Gesundheitsminister Gröhe plant Impfmassaker und Aufhebung der Grundrechte

Gesundheitsminister Gröhe plant Impfmassaker und Aufhebung der Grundrechte Hermann Groehe Gesundheitsminister CDU Regierung Merkel 2015 Impfpflicht Grundrechteabschaffung Grundrechtseinschraenkung Pharmafia Pharmalobby Umsatzinteressen MassenmenschhaltungPharmafia: Die Gesundheitsindustrie ist super gut aufgestellt und hat selbstverständlich ihre gekauften Sprachrohre innerhalb der Volksvertretungen bestens im Griff. Bevor es diesem Industriezweig ernstlich schlecht gehen sollte, erwägt man lieber eine Totalimpfung gegen Armut und Gewinnausfall. Wie eine derart faszinierende Vorbeugungsmaßnahme aussieht, das lässt aktuell der CDU-Gesundheitsminister Hermann Gröhe ein wenig näher durchblicken. Er hat sich vordergründig, ganz zum Wohle des Volkes, zur Verordnung von Gesundheit verpflichtet, meint damit aber unausgesprochen vermutlich das Wohlergehen der besagten Industrie.

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Sicher, ganz so simpel geht man dabei nicht zu Werke, es muss ein wenig umschrieben werden und der Druckaufbau erfolgt logischerweise mal wieder an einer solchen Stelle, wo es auch richtig weh tut, bei unseren Kleinsten. Und damit sich alles nicht so schlimm anhört, nennen wir den Budenzauber erst einmal „Präventionsgesetz“! Das hört sich viel humaner an als „Impfzwang“, kann man hier nachlesen: Präventionsgesetz – Regierung will Impfbereitschaft steigern[SpeiGel auf Linie].

Das Ergebnis kommt aber dem Impfzwang schon ziemlich nahe, wie aus dem Gesetzesentwurf und der ergänzenden Handhabung der Länder hervorgeht, wenn man sich den langweiligen Text einmal antun möchte. Sicher ist auch die Langweiligkeit und das Bürokratendeutsch ein beabsichtigtes Ergebnis dieses neuen Gesetzes, denn dann befasst sich niemand ernstlich damit. Wen der Gesetzesentwurf interessiert, vorstehend zur Einsicht und zum Download beigefügt. Hier noch ein paar Fundstellen aus dem Gesetzestext selbst zitiert:

Aus § 26 – Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche: Die Untersuchungen umfassen, sofern medizinisch angezeigt, eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Absatz 5, die sich altersentsprechend an das Kind, den Jugendlichen oder die Eltern oder andere Sorgeberechtigte richten kann. Die Präventionsempfehlung wird in Form einer ärztlichen Bescheinigung erteilt.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes § 34, neu Absatz (10a) Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten gegenüber dieser einen Nachweis darüber zu erbringen, dass vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf den Impfschutz des Kindes erfolgt ist […] Werden nach Satz 1 und 2 auch Informationen zum Impfstatus erhoben, kann das Gesundheitsamt anordnen, dass die Einrichtung diese zur Einsichtnahme durch das Gesundheitsamt vorhält […]

Der Nachweis ist nicht wirklich entscheidend, vielmehr die Pflicht zur Zwangsberatung in diesem Kontext. Genau das ist die Vorstufe zum Zwang (Kollektivzwang), denn derjenige der sich mit der Materie nicht explizit auseinandergesetzt hat, ist den Empfehlungen der Götter in Weiß(kitteln) relativ schutzlos ausgeliefert, hier ein wenig Nachhilfe zu den Stoffen die bei Impfungen regelmäßig mit in die Körper der Betroffenen „entsorgt“ werden: Inhaltsstoffe von Impfungen[Impffrei.at]. Selbstverständlich erhöht dies die „Durchimpfgungsrate”, was natürlich der ganze Zweck des neuen Gesetzes ist.

Aus 8. Förderung des Impfwesens: […] Um eine höhere Beteiligung an den von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfohlenen Schutzimpfungen auch bereits bei Kindern, die in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden, zu erreichen, wird der Nachweis einer vorherigen ärztlichen Beratung in Bezug auf den Impfschutz vorgesehen […] Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Durchimpfungsrate und einen Herdenschutz abzielen, sollten sich daher auf Kindergartenkinder und auf Kinder unter drei Jahren in einer Einrichtung zur frühkindlichen Förderung erstrecken.

Die vorgeschriebene ärztliche Vorstellung ist daher voraussichtlich geeignet, dass es zu der bezweckten Schließung bestehender Impflücken kommt. Die Durchführung der Schutzimpfungen ist freiwillig. Das Bestehen eines vollständigen Impfschutzes wird auch nicht als Voraussetzung für die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung geregelt.

Natürlich muss kein vollständiger Impfschutz gegeben sein, zum Ausschluss aus Kindergarten oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen könnte dann in bestimmten Bundesländern schon das Fehlen nur einer einzigen, speziellen Impfung führen. Insoweit beginnt hier das heitere Impf-Raten, welche fehlende Impfung vielleicht doch den Ausschluss bedeutet. Ziel des Gesetzes ist es auch nicht mehr Transparenz zu schaffen, die ernstfahten risiken die sich aus Impfungen ergeben können, korrekt zu beleuchten, da muss man sich wieder privaten Quellen zuwenden: Mehr Transparenz über Impfungen und Impfschäden[Impfschaden.info], denn solche Debatten sind öffentlich eher verpönt und unerwünscht. Die Medien haben gut Grund sich hier zurückzuhalten, könnte zu arglose Berichterstattung doch zum Verlust potenter Anzeigenkunden aus dem Pharmabereich führen.

