Bananenrepublik Deutschland: Immer wieder hören wir von Wahlfälschungen in Bananenrepubliken. Dabei scheint vielen Menschen aus dem Blick zu geraten, dass wir auch schon auf bestem Wege dahin sind. Diese Feststellung kann natürlich nicht ohne Konsequenzen bleiben und so sollte sich jedes treue deutsche Wahlschaf für den Großkampftag zur Bundestagswahl richtig bewaffnen. Überall lauern böse Fallen in diesem Spiel und ein gerüttelt Maß an Misstrauen gegenüber dem hier herrschenden System ist durchaus angebracht. Wir erläutern warum es nicht ohne Hilfsmittel geht.
Viele Menschen erinnern sich jetzt vielleicht, dass sie bei den Wahlen in den Wahlkabinen Buntstifte statt Kugelschreiber vorfanden. In besonders provinziellen Gegenden sollen auch schon mal Bleistifte angetroffen worden sein. Kaum jemand ahnt Böses, sind doch in Deutschland nur ehrliche Menschen unterwegs. Oftmals hat damit das angebotene Wahlgerät einen entscheidenden Nachteil: es ist nicht dokumentenecht.
Natürlich wollen wir hier niemandem etwas unterstellen. Bestimmt ist es auch von Vorteil wenn man nach Wahlschuss mal einen unklar ausgefüllten Wahlzettel ein wenig berichtigen kann. Man möchte ja keine Stimme verlieren. Wenn dann in der Hektik der Korrektur allerdings das Kreuz verrutscht, könnte es das Ergebnis in einer Weise beeinflussen, welche vom Wähler gar nicht gewollt war. Den Rest mag sich jeder selbst ausmalen. Sicher, das ist reine Spekulation und entspringt natürlich nur einer blühenden Phantasie, denn tatsächlich kommt ja so etwas nur in echten Bananenrepubliken vor … außer Bunt- und Bleistifte bei der Wahl.
Um allerdings der Gewissheit und auch der Korrektheit bei der Wahl ein wenig auf die Sprünge zu helfen, sollte man am Wahltag zwei Dinge mitnehmen:
- Ein gutes Radiergummi
- Ein Fotohandy
Warum das? Nicht um selber seine „Misswahl“ zu berichtigen, sondern um einen Aha-Effekt zu erleben. Befindet man in der Wahlkabine und erspäht das erlesene Wahlgerät, dann kann man auf der Rückseite des Wahlzettels einmal dessen Qualität ausprobieren. Man macht ein bis zwei kleine Striche und bearbeitet diese hernach mit dem guten Radiergummi. Verschwinden die Marken, dann handelt es sich um ein billiges und wenig zu empfehlendes Wahlgerät. Man sollte jetzt ein wenig alarmiert sein.
In diesem Falle kommt dann auch sogleich das Fotohandy zum Einsatz und man lichtet die Szene treu und brav ab. Zu Dokumentationszwecken, versteht sich. Hernach geht man sich beschweren und fordert ein dokumentenechtes Schreibgerät. Sicher sind die dort auch irgendwo unter den Tischen vorhanden. Damit kann man dann korrekt seinem Ansinnen nachgehen, einer korrekten Wahl.
Der böse Beigeschmack bleibt allerdings hängen, denn in dem Wahllokal wird offensichtlich leichtfertig gehandelt, wenn kein dokumentenechtes Wahlgerät gereicht wird. Da muss sich jeder dann selbst überlegen, ob er weitergehenden Alarm schlägt oder die Mannschaft dort mit dem nicht ganz regelkonformen Wahlgerät weiterwurschteln lässt. In der Provinz überwiegt oftmals die Scham, denn es käme ja einer offenen Kritik an Menschen gleich, die man womöglich aus der Nachbarschaft kennt und die sich freiwillig als Wahlhelfer verdingen und sich damit für die Gemeinheit aufopfern.
