinen Job zu verlieren oder
    gesellschaftlich geächtet zu werden.

    FREIHEIT IST – wenn Politiker Dein Land führen und Dich nicht als Pack bezeichnen,
    Dir den Stinkefinger zeigen und Dich im „Schandfleck wohnen lassen“,
    wenn Du anderer Meinung bist als sie.

    FREIHEIT IST – wenn Dir Dein Land erlaubt, Dich selbst, Deine Familie und Dein
    Heim notfalls mit der Waffe verteidigen zu können.

    FREIHEIT IST – wenn Du Dich in Deinem Land jederzeit frei bewegen kannst, ohne
    dabei die Angst zu verspüren, angetanzt, ausgeraubt, geschlagen getreten oder gar
    getötet zu werden.

    FREIHEIT IST – wenn das höchste Gesetz in Deinem Lande eine Verfassung ist,
    die nur geändert werden kann durch eine Volksabstimmung und nicht wie das GG
    durch eine Mehrheit disziplinierter Parteisoldaten!

    FREIHEIT IST – immer die Freiheit der Andersdenkenden!

    BIST DU FREI? Wussten Sie, dass es in Deutschland mittlerweile mehr Verurteilungen
    wegen Meinungsdelikten und Gedankenverbrechen gibt als es in 40 Jahren DDR gab?
    Wie kann man da noch von Freiheit sprechen?

    Ich lebe in einem Land, in dem all die aufgeführten Punkte erfüllt sind. Ich lebe in
    einem Land, das eine wirkliche Verfassung sein eigen nennt und an deren versuchter
    Aushöhlung bisher noch ein jeder Präsident gescheitert ist, nicht zuletzt der viel
    umjubelte Präsident Obama. (Jaja, eine Ausnahme gab es, die Prohibition.)
    Und damit sind wir beim Punkt „demokratisch“ angelangt.

    STOP! ich will Ihnen Ihre Illusion, in einer Demokratie zu leben, noch ein wenig erhalten.
    Nein, nicht weil ich gnädig sein will. Der Grund ist vielmehr, dass ich in meinem recht
    kurzen Dasein als Artikelschreiberling eines gelernt habe: Lange Texte liest kaum einer
    bis zum (bitteren) Ende.

    Deswegen: Fortsetzung folgt …

    Zusatz der Redaktion: Wie sagte Rainer Wendt doch gestern Abend in „Hart aber Fair“
    unter Hinweis auf milde Strafen für ausländische Diebesbanden:

    „Das ist kein Rechtsstaat, das ist ein Witz„

    https://www.youtube.com/watch?v=UeniO41W_Bo

    https://www.youtube.com/watch?v=-EeNP9ouu_0

    Siehe auch unser Buch:

    http://www.gemeinde-neuhaus.de

  4. UN-Charta, Völkerrecht außer Kraft gesetzt. Die Saudis haben den Vorsitzt z.Zt. im Menschenrechtrat. Wie beim Vorgänger UN-Sekretär nimmt der Neue, Guterres, jede Kritik an den Saudis zurück, sonst würden die nicht mehr einzahlen, also dürfen sie weiter im Jemen bomben, die Presse schweigt sowieso dazu. Und Trump soll dem CIA auch Drohnenmorde erlaubt haben, die dann total geheim bleiben. Bislang durfte das nur das Militär, war transparent. Passt doch wunderbar zu DE, Rammstein als führende Drohnen-Kommandozentrale, vereint mit CIA-Zentrale in Frankfurt. Es gibt Nichts mehr zu träumen, menschlicher Geist ist längst verdampft.

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  1. PETER SCHLAGETER ein Kämpfer, PATRIOT und gegen diese NWO, weil,  er war nie STAATENLOSER, NGO, VASALL, BESATZER SYSTEMLING BUNDESQUARCK! 1990/1917 SPD! Deutsche Interessen und „Völkerrechtswidrigkeit“ sind keine Gegensätze – be
  2. Deutsche Interessen und „Völkerrechtswidrigkeit“ sind keine Gegensätze | Flieger grüss mir die Sonne und grüss mir den Mond…

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