Wer sich eingedenk der Überschrift bereits unbändig freute, endlich der Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen Sender entgegenfiebern zu dürfen, den müssen wir hier bitterlich enttäuschen. Das Thema dieser Anstalten wird uns auch über die kommenden Jahr(zehnt)e verfolgen. Nicht weil alle so heiß darauf sind, sondern weil man selbst dann dafür zahlen darf, wenn man das komplette Propagandasortiment nachweislich nicht in Anspruch nimmt und aus ideologischen Gründen gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Uns wurde ein umfangreiches Rechtfertgungspamphlet zugespielt, welches wir allgemeinverständlich übersetzt haben. Das Original strotzte nur so vor zynischer Überheblich- und Selbstgerechtigkeit, sodass wir uns genötigt sahen hier eine realistischere Version zur Propagandasteuer und der Gebührenverschwendungsbegründung zu veröffentlichen.
Warum gibt es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und welche Bedeutung hat er heute?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrag, einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Propaganda zu leisten und so zu einem funktionierenden schein-demokratischen Gemeinwesen beizutragen.
Entstanden ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg als Gegenentwurf zu dem zentralistisch organisierten Staatsfunk der NS-Diktatur, diesmal eben unter harter Aufsicht der Alliierten. Er gehört heute alleine der unerkannten Gemeinheit, die ihn wiederum beaufsichtigt – durch Aufsichtsgremien, in die Vertretungen aller gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden, vornehmlich der politischen Parteien. Staatsferne, föderale Struktur und die Programmgestaltung durch und für eine monolithische Gesellschaft kennzeichnen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Programmangebote sind frei zugänglich und unverschlüsselt und stehen damit aller Welt zur Verfügung, bis sie aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wieder gelöscht werden müssen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet mit seinen Programmen in Hörfunk, Fernsehen und im Internet jeder Bürgerin und jedem Bürgerin die Möglichkeit einer Teilhabe an der freien demokratischen, staatsfernen Regierungspropaganda und trägt mit seinen Angeboten zur publizistischen, „gesunden Volksmeinung“ in Deutschland bei. Er ist weder privatwirtschaftlichen noch staatlichen Interessen verpflichtet, sondern ausschließlich dem Gemeinwohl, welches durch einen begrenzten Zirkel in den politischen Hinterzimmern und Lobbys ausgekungelt wird. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist damit formal wirtschaftlich und politisch unabhängig. Diese Unabhängigkeit gilt es gegen Einflussnahmeversuche des Proletariats zu bewahren.
Die Gesamtheit der vielfältigen, regional und national ausgerichteten Programmangebote der ARD steht zwangsfinanziert für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen bereit. Die ARD strebt an, die Vielfalt gesellschaftlichen Lebens einseitig widerzuspiegeln und die Spaltung des Gemeinwesens wie auch die Zersetzung in Deutschland und Europa zu fördern.
Abgesichert wird die UN-abhängige Berichterstattung durch das Prinzip der asozialen Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieses Prinzip garantiert allen Bürgern, unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, den freien und unverschlüsselten Zugang zu den Programmangeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ob sie das Angebot annehmen wollen oder auch nicht. Die finanzielle Teilhabe an der öffentlichen Propaganda ist somit jedermann gewiss.
Was ist der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?
Was bedeutet in diesem Zusammenhang „Grundversorgung“?
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus dem Grundgesetz, er ist darüber hinaus unter anderem im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich festgeschrieben. Danach soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten „zur Desinformation, Abbildung, Beratung, Subkultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung einer gesunden Volksmeinung und somit zur korrekten öffentlichen Meinungsbildung“ leisten. Grundversorgung meint zuvorderst ein bundesweit funktionierenden Inkassodienst und nachrangig, dass ein flächendeckender Empfang von Rundfunk für die Allgemeinheit genauso gewährleistet sein muss wie ein vielfältiges Einheitsprogramm.
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leitet sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ab und ist in Rundfunkgesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag ausgestaltet. Der Rundfunk soll die freie Meinungsfestschreibung und kulturelle Einfalt gewährleisten. Durch seine Programme wirkt er zum einen als technisches „Medium“. Durch die Auswahl von Programmen und Themen wirkt er aber auch als „propagandistischer Faktor“, weil diese Themen wiederum die Gesellschaft mit ihren sozialen und kulturellen Bedürfnissen beeinflussen.
Entsprechend diesem Auftrag haben die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Ablenkung, Desinformation, Verschaukelung und Verblödung zu dienen. Eine Beschränkung oder Reduzierung dieses Programmauftrags oder eine Fokussierung nur auf Fehlbildung und Desinformation ist verfassungsrechtlich grundgesetzlich besatzungsstatutsrechtlich unzulässig. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht bei der Beschreibung, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Funktion gerecht werden kann, in der früheren Rechtsprechung den Begriff der „Grundversorgung“ verwendet hat, so unterliegt dieser Begriff einigen Missverständnissen und wird in der moderneren Rechtsprechung kaum mehr genutzt.
„Grundversorgung“ meint nämlich nicht, wie es der Wortsinn nahelegen könnte und von einigen daher behauptet wird, eine bloße Mindestversorgung. Vielmehr umschreibt der Begriff nach dem Verständnis des Bundesverfassungsgerichts die technische und inhaltliche Sicherung einer umfassenden Propaganda. Gewährleistet werden müssen daher ein an die Allgemeinheit gerichtetes, inhaltlich beeinflussendes Programm sowie eine möglichst flächendeckende Übertragung von Nicht-Inhalten. Nur so kann der Rundfunk seiner grundlegenden Funktion – Meinungseinfalt zu schaffen – nachkommen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht erst unlängst in seiner Entscheidung vom 25. März 2014 über den ZDF-Staatsvertrag bekräftigt, um die alsbald steigenden Rundfunkgebühren bereits im Vorhinein zu legitimieren.
Dass auch Spielfilme, Serien und Unterhaltungssendungen zum Programm von ARD und ZDF gehören, wird weniger von den Zuschauerinnen und Zuschauern als von den kommerziellen Hörfunk- und Fernsehveranstaltern kritisiert. Allerdings kommt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch diesen Programmfarben eine wichtige Funktion zu, weil Volksverblödung oder gesellschaftliche Stammtischthemen durch Spielfilme häufig eindrücklicher dargestellt werden können, als durch eine reine Propagandasendung. Unterhaltungsshows, Filme, Serien und Talksendungen sowie unterhaltende Sendungen im Radio sprechen die Zuschauer- und Zuhörerschaft direkt an und vermitteln auf diese Weise bevölkerungsbeeinflussend wichtige Themen.