Wer allerdings ganz auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte vielleicht doch besser gleich sein eigenes Wahlgerät mitnehmen, wir stellen hier einmal ein solches vor, ein dicken fetten Edding:
Daran dürfte so ziemlich jedes Radiergummi verzweifeln und scheitern. Das ist wie eingebrannt. Abgesehen davon bereitet sein Einsatz noch viel mehr Freude, wenn man ein großes Kreuz über den ganzen Zettel macht. Das ist sparsam, wie es die Kanzlerin immer wieder fordert. Es ist äußerst gerecht und sicher auch für manchen um einiges befriedigender als sich aus dem Elend auf dem Zettel irgend etwas auszusuchen. Aber hingehen sollte man auf jeden Fall.
Das Kreuz mit dem Kreuz sollte man sich näher ansehen
Und wer von alledem rein gar nichts hören und sehen will, der sollte die Lektüre dieses Artikels wenigstens einmal zum Anlass nehmen, sich das jeweils ausliegende Wahlgerät genauer anzusehen. Allein schon um ggf. anderen Leuten beizustehen, die derlei Umstände womöglich thematisieren und sich etwas mehr trauen. Misstrauen ist manchmal ein ganz gute Einrichtung.
Und wer das hier Geschilderte richtig ernst nimmt, der könnte ja womöglich in den Genuss einer Wahlwiederholung kommen. Denn wenn mit solchen Mitteln in einem Wahllokal gearbeitet wird, dann ist eine Wiederholung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Man muss halt nur etwas Dampf machen, aber ignorieren sollte man derlei Dinge nicht.
Und besonders viel Freude bereiten uns jene Leser, die nach der Wahl hier einmal eine kurze Notiz hinterlassen, welches Wahlgerät man ihnen in der Wahlkabine angeboten hat. Gerne nehmen wir dazu auch Fotos entgegen. Je nach Resonanz und bemerkenswerten Vorkommen, machen wir dazu eine kleine Nachschau. Also Augen auf, richtig bewaffnen und sich nicht verschaukeln lassen auf dem Weg zur Bananenrepublik. Wer es noch spannender haben möchte, der beachte bitte Kommentar #2.
Weil die – anonymen – Stimmzettel in der Bundesetage ausgezählt werden, wie könnte da selbst ein Kuli oder ein Edding ein sicheres Wahlgerät sein?!
Betreff: Annullierung BT-Wahl 2013
Nachrichtentext:
„Man kann sie nicht dazu zwingen die Wahrheit zu sagen, aber man kann sie dazu zwingen immer dreister lügen zu müssen.“
Zum Sachverhalt:
Das bisherige Bundeswahlrecht wurde vom BVerfG als nicht GG konform kassiert, der 17. BT bis zum Ende der Legislatur mit einer Not-Legitimation versehen. Das alte BWahlG ist damit nicht mehr gültig, eine erneute Wahl nach dem alten Gesetz ist lt. BVerfG unzulässig!
Der BT bekam die Auflage ein neues Bundeswahlrecht zu verabschieden. Dies ist im Frühjahr geschehen, es wurde am 08.05.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt es 7 Tage später in Kraft, in der Form, die der Gesetzgeber in diesem Gesetz festgelegt hat!
Siehe: Bundesanzeiger
(Dort im Dokument auf Seite 3, Art. 1 Nr. 1)
Es ist also das einzige Wahlrecht auf Bundesebene, was jetzt Gültigkeit hat, so wie es im Gesetz niedergeschrieben steht. Jetzt sollte man doch mal einen Blick in dieses neue Bundeswahlgesetz werfen. Unser Interesse sollte dabei auf den § 55 BWahlG gerichtet sein, der sein Inkrafttreten regelt.
Zur Vermeidung von Unklarheiten sehen wir uns das Gesetz auf den Seiten des Verfassers an:
beim Bundestag | PDF > (Seite 20)
Was wir dort finden ist … … …. NICHTS!
