Nicht-Gesetzgebung voll im Trend

Nicht-Gesetzgebung voll im TrendBerlin: Die Nicht-Gesetzgebung ist die konsequente Fortentwicklung des sich immer weiter verbreitenden UN-Rechts. Die Unterscheidung zur normalen Gesetzgebung führt selbige schon im Namen und ist eben durch das markante „Nicht“ geprägt. Damit soll sich diese zusätzliche Reglementierung wohltuend von der bisherigen Gesetzesflut abheben und den begünstigten Randgruppen einen verbesserten und ergänzenden Schutz vermitteln. Irrigerweise wurde darunter oftmals die Abwesenheit von Gesetzgebung verstanden, was natürlich ein grobes Missverständnis ist. Ins Bewusstsein rückte dies erst jüngst durch einen ersten Probelauf mit dem „Nicht-Raucher-Gesetz“ in der BRDigung. Dieser verlief zwar noch etwas holprig, bestätigte aber generell den Trend, dass Gesetze mit einem „Nicht“ im Namen für den folgsamen Bürger leichter erkennbar sind und deshalb auch mehr Beachtung finden.

Hatten anfangs die deutschen Bürger noch Sorge, bei dieser Form der Gesetzgebung könne es sich unter Umständen um eine ausbleibende Gerechtigkeit handeln, sind diese Bedenken inzwischen fast vollständig beiseite geschoben worden. Dies nimmt die Regierung zum Anlass weitere Nicht-Gesetze in Angriff zu nehmen. Die wichtigsten Vorhaben dieser Art und die betroffenen Gruppen für das laufende Jahr hier nun kurz im Überblick:

  • Nicht-Schwimmer-Gesetz — Verbietet es professionellen Schwimmern wie auch des Schwimmens mächtiger Personen ein Schwimmerbecken oder offenes Gewässer zu betreten, solange dort noch ein Nichtschwimmer mit dem Ertrinken beschäftigt ist. Er darf dabei unter keinen Umständen gestört werden, nur weitere Nicht-Schwimmer sind zu Hilfeleistungen berechtigt …
  • Nicht-Trinker-Gesetz — Ist als ergänzender Schutz, analog zum Nicht-Raucher-Gesetz gedacht, um Nicht-Alkoholiker vor anwesenden Trinkern zu schützen, bzw. durch deren Alkoholkonsum gegebenenfalls in Mitleidenschaft gezogen zu werden (sei es durch fahnenhaltige Luft oder überbordendes Aggressionspotential). Demnach dürfte der Ausschank von Alkohol in Gegenwart von Nicht-Trinkern generell unterbunden werden. Die Bayern werden aus Gaudi hierzu vermutlich eine entsprechenden Volksentscheid herbeiführen.
  • Nicht-Esser-Gesetz – Ist die unabdingbare Ergänzung zum vorherigen, auch das Essen sollte in Gegenwart von Nicht-Essern generell unterbleiben. Von üblen Gerüchen, über Schmatzlaute und Anstiftung zur Völlerei wartet hier ein ganzes Arsenal an Verfehlungen, die heute nicht nur in der Gastronomie unterbleiben sollten, sondern auch im privateren Bereich mehr und mehr Beachtung finden sollten.
  • Nicht-Träumer-Gesetz – Dies allerdings stellt ein Novum dar. Zurecht wird immer noch beklagt, dass unsere Gesellschaft von zuvielen Träumern durchsetzt ist, die mit völlig irrigen Wahnvorstellungen durchs Leben laufen. Dieses Gesetz soll nun den Realisten den Weg ebnen und endlich wieder die gesamte Nation auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Dies dürfte in der Krise eine entscheidende Haltungswende bringen und die Illusionisten wieder dahin befördern wo sie hergekommen sind, ins Reich der Phantasie.
  • Nicht-Tänzer-Gesetz — Auf allen Festivitäten, bei denen Nicht-Tänzer anwesend sind, hat das Gezappel zu unterbleiben, da es nicht hinnehmbar ist, diese Klientel mit völlig unkontrollierten Bewegungen in ihrer Nähe zu bedrohen oder gar zu verängstigen. Aus der Vergangenheit weiß man, dass derlei Dinge oft von körperlicher Aktivität in körperliche Gewalt um-sich-schlagen.
  • Nicht-Leser-Gesetz — Um der zunehmenden Anal-Phabetisierung durch Zuwanderung und schlechter Lernleistungen gerecht zu werden, soll der Anspruch auf Vorlesen grundgesetzlich verankert werden. Der Anspruch kann seitens der amtsbekannten Nicht-Leser gegen jeden des Lesens kundigen beansprucht und durchgesetzt werden. Dieses Gesetz dürfte auch zentraler Bestandteil der weitergehenden Integrationsgesetze werden. Für Lesekundige könnte zukünftig eine Kennzeichnungspflicht ausgerufen werden, damit die immer seltener werdenden Exemplare auch von den Hilfesuchenden Nicht-Lesern gefunden werden könnten. Man denkt hierbei an einen kleinen goldenen Stern der auf die Stirn tätowiert wird.

Alle zuvor beschriebenen Gesetzesentwürfe sehen nach bisherigen Informationen saftige Bußgelder bei festgestellten Zuwiderhandlungen vor. Die endgültigen Bußgeldtabellen sollen erst nach der Bedarfsplanung des Finanzministeriums bekanntgegeben werden. Die knappen Kassen lassen hier satte Beträge erahnen. Notorische Wiederholungstäter können aber unter bestimmten Voraussetzungen auf ein günstigeres Rabattsystem hoffen, soweit sie sich ihre erlangten Punkte in Flensburg in einer Sünderkartei haben gutschreiben lassen.

Rechtsexperten sagen den Nicht-Gesetzen eine große Zukunft voraus und sollten diese einmal mit den ganz normalen Gesetzen kollidieren, so ist das nicht weiter schlimm, da sich der Bürger in aller Regel durch Zahlung entsprechender Beträge wieder in seine gemütliche Ausgangsposition zurückbegeben kann. Weiterhin denken die Rechtsexperten über flankierende Nicht-Nicht-Gesetze nach, die die Nichtigkeit wenig umsatzrelevanter Gesetze regeln sollen, dass ist allerdings noch ferne Zukunftsver-Nichtung.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

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