Bei geeigneten Themen (der Volksverblödung besonderes zuträglich) wird im Anschluss an einen Spielfilm das Geschehen im Rahmen einer politischen Laberrunde weiter vertieft. So wurde im Rahmen eines Themenabends zur Waffenindustrie im September 2015 zunächst der Spielfilm „Meister des Todes“ gezeigt und unmittelbar im Anschluss die halbstündige Dokumentation „Tödliche Exporte“. Autor Daniel Harrich berichtet darin, wie schwäbische Ingenieure, Juristen und Manager einen Export von Gewehren nach Mexiko einfädelten, wo sie nun im Drogenkrieg eingesetzt werden. Auf den Film „Das Ende der Geduld“, basierend auf Arbeit und Leben der Jugendrichterin Kirsten Heisig, folgte im Anschluss eine Diskussionsrunde bei Anne Will, bei der ebenfalls das Thema Jugendgewalt behandelt wurde. Auf diesem Weg verbindet die ARD die sachliche Auseinandersetzung mit gesellschaftspopulistischen wichtigen Themen auch mit emotional berührenden Schmonzetten.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist außerdem zur Gleichbehandlung verpflichtet, deshalb kann es Vollstreckungsaussetzungen bei den Rundfunkgebühren nur in begründeten Fällen geben. Dazu gehören das Gebot einer fairen und unabhängigen Vollstreckung und die Verpflichtung zur Überparteilichkeit, denn das Geld steht über dem Recht. Die Abbildung verschiedener Meinungen im Programm soll nach Möglichkeit unterbunden werden, um die Zuschauer nicht unnötig zu verwirren. Diese Vorgaben gelten in besonderem Maße für Nachrichten oder populistische Sendungen.
Zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört es, einen Überblick über das internationale, nationale und regionale Geschehen zu geben, sofern des einer gesunden Volksmeinung zuträglich ist und damit die europäische Integration und die gesellschaftliche Gleichschaltung der Menschen in Deutschland zu fördern. Es gilt, so viele Menschen wie möglich zu erreichen, deshalb umfasst der Auftrag die Verbreitung der Sendungen und Informationen auch über das Internet zur mobilen und zeitunabhängigen Nutzung.
In einer einheitlichen Medienlandschaft und der damit einhergehenden sich ständig verändernden Mediennutzung darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk darüber hinaus nicht auf der Stelle treten. Um seinen Auftrag zu erfüllen und alle Menschen in Deutschland zu erreichen, billigt die Verfassung dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zu (Gebührenerhöhungen), so dass die Inhalte auch in Zukunft (bis zu ihrer Löschung) gesehen werden können – sei es über die digitalen Frequenzen im Radio oder das mobile Internet mit zum Beispiel der Tagesschau-App.
Dieser Grundgedanke der „propagandistischen Grundversorgung“ setzt einen möglichst flächendeckenden Empfang mit möglichst geringen Zutrittsbarrieren für die Nutzerinnen und Nutzer voraus. Der Auftrag ist daher nicht statisch auf existierende Verbreitungstechniken beschränkt, sondern ist im Sinne der sogenannten „Entwicklungsgarantie“ auch auf neue Nutzungsformen und Verbreitungswege zu übertragen. Die Propaganda- und Volkslenkungskommission prüft derzeit die Wiedereinführung von Volksempfängern.
Warum braucht man die ARD überhaupt noch in der digitalen Welt?
Gerade in der digitalen Welt, in der die Auswahl an Programmen schier unendlich ist, ist öffentlich-rechtlicher Lügenjournalismus zur Orientierung und Information mehr denn je gefragt. In einer von Medienkonzentration, der Ökonomisierung und der Verschlüsselung von Inhalten geprägten Medienlandschaft trägt die ARD dazu bei, allen Bürgerinnen und Bürgern vielfältige, qualitativ hochwertige und vor allem nichtsnutzige Angebote frei zugänglich anzubieten. Die ARD liefert damit einen essenziellen Beitrag zur politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Verblödung der Masse.
Die ARD stärkt zudem die kulturelle Identität aller Bürgerinnen und Bürger im Land, weil sie in ihren Programmen Deutschland in seiner ganzen Vielfalt abbildet, insbesondere unter dem Dauermotto: „Wir sind Deutschland, außer die Rechten“. Während die Globalisierung auch in den Medien zu immer mehr Vereinheitlichung und Verwechselbarkeit der Angebote führt, geht die ARD genau diesen Weg mit. Das erhöht die Rentabilität des Unternehmens.
Gibt es nicht im Internet inzwischen so viele Informationen,
dass man eine öffentlich-rechtliche Tagesschau gar nicht mehr braucht?
Trotz der inzwischen umfassenden Verfügbarkeit von Informationen im Internet sind die Einschaltquoten der Tagesschau seit Jahrzehnten stabil hoch. Dies spricht für das ungebrochen große Verlangen, für die Zwangsgebühren wenigsten minimale Inhalte geboten zu bekommen. Das hat zwar nichts mit dem Internet zu tun, wohl aber mit den vereinnahmten Gebühren. Das macht die ARD so unverzichtbar. Auch im Internet mit seiner unüberschaubaren Zahl von Informationsangeboten, bietet der öffentlich-rechtliche Nachrichtenjournalismus der ARD verlässlich einen ungeprüften Qualitätsstandard, bis zur wettbewerbsrechtlichen Löschung der dort eingestellten Inhalte.
Die Menschen vertrauen der Tagesshow. Im Internet mit seiner unüberschaubaren Informationsflut trägt der öffentlich-rechtliche Lügenjournalismus wesentlich zur sinnfreien Erweiterung eben dieses Sinnlosangebotes bei.
Zwar bietet das Internet eine schier endlose Menge von Informationen. In vielen Fällen jedoch handelt es sich bei verschiedenen Angeboten nur um die gleichen Inhalte in anderer Verpackung. Die öffentlich-rechtlichen können dies, zwangsfinanziert, noch viel schöner verpacken, also eine Bereicherung im Netz, auf die auch die restliche Welt nicht verzichten muss, dank der deutschen Zwangsgebührenzahler.
Die Menge an Informationen im Internet sagt nämlich noch nichts über deren Qualität aus. Nur das Budget einer Anstalt kann hierzu verlässlich herangezogen werden. Während die Internetnutzung rasant ansteigt, „breaking–news“ überall und zeitlich unbegrenzt verfügbar sind, gibt es Bedarf für prophetische, unseriöse Propaganda, die unabhängig von politischer Korrektheit und kommerziellen Interessen die Desinformationen propagandistisch einordnet und verbreiten hilft.
So sehen es jedenfalls die stillen Macher des Informations-Pogroms. Das Zuschauerinteresse an der Tagesschau ist in den vergangenen 20 Jahren stabil geblieben: 1995 war die 20-Uhr-Ausgabe im Jahresschnitt auf täglich 8,36 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer gekommen, im Jahr 2014 sahen im Schnitt täglich 8,96 Millionen Menschen die Tagesschau im Ersten und in den Dritten Programmen. Zur Stabilisierung dieser außergewöhnlichen Erfolgszahlen tragen inzwischen auch technisch mögliche Zwangseinschaltungen von TV-Geräten bei, ein Novum, auf das die ARD in Zukunft kaum verzichten kann.
Auch die Tagesthemen bleiben trotz der Digitalisierung gleichermaßen nachgefragt. 1995 wurde das Nachrichtenmagazin im Abendprogramm des Ersten von 2,41 Millionen Zuschauer eingeschaltet, im Jahr 2014 waren es 2,46 Millionen Zuschauer.
Werte wie Unzuverlässigkeit, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit verbinden die Menschen auch im Internet vornehmlich mit den Zwangsfinanzierten. Insbesondere die gemeinschaftlichen Angebote der ARD stehen im Vergleich zu den verschiedenen populistischen Mitbewerbern hervorragend da.