In einigen Ländern ist für die Aufnahme in Kinderbetreuungseinrichtungen nicht lediglich der Nachweis einer ärztlichen Beratung vorgeschrieben, sondern z. B. eine Verpflichtung der Sorgeberechtigten eine ärztliche Bescheinigung darüber vorzulegen, dass das Kind alle seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, oder schriftlich zu erklären, dass sie eine Zustimmung zu bestimmten Impfungen nicht erteilen. Die neue bundesgesetzliche Regelung entfaltet für entsprechende Regelungen der Länder keine Sperrwirkung. Den Ländern bleibt ferner eine mögliche Erweiterung des Anwendungsbereiches der Regelung etwa auf die Kindertagespflege vorbehalten.

Das Ergebnis ist die schleichende Aushöhlung der ohnehin schon ziemlich angeschlagenen Grundrechte. Auf dem Weg zum totalen Überwachungsstaat und einer ausschließlich profitorientierten Massenmenschhaltung kann man an dieser Stelle kaum Kompromisse eingehen und keine Rücksicht auf Individuen nehmen. Im Zweifel muss sich das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung dem „Herdenschutz” unterordnen. Wer wollte bei dieser wohlüberlegten Argumentation noch widersprechen? Maul halten ist hier erste Bürgerpflicht.

So wird der selbstbestimmte Mensch mit seinen vermeintlich verbrieften Grundrechten schnell zum kollektiven Sicherheitsrisiko und gehört sofort isoliert wenn er sich nicht korrekt einreiht. Unter dem Herdenschutz-Aspekt lässt sich irgendwann auch ein Impfzwang locker rechtlich durchdrücken ohne das es all zu großes Geschrei gibt. In anderen Ländern, so in Frankreich, ist man da schon viel weiter als im rückständigen Deutschland, da gibt es schon ziemlich harte Strafen: Impfpflicht in Frankreich verfassungsrechtlich gedeckt[Contra-Magazin], also wollen wir heute nicht ganz so kleinlich mit unseren Volksvertretern sein und uns daran erfreuen, dass wir für die Bußen noch nicht ganz so tief ins Portmonee greifen müssen.

Wichtig ist derzeit, die Weichen zutreffend aber leise zu stellen. Das macht man auch nicht mit einem einzigen Paukenschlag, sondern in kleinen homöopathischen Dosen (von der man sonst eher nichts wissen will). Dieses neue Gesetz ist so eine spezielle, vorbereitende Medikation auf dem Weg dahin. Da ist nirgends Platz für so individuelle Ansichten wie: Wir impfen nicht![esgehtanders.de] … das käme geradezu einem Boykott der Gesundheitsindustrie gleich, wäre ein Frontalangriff auf einen der Eckpfeiler unseres Wohlstands. Dann wollen wir mal hoffen, dass die hier von Gesundheitsminister Gröhe initiierte Impfung der Masse mit einem neuen Gesetz langfristig auch der Pharmafia Gesundheit und Wohlstand beschert, wovon wir gesichert ausgehen wollen. Was das nur wieder an aufreibender Lobbyarbeit gekostet haben mag?

Bildnachweis: Hermann Gröhe | Autor: Christliches Medienmagazin pro | Lizenz: CC-BY-SA 2.0

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

5 Kommentare

  1. Und die totale Entmündigung nimmt ihren Lauf.
    Wozu brauchen Kinder noch Eltern?
    Das ist nicht mehr vorgesehen zukünftig….
    Familie ist out. Die Partei ist die Familie.
    Ab in die Kinderkrippe mit die Blagens und malochen geh’n.
    Übrigens, meine private Krankenkasse hat gerade eben bei gleichbleibendem Krankenkassenbeitrag die Leistungen an die gesetzliche Krankenkasse angepaßt. Das bedeutet weniger Leistung zum gleichen Preis oder ich zahle vieles zukünftich Selbsz.
    Also, dieser obige Gesetzentwurf zielt jetzt worauf ab? Man muß ja den gesamten Zusammenhang sehen.
    Was soll da erreicht werden? Mehr Leistung in der bekolppten Republik?
    Armes Land aber auch…..
    Fehlen mir fast die Wort’s, was?

  2. Kinderschändung endlich in der Gesellschaft angekommen und vom obrigkeitshörigen
    Staat­­_schaf (gefährliches Volltrottel alias „Souverän“)juckreizfrei aktzeptiert.

  3. Pharma-Lobby gewinnt: Regierung fordert Impfpflicht – Kita-Aufnahme nur mit Impfnachweis
    Kennen Sie das Recht auf Selbstbestimmung? Nein? Macht nichts, es ist sowieso bald obsolet. Die Bundesregierung will mit allem Nachdruck dafür sorgen, “Impflücken” zu schließen, notfalls mit Gewalt, sprich mit einer Impfpflicht.
    weiter – 2ter Eintrag: http://web.archive.org/web/20150316142758/http://mikeondoor.blog.de/2014/06/28/impf-special-impfen-18748627/

  4. Hm.. Naja der Doktor könnte doch auch so Reibach machen. Er Impfen das vom Patienten mitgebrachten Stofftier anstatt den Patienten und trägt diesen Information in den Impfpass des Patienten ein. Gegen was alles geimpft wurde. Er macht noch sein Reibach und der Patient bleibt Gesund ohne Impfschaden ! 🙂

  5. Die Grunzrechte sind schon aufgehoben, sollen aber wieder eingführt werden,
    notfalls mit Gewalt.

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