Muss Google nach LG-Hamburg Urteil dichtmachen

Muss Google nach LG-Hamburg Urteil dichtmachenGoldene Links: Die Zeiten der wilden, ja geradezu anarchistischen Verlinkungen neigen sich endgültig dem Ende zu, die darbende Abmahnindustrie bekommt massiven Aufwind. Wegweisend für diese Entwicklung ist einmal mehr, die für ihre Gründlichkeit weltweit beliebte und geschätzte deutsche Justiz. Generell sind die Richter am Hamburger Landgericht davon überzeugt, dass derjenige (gewerbliche) Seitenbetreiber im Internet zunächst eine Tiefenprüfung aller von ihm verlinkten Inhalte durchzuführen hat, um fest- und sicherzustellen, dass sich auf den verlinkten Seiten keine Urheberrechtsverletzungen oder sonstige rechtlich bedenklichen Inhalte verbergen.

In zwei interessanten Aufsätzen wird das Geschehen analysiert: Gericht bestätigt Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten[Heise]. Das ist eine Sachverhaltsschilderung, warum und weshalb das Gericht zu dieser Einsicht gekommen ist. Im weiteren lässt sich dasselbe Medium noch einmal über die befürchteten Folgen aus: IT-Branche besorgt über Beschluss zur Link-Haftung[Heise]. Das alles lässt erst einmal nicht besonders viel Gutes erahnen und provoziert geradezu eine handvoll Fragen.

Abgesehen davon schätzen wir unser aktuelles Verhalten, mit der Berichterstattung und Verlinkung auf Heise als äußerst gewagt sein. Schließlich haben wir uns durch die schier unendlichen Texte und Bilder von Heise noch nicht abschließend durcharbeiten können. Die Sichtung des gesamten Seiteninhalts, inklusive der täglich hinzukommenden Inhalte wird vermutlich die Restlebensdauer des Autors hier bei weitem übersteigen. Infolgedessen waren wir gezwungen mit der Verlinkung auf die Seite einen absoluten Blindflug zu machen und uns damit dem Risiko auszusetzen, von dem inzwischen in Internetsachen als legendär geltenden Landgericht Hamburg, irgendwann einmal zur Strecke gebracht zu werden.

Muss Google nach LG-Hamburg Urteil dichtmachenFangen wir mit einer scharfen Auslegung des Urteils an und was dies für eine Suchmaschine wie Google bedeutet, sofern die sich jetzt kein nationalistisches Branding antut. Die Versuche liefen bereits zur Hochzeit des NSA-Skandals. Wir haben rechts schon die Betaversion davon entdeckt.

Letztlich stellt Google einen gewerblichen Dienst bereit, Inhalte aller Art im Internet aufzuspüren und der geneigten Kundschaft anzuzeigen. Selbstverständlich findet Google dabei jeden Dreck und auch unzählige kriminelle wie rechtswidrige Inhalte. Hinweise auf urheberrechtsverletzende Seiten dürften dort eher der Standard als die Ausnahme sein, wenn man nur wüßte um welche es sich dabei handelt. Jetzt verfügt Google sicherlich über ein wenig mehr Personal als wir hier (was gleich Null ist) und sollte nach den Vorstellungen des Hamburger Landgerichtes aber dafür haften, wenn Sie Ergebnisse präsentiert, die auf rechtsverletzende Seiten führen. Das Ganze ist kaum mehr zu leisten, infolgedessen kann es nur einen Schluss und eine Lösung geben, Google muss darf in Deutschland dichtmachen nur noch Katzenbilder anzeigen, so leicht Muss Google nach LG-Hamburg Urteil dichtmachenunscharfe Miezen halt. Das ist nicht weiter schlimm, man kann Google mit einigen wenigen Klicks zentral gesteuert abschalten zur Ordnung rufen. Bestens lassen wir das dann sogleich durch das „Wahrheitsministerium“ erfolgen, auf das wird jetzt noch zu sprechen kommen.