Weil wir nun unschlüssig sind, ab wann dieses Gesetz denn nun gelten soll, schauen wir noch bei anderen Seiten nach, die als Recherchequelle einen guten Ruf genießen:
bei: Buzer
bei: Juris
bei: Beck Online
und politisch: Bundeszentrale für politische Bildung
(wird seinem Namen das 1. Mal hiermit gerecht):
beim: Bundesverwaltungsgericht
Und beim: Bundeswahlleiter
Damit bleibt festzustellen:
– mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt ist das neue Wahlrecht eine Woche später in der Form rechtsverbindlich, wie es der Gesetzgeber beschlossen hat
– durch Nichtangabe es Termins des Inkrafttretens im Gesetz ist dieses Gesetz auch nicht in Kraft getreten.
Ob dies nun vom Gesetzgeber beabsichtig ist oder nicht bleibt unerheblich. Allein das Vorhandensein des §55 BWahlG implementiert die Absicht eines Termins, das Fehlen eines Termins macht den Inhalt somit obsolet. Eine nachträgliche Heilung ist nicht zulässig, die nächste Wahl (Wiederholung) kann erst im Jan 2014 stattfinden, der alte BT muss so lange „Nachsitzen“.
– es wurde eine BT-Wahl abgehalten, obwohl es hierfür kein Gesetz gibt, was auch in Kraft gesetzt wurde (Das sich damit alle, die sich an dieser „Wahl“ beteiligt haben im Zweifel des Hochverrates oder anderer strafrechtlicher Tatbestände schuldig gemacht haben können, sollte erst einmal außer Acht gelassen werden).
Vor dem BVerfG sollte die Annullierung dieser „Wahl“ eigentlich nur Formsache sein, schon als Eilantrag (damit keine unrechtmäßigen Gesetze gemacht werden)
Es sollte überlegt werden wieder – wie schon 2009 – Wahlbeobachter der OSZE anzufordern, da die Organe der BRD anscheinend mit der ordentlichen Abhaltung von Wahlen überfordert sind.
Dieses Mail wurde über das Kontaktformular von QPress (https://qpress.de) gesendet
Anmerkung WiKa: Einige Quellen lassen auf ein geändertes Gesetz schließen und nicht auf ein Neues. Ob es fachlich dennoch in Ordnung ist, dass zum Inkraftreten die Angabe fehlt, da müssten sich dann mal Fachleute mit auseinandersetzen, aber handwerklich sieht das nicht gut aus.
Hier zu meine offen Mail vom 17.09.2013:
offene Mail:
an die politischen Parteien,
an die Regierenden,
was glauben Sie, ermächtigt oder legitimiert Sie ununterbrochen gegen das Grundgesetz
zu verstoßen und das Bundesverfassungsgericht nebst der auch für Sie gültigen Urteile, zu ignorieren?
Was glauben Sie ermächtigt oder legitimiert Sie ununterbrochen gegen geltendes Recht zu verstoßen?
Mit Urteil vom 25. Juli 2012 2 BvF 3/11 – 2 BvR 2670/11 – 2 BvE 9/11 – wurde das Urteil vom 3. Juli 2008 (BVerfGE 121, 266)
bestätigt und das Wahlgesetz für NICHTIG erklärt.
Bis zum heutigen Tage gibt es kein gültiges Wahlgesetz, da eine nicht legitimierte Regierung auch keine gültigen Gesetze erlassen und/oder ändern kann.
Insbesondere die Regierung Merkel, ist defakto seit dem 25. Juli 2012 nicht legitimiert, nicht Befugt, ein Volksentscheid, der einzig eine Legitimation hätte herbeifürhren können ist bis Dato ausgeblieben.