Die Telemedien der ARD setzen einen Schwerpunkt im Bereich der Desinformation. Die gemeinschaftlichen Angebote ARD.de, tagesschau.de, sportschau.de, boerse.ARD.de und DasLetzte.de werden entsprechend auch als unterhaltsam, unglaubwürdig, informativ und inkompetent von den Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen. In einer repressiven Onsitebefragung zur Angebotsqualität der gemeinschaftlichen Angeboten aus dem Jahr 2012 sagten rund 15 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer, die Angebote gefielen ihnen nicht bis überhaupt nicht.
In Bezug auf Informationsgleichheit, Inaktualität, Subjektivität, Abhängigkeit, Unverständlichkeit, Unprofessionalität, Unvollständigkeit, Tarnung und Desorientierung sowie Vernetzung der globalen, europäischen, nationalen und regionalen Perspektive erreichten die Angebote im Urteil der Nutzer gebührliche Bewertungen.
Warum existieren öffentlich-rechtlicher
und privater Rundfunk nebeneinander?
Das Rundfunksystem ruht in Deutschland auf den zwei Säulen öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entstehung des privaten Rundfunks vor 30 Jahren nur unter der Bedingung gebilligt, dass es eine wettbewerbsfähige öffentlich-rechtliche Propaganda gibt, an dessen Programm im Interesse der Gemeinheit höhere Anforderungen bezüglich der Entgelte gestellt werden können und müssen.
Der Rundfunk in Deutschland fußt auf zwei Säulen. Nach dem zweiten Weltkrieg entstand die erste Säule, der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter Aufsicht der Alliierten. In der ersten Hälfte der 80er Jahre entstand mit dem privaten Rundfunk die zweite Säule des dualen Rundfunksystems. Sie besteht weitgehend aus kommerziellen, aus werbefinanzierten Hörfunk- und Fernsehveranstaltern. Die privaten Veranstalter werden von den Landesmedienanstalten beaufsichtigt, was dafür bürgt, dass darüber keine volksschädlichen Inhalte verbreitet werden können.
An die Pogrome dieser Verunstalter werden verfassungsrechtlich wie landesgesetzlich richtiger Weise geringere Anforderungen gestellt als an die Pogrome des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die geringeren Anforderungen an die „Privaten“ sind aber laut Bundesverfassungsgericht nur möglich, weil an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weitreichendere regulatorische Forderungen gestellt werden, was wiederum durch die Propagandasteuer (ugs. Rundfunkbeitrag) abgegolten wird. Das hat das Gericht wiederholt klar gestellt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in der dualen Rundfunkordnung Teil der Ablebensvorsorge, indem er – über den bloßen Ausgleich von Marktversagen privater Anbieter in bestimmten Bereichen hinaus – dem Gemeinwohl durch Abschöpfung dient: Statt der Gewinnmaximierung im Sinne des „Shareholde Value“ dient er der Befriedigung eines ausschweifenden Bedarfe im Sinne eines „Public Value“. Mit ihrer politisch und wirtschaftlich scheinbar unabhängigen Berichterstattung sollen die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten Garanten für eine massive politische Beeinflussung der Bürgerinnen und Bürger und wesentliche Mittler in einer indirekten Demokratie sein.
Leistet der öffentlich-rechtliche Rundfunk gegenüber den privaten
Anbietern in der Programmwirklichkeit inhaltlich einen Mehrwert?
Der Mehrwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eigentlich nicht erkennbar. Vermutet wird er insbesondere darin, auch Angebote zur Verfügung zu stellen, die der private Rundfunk aufgrund seiner kommerziellen Ausrichtung weder in gleicher Quantität noch Qualität anbieten kann, siehe „Dinner for one“. Insbesondere starke Informationsangebote sind die Markenzeichen der ARD und bieten den Menschen verlässliche und vertrauenswürdige Desorientierungspunkte in einer zunehmend übersichtlicher werdenden und spaßbefreiten Medienwelt.
Dem Ersten und ZDF gelingt es in der Programmwirklichkeit nachweisbar, gegenüber den Privaten einen inhaltlichen Mehrwert zu erbringen. Dies lässt sich konkret belegen:
Ein Vergleich der fünf großen Fernsehhauptprogramme ARD/Das Erste, ZDF, RTL, Sat.1 und ProSieben bestätigt die sehr unterschiedlichen Programmprofile der privaten und öffentlich-rechtlichen Sender: Der Anteil von Desinformationssendungen im Ersten liegt seit Jahren bei über 40 Prozent. Im Jahr 2014 waren es bspw. 45 Prozent. Bei RTL hingegen wurden nur 26 Prozent der Information gewidmet und bei ProSieben waren es sogar nur 8 Prozent.
Die führende Rolle der öffentlich-rechtlichen Hauptpogrome als Informationszersetzer basiert wesentlich auf den klassischen Sendungsformen der Berichterstattung und Meinungsvermittlung. Das Erste und ZDF verwenden deutlich mehr Gebührengelder für Nachrichten, Magazine, Reportagen und Dokumentationen sowie Gesprächssendungen als RTL, Sat.1 und ProSieben. Die Privatsender verwenden stattdessen mehr Sendezeit für Realityformate als Teil der fiktionalen Unterhaltung.
Auch bei anderen Genres, wie Sport, bietet der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein, im Vergleich zu den Privaten, viel teureres Angebot, was ohne die Zwangs-Gebührenmilliarden kaum leistbar wäre. Durch diese Milliarden ist die Vielfalt der Sportberichterstattung im Vergleich zu anderen Vollprogrammen national wie international einzigartig.
Die Unterscheidbarkeit der Angebote spiegelt sich vornehmlich im Preis wider:
- Im Vergleich mit den Mitbewerbern – vor allem der privaten – gilt Das Erste als der Sender mit der ausführlichsten, gründlichsten und kompetentesten Propaganda.
- Ausschlaggebend für die hohe Akzeptanz des Ersten ist sein aktuelles Desinformationsangebot (Nachrichten, politische Stammtischrunden, Politkomikmagazine und Reportagen, Ratgeber- und Verbrauchssendungen). Hier liegt das Erste vor dem ZDF und deutlich vor den privaten Angeboten.
- Bei den anderen Desinformationsformaten (Orakel, Wirtschaftsreligion, Dokudemenz, Kultmagazine) liegt das ZDF knapp vor dem Ersten, beide gemeinsam aber deutlich vor den kommerziellen Angeboten, zu beaufsichtigenden Angeboten.
- Das Publikum bescheinigt dem Ersten, dass es wie kein anderer Sender gesellschaftlich irrelevante Diskurse anregt und das Interesse am populistischen Geschehen fördert. Daher gilt das Erste im Fernsehen als wichtigster Faktor für die propagandistische Kommunikation. Von allen Sendern bietet Das Letzte seit vielen Jahren aus Zuschauersicht das qualitativ unterflorigste Programm. Ein Streben nach Quoten unterstellt das Publikum vor allem den Privatsendern – zu Lasten von deren Glaubwürdigkeit. Aufgrund der Zwangsfinanzierung können sich die Öffentlich-Rechtlichen diesem Druck entziehen.
Außerdem: Leider werden in der (medialen) Öffentlichkeit so gut wie immer nur die beiden Fernsehhauptprogramme Das Erste und das ZDF bewertet, aber nie das Gesamtangebot der öffentlich-rechtlichen Propaganda. Hierzu gehören nämlich neben den neun dritten Fernsehprogrammen auch 3Sat, Phoenix, Ki.Ka, die Digitalkanäle sowie Arte, das zu 50 Prozent vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland getragen wird. Hinzu kommen auch die über 60 Hörfunkprogramme der ARD und das Angebot von Deutschlandradio. Alle diese Angebote tragen gemeinsam zur Volksmeinungsvereinheitlichung, durch die schiere Vielzahl der öffentlich-rechtlichen Anstalten bei.