Genau dieses „Wahrheitsministerium(George Orwell beschrieb es bereits 1948 in seinem Roman „1984“) ist nämlich in der weiteren Konsequenz aus dem Hamburger Landgerichtsurteil jetzt zwingend einzurichten, um Gewerbe als auch das arglose Bürger vor den bösen Folgen zu schützen, die das Landgericht klipp und klar herausgearbeitet hat. Es kann gar nicht anders sein, denn nach diesem Richterspruch ist die Politik unabdingbar in der Pflicht etwas zu unternehmen. Unter der Regentschaft der Allzeit-Kanzlerin Angela Merkel könnte durch dieses Urteil angeregt, nunmehr endlich das Wahrheitsministerium Wirklichkeit werden.

Muss Google nach LG-Hamburg Urteil dichtmachenDie Arbeitsweise des Wahrheitsministeriums ist schnell erklärt. Zunächst einmal dürfen dort wegen der Staatstreuepflichten ohnehin nur Beamte Dienst tun, also keine Billiglöhner aus Indien und auch keine Internet-Arbeitsplatz-Lohndumper vom heimischen PC aus. In der Folge wird das Wahrheitsministerium eine weltweite Linksammlung beherbergen, die definitiv auf Rechtmäßigkeit und Unbedenklichkeit geprüft ist, wenigstens bis zum Prüfdatum. Einen Tag danach kann die Welt natürlich schon wieder anders aussehen und das macht richtig Arbeit.

Jeder Link soll ein Unikat sein und bekommt ein Zertifikat vom deutschen Wahrheitsministerium. Demzufolge müssen Neuveröffentlichungen auf den Seiten warten, bis das entsprechende Zertifikat für die zu aktualisierende Seite vom Ministerium erstellt wurde. Das dürfte endlich die Zeit wieder langsamer laufen lassen. Keine Hektik mehr im Journalismus und auch die medialen Schnellschüsse gehröen der Vergangenheit an. Zum weiteren Schutz der jetzt autorisierten Links werden sämtliche Verlinkungen auch auch ausschließlich über das Wahrheitsministerium (in arbeitsteiliger Kombination mit der NSA) abgewickelt und entsprechende Zugriffe minutiös protokolliert, sodass jederzeit einsehbar ist, wer den Link benutzt und an welcher Stelle gesetzt hat, um dann später gerichtsfest die Legitimität des freien Internets untermauern zu können.

Um dieses äußerst kostspielige Rechtsdokumentations-Unterfangen korrekt aufbauen zu können, sollte auch die Finanzierung eines solchen Ministeriums aus privaten sichergestellt werden, sprich von den Nutznießern. Logischerweise muss dies vom Propagandaministerium deutlich getrennt sein, welches heute durch die ehemalige „GEZ“ und dem heutigen „Beitrags-Service“ gut vertreten ist. Aber die Finanzierungsstruktur könnte durchaus ähnlich sein. Um dem ganzen Unterfangen auch eine klangvolle Begrifflichkeit zuzuordnen, wären wir gut beraten, von einer „Wahrheits-Aufgabe“ zu reden, für die dann selbstverständlich eine „Wahrheits-Abgabe“ fällig wird. Aufgrund der enormen Aufgabenlast und vermutlich demnächst mehreren Millionen Beschäftigten, die zu jeder Zeit alle möglichen Links handverlesen müssen, dürfte ein monatlicher Beitrag von 50 Euro eher noch spottbillig sein.

Natürlich dürfen wir das Vorhaben nicht als Geschäftsmodell begreifen, denn es dient ausschließlich der Rechtspflege und dem Schutz einer gesunden Volksmeinung, bis diese eines Tages durch eine generelle Meinungsfreiheit abgelöst werden kann. Auch wenn harte Kritiker dieses Vorhabens jetzt von der Auslösung einesLinkswahns“ durch das Landgericht reden möchten, seien diese hier nochmals deutlich auf die Plätze verwiesen. Es gilt immer noch den Grundsatz: Recht muss Recht bleiben … egal was es kostet und wie viel Kniebeugen dafür erforderlich sind. Und für Recht – im Namen des Volkes – erkennt immer noch das Gericht.