Auszugsweise aus Urteil vom 25. Juli 2012 2 BvF 3/11 – 2 BvR 2670/11 – 2 BvE 9/11 -:
a) Mit Urteil vom 3. Juli 2008 (BVerfGE 121, 266) sah das Bundesverfassungsgericht § 7 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 BWG, soweit dadurch der Effekt des negativen Stimmgewichts ermöglicht wurde, als mit den Grundsätzen der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl unvereinbar an und erklärte die Regelung insoweit für verfassungswidrig. Zugleich gab das Gericht dem Gesetzgeber auf, den Regelungskomplex, der zum Auftreten des Effekts des negativen Stimmgewichts führen konnte, bis spätestens zum 30. Juni 2011 zu ändern. vgl. BVerfGE 121, 266 (Rndnr 17)
1. Die Wahl ist im demokratischen Verfassungsstaat des Grundgesetzes der zentrale Vorgang, in dem das Volk die Staatsgewalt selbst ausübt (Art. 20 Abs. 2 GG) und die Legitimation für die weitere Ausübung durch die gewählten Organe in seinem Namen schafft. Das Recht der Bürger, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen, ist elementarer Bestandteil des Demokratieprinzips. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl trägt der vom Demokratieprinzip vorausgesetzten Gleichberechtigung der Staatsbürger Rechnung (vgl. BVerfGE 123, 267 ). (Rndnr 52)
3. Der Gesetzgeber hat bei der Festlegung und konkreten Ausgestaltung des Wahlsystems verschiedenen auf die Ziele der Wahl bezogenen verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Die Wahl muss den Abgeordneten demokratische Legitimation verschaffen. (Rndnr 55)
4. Die gesetzgeberische Gestaltungsmacht findet ihre Grenzen aber dort, wo das jedem Bürger zustehende Recht auf freie und gleiche Teilhabe an der demokratischen Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 123, 267 ) beeinträchtigt wird. Aus der Gewährleistung allgemeiner, unmittelbarer, freier und gleicher Wahl in Art. 38 Abs. 1 GG folgt die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers, ein Wahlverfahren zu schaffen, in dem der Wähler vor dem Wahlakt erkennen kann, welche Personen sich um ein Abgeordnetenmandat bewerben und wie sich die eigene Stimmabgabe auf Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerber auswirken kann (BVerfGE 47, 253 ; 95, 335 ; 121, 266 ). Das Verfahren der Mandatszuteilung muss deshalb grundsätzlich frei von willkürlichen oder widersinnigen Effekten sein (vgl. BVerfGE 121, 266 ). Zudem verbietet der Grundsatz der Wahlfreiheit eine Gestaltung des Wahlverfahrens, die die Entschließungsfreiheit des Wählers in einer innerhalb des gewählten Wahlsystems vermeidbaren Weise verengt (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 95, 335 ). (Rndnr 57)
a) Dieser für alle Wahlsysteme einheitliche Maßstab verlangt, dass der Wahlgesetzgeber Erfolgschancengleichheit im gesamten Wahlgebiet gewährleistet (vgl. Herzog, Rechtsgutachten zu der Vereinbarkeit der Verhältniswahl in kleinen Wahlkreisen mit dem Grundgesetz, 1968, S. 33 ), und dass das von ihm festgelegte Sitzzuteilungsverfahren in allen seinen Schritten seine Regeln auf jede Wählerstimme gleich anwendet und dabei auch die Folgen so ausgestaltet, dass jeder Wähler den gleichen potentiellen Einfluss auf das Wahlergebnis erhält (vgl. BVerfGE 95, 335 ). (Rndnr 59)
Der Normenkontrollantrag und die Verfassungsbeschwerde führen in dem aus Nummer II. des Tenors ersichtlichen Umfang zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des in § 6 BWG geregelten Sitzzuteilungsverfahrens. Die Unvereinbarkeit der Regelungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2a BWG mit dem Grundgesetz führt gemäß § 78 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG zur Feststellung ihrer Nichtigkeit. (Rndnr 161)
In Folge dieser Feststellungen fehlt es an einer wirksamen Regelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Die bis zum Inkrafttreten des Neunzehnten Änderungsgesetzes geltenden und durch diese ersetzten oder modifizierten Bestimmungen leben nicht wieder auf. Ein solches Wiederaufleben von Vorschriften aufgrund Nichtigkeit der sie ändernden Bestimmungen (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 104, 126 ) scheidet hier bereits deshalb aus, weil das Bundesverfassungsgericht das zuvor gesetzlich vorgesehene Sitzzuteilungsverfahren in wesentlichen Teilen ebenfalls für verfassungswidrig und nur für eine – zwischenzeitlich verstrichene Übergangsfrist – weiter anwendbar erklärt hat (BVerfGE 121, 266 ). Zudem ist die die Überhangmandate betreffende Regelung des § 6 Abs. 5 BWG für das Sitzzuteilungsverfahren von zentraler Bedeutung (Rndnr 162)
Auszug Ende:
Sie, alle, halten an Gesetzen fest, die durch eine nicht nach den Vorschriften aus dem Grundgesetz, zustandegekommenen Regierung (Schröder) und andere, somit nicht durch das Volk legitimiert und damit nicht befugt Gesetze in irgendeiner Form zu erlassen und/oder zu ändern und sind damit auch nicht nach Artikel 82 GG „nach den Vorschriften diese Grundgesetzes zustande gekommen“ und damit gleichfalls ungültig und NICHTIG!
