Gustl Mollath ist frei, wer darf seinen Platz in Bayreuth einnehmen

Gustl Mollath ist frei, wer darf seinen Platz in Bayreuth einnehmen Gustl Mollath Dr. Beate Merk Psychiatrie bayern Justiz skandal JustizopferEndlich ein erfreulicher Aspekt in dieser Sache. Sieben Jahre wurde Gustl Mollath aufgrund „fragwürdiger“ Beweise einfach weggesperrt und in einer psychiatrischen Anstalt in Bayreuth unter Verschluss gehalten. Die letzte Ablehnung der Wiederaufnahme seines Verfahrens hatte das Landgericht Regensburg verzapft. Diese Entscheidung stank schon wieder nach dichtem Filz und man mochte sie als konsequente Fortsetzung funktionalen „Amigoklüngels“ bewerten. Allerdings nahm das „große Kopfschütteln“ in der Republik inzwischen ziemlich dramatische Umstände an, was sich die Justiz auf dieser Ebene so alles erlauben kann.

Offenbar gab es jetzt eine Instanz höher doch noch ziemlich klar denkende Menschen am Oberlandesgericht Nürnberg. Sang- und klanglos wurde dort nun die Entscheidung des Landgerichts Regensburg einkassiert, wo man offenbar nicht mehr Herr der Aktenlage war. Erstaunlich wie schnell und einfach das jetzt alles ging und auch der Grund dafür verwundert. Es dauerte jetzt mehr als sieben Jahre um zu erkennen, dass ein wichtiges Beweismittel nicht „sauber“ war. Allein das ist und bleibt eine dramatische Panne, die uns zeigt wie schnell man hier mal eben kaltgestellt werden kann und wie die Mühlen der Justiz selbst Besserung auf lange Zeit verhindern können.

In der Sache „Gustl Mollath” gibt es noch eine Menge Details aufzuarbeiten, weil zu befürchten steht, dass er kein Einzelfall ist. Noch spannender wird es, wenn es darum geht, auch Verantwortliche für derlei Fehlverhalten innerhalb der Justiz und bei den Beteiligten ausfindig zu machen. Jene wären die Kandidaten, die Gustl Mollaths freiwerdenden Platz in Bayreuth für geraume Zeit besetzen sollten, um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, was sie womöglich einem Menschen zu Unrecht angetan haben. Die jetzt verfügte Wiederaufnahme des Verfahrens sollte das alles ans Licht bringen und wird demgemäß nicht nur von Gustl Mollath selbst mit Spannung erwartet. Eine erste mögliche, wenn auch etwas gewagte Schlussfolgerung aus diesem Vorgang, oder besser aus dieser Posse: Wenn sich eine Handvoll Lügner einig sind, bekommt man in Deutschland mit Hilfe der Justiz Quertreiber wie Mollath schnell kaltgestellt. Ob sich die Justiz jetzt selbst als Opfer geben wird, oder ob sie doch Schuldige findet, da lassen wir uns überraschen.

Und weil es so ein erfreulicher so Tag ist, für den sich viele Menschen engagiert haben, hier einmal trockenes Amtsdeutsch im Originaltext, welches tatsächlich geeignet ist Freude zu verbreiten, die es gar nicht brauchte, weil zuvor einfach überflüssiges und sinnloses Leid produziert wurde, dazu im „Namen des Volkes“, was besonders betrüblich stimmt. Hier nun die veröffentlichte Pressemitteilung des Oberlandesgericht Nürnberg im originalen Wortlaut:


06. August 2013 – Pressemitteilung 12/13 korrigierte Version

Oberlandesgericht Nürnberg ordnet in der Sache Mollath die Wiederaufnahme des Verfahrens an

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat heute die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Gustl Mollath beschlossen. Als Konsequenz dieser Entscheidung hat der Vorsitzende des Senats verfügt, dass Herr Mollath unverzüglich aus der Unterbringung zu entlassen ist.

Die Entscheidung des Senats

Mit seinem heutigen Beschluss hob der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 24. Juli 2013 auf, mit der die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als unzulässig verworfen worden waren. Gleichzeitig ordnete der Senat die Erneuerung der Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren zur Durchführung der neuen Hauptverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg.

Der Senat stützt seine Entscheidung auf § 359 Nummer 1 der Strafprozessordnung (StPO). Danach ist die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens zulässig, wenn eine in der Hauptverhandlung zu Ungunsten des Verurteilten vorgebrachte Urkunde „unecht“ ist. Unecht ist eine Urkunde dann, wenn sie auf einen Aussteller hinweist, von dem die Erklärung tatsächlich nicht stammt.

Als solche im juristischen Sinne „unechte Urkunde“ wertet der Senat ein ärztliches Attest vom 3. Juni 2002. Dieses Attest wurde zwar von einem approbierten Arzt verfasst und ausgestellt, der zudem die zugrunde liegende Untersuchung persönlich durchgeführt hatte. Das Attest selbst nennt aber nur den Namen der Praxisinhaberin, so dass der Eindruck entstand, diese gebe ihre eigenen Feststellungen wieder. Durch übermäßige Vergrößerung der Urkunde könne zwar festgestellt werden, dass der Unterschrift ein Vertretungshinweis („i.V.“) beigefügt war. Auf dem Attest in Originalgröße sei dieser Zusatz aber weder für den Senat noch – soweit ersichtlich – für die Verfahrensbeteiligten im Ausgangsverfahren erkennbar gewesen.

