GEZ-Schlappe vor Gericht, ARD und ZDF müssen ins Wahrheitsministerium

ingsoc_logo_from_1984_orwell_krieg-ist-frieden-unwissenheit-ist-staerke-freiheit-ist-sklaverei-wahrheitsministerium-ard-zdf-gez-behoerdenstatus-adeDeutsch-Absurdistan: Freiwilliger Zwang ist immer eine heikle Angelegenheit, das bekam nun auch der Beitragsservice (ehemals GEZ) zu verkosten. Genauer allerdings die hinter dieser nicht rechtsfähigen Inkasso-Organisation stehen Sender, ARD, ZDF und Deutschlandradio. Bislang haben sich diese Sender immer als hoheitliche Propaganda-Behörden verstanden und infolgedessen die kostengünstigen Amtshilfen von  Finanzamt, Zoll und Kommunen bei der Zwangsvollstreckung der Rundfunkbeiträge in Anspruch genommen. Mit dieser Form der Vollstreckung könnte jetzt endgültig Schluss sein.

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Das Landgericht Tübingen erkannte diesen Institutionen in einem wegweisenden Urteil die Behördeneigenschaft ab. Vielmehr seien die Sender gewöhnliche kaufmännische Betriebe und diese könnten sich diesbezüglich nicht auf dieselben Vollstreckungsroutinen und Gegebenheiten berufen, wie es echte Behörden in ziemlich verkürzten Wegen tun können. In gewisser Hinsicht bescheinigt das Einzelrichter-Urteil den Sendern so eine Art Rosinenpickerei. Mal gibt man sich als Behörde, mal als ahnungsloses Unternehmen. Nachfolgend als Auszug der entscheidende Satz warum diese Klage zulässig war:

(Absatz 7 des Urteils) 1. Die Beschwerde erweist sich dennoch – auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.6.2015 (1 ZB 64/14) – aus dort nicht problematisierten Erwägungen bzw. entgegen der dortigen Darlegung als begründet. Konkret fehlt es primär an der Erfüllung der vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen der Zustellung der Bescheide (- nachfolgend Zf. 6 -), im Übrigen auch an der Behördeneigenschaft im Sinne des Vollstreckungsrechts (nachfolgend Zf. 7 -).

Ziemlich detailliert wurde das Urteil an nachfolgender Stelle zerlegt: Gericht spricht Rundfunkanstalten Behördeneigenschaft ab und stoppt Zwangsvollstreckung des Beitrags[Norbert Häring]. Eben jener Norbert Häring ist schon dadurch aufgefallen, dass es sein Wunsch und Wille war, diese Zwangs-Gebühr nur in Bar entrichten zu wollen. Auch der Rechtsstreit ist offenbar noch nicht zu Ende. Sicher ist damit zu rechnen, dass die nächst höheren Gerichte, aufgrund der Dimension, diesen Einzelrichter kippen könnte. Die in dem Urteil gelieferten Ansätze sind aber ausgesprochen spannend und hilfreich. Der Richter in Tübingen hat einen gründlichen Job gemacht.

Aus eben diesem Grunde können wir uns einen ganz anderen Ausgang der Geschichte vorstellen. Sender und Politik sollten endlich die letzte Scham bei der Veralberung des Zwangs-Beitragsvolkes fallen lassen. Warum sich noch weiter auf die „Regierungsferne“ dieser Sender berufen? Das ist doch ausweislich des Parteienproporzes in den Aufsichtsgremien der Anstalten ohnehin der größte Witz aller Sendezeiten ist! Eben diese „Regierungferne“ nahm auch der Richter in seiner Urteilsbegründung mit schwerem Argwohn zur Kenntnis. Wären die Sender regierungsfern, könnten sie keine Behörden sein. Und wenn Sie keine Behörden sind, können sie nicht nach denselben Grundsätzen vollstrecken lassen. Eine bestechende Logik.

Die Lösung des Problems ist das Wahrheitsministerium

Deshalb wird für uns ein gehöriger Neuregelungsbedarf in dieser Angelegenheit immer erkennbarer. Besonders in diesen schweren Zeiten fällt einem sofort eine  historische Steilvorlage dazu ins Auge. George Orwell mit seinem Roman 1984. Genau das ist es was uns aktuell fehlt. Das Wahrheitsministerium“ … [Wikipedia]! Volksempfaenger GEZ Propaganda Zwangsabgabe Vergleich 30er 2013Das Logo der neuen Staatssender (oben) ist daran angelehnt. Damit sollten SIE doch nun überhaupt kein Problem haben. Zumal ARD, ZDF und Deutschlandradio ohnehin nur journalistischen Grundsätzen verpflichtet sind. Damit sind sie angeblich und alleinig der Wahrheit verpflichtet (natürlich nach den Parteien) … soweit zur Theorie, denn die Praxis will ja hier niemand ernsthaft hinterfragen, oder?

Mit solch einem Wahrheitsministerium wären die Anstalten wieder viel dichter an der Rechtsprechung. Das böte tatsächlich die kostenschonenden Möglichkeit als Behörde gegen die säumigen Beitragsschuldner vollstrecken zu können. Die Vergangenheit hat bewiesen, dass es ohnehin Quatsch ist, bei diesen Sendern eine „Regierungsferne“ konstruieren zu wollen. Die ist einfach nicht da. Die Nachbesserung im Rundfunkstaatsvertrag wäre ebenso unausweichlich. Noch ehrlicher wäre es (gerade für ein Wahrheitsministerium), eben jenen Beitrag korrekt als Propagandasteuer zu erheben. Damit wären dann sämtliche rechtlichen Erfordernisse für das Beuteln der Masse für die notwendige Regierungspropaganda korrekt erfüllt. Für Leute die lieber selber stöbern, nachfolgend das besagte Urteil des LG Tübingen vom 16.9.2016, 5 T 232/16.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

2 Kommentare

  1. Habe die Stastsanwaltschaft Köln , die Generallstaatsanwaltschaft Köln, das Bundeskriminalamt Wiesbaden darum gebeten die GEZ anzuklagen wegen mehrfachen Betrug von Austellen von Zwangsvollstreckungangelegenheiten GEZ IST EIN UNTERNEHMEN KEINE BEHÖRDE DESHALB NOCH ANZUKLAGEN WEGEN AMTSANMASSUNG

  2. Das Ganze sollte sehr viel einfacher sein: Art 5.1 GG lautet Wie? (Bitte selber lesen!) Darin steht das Wort UNGEHINDERT! Auch wenn es praktisch immer beim zitieren unterdrückt wird: Es ist dort festgeschrienen. Und dieses Recht sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, darf nicht angetastet werden (Art. 19 GG), es ist ein Grundrecht, welches alle drei Gewaltwen in Deutschland ausdrücklich bindet (Art 1.3 GG). Wer den Staatsfunk auch noch bezahlt, ist seber schuld, – oder ist unfähig (das GG) zu lesen. Für vieles im GG gibt es einen Gesetzesvorbehalt. Für dieses Grundrecht nicht. Es darf nicht angetastet werden.

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