EU Geheimverhandlungen zu Vertragsverpflichtungsbeseitigungsgesetz

EU Geheimverhandlungen zu VertragsverpflichtungsbeseitigungsgesetzB-Rüssel (zweite Wahl): Natürlich mutet allein schon die Überschrift an wie eine Verschwörung, doch darum handelt es sich hier keineswegs. Denn schon seit Jahren wird im Bereich der EU gegen geltendes Recht verstoßen. Dies insbesondere gegen den Vertrag von Lissabon und die sogenannten „No Bail-Out“ Klauseln für andere Staaten. Auch hinsichtlich der Neuverschuldung der Nationalstaaten reiht sich ein Verstoß an den Nächsten. Es gehört inzwischen eher zum guten Ton gegen alle Grundsätze und jedwedes Recht zu verstoßen, sofern es dem Wohl der vermeintlichen „Gemeinheit“ dient. Um nun allerdings dem EU-Bürge®n kein schlechtes Vorbild zu sein (schließlich wird von ihm erwartet jedes Knöllchen nach Recht und Gesetz vorbehaltlos zu bezahlen, sonst Knast) wird nunmehr fieberhaft hinter den Kulissen daran gearbeitet etwaige Rechtsverstöße zu besagtem höherem Zweck durch ein passendes Gesetz nicht zu verhindern, sondern zu Recht zu machen. Dies allein aus dem Grunde, dass bei einem Scheitern all der Bemühungen, die bemühten Volksvertreter nicht auf der Anklagebank Platz nehmen müssen.

Wie wir von größtenteils gut desinformierten Greisen aus der Politik in Erfahrung bringen konnten, geht es hierbei keinesfalls darum neues UN-Recht zu schaffen, so hoch wolle man sich in Europa gar nicht aufschwingen. Es gehe lediglich darum, bereits gängiges und praktiziertes Unrecht zu legalisieren. Zunehmend erwiesen sich die vertraglichen Verpflichtungen als nicht umsetzbar, man könne diese aber aus Gründen der Rechtssicherheit und Staatsräson nicht einfach außer Kraft setzen. Um nun allerdings das sich abzeichnende Desaster abwenden zu können, müsse man die rechtliche Grundlage dafür schaffen bisherige vertragliche Verpflichtungen pauschal über den Haufen werfen zu können, eben ohne diese aufzuheben oder neu zu gestalten. Gerade letzteres könnte ansonsten wieder unangenehmen Volksbeteiligungen nach sch ziehen, was es zu vermeiden gilt. Es ist also damit zu rechnen, dass am Ende so eine Art neues „Ermächtigungsgesetz“ dabei herauskommt, welches dann einer nicht vorhandenen europäischen Verfassung übergeordnet werden könnte. So wäre eine höchst mögliche Flexibilität für alle Krisensituationen gewahrt.

Als Vorbild dürfte hier der ESM (Elterlicher-Stabilitäts-Mechanismus) dienen und es sollte nach Möglichkeit, natürlich zum Wohle der europäischen Bürger, an diesen vorbei beschlossen werden, allein schon um Unruhe zu vermeiden. Hierbei ist das Eigeninteresse der Politik(er) und der Finanzindustrie aus Gründen der aktuellen Not gebührend zu berücksichtigten. Verständlich, steigt doch mit jeder Fehlentscheidung das Bedrohungspotential für diese Klientel. Insgesamt solle das Vertragsverpflichtungsbeseitigungsgesetz nach Erlass recht flexibel gehandhabt werden und sei damit ähnlich verbindlich und verpflichtend wie die bisherigen nicht eingehaltenen Vertragswerke. Dieses Gesetz stelle aber in jedem Falle eine gute Option dar, garantiere Straffreiheit und maximale Regelungsbefugnis.

Für den Fall, dass dieses Gesetz nicht klammheimlich durchgewunken werden kann, will man natürlich nicht auf die üblichen Vertragsverletzungen verzichten. Man könne sie dann halt nur nicht mehr so öffentlichkeitswirksam durchführen und dies sei einer Demokratie schlicht nicht würdig. Deshalb sei eine solche gesetzliche Grundlage zur Abmilderung von Vertragsverpflichtunsgverstößen gegenüber ihren Verursachern in jedem Fall die bessere Option. Auch stellt ein solches Gesetz eine vortreffliche Einnahmequelle für die EU dar, weil bereits heute feststeht, dass es immer noch genügend Länder gibt die sich strikt an die Verträge halten wollen, unbesehen der Not die sie damit heraufbeschwören, wenn sie die Vertragsverpflichtungen nicht verletzten. Derlei unsoziales Verhalten muss geahndet werden. Damit allerdings auch die Bürger ein wenig von diesem Gesetz profitieren, scheint man sich darauf verständigt zu haben, parallel zu dessen Einführung eine „General-Amnesie“ für alle Bürger der EU erlassen zu wollen. Dazu werden gerade technische Details geklärt, wie man das kollektive Vergessen am Besten bewirken kann. Sollten sie diesen Bericht für einen üblen Scherz halten, dann vertrauen sie einfach weiter auf die bisherigen Vertragsverletzungen innerhalb der EU, denn die sind so sicher wie das Amen in der Kirche. Aber das überaus sinnfällige wie realitätsbezogene Stichwort „Vertragsverpflichtungsbeseitigungsgesetz“ ist einer erläuternden Erwähnung wert, dessen Schöpfer ein gewisser „Moneymind“ aus „DasGelbeForum“ ist. Dies korrespondiert im übertragenen Sinne mit der Aussage eines inzwischen abgelebten Bankiers aus dem Hause Rothschild, der da sinngemäß sagte: „Gib mir die Kontrolle über das Geld einer Nation und es interessiert mich nicht, wer dessen Gesetze macht“, was heute durchaus gängige Praxis ist.

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Die verkommene Wahrheit unserer Zeit ist so relativ und dehnbar wie das Geschrei der Konzern-Massen-Medien daselbst. Erst der schräge Blick durch die Blindenbrille, in stockfinsterer Vollmondnacht, eröffnet darüber hinaus völlig ungeahnte Perspektiven für den Betrachter. Überzeichnung ist dabei nicht zwangsläufig eine Technik der Vertuschung, vielmehr ist es die Provokation gezielter Schmerzen, die stets dazu geeignet sind die trügerische Ruhe zugunsten eigener oder andersartiger Gedanken zu stören. Motto: „Lässt Du denken, oder denkst Du schon?“

4 Kommentare

  1. Schon Stalin erkannte: Verträge sind dazu da, gebrochen zu werden.
    Natürlich von den reGIERenden.
    Das Volk muß versklavt bleiben.

  2. Was hat das denn nun mit der Fusel ball-EM zu tun ?
    Ich verstehe wie immer – nix.
    Trotzdem

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