Gerät der Beraubungs-Staatsvertrag jetzt ins Wanken

Gerät der Beraubungs-Staatsvertrag jetzt ins Wanken Stutz-Garten: Der Widerstand bezüglich der sogenannten Demokratie-Abgabe (Staatsvertrag), die umgangssprachlich auch gerne als „Rundfunkgebühr“ bezeichnet wird, nimmt stetig zu. Immerhin erreicht diese Zwangsabgabe ein Jahresvolumen von gut acht 8 Milliarden Euro pro Jahr, ohne sich korrekt als Propaganda-Steuer auszuweisen. Diesen Jackpot lohnt es durchaus mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Genau das machten im Dezember auch die Fraktionssprecher des Landtages Baden-Württemberg. Immerhin geht es auch um ihr Kungel-Sprachrohr, dass amtliche Organ der Parteien, die dazu in allen Rundfunkbeiräten auskömmlich vertreten sind.

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Nur eine angeblich irregeleitete Fraktion in Baden-Württemberg stellt sich quer, die AfD. Sie ist auch diejenige Partei gewesen, die den Antrag zur Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages dort einbrachte, lange nach der Petition die es dazu schon mal gab, siehe Bildnis rechts. Generell gilt es seit dem Dritten Reich als ein enormerGerät der Beraubungs-Staatsvertrag jetzt ins Wanken Fortschritt, dass die zu indoktrinierende Bevölkerung heutzutage diese Hirnwäsche Beeinflussung selbst zu bezahlen hat. Womöglich ist genau hieran, trotz des Volksempfängers, das damalige Dritte Reich elendiglich gescheitert. Solche dummen Anfängerfehler muss man ja nicht in einer so modern(d)en Replik wie der jetzigen wiederholen.

Gerät der Staats-Beraubungsvertrag jetzt ins WankenUm den Bogen etwas weiter zu spannen sollte vielleicht ergänzend auf ein interessantes Landgerichtsurteil verwiesen werden: LG Tübingen, Beschluss vom 16.09.2016, 5 T 232 / 16[Urteilsbesprechungen]. Dort tauchte eine zentrale Fragestellung auf, die der Richter für sich noch nicht abschließend bewerten konnte. Dazu steht infolgedessen ein höchstrichterliches Urteil aus. Im Kern ging es darum, dass sich die Rundfunksender selbst der „Staatsferne“ rühmen, um so eine maximale Unabhängigkeit und angebliche Neutralität zur Schau zu stellen. Im vollständigen Gegensatz dazu steht, dass die Sender als Behörden gelten möchten, sofern es nun um die Beitreibung der Propaganda-Abgabe bei den säumigen Wohnungsinhabern geht. Behörden haben hier den Vorzug, dass sie nicht aufwendig prozessieren müssen, sondern sich selbst einen Titel ausstellen und sodann zur Vollstreckung bringen können.

Dementsprechend lebhaft war die Debatte im Stuttgarter Landtag. Mit dieser Aussprache hat die Diskussion um die Rundfunkgebühren erstmals einen Landtag erreicht. Trotz des inzwischen millionenfachen Widerstandes aus der Bevölkerung, hat es bislang keine andere Partei für nötig befunden dieses Thema auf die politische Bühne zu bringen. Auch entsprechende Neuregelungen zu diesem Acht-Milliarden Euro Projekt in die Wege zu leiten, war bislang nicht Thema der etablierten Parteien. Man möchte meinen, ein klares Indiz dafür, wie sehr den Parteien die Bürger und Zahlmeister am Allerwertesten vorbeigehen.

Auf der juristischen Schiene ist kaum damit zu rechnen, dass sich an der bisherigen Praxis zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender etwas ändern wird. Auch dort gilt: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. So soll der Entwurf des aktuell gültigen Rundfunkstaatsvertrages von einem sehr prominenten Richter stammen. Rundfunkabgabe: Verfassungsrichter winkt Gesetz seines Bruders durch[oh nein Kopp]. Oh Gott, dass sollten wir besser streichen, dass wäre ja dann Nestbeschmutzung.

Wie dem auch sei, der Unterhaltungsfaktor der im Landtag zu Stuttgart geführten Debatte war nicht zu übersehen. Noch weniger waren die Verteidigungsreden zum Erhalt des Acht Milliarden Euro Topfes zur Beeinflussung der Volksmeinung zu überhören. Wie immer wurde anschließend, parteiübergreifend, ein Sieg der Demokratie gefeiert, womit man dann auch zum krönenden Abschluss kam.

