Grundgesetzänderung: Justizminister prüft Einführung von „Gleichheit im Unrecht“

Grundgesetzänderung: Justizminister prüft Einführung von „Gleichheit im Unrecht“ schild_arbeitsrecht_entrechtung_sklavenstaat_unrecht Bad Absurdistan: Wenn sich eine Gesellschaft im Wandel befindet, kann man nicht willkürlich irgendwelche Aspekte eines Rechts- und Sozialstaates ausblenden. Deutschland befindet sich zur Zeit in einem dramatischen Umbruch. Da gilt es alle Neuerungen mitzunehmen, die wir seitens unserer Volksver†räter, besonders durch die ReGIERung vorgelebt bekommen. Immerhin gelten sie als Maßstab und sollen jederzeit mustergültig in Verhalten und VorBILDwirkung gegenüber den Menschen sein, die sie vertreten vorzugeben.

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Deshalb wird die zentrale Forderung nach „Gleichheit im Unrecht“ immer lauter. Warum sollten auch Kleinkriminelle schlechter gestellt werden als Großkriminelle, das ist gar nicht einsehbar. Es wäre ein eindeutiger Verstoß gegen den hier herrschenden Gleichheitsgrundsatz, der sich aus Grundgesetz Artikel 3 • Gleichheit vor dem Gesetz[Grundrechtefibel] ergibt, hier ein wenig kindisch erläutert. Weil der Artikel so schön ist, viele den bereits kennen, zitieren wir gleich das Original:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Um ein besseres Fahrgefühl dafür zu bekommen, was Recht und Unrecht ist, lassen wir mal einen Experten anhand von aktuellen Ereignissen zu Worte kommen. Die Flüchtlingsentscheidungen der Bundesregierung verstoßen gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz. Der Artikel 16a Grundgesetz sagt, dass bei uns niemand Anspruch auf Asyl hat, der aus einem sicheren Drittstaat kommt, die „Flüchtlinge“ die zu uns kommen, kommen alle aus sicheren Drittstaaten, Österreich, Kroatien, Ungarn, Italien, Griechenland usw. Das Asylverfahrensgesetz sagt das gleiche, das Asylverfahrensgesetz sagt des Weiteren, dass die Bundespolizei wirksame Grenzkontrollen durchführen muss, das ist nicht geschehen. Das Abkommen von Dublin sagt das gleiche wie Artikel 16a, kein Asylrecht in einem Land, für denjenigen, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Auch das Abkommen von Schengen ist verletzt worden. So rund um den Euro und die Bankenrettungen ließen sich auch noch allerhand Abnormitäten finden, die derzeit stark auf eine Zweiklassengesellschaft im Recht schließen lassen.

Es gibt keine Gleichheit im Unrecht

Dieser überholte, völlig verfilzte Rechtsgrundsatz aus der juristischen Steinzeit, muss einer verbesserten Norm weichen. Warum sollte am Ende ein kleiner Bankraub überhaupt oder härter bestraft werden, als die Bankenrettung, die letztlich auch nur einen Raub in erheblich größerem Maßstab, darstellt. Würde beispielsweise der Durchschnittsschaden und die durchschnittlich verhängte Haftstrafe aus Bankraub in Relation zum Schaden bei der Bankenrettung gesetzt, würden die Betroffenen vermutlich weit über den „Jüngsten Tag” hinaus im Knast verbringen müssen. Wir erkennen unschwer, dass es hier ernsthaften Handlungsbedarf gibt.

Ein wesentlicher Punkt der zu dieser misslichen Situation beigetragen hat, ist natürlich der unsittliche Lebenswandel unserer immer noch zu hoch verehrten Justitia. Es ist hinlänglich bekannt, dass sie bereits seit Generation, wenn nicht von Anbeginn ihrer Karriere, der Prostitution, dem Suff und nahezu allen anderen bekannten Lastern erlegen ist. Das sie vom Pöbel immer noch verehrt wird, liegt einzig daran, dass auch er sie eines Tages nochmal besteigen möchte. Wir wissen es genau, weil wir schon einen Genesungsplan für sie entwickelt hatten, um ihre Rehabilitation in die Wege zu leiten, wie hier nachzulesen ist: Justitia der Prostitution erlegen, Sex Punkte Reha-Plan vorgelegt … [qpress]. Allerdings war bis heute alle Liebesmüh völlig vergebens, noch immer ist sie die abgewetzte Hure der ganz Schön(en) Reichen.

Daraus kann man die nicht noch nicht ausgesprochene Sorge unseres amtierende Justizministers unschwer ableiten, der wie alle seine Ministerkollegen, auch nur im Wechsel die Justitia beschläft. Zur Modernisierung und Anpassung des Rechtssystems an die vorherrschende Lebensrealität ist eine Änderung des Grundgesetzes geboten. Folgende Veränderung des ersten Absatzes, des bezogenen Artikels, wird eine Linderung der gröbsten Not bewirken und die aktuell eingetretenen Rechtswidrigkeiten auch im Nachgang heilen.

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, es sei denn, sie sind gleicher oder verfügen über die Mittel sich eigenes Recht zu (v)erschaffen. Details dazu bestimmt ein geheimes Abkommen zwischen Politik, Wirtschaft und der dabei federführenden Finanzbranche.

Grundgesetzänderung: Justizminister prüft Einführung von „Gleichheit im Unrecht“ Justitia Kniebeugen Rechtsbeugen Profis gericht Recht Justiz SkandalMit dieser kleinen Novellierung sollte die Ordnung der Dinge wiederhergestellt sein. Nach derzeitiger Einschätzung wäre dafür eine 200% Mehrheit im Bundestag locker zu bekommen (die Prozentzahl ergibt sich unter Einbeziehung der Lobbys). Niemand hat danach Grund sich zu beklagen, zumal Geheimabkommen ohnehin das neue Maß einer jeden, gut funktionieren Geld-Schein-Demokratie (ugs. indirekte Demokratie) sind. Fest steht, dass mit der Erweiterung des Gleichheitsgrundsatzes der innere Friede im Handumdrehen wieder gewährleistet ist, insbesondere aber die Legitimität des Regierungshandelns endlich wieder auf juristisch gewaschenen, soliden Füßen steht.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

1 Kommentar

  1. Ein Anfang wäre schon die Gleichstellung von Falschparken oder geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Merkels laufenden GG-Verletzungen oder mit ihrem Amtsmeineid.

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