Anti-Snowden Gesetz, Regierung schützt sich vor Strafverfolgung

Anti-Snowden Gesetz, Regierung schützt sich vor Strafverfolgung Justitia Kniebeugen Rechtsbeugen Profis gericht Recht Justiz SkandalBRDigung: Bald haben wir es geschafft und die Restfragmente der Demokratie auch noch ins Grab gebracht! Während das Dummvolk gerade mal wieder irgendwie vollbeschäftigt ist, entweder mit Weltmeisterschaft oder Flüchtlingsdrama, kann die Regierung in aller Seelenruhe ansetzen, sich und artverwandten kriminellen Entitäten wieder Gutes widerfahren zu lassen. Unter dem Deckmantel des ohnehin schon ziemlich umstrittenen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung macht man fix noch eine kleine Änderung des Strafgesetzbuches am Rande mit und schon ist der ansatzweise befleckte Kittel wieder weiß.

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Es gibt tatsächlich nichts schöneres, als sich selbst und seiner notorischen Untreue gegenüber den Auftraggebern (Wählern) einen Freibrief ausstellen zu können. Ursächlich geht es natürlich schon darum, die richtig harte Regierungskriminalität nicht mehr ganz so öffentlich zugänglich werden zu lassen und schon gar nicht aus Versehen. Genau darum geht es, wenn man ab sofort unter Strafe stellt, was früher einmal „Enthüllung“ genannt wurde. Näheres dazu kann man kurz und komprimiert an dieser Stelle nachlesen: Verbrecherschutzgesetz im Fahrwasser der Krise verabschiedet [Schnappfischkapitalismus]. Um nun etwas schneller voranschreiten zu können, zitieren wir die frisch erfundene Zusatzregelung, den neu eingefügten § StGB 202d – Datenhehlerei:

(1) Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Dazu gehören insbesondere
1. solche Handlungen von Amtsträgern oder deren Beauftragten, mit denen Daten ausschließlich der Verwertung in einem Besteuerungsverfahren, einem Strafverfahren oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zugeführt werden sollen, sowie
2. solche beruflichen Handlungen der in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Personen, mit denen Daten entgegengenommen, ausgewertet oder veröffentlicht werden.“
3. § 205 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „und 202b“ durch ein Komma und die Angabe „202b und 202d“ ersetzt.
b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§§ 202a und 202b“ durch die Angabe „§§ 202a, 202b und 202d“ ersetzt.

Schon klar, wenn die Finanzämter CD’s als Hehlerware erwerben, sind sie natürlich von solchen Regelungen ausgenommen, weil so etwas ja dem öffentlichen Interesse dient. Dass auch die Aufklärung von Regierungskriminalität im öffentlichen Interesse ist, ist logischerweise eine völlige Fehleinschätzung des gemeinen Bürgers, der bekanntlich keine Ahnung hat. Auch die Mafiosi sehen sich nicht als Kriminelle, sondern als ehrbarer Zweig unserer Gesellschaft. Immerhin wird ihr Umsatz beim BIP schon offiziell mit einbezogen, damit die Staatsverschuldung nicht so brutal hoch aussieht. Sicher nur eine Frage der Zeit, bis sich die Mafia auf ihre freie „Berufsausübung” beruft und den (3)2 für sich einfordert.

Der eigentliche Schlag sollte sicher den kleinen Kläffern aus dem Internet gelten, den bösen Bloggern und nachrangigen Journalisten, die sich martialische Rechtsstreitigkeiten gar nicht leisten können. Somit wären die schon mal per Gesetz zum Schweigen verurteilt, wenn sie von kriminellen Machenschaften Wind bekommen, die aufgrund eben solcher Datenlecks überhaupt erst bekannt werden könnten. Leute wie Snowden brauchen nach so einem Gesetz auch nicht mehr in Deutschland vorstellig werden, sie müssten sofort bei ihrer Einreise verhaftet werden. Na, wenn das kein markanter Fortschritt bei unserer Rechtsstaatlichkeit gemäß US-amerikanischer Freiheitsvorstellungen ist, was dann?

Bei konsequenter Anwendung dieses Gesetzes sollten sich eigentlich alle Kriminellen darauf berufen können, dass die vorgelegten Beweismittel, sofern von ihren Computern gestohlen, entwendet oder anderweitig ergaunert (Bundestrojaner & Co.) oder abgelauscht, gesetzwidrig erlangt wurden und somit nur rechtswidrig Verwendung finden. Sicher, Leute die nichts zu verbergen haben, hätten ein solches Gesetz nicht benötigt. Aber Transparenz muss folgerichtig dort ein Ende finden, wo die harte Regierungskriminalität beginnt. Da haben unsere Volksvertreter mal wieder ganze Arbeit für sich und ihresgleichen geleistet.

Und sollte diese kleinlaut mit durchgeschleuste Neuregelung des Strafgesetzbuches tatsächlich Bestand haben, wäre vielleicht der ein oder andere Jurist und Staatsanwalt berufen, ob massenhafte „Strafvereitelung im Amt“ denn einem Rechtsstaat so gut zu Gesicht steht. Naja, nüchtern betrachtet wissen wir ja auch, dass Adolf sein Ermächtigungsgesetz einer demokratischen Mehrheit entsprang und erst sehr viel später wieder kassiert wurde. Aber lassen wir diese unsachlichen Vergleiche. Reine Geschichtswiederholungen wird es sicher nicht geben … diesmal soll ja alles gut und viel, viel besser werden. Mit einer anständigen Schein-Demokratie kann man nahezu jeden Staat zerlegen. Wohlan, schreiten wir zur Tat und bestrafen zuvorderst all jene Gestalten, die auch nur im entferntesten daran denken, den Dreck ans Tageslicht zu holen, den kriminelle Geister in ihrem binären Datensalat verbergen.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

1 Kommentar

  1. Ach, da wird sich aber Katastrophen Angela freuen – beweisen „wir“ doch damit unsere grosse Freunschaft und Ergebenheit zu unseren allmächtigen Besatzern. Dann kann ja nichts mehr schiefgehen…

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