Abgelehnt | Punkt 8. der Tagesordnung ist damit erledigt

Gerät der Beraubungs-Staatsvertrag jetzt ins WankenSo sprach das Volk (schon gut, halt seine mehrheitlichen Vertreter) und machte sogleich sein Portmonee wieder einen Spalt weiter auf. Parallel wurde dem Souverän damit einhellig das fortbestehende Denkverbot im gesamten GEZ Gebiet von seinen Vertretern bestätigt. Ebenso gut kann man aus der vorherigen Debatte lernen, wie wichtig solche Propagandainstrumente sind. Und das wichtigste an dieser von der Propaganda ist, wir brauchen zirka 22 öffentlich-rechtliche Sender, um ein und dieselbe Meinung in entsprechender Vielfalt unters Volk zu bekommen.

Insoweit stimmt der Schlusssatz der Antragsteller-Fraktion sehr bedenklich. Darin wird noch einmal vorgetragen, dass für den angestrebten Zweck ein bundesweiter Radiosender und ein bundesweiter Fernsehsender reichen würden. Natürlich wissen wir alle, dass das eben nicht reicht, weil dann die Meinungsvielfalt in der Meinungseinheit nicht gewährleistet wäre. Es bleibt also spannend beim Kampf um Gebührenzahlers Portmonee als auch bei der Meinungsbeeinflussungshoheit zur Aufrechterhaltung einer gesunden Volksmeinung. Immerhin hat die AfD hiermit ein ziemlich interessantes Wahlkampfthema jetzt für sich allein gepachtet. Und mal ehrlich, 210,00 Euro pro Jahr mehr in der Kasse für gnadenloses AfD wählen? Da könnte so mache sozial schwache Wählerseele wieder stark werden. Also keine Sorge, der Beraubungs-Staatsvertrag ist derzeit noch nicht in Gefahr.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

7 Kommentare

  1. Wenn immer mehr Menschen davon erfahren, dass das Weihnachtsmarktattentat eine absolute Fake – Inszenierung gewesen ist, kann es sein, dass der Beraubungs-Staatsvertrag jetzt ins Wanken gerät.

  2. Deutschland ist und bleibt ein Drecksland.
    Am Besten es bewirbt sich um den Austragungsort für den 3. WK.

    • @August

      Eine Bewerbung ist nicht notwendig, um der Austragungsort für Weltkrieg Teil 3 zu werden. Das ist ohnehin schon zementiert. Siehe Ramstein und viele strategische Nato / USA Stützpunkte in Deutschland, die im Krieg zerstört werden müssen.

  3. Die „freiheitlich-demokratische“ Grundordnung – sie existiert nicht
    10. Januar 2017 Markus Gärtner 3152 Views 0 Comment
    Gastbeitrag von Tom Schiller

    Sie sind erbost und geschockt von der Überschrift? Sie meinen, ich hätte nicht mehr alle Latten am Zaun, wie man so schön sagt, wenn jemand etwas von sich gibt, was dem „Offenkundigen“ derartig widerspricht, wie diese Überschrift ?

    Gut, dann will ich Ihnen erklären, warum ich der Meinung bin, dass es in Deutschland weder eine Grundordnung gibt, noch dass diese „freiheitlich“ oder gar „demokratisch“ wäre. Der Urschleim des Ganzen beginnt mit dem Gesetz aller Gesetze eines Landes.

    Überall in den sogenannten demokratischen Staaten heisst dieses Gesetz „Verfassung“, nur 949600.jpg
    in Deutschland nicht, da heisst es Grundgesetz. Jaja, ich weiss, für viele Systemgläubige ist das das Gleiche. Für mich nicht. Ich will mich hier gar nicht bei den Definitionen der Begriffe aufhalten, die kann man leicht selbst im Netz finden.

    Ich beschränke mich darauf, auf einen kleinen, aber feinen Unterschied hinzuweisen: Eine Verfassung kann nur durch Volksabstimmung, das Grundgesetz FÜR die (nicht DER) Bundesrepublik Deutschland kann durch entsprechende Mehrheiten im Bundestag geändert werden.

    Dieser Umstand allein sollte schon Warnung genug sein fürs Volk, um zu erkennen, in welchem Maße es sich der Willkür einer Kaste von Politikern ausliefert. Dass die Grundordnung im Lande erheblich gestört ist, sollte jeder normal denkende Mensch schon selbst erkannt haben. Die von mehreren Staatsrechtlern übereinstimmend kritisierte Ausschaltung verschiedener Gesetze und Verträge im Rahmen der Migrationspolitik ist nur EIN Beispiel. Dennoch möchte ich ein paar Beispiele dazu anführen, das gehört zum Thema und zum guten Ton.

