Anlagetipp Finanzamt, demnächst Negativzins für Steuerguthaben

Anlagetipp Finanzamt, demnächst Negativzins für Steuerguthaben Darth_Vader_Lord_Helmchen qpAbz-Ocke: Es wird auf Dauer wohl kaum ausreichen nur die Sparer ordentlich zu schröpfen. Die notwendige Enteignungswelle mittels Negativzins steckt derzeit absolut in den Kinderschuhen, wird sich aber gewiss, sofern es nach dem Willen Daumen-Schräubles geht, erst noch richtig auswachsen, sodass dem Michel mächtig die Ohren klingeln werden. Letztlich hat der Buchhalter des Imperiums, von der christlich sozialen All-Finanz-Allianz (CDU/CSU/SPD) einen Ruf zu verlieren und da geht es um weit mehr als nur Peanuts.

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Wir gehen davon aus, dass diese äußerst günstige Anlagemöglichkeit beim Finanzamt, von derzeit immer noch 6 Prozent Zins pro Jahr für Steuerguthaben auf lange Sicht nicht mehr zu halten sein wird. Noch kann man aber zu diesen Konditionen beim Finanzamt anlegen, sicherer als bei jeder Bank und vor allem erheblich ertragreicher. Das Ganze ist allerdings an sehr viele Formalitäten gebunden und auch zinslose Zeiten muss man dabei klaglos in Kauf nehmen, um in den Genuss dieser monströsen Renditen zu kommen. Es reicht auch nicht aus dem Finanzamt einfach sein ganzes Geld zu überweisen, um einen entsprechenden Zinsanspruch zu begründen. Ohne Steuerschuld und Festsetzung läuft da gar nichts und das zugrundeliegende Regelwerk kann man an dieser Stelle finden: § 233a • Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen[dejure.org], da gibt es viele weitere Paragraphen, die sich ebenfalls mit dem äußerst lukrativen Thema befassen.

Anlagetipp Finanzamt, demnächst Negativzins für Steuerguthaben Reichsadler_der_Deutsches_Reich_(1933–1945)Das Ganze hat natürlich eine elend lange Tradition und wer mehr über die Grundzüge der Abgabenordnung (kurz AO) erfahren möchte, der kann sich bestens über die Reichsabgabenordnung[Wikipedia] dem Thema nähern. Die Reichsabgabenordnung galt übrigens bis 1976 und wurde erst in selbigem Jahr durch die heute noch gültige Abgabenordnung ersetzt. Die relativ starre (nicht unbedingt zeitgemäße) Verzinsungsregelung des Finanzamtes hat in den letzten Jahren allerdings auch den Bund der Steuerzahler auf den Plan geholt: Finanzamt-Zinsen sollen sinken[FAZ.NET], < was bis heute dennoch Utopie geblieben ist. Dementsprechend lautstark ist das Wehklagen, sofern es um die Zinslast auf Steuerschulden geht: Finanzamt erhebt hohe Zinsen auf Steuerschulden[Die Welt], Beschwerden zur Höhe des besagten Zinssatzes bei Steuerguthaben hat es bis heute noch nicht gegeben. Aus genau diesem Grund sollte man entsprechende Finanzanlagen beim Finanzamt zu 6 Prozent absolut in Erwägung ziehen, trotz der diffizilen Anlagebedingungen die in der Abgabenordnung, wie oben verlinkt, vorgegeben sind.

Anlagetipp Finanzamt, demnächst Negativzins für Steuerguthaben Bundesadler schwarz gelb Absturz Deutschland nicht souveraenNatürlich rechnen wir künftig damit, dass das „BRD-Profitcenter-Finanzamt“ unter der Regie des amtierenden Finanzministers nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten suchen wird. Die geschickteste Möglichkeit wäre vermutlich, für Steuerguthaben, unter Beibehaltung des Zinssatzes, einen Negativzins einzuführen. Dies bedeutete ja nur die Verkehrung des Vorzeichens, was die einfachste Lösung wäre. Darüber hinaus könnte das Finanzamt die Steuererstattungen noch ein wenig (um Jahre) hinauszögern, um die Erstattungsbeträge weiter über den dann geltenden Negativzinssatz schrumpfen zu lassen. Bei den Steuernachforderungen kann es wie gehabt bei den regulären Sollzinsen bleiben. Eine verspätete Einziehung der Steuernachforderungen böte zusätzlich eine nicht unbeträchtliche Zusatzdividende für das Finanzamt.

Da das alles derzeit noch in der Planungsphase ist, können Sie bis dahin gefahrlos und mit bestem Gewissen zu 6 Prozent beim Finanzamt anlegen, nur bitte jeweils die entsprechende Geschäftsbedingungen minutiös studieren. Sie sollten sich aber nicht darauf verlassen, dass dieser Anlagetipp auch längerfristig Gültigkeit hat. Wir wissen, sofern es um Ertragsoptimierung für die Staatskasse geht, werden die amtlichen Gierschlunde sehr schnell beim Zuschnappen; das bedeutet, gesetzliche Neuregelungen könnten schneller als erwartet kommen.

In Sachen Geld darf natürlich auch der Unterhaltungsfaktor nicht übersehen werden, deshalb fügen wir an dieser Stelle ein kleines Video bei, in dem es um die legendäre 211 Milliarden Frage geht, die das amtierende Bankzinsenluder Bundesfrettchen zu beantworten hatte. Gerade den Deutschen sagt man auf EU-Ebene ein sehr entspanntes Verhältnis zum Geld nach, sie zahlen stets jede Zeche die man ihnen präsentiert.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

1 Kommentar

  1. Wer hat hier wen geschröpft?

    Zinseinnahmen der Geschäftsbanken: 420 Mrd. Euro pro Jahr
    Zinsaufwendungen für Sparer (vor allem Großsparer): 330 Mrd. Euro pro Jahr
    Bankmarge: 90 Mrd. Euro pro Jahr

    (Quelle: Deutsche Bundesbank, Stand: Oktober 2007)

    Es ist immer nur eine Frage der Zeit, bis das ins Gegenteil umschlägt!

    Die Masse der Dummen setzt sich aus allen Sparern zusammen, die noch immer nicht wissen, dass mit Geld sparen kein Geld zu verdienen ist (3. Gebot). Eine Ersparnis kann nur als „langfristiger Geldanspruch“ in einer monopolfreien Marktwirtschaft auf unbegrenzte Zeit sicher erhalten bleiben. Jede andere Form des Sparens führt früher oder später zu einem teilweisen oder auch vollständigen Verlust der Ersparnis, sei es durch Inflation, Wirtschaftskrise oder Krieg. Schon seit der Erstveröffentlichung von „Die Verwirklichung des Rechtes auf den vollen Arbeitsertrag durch die Geld- und Bodenreform“ (Silvio Gesell, 1906) sollte der „Normalbürger“ das begriffen haben. Nun ist aber der „Normalbürger“ noch immer kein zivilisierter Mensch, sondern ein Kapitalist, d. h. entweder bereits ein Zinsgewinner oder ein Zinsverlierer, der ein Kapitalist werden will (Spießbürger). Was ein zivilisierter Mensch ist, der in allgemeinem Wohlstand, einer sauberen Umwelt und selbstverständlichem Weltfrieden lebt, wird für den „Normalbürger“ erst nach dem Erkenntnisprozess der „Auferstehung aus dem geistigen Tod der Religion“ überhaupt vorstellbar:

    http://opium-des-volkes.blogspot.de/2014/10/eigennutz-und-gemeinnutz.html

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