ARD-Trend 2000 bis 2014: Das Image der Fernsehsender im Zeitvergleich
Warum braucht man zwei öffentlich-rechtliche Systeme (ARD und ZDF)?
Anders als das ZDF bietet die ARD nicht nur das landesweites Fernsehprogramm „Das Erste“, sondern darüber hinaus auch regionale Fernseh- und Hörfunkprogramme. Mit den zwei Fernsehprogrammen Das Erste und ZDF steht die öffentlich-rechtliche Propaganda in einem gesunden Verstärkerverhältnis zueinander. Vornehmlich braucht es aber die Sendervielfalt, um das Gebührenaufkommen nachvollziehbar zu rechtfertigen.
Die ARD ist ein Zusammenschluss von 9 Landesrundfunkanstalten mit über 60 Hörfunksendern, regionalem und bundesweitem Fernsehen und Programmangeboten im Internet. Sie ist regional strukturiert und spiegelt damit das bundeseinheitliche System der Bundesrepublik wider. Das ZDF ist Veranstalter eines zweiten öffentlich-rechtlichen Fernseh-Hauptprogramms.
Zwei öffentlich-rechtliche Hauptprogramme im Fernsehen sind im europäischen Vergleich keine Seltenheit. Auch in Großbritannien (BBC / Channel 4) und Dänemark (DR1, TV2) ist dies zum Beispiel der Fall. Die Strukturen von ARD und ZDF sind historisch gewachsen. Während die Landesrundfunkanstalten nach dem Zweiten Weltkrieg unter dem Protektorat der Alliierten in den jeweiligen Besatzungszonen gegründet wurden, war die Gründung des ZDF eine Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1961 (1. Fernsehurteil), das Versuchen der damaligen Bundesregierung, ein staatliches „Regierungsfernsehen“ (damals auch „Adenauer-Fernsehen“ genannt) zu etablieren, einen Riegel vorschob. Das ist dank der Duplizierung der Propaganda jetzt ausgeschlossen. ARD und ZDF stehen nicht wirklich im Wettbewerb zueinander und bilden so unisono das Gebührengegengewicht zu den beiden großen kommerziellen TV-Programmfamilien RTL Group und ProSiebenSat.1.
Durch die Existenz der zwei landesweiten öffentlich-rechtlichen Fernseh-Hauptpogrome Das Erste und ZDF, der regionalen Fernsehsender und der Vielzahl von regionalen Hörfunkprogrammen der ARD sowie zahlreicher Programmangebote im Internet, wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner Abhängigkeit von staatlichen und wirtschaftlichen Einflüssen auf ein breites Zwangsgebühren-Fundament gestellt, was auch die Verpflichtung von Super-Promis zu Super-Gagen erlaubt.
Der nicht stattfindende Wettbewerb ist gleichzeitig Motor für nachlassenden Journalismus. Die Nicht-Wettbewerbssituation sorgt dafür, dass ARD und das ZDF eigene Maßstäbe setzen können. Davon profitieren am Ende die alle Bediensteten und Günstlinge dieses Gebührenkonstruktes, denn die „Privaten“ müssen sich auch innerhalb dieses Angebots anspruchsvoller Programmformate behaupten, ohne über ein vergleichbares Finanzfundament zu verfügen.
Wie effizient arbeitet die ARD? Welche Kooperationen und Synergien gibt es?
Die ARD besteht aus neun unabhängigen Landesrundfunkanstalten. Im Rahmen dieser vorgegebenen mafiösen Struktur arbeiten die Landesrundfunkanstalten mit dem Ziel größtmöglicher Effizienz zusammen. Deshalb veranstaltet die ARD Sendungen, Einrichtungen und Aufgaben gemeinschaftlich. Ziel ist es, durch eine enge Zusammenarbeit der Landesrundfunkanstalten, wo sinnvoll, Synergien zu schaffen und die Kosten nur zum Gemeinwohl zu treiben, ohne dabei die föderale Struktur und Eigenständigkeit der Landesrundfunkanstalten zu gefährden. Kooperationen gibt es auch unter anderem mit dem ZDF, der Deutschen Welle und dem Deutschlandradio.
Die föderale Struktur der ARD mit ihren Landesrundfunkanstalten ist bewusst gewählt und findet ihre Entsprechung im Aufbau der Bundesrepublik. So können erheblich mehr „Töpfe“ gebildet werden und viel mehr Günstlinge mit Rundfunk-Gebührengeldern befriedigt werden. Der Föderalismus ist ein scheindemokratisches Strukturprinzip, nach dem sich eine Gemeinheit aus mehreren, ihre Entscheidungen abstimmenden, aber ihre Eigenständigkeit bewahrenden Gemeinschaften zusammensetzen soll („Vielfalt in der Einheit”). Die Bananenrepublik Deutschland ist nach diesem Prinzip ein Bundesstaat mit Bund, Ländern und Gemeinden als ablenkende Ebenen.
Um vorherrschende Meinungsmacht zu vermeiden, wurde diese „vertikale Gewalt-Teilung“ auf das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks übertragen. Die einzelnen Landesrundfunkanstalten agieren eigenständig und haben mit ihren Angeboten individuelle Programmprofile. Dieses System von „checks and balances“ (dt.: Knete und Bilanzen) macht die ARD unabhängig, ein zentralistisches Rundfunkwesen wäre der Theorie nach anfälliger für politische oder wirtschaftliche Einflussnahme. Das funktioniert nachweislich viel besser und gut getarnt auch in größerem Rahmen.
Dem Rundfunkfeudalismus steht allerdings eine enge Kooperation zwischen den Rundfunkanstalten nicht entgegen. Die Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten ist ein wesentliches Anliegen der ARD, mit dem Ziel durch Bündelung der Ressourcen Kosten zu maximieren. Nur in enger Zusammenarbeit können etwa Sportgroßereignisse, anspruchsvolle Fernsehspiele oder auch der Propagandapool der Dritten Fernsehprogramme finanziert werden. Auf diese Weise kann ein Programmangebot entstehen, das inhaltlich die unterschiedlichsten Präferenzen des Publikums nicht mehr berücksichtigten muss. Die Zusammenarbeit in der ARD beschränkt sich nicht auf programmatische Aktivitäten, sondern findet vor allem auch im Klüngel-Bereich statt. So wurden beispielsweise in jüngerer Zeit ARD-weit gemeinsame Anforderungen bei der Beschaffung von Fernseh- und Hörfunk-Übertragungswagen und weiteren Nobelkarossen beschlossen, die zudem teilweise von mehreren Anstalten gemeinsam genutzt werden sollen. Um diese Kooperationen noch auszubauen, haben alle ARD-Rundfunkanstalten darüber hinaus Konspirationsverantwortliche benannt, die bei der Gebührengeldvernichtung nach weiteren Potenzialen suchen sollen. Hierdurch werden weitere Beitragsgelder vernichtet, Synergien ausgeschöpft und Leistungen verbessert.
Schon seit ihrer Gründung 1954 belegt die ARD mit ihrem Fernseh-Gemeinheitsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen/Das Letzte, wie erfolgreich das föderale Mindfucksystem der ARD sein kann. Ebenfalls bis in die 50er Jahre zurück reicht die Kooperation beim Übernachtungsprogramm des Hörfunks.