Zwar ist es in verschiedenen Rechtsbereichen zulässig, dass der Vertreter eine von ihm ausgestellte Urkunde sogar mit dem Namen des Vertretenen unterschreibt, wenn dieser damit einverstanden ist. Dann muss nicht einmal auf die Vertretung hingewiesen werden. Anders sei dies – so der Senat –, wo nicht geschäftliche Erklärungen abgegeben werden, sondern jemand seine höchstpersönlichen Wahrnehmungen wiedergibt. Bei solchen Erklärungen könne es keine zulässige Stellvertretung geben. So liege der Fall hier. Das Attest sei daher im Sinne des § 359 Nr. 1 StPO „unecht“.

Wegen der Bedeutung des Attests für die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung sei eine Auswirkung dieses Umstandes auf die Ausgangsentscheidung nicht auszuschließen.

Da schon dieser Wiederaufnahmegrund durchgreift, kam es auf andere in den Wiederaufnahmeanträgen genannte Gesichtspunkte nicht mehr an.

Der bisherige Verfahrensverlauf

Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8.8.2006 wurde Herr Mollath, dem u.a. gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung mit Körperverletzung und Sachbeschädigungen zur Last gelegen hatten, zwar wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit freigesprochen. Jedoch ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil es ihn – gestützt auf ein Sachverständigengutachten – aufgrund einer psychischen Erkrankung für gefährlich hielt.
Die hiergegen eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil war damit rechtskräftig und wurde zuletzt im Bezirkskrankenhaus Bayreuth vollstreckt.

Im Februar bzw. März 2013 beantragten ein neuer Verteidiger des Untergebrachten und die Staatsanwaltschaft Regensburg bei dem hierfür zuständigen Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens. Eine zweite Verteidigerin schloss sich diesen Anträgen im Juli 2013 an.

Mit Beschluss vom 24. Juli 2013 wurden die Wiederaufnahmeanträge der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft von der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg als unzulässig verworfen. Hiergegen legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger Beschwerde ein.

Die Rechtsfolgen

Mit der Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens ist die Rechtskraft des Urteils aus dem Jahr 2006 entfallen und damit auch die Grundlage der Vollstreckung. Infolgedessen war der Untergebrachte unverzüglich zu entlassen.

Im Rahmen der erneuerten Hauptverhandlung wird nunmehr eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg neu über die damaligen Anklagevorwürfe zu entscheiden haben. Sollten sich diese bestätigen, wäre auch zu prüfen, ob die seinerzeit angenommene Gefährlichkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung tatsächlich besteht.

(Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 6.8.2013, 1 Ws 354/13 WA)

§ 359 Nr. 1 StPO im Wortlaut:
„Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. …“

Dr. Michael Hammer
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher


NACHTRAG: Der Link gegen das Vergessen.
Weil es ein so offensichtlich ungerechter Fall ist, dieser jetzt wieder aus der Öffentlichkeit zu verschwinden droht, verweisen wir hier unbedingt noch einmal auf die Homepage von Gustl Mollath, die ist hier zu finden: ⭕ Gustl-for-Help.de

Und da wir davon ausgehen, dass genau an dieser Stelle auch weitere Hinweise über den Fortgang seiner Geschichte bekommen, auch Hinweise zu den Verursachern, sei jedem Interessierten ans Herz gelegt sich die Unterseite, die Chronologie seines Falles, als Bookmark zu speichern und ab und an dort nachzusehen. Gemeint ist diese hier: ✅ Chronologie

Ø Bewertung = / 5. Anzahl Bewertungen:

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Avatar für WiKa
Über WiKa 3289 Artikel
Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

3 Kommentare

  1. man hat dem öffentlichen Druck nachgegeben und ein dünnes Argumentchen gefunden. Bleibt abzuwarten was sich daraus ergibt. Gerechtigkeit für herrn Mollath oder eine neue Farce die ihn enttgültig zum Schweigen bringt. Bleiben wir dran und drücken ihm die Daumen!

  2. Ich frag mich nur, wo will der ausgeplünderte Mann jetzt wohnen, oder gibt es schon ein Spendenkonto?

  3. Wie aus dem Nichts zauberte die bayrische Justiz, aus den unendlichen Weiten des bundesdeutschen Rechtssystems, Entlastungsmaterial herbei.
    Ein kleiner Formfehler, für den sich bisher keine Sau interessierte, bringt die Wende.
    Eigentlich müsste jetzt erst recht eine Protestwelle losbrechen, weil das Oberlandesgericht keinerlei Stellung zu den kriminellen Manipulationen im Justiz und Gutachterwesen genommen hat.
    Aber soweit denken die meisten Mollath-Unterstützer leider nicht. Sie glauben sie hätten einen Sieg errungen. Dabei ist das Urteil des OLG ein eindeutiger Beweis dafür, dass eine Justiz-Krähe der andern kein Auge aushackt.
    Die Karriere der Regensburger Richter wird zwar beendet sein, aber weitere Repressalien haben sie nicht zu befürchten. Die fetten Richter-Pensionen wird ihnen niemand nehmen. Vielleicht werden sie sogar, wegen gesundheitlicher Probleme, in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Natürlich unter Beibehaltung der vollen Bezüge.
    Falls Herrn Mollath eine Haftentschädigung erhalten sollte, so beträgt diese 25,- Euro pro Tag. Davon werden aber noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung abgezogen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Haftentsch%C3%A4digung

1 Trackback / Pingback

  1. Der Fall Gustl Mollath: Ein unglaublicher Skandal - Seite 3

Kommentare sind deaktiviert.