    Tagtäglich erleben wir, dass z.B. bei der Rechtsprechung mit zweierlei Maß gemessen wird. Gerade wurde ein neuer Bußgeldkatalog für Hartz IV- Empfänger beschlossen, während tausende von Merkels Gästen mit Mehrfachidentitäten straffrei an der Brust des deutschen Steuerzahlers genährt werden. Wir erleben, dass selbst schwerste Sexualstraftaten mit Bewährung „sanktioniert“ werden, während man „Meinungsdelikte“ gnadenlos mit Knast bestraft, oder dieses androht.

    Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Funkabkürzungen der Polizei („Nafri“) Bestürzung hervorrufen, während die Bezeichnung deutscher Bürger als „Pack“ und die ganzer Bundesländer als „Schandfleck“ als legitim gelten, weil von „elitären“ Politgrößen geäußert.

    Gesetze, die eine Grundordnung garantieren sollen, werden nicht oder nur mit zweierlei Maß angewendet, oder sollte man besser sagen, mit zweierlei „Maas“? Also: eine Grundordnung, welche es (nicht mehr) gibt, wird immer wieder als „freiheitlich-demokratisch“ bezeichnet, bei der Verwendung im Zusammenhang mit unliebsamer Opposition geradezu als solches beschworen. Nun, wie ist es um die Freiheit in dieser nicht existierenden Grundordnung denn bestellt?

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    Jaja, sie haben Ihre Grundrechte, die sind ja im Grundgesetz festgeschrieben, und das garantiert ja
    schliesslich Ihre Freiheit, oder? Haben Sie die Freiheit, Ihre Meinung tatsächlich zu sagen? Oder wird die Ihnen im GG zugesicherte Meinungsfreiheit durch nachgeordnete Gesetze eingeschränkt? – Neulich auf Facebook habe ich meine Definition von Freiheit gepostet. Die lautete wie folgt: FREIHEIT IST-wenn Du Deine Meinung sagen darfst, ohne Gefahr zu laufen, dafür bestraft zu werden, deswegen Deinen Job zu verlieren oder gesellschaftlich geächtet zu werden.

    FREIHEIT IST – wenn Politiker Dein Land führen und Dich nicht als Pack bezeichnen, Dir den Stinkefinger zeigen und Dich im „Schandfleck wohnen lassen“, wenn Du anderer Meinung bist als sie.

    FREIHEIT IST – wenn Dir Dein Land erlaubt, Dich selbst, Deine Familie und Dein Heim notfalls mit der Waffe verteidigen zu können.

    FREIHEIT IST – wenn Du Dich in Deinem Land jederzeit frei bewegen kannst, ohne dabei die Angst zu verspüren, angetanzt, ausgeraubt, geschlagen getreten oder gar getötet zu werden.

    FREIHEIT IST – wenn das höchste Gesetz in Deinem Lande eine Verfassung ist, die nur geändert werden kann durch eine Volksabstimmung und nicht wie das GG durch eine Mehrheit disziplinierter Parteisoldaten!

    FREIHEIT IST – immer die Freiheit der Andersdenkenden!

    BIST DU FREI? Wussten Sie, dass es in Deutschland mittlerweile mehr Verurteilungen wegen Meinungsdelikten und Gedankenverbrechen gibt als es in 40 Jahren DDR gab? Wie kann man da noch von Freiheit sprechen?

    Ich lebe in einem Land, in dem all die aufgeführten Punkte erfüllt sind. Ich lebe in einem Land, das eine wirkliche Verfassung sein eigen nennt und an deren versuchter Aushöhlung bisher noch ein jeder Präsident gescheitert ist, nicht zuletzt der viel umjubelte Präsident Obama. (Jaja, eine Ausnahme gab es, die Prohibition.) Und damit sind wir beim Punkt „demokratisch“ angelangt.

    STOP! ich will Ihnen Ihre Illusion, in einer Demokratie zu leben, noch ein wenig erhalten. Nein, nicht weil ich gnädig sein will. Der Grund ist vielmehr, dass ich in meinem recht kurzen Dasein als Artikelschreiberling eines gelernt habe: Lange Texte liest kaum einer bis zum (bitteren) Ende.

    Deswegen: Fortsetzung folgt …

    Zusatz der Redaktion: Wie sagte Rainer Wendt doch gestern Abend in „Hart aber Fair“ unter Hinweis auf milde Strafen für ausländische Diebesbanden: „Das ist kein Rechtsstaat, das ist ein Witz„

    https://www.youtube.com/watch?v=UeniO41W_Bo

    https://www.youtube.com/watch?v=-EeNP9ouu_0

    Siehe auch unser Buch:

    http://www.gemeinde-neuhaus.de

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