In der Folge sehen wir eine Neuausrichtung von Google. Eine Rückkehr dieses Unternehmens an den deutschen Markt kann für den Zeitpunkt angenommen werden, an dem das deutsche Wahrheitsministerium, in Kooperation mit der NSA die „legitimen Links“ soweit aufbereitet und zertifiziert haben, dass Google wiederum unbedenklich auf diese Inhalte zugreifen und sie wieder gefahrlos verbreiten kann. Hmm … sofern Google das nicht schon direkt über die NSA kann? Nur so können die Werte geschützt werden und etwaige Eigener, auch geistigen Eigentums, vor monetären Nachteilen bewahrt werden. Exakt das bedeutet aktiver Schutz der Freiheit. Hier kann man dem Landgericht Hamburg gar nicht genug für diese Vorreiterrolle zum Schutz der echten Werte danken (die man in Euro ausdrücken kann).

Muss Google nach LG-Hamburg Urteil dichtmachenSo richtig scheint aber das Landgericht Hamburg selbst noch nicht an seine aktuelle Rechtsprechung zu glauben. Findet man doch in deren Impressum (http://justiz.hamburg.de/impressum) noch die folgende Passage:

„Das Justizportal Hamburg enthält auch Links und Verweise auf Websiteangebote Dritter. Die Verantwortung für diese fremden Inhalte liegt ausschließlich bei dem Anbieter, der diese Inhalte bereithält. Den Nutzerinnen und Nutzern des Justizportals Hamburg wird mit diesen Links allein der Zugang zu diesen Angeboten vermittelt. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die aus der Nutzung dieser Websites entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.“

Werden da womöglich die Systemkritiker die Oberhand behalten? Dieses seltsame Klientel, welches ohnehin davon ausgeht, dass auch die Justiz in D€utschland alles andere als unabhängig ist? Diesen Ansichten folgend, wäre auch das Landgericht nur „scheinselbständig“ tätig ?

Ø Bewertung = / 5. Anzahl Bewertungen:

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Avatar für StaatsZeuge
Über StaatsZeuge 15 Artikel
Als StaatsZeuge habe ich das Schwert zur Feder gemacht und bezeuge fortan den Untergang des Staates. Gleichwohl verstehe ich mich auch als ErZeuger eines neuen Staates, sobald das Volk fähig ist, sich von seinen Fesseln zu befreien. Dabei bin ich keine gespaltene, sondern eine multiple Persönlichkeit. Team- und Patchwork ist das Wesen meiner UN-Taten.

8 Kommentare

  1. Also ich Frage mich auch bereits ob denn ein Chefredakteur bei Facebook bei „den Tagen“ gleich auf den Display von Google Security kommen soll als Bot oder persönlich um währenddssen nicht nur mit Buzzwords die Fake-News abzumildern sondern gleich Schreib-Sperrfrist gesetzt werden sollte [mit einem Lächeln ein Hinweis auf die Tage im Account selbstredend] – wenn doch die Schere im Kopf bald soweit ist dass da niemand mehr schreibt: „Boah der Minister so ein Gewaaf…“ ohne Angst um seinen Account zu bekommen. Super Beitrag Danke – vor allem muss ein Zeitstempel der Linksetzung erfolgen denn ein Tag später kann dahinter schon Osama Bin Laden mit dem Flugzeug den Hirnspalt des Betreibers verdreht haben und man kam einfach nicht dazu alles zu überreißen und ließ den Link…

  2. …wann könnte das Internet und ggf. Bußgelder für Falschkommentatoren auf uns zukommen – müssen die dann einen Idiotentest wegklicken um Kommentare zu schreiben nach Aburteilung – wie lange geht der Hinweis im Netz, dass das Falschkommentatoren waren und reuige Ideotentest-Besteher werden – 30 Jahre kommentieren auf Bewährung?

  3. Ich nenne mich in um. Dort hinterlasse ich copyright geschütztes Material. Jedesmal, wenn die reGIERung meinen Namen nennt oder Formulare damit füllt verklage ich die 😀

  4. “Wer nicht aus der Geschichte lernt, der ist verflucht sie zu wiederholen !!!”

    Die Zeit nach 1933 wiederholt sich gerade …….

    Bitte unser Buch dazu als kostenlose PDF-Datei lesen:

    „Otto Depenheuer, Christoph Grabenwarter
    Der Staat in der Flüchtlingskrise“

    In Deutschland haben sich jetzt knapp 20 angesehene Spitzenjuristen aus den Bereichen Staats-,
    Verfassungs- und Verwaltungsrecht, darunter ein Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichtes,
    zusammengetan, um die deutsche Willkommenspolitik von 2015 ff. einer rechtlichen Würdigung zu
    unterziehen. Unter dem Titel – Der Staat in der Flüchtlingskrise – liegt das Ergebnis nun in Buchform vor.