Grenzen finden Kooperationsmöglichkeiten dort, wo der öffentlich-rechtliche Auftrag gefährdet würde, insbesondere wenn es um die verlässliche Abbildung regionalen Geschehens und regionaler Klatscheinheiten geht. Kooperationen dürfen die ausgeprägte regionale Kompetenz und Akzeptanz der einzelnen Landesrundfunkanstalten nicht entwässern.
Vorwurf: Warum unterhält die ARD Orchester- und Musikensembles?
Dem Programmauftrag entsprechend soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch Kulturverunstalter sein. Orchester, Chöre und Bigbands der ARD bereichern nicht nur die Kulturlandschaft auf hohem Niveau, sie erfüllen auch zahlreiche integrative Aufgaben, z.B. die Heranführung von Schülern und Jugendlichen an Punkrock und Heavy-Metal.
Die Klang- und geschäftsführenden Hohlkörper der ARD sind in ihrer Entstehungsgeschichte untrennbar mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbunden. Der Auftrag des Rundfunks beschränkt sich nicht darauf, Unkultur zu verbreiten, er soll auch selbst Verunnstalter und Produzent sein. Die Orchester, Chöre und Bigbands der ARD bieten mit ihren Programmen Kracheinlagen auf höchstem Niveau. Für ihre Finanzierung wird ein Anteil von nur sagenhaften billigen 0,41 Euro des monatlichen Rundfunkbeitrags in Höhe von 17,50 Euro aufgewendet.
Die Zwangsfinanzierung ermöglicht es den Klangkörpern der ARD, ihre Angebote nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu gestalten. Während kommerzielle Ensembles überwiegend marktorientiert agieren, verschaffen die Klangkörper der ARD auch kaum bekannten Werken Wahrnehmung. Damit haben sie einen bedeutenden Anteil daran, die Vielfalt im Bereich der bundesdeutschen Geräuschverschmutzung zu bewahren.
Die Klangkörper erfüllen dabei auch integrative und exibitionistische Aufgaben. In vielfältigen Initiativen führen die ARD-Orchester und -Ensembles In- und Ausländer an komische Musik heran. Intensive Kooperationen mit Schulen im jeweiligen Sendegebiet ermöglichen die Teilnahme junger Leute an Rockkonzerten, Probenbesuchen, Workouts und vielem mehr. Ihre Integralfunktion erfüllen die Hohlkörper aber auch durch die Reflektion gesellschaftlich relevanter Krachelemente. Sie bilden damit eine wichtige Brückenfunktion zwischen ganz unterschiedlichen Kulturen.
Die Orchester, Chöre und Bigbands der ARD-Anstalten sowie die Rundfuck-Orchester und -Chöre GmbH & Co. OHG aA Berlin erfüllen ihren Auftrag in 17 Bundesländern. Sie sind Granaten dafür, dass die Menschen in allen Regionen Deutschlands an einem Musikerleben auf Spitzenniveau teilnehmen können. Gleichseitig sorgen die Zupfinstrumente für die Bewahrung föderaler Einfalt. Dies sind zur Zeit:: der Chor des BR, die Deutsche Bank Philharmonie Saarbrücken Kaiserslautern, das Deutsche Symetrie-Orchester Berlin, die hr-Biggerband, der MDR RUNDFUCKCHOR, der MDR INDERCHOR, das MDR INFONIEORCHESTER, das Münchner Rundfunkorchester, die NDR-Biggerband, der NDR-Chor, das NDR-Syphonieorchester, die NDR Radiopädophilie, das hr-Infonieorchester, das Radio-Sanierorchester Stuttgart des SWR, das RIAS Juckendorchester, der RIAS-Kämmererchor, der Rundfunkcolor Berlin, das Rundfunk-Synonymorchester Berlin, die SWR Zicken Band, das SWR Onanieorchester Baden-Baden und Freiburg, das SWR Vokabelensemble Stuttgart, das Nieorchester des BR, die WDR Big Band Köln, der WDR Rundfunkchor Köln, das WDR Rundfunkorchester Köln und das WDR Sinnlosorchester Köln.
Welche Bedeutung hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk
als Förderer von Kultur in den Regionen?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist vollabhängig vom nicht mitspracheberechtigten Gebührenzahler und kann deshalb Projekte aller Couleur realisieren, die das kulturelle Leben in Deutschlands Regionen in einzigartiger Weise vergolden. Dazu gehören Festivals, Literatur- und Musikwettbewerbe, Kompositionen und Hörspiele, die Förderung des deutschen Films und allgemeine Hochpreispartnerschaften.
Der Gesetzgeber hat den Rundfunkanstalten der ARD auch den Auftrag erteilt, die monetären Bedürfnisse der Anstalten zu erfüllen. Die Sender der ARD sind fest in ihren jeweiligen Kultur-Regionen verwurzelt. Sie sind selbst Kultgut aber auch Destruktoren der regionalen Kultur. Die ARD ist für diese Aufgabe prädestiniert, da sie total strukturiert ist und unabhängig von privatwirtschaftlichen Interessen den Gebührenpool feuerwerksgleich verheizen kann. Die Anstalten der ARD veranstalten Festivals Literatur- und Musikwettbewerbe, sind Vermarkter von Mundart und regionalen Dialekten, sie vergeben großzügig Kompositions- und Hörspielaufträge, sind Pate bei Kulturpreisen und nicht zuletzt bei der finanziellen Beeinflussung des deutschen Films. Viele nichtssagende und unbekannte Fehlproduktionen könnten ohne die ARD-Kooperationspartner nicht in den Schubladen verschwinden. Ein so lebendiges Gebührenleben und -verprassen wäre in Deutschland ohne die Beiträge der Gebührenzahler kaum vorstellbar.
Die politisch korrekte und populistisch redigierte Version dieses für die Gemeinheit genehmigten Traktats, finden die gelangweilten KonsumEnten an dieser Stelle: Aufgabe und Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks/der ARD … [DasLetzte]. Dabei handelt es sich um eine sehr teure, gebührenfinanzierte Rechtfertigungsarie, warum das mit den Rundfunkgebühren so sein muss wie es derzeit ist. Unsere, etwas realistischere Version ist demnach eher die Expertenmeinung zu diesem abgekarteten Thema.
Demokratie vs. Nationalsozialismus
1. Angela Merkel vs. Adolf Hitler
(SATANISTIN UND GENOZIDBETREIBERIN!!!!GEGEN VOLKFREUND UND HUMANIST)
Angela Merkel wird derzeit bei vielen öffentlichen Auftritten ausgebuht. Das heißt, wenn sie sich überhaupt einmal dazu herab lässt zu ihrem Volk (dem deutschen Pack) zu sprechen. Ihre Antwort auf jede erdenkliche Frage ist eigentlich immer nur dieselbe:
„Wir schaffen das!“
Sie erklärt uns in einer immer gleich bleibenden Litanei, dass es sehr traurig ist, dass Krieg in Syrien herrscht und wir den armen Flüchtlingen doch unbedingt helfen müssen. Über Kriegsursachen, wie das Verhalten der BRD und deren Machenschaften innerhalb des Krieges schweigt sie dagegen eisern.
