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Recht

Nicht-Gesetzgebung voll im Trend

Berlin: Die Nicht-Gesetzgebung ist die konsequente Fortentwicklung des sich immer weiter verbreitenden UN-Rechts. Die Unterscheidung zur normalen Gesetzgebung führt selbige schon im Namen und ist eben durch das markante „Nicht“ geprägt. Damit soll sich diese zusätzliche Reglementierung wohltuend von der bisherigen Gesetzesflut abheben und den begünstigten Randgruppen einen verbesserten und ❖ weiter ►