    Mehr juristische Kompetenz zu dem Thema wird im deutschen Sprachraum kaum aufzutreiben sein.

    Das Ergebnis ist kein wirkliches Kompliment für die Merkel-Regierung. >Der Rechtsstaat ist im Begriff,
    sich im Kontext der Flüchtlingswelle zu verflüchtigen, indem das geltende Recht faktisch außer Kraft
    gesetzt wird.
    Regierung und Exekutive treffen ihre Entscheidungen am demokratisch legitimierten
    Gesetzgeber vorbei, staatsfinanzierte Medien üben sich in Hofberichterstattung, das Volk wird
    stummer Zeuge der Erosion seiner kollektiven Identität<, fassen die Herausgeber das Ergebnis
    der juristischen Abwägungen zusammen. (…)

    https://www.youtube.com/watch?v=-EeNP9ouu_0

  5. Alles verläuft schon lange nach „Plan“! Den hat G. Orwell in seinem „dystopischen“ Roman „1984“ keineswegs erfunden sondern schlicht verraten! Er war innerstes Mitglied der „Fabian Society 1884“, einer Denkfabrik, welche in Verbindung mit den damaligen Privatbanken die ideologischen Grundlagen für die Gewerkschaften, auch die Demokratie und die Globalisierung gelegt hat. Die Verwirklichung des Planes hat er ziemlich genau auf 100 Jahre vorausgesagt. Sein Französischlehrer und ebenfalls Fabiane war Aldous Huxley, welcher den Roman „New brave World“ geschrieben hat.Die bisherigen zwei WK und jetzt der dritte WK werden den Plan endgültig mit der NWO abschließen, welche dann von der Banken- und Konzernlobby beherrscht werden wird. Keine guten Aussichten!

  6. Der Begriff „Rechtsstaat Deutschland“ meint ohnehin nur, das Deutschland die Pflicht hat, die angebliches Recht sprechende Kaste gut zu ernähren. Und deren Durchlaucht- und Selbstherrlichkeiten zu mästen. Als Selbstzweck und für Sonntagsreden.

    Woher kommt sonst der Spruch:
    Auf hoher See und vor Gericht …

    und woher kommt der Spruch:
    Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen.
    Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben. ?

    (von Georg Christoph Lichtenberg, …vor langer Zeit)

    scheint ein ewiges Problem zu sein.
    Nicht umsonst ist Rechtsbeugung das Verbrechen (also keine Owi) was am schnellsten verjährt!
    Nämlich schon in einem Jahr.
    Egal wie gravierend die Rechtsbeugung ist.

  7. Nur Juristen mit hoher krimineller Energie, sind im Deutschen Demokratischen Rechtsstaat für das Richteramt geeignet.

    • Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen.
      Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben
      – merkte schon Georg Christoph Lichtenberg. Er starb 1799.

      Ein Problem welches offensichtlich die Menschen schon länger begleitet.

      Das Wort „Rechtsstaat“ dient nur dazu, den Menschen Sand in die Augen zu streuen.

      Auf einen Fall, bei den es ein von den meisten als gerecht empfundenes Urteil gegeben hat, kommen 200 Urteile bei denen das kaum der Fall ist. 200 ? Jedenfalls werden von
      Karlsruhe von 200 Verfassungsbeschwerden nur eine einzige überhaupt zugelassen. Die anderen werden ohne Begründung (!) von gleichzeitig drei höchstbezahlten Richtern ohne Begründung abgelehnt. Begründet wird nur das angebliche Recht, der Nichtbegründung, also der Untätigkeit. Und das anonym! Siehe Wiki.

      So sieht unser „Rechtsstaat“ aus: wir ernähren die rechtsprechende Kaste fürstlich, deshalb werden wir so genannt.

1 Trackback / Pingback

  1. Muss Google nach LG-Hamburg Urteil dichtmachen | Flieger grüss mir die Sonne und grüss mir den Mond…

Kommentare sind deaktiviert.