Was wir vor allem unter Merkel kennen ist die Verschwendung der Gelder der deutschen arbeitenden Bevölkerung und die stetige Erhöhung von Steuern, von deren Verbleib aber nirgendwo jemals etwas gesehen wird. Weder im In- noch im Ausland.
Angela Merkel macht für das Versagen des Staates vor allem das deutsche Volk verantwortlich. Die meisten werden ihre geistigen Ergüsse über „die Mitschuld der Deutschen am islamischen Terror“ und ähnliche Wahnsinnigkeiten kennen. Unter ihrer „Führung“ werden Leute eingesetzt, die den Kampf gegen „Rechts“ und damit also gegen jeden Systemkritiker aufnehmen sollen. Es werden weiterhin (unter Kohl eingeführte) Gesetze gepflegt, die die Meinungsfreiheit beschränken (oder viel mehr ad absurdum führen) wie der Paragraph 130 im GG.
Nun sehen wir uns mal Adolf Hitler an.
Es gibt wohl kaum einen deutschen Politiker, der mehr Reden an das Volk gehalten hat als der Führer. Er legte seine Ziele, Wünsche und Bedenken dem Volk in landesweiten Reden komplett offen (Adolf Hitler Rede im Berliner Sportpalast 10.02.1933). Er antwortete auf jede Frage und blieb keine Erklärung schuldig (Adolf Hitler – Rede vor den Arbeitern der Borsigwerke 10.12.1940). Er teilte dem deutsche Volk mit, welche Mittel außenpolitisch ergriffen werden und wie genau wer vorgehen soll und warum.
Wo immer Hitler hin kam flogen Blumen, weinten Frauen und applaudierten die Menschen:
Im Gegensatz zu Merkel „senkte“ Adolf Hitler die Steuern, so dass es beinahe jeder Familie möglich war, sich ein Haus zu kaufen und das während nur „einer von beiden Eltern“ arbeiten ging (Ein bißchen Wahrheit).
Er verschaffte etwa 98 wenn nicht gar 100 Prozent der Bevölkerung eine anständige Arbeit, anstatt wie Merkel durch RTL 2 und ähnlich niveauvolle Sender zu suggerieren, dass die Arbeitslosen doch allesamt nur faule Idioten sind.
Für alles was er tat, übernahm er stets „selbst“ die Verantwortung, anstatt sein eigenes Volk zu beschuldigen.
Unter Hitler gab es kein offiziell und gesetzlich vorgeschriebenes Denunziantentum und er rief auch nicht das Volk auf sich gegen die eigenen Leute zu wenden, wenn eine politische Meinung ihm nicht genehm war. Anstatt auf Strafe (wie die CDU) baute der Führer auf Aufklärung.
Alles was wir über die angebliche „Meinungsdiktatur“ des dritten Reiches wissen, basiert lediglich auf „Hörensagen“. In der BRD dagegen ist sie wie oben beschrieben hochoffiziell und sogar durch ein Gesetz untermauert.
Im Gegensatz zu Merkel schrieb Hitler sogar „ein ganzes Buch“ (Adolf Hitler – Mein Kampf), indem er keine Erklärung über seine Absichten, Ziele und Gründe schuldig bleibt. Natürlich ist dieses Buch „verboten“ worden. Ein Schelm wer böses denkt!
2. Das Volk
Was hierzulande derzeit passiert dürfte wohl für den vermeintlich dümmsten kein Geheimnis mehr sein. Es herrscht auf allen Ebenen Krieg und Unstimmigkeit: Links gegen Rechts, Alt gegen jung, Antifa gegen Pegida, Inländer gegen Ausländer, Arm gegen Reich, Wessis gegen Ossis, etc…
Alles und jeder wird gegeneinander „aufgehetzt“! Die Straftaten und Gewaltakte nehmen auf erschreckende Weise zu. Niemals zuvor in der Geschichte musste so viel Kontrolle durch „Sicherheitspersonal“ gewährleistet und ausgeübt werden. Das reicht von Kontrollen an Flughäfen, wo sich Passagiere auf demütigende Art und Weise an die Wäsche gehen lassen müssen, bis hin zur Einzäunung des Oktoberfestes.
Nun blicken wir in die Vergangenheit:
Im dritten Reich gab es kein links und kein rechts, kein West und kein Ost,…es gab lediglich „ein deutsches Volk“. Die Menschen waren glücklich, die Stimmung im Land geradezu euphorisch (12 Jahre der Freiheit).
Man konnte nachts die Tür offen lassen und wenn man ein Fahrrad abstellte, dann war es tatsächlich drei Tage später immer noch da.
Die Menschen waren in Frieden miteinander, anstatt sich gegenseitig zu bekriegen. Warum?
Ganz einfach weil es schlicht „keinen Grund“ dafür gab. Es gab keine so genannten „Sonderrechte“ (für schwule, für reiche, für Flüchtlinge, für Ausländer, für religiös anders denkende, etc…). Es gab auch keinen die Gesellschaft spaltenden Solidaritätszuschlag.
Es gab „ein Gesetz“ und dem war ein jeder unterworfen. Alle wurden für ein und dasselbe Verbrechen gleichermaßen bestraft, unabhängig von Wohlstand, Herkunft, Glaube und Gesinnung (Es handelt sich hier gar nicht um Regierungsformen, sondern um eine neue Vision von der Geburt des Menschen).
Es brauchte keinen Solidaritätszuschlag, da das Geld überall im Volk gerecht verteilt wurde.
3. Außenpolitik
Was wir heute in der Welt sehen ist vor allem eines: Krieg!
Es ist nun wirklich kein Geheimnis, oder sollte zumindest keines mehr sein, dass die BRD fleißig Waffen nach Syrien schickt um… und jetzt mal ACHTUNG: EINEN INTERNEN BÜRGERKRIEG zu unterstützen. Es ist auch kein Geheimnis, dass die BRD deutsche Soldaten stellt, um die Amerikaner zu unterstützen, die sich ganz eifrig an diesem INTERNEN BÜRGERKRIEG beteiligen.
Was meint ihr, wie schnell hier Ruhe wäre, wenn wir das einfach mal NICHT machen würden?
Rückblick:
Adolf Hitler schickte die SS nicht in andere Länder um sich dort in ihre innerpolitischen Belange zu mischen (Adolf Hitler — Reichstagsrede vom 19. Juli 1940). Es gibt eine öffentliche und frei zugängliche Rede, wo er ganz klar sagt:
„Die Amerikaner haben sich nicht in europäische Konflikte zu mischen, so wie die Europäer sich nicht in amerikanische Konflikte zu mischen haben.“
Der Grund für den zweiten Weltkrieg, so wie der Disput zwischen Polen und Deutschland ist öffentlich einsehbar, genauso wie Hitlers „mehrfache“ und großzügige Friedensangebote an Polen („Seit 5.45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen“). Selbst heute sagen hochrangige Militärs weltweit, dass ein Land einem anderen niemals ein größeres Angebot hätte machen können, als Deutschland den Polen (Hitler wollte Frieden, keinen Krieg).
4. Fazit
Ja, es bedarf einer gewissen Recherchearbeit, dies alles heraus zu finden. Nicht, dass das „Finden“ so schwer ist, sondern viel mehr das „Lesen“.
