Freiheit nach Buchstaben: Recht ist meistens das was ziemlich nüchtern und trocken geschrieben steht. Wann es geschrieben wurde, unter welchen Umständen und wie es gesellschaftlich dazu kam, spielt kaum mehr eine Rolle. Ab einen gewissen Punkt kann sich das Recht aus sich selbst heraus begründen, verselbständigt sich quasi, das war schon immer so. Die Menschen müssen sich dann nur noch nach den toten Buchstaben verhalten und nicht so sehr nach den gegebenen Lebensumständen. Genau für die Durchsetzung ggf. auch fehlerhafter Rechtskultur haben wir besonders hoch bezahlte Richter, die den Menschlein allzeit den (ge)rechten Weg weisen und wie man sich korrekt nach den Buchstaben des Gesetzes zu verhalten hat.
Derartige rechtliche Wegweisung kann besonders gut durch „Nichtentscheidung“ der obersten Richter zelebriert werden, eine besonders gelungene Form der Rechtsprechung. So jüngst geschehen, in einem Fall in dem die Eltern ihre Kinder nicht gemäß gesetzlicher Vorgaben zur Schule schickten (Schulpflicht), sondern die Ausbildung der Sprösslinge kurzerhand selbst in die Hand nahmen. Hier die Abweisung der Sache zum Nachlesen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen … [Bundesverfassungsgericht]. Zwar verwahrlosten die Kinder nicht bei der Unterrichtung durch ihre Eltern, hielten auch allen Wissensnachprüfungen mit Bravur stand, aber es musste jetzt unbedingt klargestellt werden, wer am Ende über die Kinder zu befehligen hat und wer nicht.
Durch die besagte Nichtentscheidung ist klar; das Monopol an den Kindern liegt beim Staat. Die Eltern müssen trotz formaler, rechtlicher Gleichstellung hinter den Ansprüchen des Staates zurückstehen, was für sich genommen schon eine bahnbrechende Entscheidung mit Blick auf den Begriff „Gleichheit“ ist. Es räumt ein wenig mit den angeblich verbrieften Bürgerrechten auf, die bislang wohl völlig überbewertet wurden. Erinnert sei hier an das Grundgesetz, Artikel 6 (2) … [dejuere] und das angeblich natürliche Recht der Eltern.
Wer diesen Fall noch detaillierter kennenlernen möchte, mit derselben Quelle, der kann hier noch weiteres in Erfahrung bringen … Bundesverfassungsgericht stellt eindeutig fest: Kinder gehören dem Staat … [Kritische Wissenschaft]. Genau genommen hat diese „Nichtentscheidung“ wohl auch noch weitergehende Signalwirkung, soweit wir beispielsweise an die Fälle denken, in denen sich Eltern gegen die zwangsweise Frühsexualisierung nebst Genderismus ihrer Kinder in den Grundschulen zur Wehr setzen. Auch hier ist der Staat massiv dabei mit seinem Anspruch durchzudringen, den Kindern unabhängig von den Ein- oder Ansichten der Eltern alles zu diesem Thema nach EU-Lesart einzuhämmern.
Eine Passage aus der Abweisung des BVerfG lohnt der näheren Betrachtung, weil es die Wertigkeit der vermeintlich verbrieften Grundrechte in Relation zum Staat besonders herausarbeitet. Weil damit der Staat wiederholt klarstellt, dass selbst die beste Erziehung der Kinder durch die Eltern nicht gut genug ist, wenn der Staat nicht vollen Zugriff auf die Kinderhirne hat, um seine eigenen Vorstellungen an den Mann das Kind zu bringen:
“Sie haben insbesondere die Ausstrahlungswirkung des elterlichen Erziehungsrechts der Beschwerdeführer aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und deren gewissensgeleitete Entscheidung in den Blick genommen, ihre Kinder aus Glaubensgründen vom Unterricht fernzuhalten. Dass nach den von den Fachgerichten getroffenen Feststellungen das Wohl der Kinder nicht gefährdet gewesen ist, die fünf ältesten Kinder sogar gute bis sehr gute Schulabschlüsse erlangt und den Berufseinstieg gemeistert haben, vermag nichts an der Verpflichtung zu ändern, die Kinder an dem Unterricht einer nach dem Hessischen Schulgesetz anerkannten Schule teilnehmen zu lassen. Denn die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Selbst ein mit erfolgreichen Ergebnissen einhergehender Hausunterricht verhindert nicht, dass sich die Kinder vor einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen verschließen, und ist deshalb nicht geeignet, die insbesondere in einer Klassengemeinschaft gelebte Toleranz gegenüber einem breiten Meinungsspektrum nachhaltig zu fördern (vgl. BVerfGK 8, 151 )“.
Demnach soll die Schulpflicht insbesondere vor der Entstehung von Parallelgesellschaften schützen. Eine Umkehrbetrachtung, dass die Bürger auch vor Uniformitätssystemen bestimmter Kreise, die sich Staat nennen, zu schützen sind, kommt Richtern und Gesetzgeber eher nicht in den Sinn, obgleich Deutschland über ausreichend Erfahrung derartiger Entgleisungen verfügt. Der Blick in die jüngere Geschichte wird ausreichend sein. Die verbale Ablehnung dieser Zustände wirkt wenig überzeugend, wenn im rechtlichen Bereich solchen Erscheinungen wieder der Weg geebnet wird.