Das ist nach diesem Grundgesetz und nach dem Strafgesetzbuch nach § 81 Hochverrat gegen den Bund!
Das SGB II ff. verstößst in überwiegenderweise nach wie vor gegen das Grundgesetz und ist auch nach wie vor nicht mit selbigen vereinbar.
Diese „ungültige Gestz, das SGB II ff. (ff. nebst seiner anhängigen Bücher) darf getrost als das bezeichnet werden, was es auch ist, nämlich das Euthanasiegesetz der Bundesrepublik Deutschland!
Schon aus dem oben benannten Urteil ergibt sich das defakto seit 1956 keine gültigen Gesetze erlassen und/oder geändert wurden!
Wann begeben Sie, alle, sich wieder auf den Boden des Grundgesetzes?
Wann und wie erfüllen Sie alle, Ihre Pflichten dem Volke gegenüber?
Eine Ausführliche Beantwortung erwarte ich, Teil dieses Volkes, umgehend, noch vor dem Sie wiederholt alle Wahlversprechen und Aussagen wieder brechen und vergessen!
ein bitter böser Bürger dieses Landes
G. Schweitzer
http://www.wir-gegen-hartz-iv-sgb-ii.de
Was kann ich denn tun wenn ich Festellen muss das das Wahlgerät nicht Dokumenten-echt ist? Ok ich habe meinen eigenen Kuli dabei, aber es würde ja streng nach versuchter Wahlmanipulation riechen! Habe ich als normaler Bürger eigentlich ein recht darauf bei der Auszählung dabei zu sein um zu beobachten ob gültige Stimmzettel als ungültig deklariert werden? Wie wird die Neutralität des Wahlpersonals gewährleistet? Hat da irgendwer ein Plan?
Du hast zwar das Recht, aber….
Seit wann schert sich eine Bundesregierung um Recht und Gesetz? Man wird ja heute auf allen Sendern nicht müde, dem Wahlvolk den Wahlablauf und die Wichtigkeit der Wahl klar zu machen. Eines stößt mich dabei recht sauer auf : Ergebniss: Stadt- oder Kreiswahlkommision-> Landeswahlkommision -> Bundeswahlkommission -> Ergebniss ! Das erinnert mich fatal an vergangene Zeiten, wenn „Planzahlen“ weitergereicht wurden. Kreis -> Bezirk -> ZK. Und jeder hat etwas dazu oder wegggemogelt damit in Berlin die Zahlen passten ! Ich habe heute mein „Kreuz“ mit KULI gemacht und dabei zum ersten mal gegen meine innere Überzeugung eine Partei gewählt. Einfach aus Verzweiflung. Diese Bundestagswahl wird wohl als die größte Wählerverarsche in die Geschichte eingehen. Meine Urenkel werden vielleicht einmal in den Schulbüchern vom „großen Coup“ einer unbedarften FDJ-Sekretärin lesen, die es zur „grande Dame“ Deutschlands gebracht hat. So etwa wie vom Tellerwäscher zum Millionär oder vom Obergefreiten zum …… Sorry. Lassen wir uns heute punkt 18.oo Uhr vom Mainstream überraschen……….Es scheint ja noch denkende Menschen zu geben, die nicht bereit sind, das alles so Wiederspruchslos hinzunehmen !
22-09-2013
Also, ich war heute in einem echten Lokal.
Und mit den Zettelchen in der Kabine hab ich mir den Popo abgewischt.
Ich werde meine Stimme nie mehr in die Urne werfen.