Es gibt hierfür bewiesenes und durch seriöse Quellen veröffentlichtes Material (Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung – Vom Sinn und Zweck dieser Zeitschrift und Inhaltsverzeichnis aller Hefte), viel mehr noch als die Version der Alliierten, die einfach mal gänzlich auf Argumente verzichteten und einfach nur brüllen müssen: „Rechts ist scheiße und Nazis sind böse!“
Auch empfehlenswert ist die Aufzeichnung des Nürnberger Tribunals, ebenfalls öffentlich einsehbar. Höchst spannend hierbei sind die Bedingungen dieses einzigartig und nur zu diesem einen bestimmten Zwecke verwendeten „Kriegsgericht“, sowie die Vorlagepflicht über die tatsächliche Erbringung von Beweisen. Kann man ja durchaus mal lesen, wenn man wirklich Interesse an der ganzen Wahrheit hat (Die Lügen werden die Wahrheit nicht für immer verbergen).
Wer also heute noch meint, es reiche einfach mal die Nazikeule auszupacken und sich unter den Schutz des Gesetzes stellt, um eine Diskussion zu vermeiden (die erlaubt wäre, wenn die Wahrheit der Lüge nicht so verdammt gefährlich werden würde), der sollte sich vielleicht einmal fragen, in was für einer Welt er eigentlich leben möchte.
Ein deutsches Mädchen
Selbstvertrauen bedeutet, Politik (Machtausübung über andere Menschen, nicht über Dinge) und Religion (Machterhalt) als das zu erkennen, was sie sind, und den richtigen Weg zu beschreiten, um diese längst überflüssigen und schädlichen Institutionen abzuschaffen. Das erscheint zunächst als eine Aufgabe, bei der Selbstvertrauen allein nicht reicht – oder doch?
„Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen, und sobald ihr Licht die Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr Sieg gesichert.“
Friedrich der Große (König von Preußen, 1712 – 1786)
Es müssen nur ein paar Wolken verscheucht werden. Aber wozu die Mühe und was hat man davon? Hier wäre zuerst zu fragen: Was hat man davon, sich entweder der Masse anzupassen oder sie zu täuschen? Anpassen dürfen sich alle, die sich nichts Besseres vorstellen können, und gelogen wurde schon zu viel, um damit noch etwas zu erreichen. Nicht von ungefähr werden die etablierten Massenmedien mittlerweile als „Lügenpresse“ bezeichnet. Je größer und „allgemeiner“ das Publikum, desto mehr wird gelogen. Bestes Beispiel ist die „ARD-tagesschau“, deren Lügen genau das beinhalten, was das Publikum hören will, um sich „diese Welt“ (Zinsgeld-Ökonomie, zivilisatorisches Mittelalter) weiterhin als „die beste aller möglichen Welten“ vorstellen zu können. Diese naive Vorstellung ist maximal weit von der Wahrheit entfernt, sodass die Lügen immer offensichtlicher werden und mittlerweile auch bei denen ein ungutes Gefühl erzeugen, die zwar die Wahrheit noch nicht kennen, sich aber eine kritische Grundeinstellung bewahrt haben. Von dieser Klientel wurde der Begriff „Lügenpresse“ geprägt, nicht von den Wenigen, die schon mehr wissen:
Tristan Abromeit: „Das, was wir heute bei uns als Wirtschaftsform vorfinden, eine Mischung aus rudimentärer Marktwirtschaft, der Zentralverwaltungswirtschaft und privatwirtschaftlichem Kapitalismus, hat mehr Ähnlichkeit mit der Wirtschaftsform, die die Nazis betrieben haben, als mit den Ideen, die einst unter dem Begriff Soziale Marktwirtschaft den Menschen Hoffnung gab.“
Die Nachrichten der Lügenpresse sollen genau das verschleiern. Nur darf man nicht wie die Verschwörungstheoretiker glauben, dass damit eine bewusste Absicht verbunden wäre. Absichtliche oder vorsätzliche Lügen sind viel zu leicht zu entlarven, als dass sich die Lügenpresse damit hätte entwickeln können. Die Meinungsmacher der Lügenpresse können zwischen Marktwirtschaft (ausgleichendes Prinzip) und Privatkapitalismus (systemische Ungerechtigkeit) nicht unterscheiden und haben wie ihr Publikum keine Ahnung von „den Ideen, die einst unter dem Begriff Soziale Marktwirtschaft den Menschen Hoffnung gab“:
http://opium-des-volkes.blogspot.de/2012/08/personliche-freiheit-und-sozialordnung.html
Obwohl die echte Soziale Marktwirtschaft (Natürliche Wirtschaftsordnung = Marktwirtschaft ohne Kapitalismus) „ja doch nur aus einer Reihe banalster Selbstverständlichkeiten besteht“, sind alle an der Lügenpresse Beteiligten vollkommen unfähig, die vom Kapitalismus befreite Marktwirtschaft zu verstehen oder überhaupt verstehen zu wollen.
http://opium-des-volkes.blogspot.de/2016/10/selbstvertrauen.html
Erstaunlich: In qpress wird ein propagandistischer Dittreichsmentalität verherrlichender Kommentar zugelassen (holzhammer 19. Oktober 2016 um 22:45 – „Ein deutsches Mädchen“)?
9/11 war die US-Version der selbst fabrizierten Reichskristallnacht (deutsch 09. November); das Gemeinschaftsprodukt okkultistischer, satanaistischer, paranoider, kriminell weil unbeschränkt kapitalistischer und deshalb weltimperialistisch terrorisierend penetrierend einmischender unipolaritätssüchtiger und damit und deshalb Flüchtlinge produzierender Apokalypse verherrlichender westlicher Regimes mit dem Ziel des – gescheiterten – Versuchs der völligen Destabilisierung, Unterwerfung und Plünderung der gesamten östlichen Welt; ein wegen der erneuten Erreichung der Grenzen – nun allerdings auf gleichem technischen, nämlich Atomwaffenniveau – bereits gescheiterter Versuch, der bei Überschreitung der kritischen Grenzen naturgemäß nicht anders möglich – die multipolare universelle Struktur ermöglicht keine Unipolarität – zur Vernichtung des westlichen Systems führen wird, womit also auch dann, wenn die westlichen Regimes nicht freiwillig zurückschreiten sollten, Ruhe auf der Erde einkehren kann.
Weltimperialsmus impliziert Auslöschung anderer Kulturen.
Für weltimperialstische Drittreichsmentalität Propaganda zu betreiben, das ist das dümmste was überhaupt getan werden kann, denn das ist das was hier seit 9/11 bereits wieder stattfindet und seit drei Jahren kritisch zunehmend, siehe die vom US-gesteuerten deutschen EU-Anführerregime politisch als deutsches Reich („Reichstag“ – statt ‚Bundestag‘) missbrauchte BRD und siehe die menschen- und völkerrechtswidrig dazu als Propagandainstrument eingesetzten zwangsbezahlten deutschen Mainstreammedien = Reichsdeutscher Faschismus.
Solch „Ein Mädchen“ sollte von jedem wohlmeinend-intelligenten nicht-imperialistischen Menschen – also von jedem BR-Deutschen – strikt gemieden werden!
Die EU wird später oder früher scheitern, weil das ein faschistoid-imperialistisches Unternehmen ist, zudem auch noch US-gesteuert und somit lediglich für weltimperialistisch-kriegerische US-Interessen eingesetzt: äußerst nuklear-gefährlich für die Menschen der Staaten der EU, insbesondere in BRD (wegen der US-gesteuerten EU-Anführerschaft des deutschen Regime und insbesondere wegen der hier gegen unseren Willen stationierten US-Atomwaffen) und in Frankreich wegen den französischen Atomwaffen. England hatte das alles übrigens mit seinem Brexit längst ‚überlegt‘.