Es gibt durchaus Hinweise darauf, wie das Schulsystem aktuell dazu missbraucht wird politisches und ideologisches Gedankengut in die Köpfe der Kleinen zu transportieren. Die Frühsexualisierung der Kinder ist so ein Thema, weil nach diesem Urteil die Eltern weder ihr Gewissen, noch ihre eigenen Moralvorstellungen dem entgegensetzen können. Der Staat (wer war das noch gleich) setzt sich durch. Wenn einst die neue, genderbefreite Euro-Jugend (deutscher Nation) aufmarschiert, die nicht mehr weiß ob sie Männlein oder Weiblein ist, ist es vermutlich wieder einmal zu spät.
….einmal zu viel, sorry
Nachtrag: @Zensus … jetzt hatte ich schon den mit dem Link gelöscht … ich hoffe dieser ist richtig, wenn nicht nochmal aufschreien … [WiKa]
https://www.youtube.com/watch?v=gecLqGB_Fww
Nicht wird auf natürlich entwicklelte menschliche Moral und Ethik (dem Tiere gänzlich unbekannt, weshalb Verhalten von Mensch und Tier auch nicht vergleichbar sind) der Staat aufgebaut, sondern Moral und Ethik wird dem Staat (dem Regime) unterworfen und ‚zeitgemäß‘ (dem regime-systemisch induzierten systemischen Missbrauch der menschlichen Natur) angepasst, je nach industriell-kapitalistisch-weltimperialistischem Interessen, Verlangen und Strategien.
Ja, alles richtig.
Derselbe Kommentar bei DWN sieht dann so aus.
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Das Video trifft den Nagel auf den Kopf
Die Hoffnung die der ‚Optimismus‘ suggerierende Sprecher in dem Video anspricht ist natürlich in jedem vorhanden. Es sollte Wandlung auch unterstützt werden, nicht aber mit Optimismus, sondern mit der knallharten Hinweisung darauf, dass es massiv und massenweise vom Regime (von den Regimes) geschädigte Menschen geben wird, wenn die Menschheit sich erhebt. Schenkt den Bevölkerungen reinen Wein ein, statt sie in Träume zu wiegen!
Und:
1) Wenn doch alle die Bequemlichkeit vorziehen…
2) Wenn die Mainstreammedien (von den meisten Menschen beachtet) nicht wandeln…
3) Wenn Justiz- und Militärapparat total gegen die Bevölkerung eingesetzt werden wird – und das wird geschehen!…
– wer glaubt daran, dass es besser werden wird?
Es wird ganz sicher erst mal schlechter werden. Viel viel schlechter.
Dies gilt es bewusst zu machen und, dass das überwunden werden muss.
Wenn die Probleme für das Regime (für die Regimes) nicht mehr unter Kontrolle zu bekommen sind, wird Geschichte wiederholt werden!
Und genauso wird es kommen, denn die betreffenden Regimes sind paranoide Menschenverachter!
Dann gilt es durchzuhalten. Das ist es, worauf schon jetzt hingewiesen werden muss.
Ganz zu schweigen von den Sexualisierungsplänen an Kindern…
Tipp: 334 Promille Lüge googeln!
Irgend so ein perverser Typ sagte mal.
„Gebe mir eine Generation deiner Kinder, und ich machen aus diesem Volk was ich will“
Aus dem Geburtskanal direkt in die für Staats-Beamten vorgegebene Indoktrination. Alles ist dann möglich: Killer, Folterknechte, Menschenschänder, Sklavenhändler und Steuereintreiber – usw.
Da ist ein Film, der mir bis auf eine Szene gefällt. Diese Szene ist, in der sich Fußballer knutschen.
Der grüne Planet.
Wer sich über diese Szene hinwegsetzen kann, der sollte den Film anschauen.
Der Eingriff findet schon bei den „Neugeborenen“ mit der vollen Packung an Impfseren statt. Das das ohne mündliche Aufklärung der möglichen Nebenwirkungen den Straftatbestand
der „Körperverletzung“ erwirkt spricht ja wohl für sich….Aber die Ärzte schwören ja auch seit ein paar Jahren nicht mehr den Eid des Hippokrates.
Eine gute Info-Seite ist EFI /Eltern für Impfaufklärung.
Grun(z)dgesetz?
wer kann mir den Geltungsbereich des GG nennen?
Wo steht der? siehe das GG bis 1990 §23 Siehe GG nach September 1990
Von wann ist das „Schulgesetz“?
Gerichte in der BRD sind PRIVAT GERICHTE
nachzusehen bei html:D&B (Firmen NR)
interessand ist auch das
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG k.a.Abk.)
aber all das INTERESSIRT unsere „RICHTER“ nicht.
Rechtsbeugung in an der Tagesortnung.