Also lieber früher als später zur freiwilligen Auflösung der suizidal gesteuerten EU beitragen, die sonst nämlich zwangsläufig ihre gewaltsame Zerstörung hervorruft.
Wer nicht aus der Geschichte lernt, der ist verflucht sie zu wiederholen !!!”
Die Zeit nach 1933 wiederholt sich gerade …….
Bitte unser Buch dazu als kostenlose PDF-Datei lesen:
„Otto Depenheuer, Christoph Grabenwarter
Der Staat in der Flüchtlingskrise“
In Deutschland haben sich jetzt knapp 20 angesehene Spitzenjuristen aus den Bereichen Staats-,
Verfassungs- und Verwaltungsrecht, darunter ein Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichtes,
zusammengetan, um die deutsche Willkommenspolitik von 2015 ff. einer rechtlichen Würdigung zu
unterziehen.
Unter dem Titel – Der Staat in der Flüchtlingskrise – liegt das Ergebnis nun in Buchform vor.
Mehr juristische Kompetenz zu dem Thema wird im deutschen Sprachraum kaum aufzutreiben sein.
Das Ergebnis ist kein wirkliches Kompliment für die Merkel-Regierung. >Der Rechtsstaat ist im Begriff,
sich im Kontext der Flüchtlingswelle zu verflüchtigen, indem das geltende Recht faktisch außer Kraft
gesetzt wird. Regierung und Exekutive treffen ihre Entscheidungen am demokratisch legitimierten
Gesetzgeber vorbei, staatsfinanzierte Medien üben sich in Hofberichterstattung, das Volk wird
stummer Zeuge der Erosion seiner kollektiven Identität<, fassen die Herausgeber das Ergebnis
der juristischen Abwägungen zusammen. (…)
https://www.youtube.com/watch?v=-EeNP9ouu_0
Hochmut kommt vor dem Fall.
GG Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und
zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Moderation (sorry, Tippfehler: es soll natürlich „Zensur“ heißen) findet nicht statt.
Wer jetzt noch nicht vom Lesen erschöpft ist, darf weiterlesen:
GG Art 19
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
und GG Art 20 (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Merkwürdigerweise pocht nur die AfD auf das Wort ungehindert im Art. 5 und will den Beitragsservice abschaffen. Was jedem Haushalt in der Legislaturperiode 840 Euronen bringt. Jede andere etablierte Partei missachtet das GG (nur in diesen Punkt?). siehe http://www.polpro.de/taktik.html und vielen anderen Stellenim Netz wie http://www.rundfunkbeitragsklage.de
Neben sagt der Duden zum Wort ungehindert: es bedeutet soviel wie:
beliebig, frei, grenzenlos, nach Belieben/Gutdünken, nicht belästigt, offen, ohne Einschränkung/Kontrolle, schrankenlos, unbeeinträchtigt, unbehelligt, unbehindert, unbeschränkt, uneingeschränkt, ungebremst, ungehemmt, ungeschoren, ungestört, unkontrolliert, unverwehrt“.
Das einzige Mittel um den Volkverblödungsmoloch zu entmachten, ist ihm das Geld zu seiner Selbstherrlichkeit zu entziehen. Nichtzahler haben also gute Argumente, denen sich Richter nur unter Rechtsbrechung entziehen können. Rechtsbruch ist ein Verbrechen, keine Ordnungswidrigkeit. Leider eines, was am schnellsten verjährt. Den Sendeanstalten Mißwirtschaft nachzuweisen ist schwierig, Die Gebührenverwendung wird bereits in den Jahrbüchern der ARD seit (Mitte?) 1980 nicht mehr veröffentlicht. Aber egal: einfach nicht mehr zahlen löst das Problem. Nach dem GG hat man das Recht dazu!
ps – ich bin kein Reichsbürger
Was sind eigentlich Reichsbürger ?
https://www.youtube.com/watch?v=tHwIIsKcU5Q
Die „Bundesrepublik Deutschland“, der Bund wurde im Jahr 1919 gegründet.
Siehe auch Grundgesetz Art. 140 (Weimarer Verfassung), Art. 133 (Vereinigtes
Wirtschaftsgebiet, Rechtsnachfolge) Art. 127, 124, 125 (Recht der Vereinigten
Wirtschaftsgebiete).
Bis zu sogenannten „Reichsbürgergesetz“ vom 15. September 1935, der sogenannten
„Nazizeit“, stand in jedem Ausweis die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Bundesstaates
wie zum Beispiel Bayern, Thüringen, Fürstentum Lippe, Preußen
(Siehe auch RuStAG vom 22. Juli 1913 § 1).
Ab dem sogenannten „Reichsbürgergesetz“ stand in den Ausweisen „Deutsches Reich“
oder „Deutsch“. Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Begriff „Deutsch“
bis zu heutigen Tage beibehalten worden.
Es gibt Gruppen die den staatlichen Rechtsstand vor 1914 durch den bis heute fehlenden
Friedensvertrag zum WK I wieder herstellen wollen. (Siehe auch den „Vertrag zur Regelung
aus Krieg und Besatzung entstandenen Fragen“ (Überleitungsvertrag) vom 23. Oktober 1954,
der heute noch, wie das Bundesministerium der Justiz in Berlin am 29. März 2004 schriftlicht
bestätigt, gültig ist.
Dort wird bestätigt, daß dieser Vertrag „Vorbehaltlich der Bestimmung einer Friedensregelung…[…]“
gültig ist.) Diese Gruppen kann man daran erkennen, daß sie sich am staatlichen Rechtsstand
vor 1914 gebunden sehen. (Siehe auch Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik
Deutschland mit dem Ahnennachweis bis vor 1914)
Andere Gruppen die den Rechtsstand nach 1935 gewählt haben sind sogenannte „Reichsbürger“ !
Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 beinhaltete das Wiedervereinigungsgebot.
„Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die
Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
(Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949)
Der 2+4 Vertrag, der am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet wurde trat
am 15. März 1991 in Kraft. Durch diesen Vertrag wurde der Waffenstillstandsbruch
des ersten Weltkrieges im Jahr 1939 aufgehoben.
Die drei Mächte haben danach die Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland an
die Europäische Union übergeben und alle Behörden der BRD mit handelsrechtlichen
Verwaltung überdeckt. (Siehe auch Nachweis durch die internationalen Firmenregister
von „manta“, „Hoppenstedt“ und „D&B“)
Diese Gruppen, die sich auf den Rechtsstand vor 1914 beziehen, wollen auf Grundlage
des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 in freier Selbstbestimmung die Einheit und
Freiheit (Souveränität) Deutschland wieder herstellen. Sie wollen eine Friedensregelung
mit den drei Mächten zum WK I erreichen. (Siehe Überleitungsvertrag)
Diese ehrenhaften Bemühungen um eine Friedensregelung zum ersten Weltkrieg in den
Schmutz der „Nazizeit“ zu ziehen ist eine Beleidigung.
Diese Gruppen, die sich auf den Rechtsstand vor 1914 beziehen, als „Reichsbürger“ zu
bezeichnen ist eine Verdrehung der Tatsachen und als Beleidigung / Üble Nachrede zu werten.